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Verfasst: 15.10.2012, 10:40
von Machts Sinn
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Verfasst: 15.10.2012, 11:53
von sblue56
Ich verstehe was Du meinst.
Eine Frage habe ich noch zur Dauer der Bewilligung. Bei der ersten Bewilligung von ALG I vom 01.07.2011 war ich 54 Jahre + 11 Monate alt, also 15 Monate Anspruch ALG I. Bis 09.11.2011 habe ich ALG I bekommen.
Vom 10.11.2011 bis 26.08.2012 habe ich Krankengeld bekommen.
Bei dem jetzigen Antrag war ich 56 Jahre alt und Anspruch ALG I 18 Monate Dauer. Aber auf dem Bewilligungsbescheid sind nur 321 Kalendertage als Anspruchsdauer aufgeführt. Müsste die Anspruchsdauer nicht von vorne beginnen oder begehe ich jetzt einen Denkfehler ???
Verfasst: 15.10.2012, 12:12
von Machts Sinn
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Verfasst: 15.10.2012, 12:25
von sblue56
Verfasst: 15.10.2012, 12:47
von Machts Sinn
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Verfasst: 15.10.2012, 12:54
von sblue56
Werde Morgen nach dem Jobcenter Besuch nochmal mit VDK Anwalt telefonieren und dann sehen wir weiter.
Verfasst: 15.10.2012, 12:58
von Machts Sinn
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Verfasst: 15.10.2012, 13:02
von sblue56
Ist das nicht das selbe???
Verfasst: 15.10.2012, 13:23
von Machts Sinn
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Verfasst: 15.10.2012, 13:31
von sblue56
Super. Wieder etwas gelernt. Ich gehe in die Arbeitsagentur. Mit dieser Materie hatte ich bis vor 1,5 Jahre noch nichts am Hut. Du wirst es mir verzeihen. Doch als jugendlicher vor mehr als 40 Jahren, damals war das schlicht und einfach das Arbeitsamt!!!
Verfasst: 15.10.2012, 13:42
von Machts Sinn
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Verfasst: 15.10.2012, 15:13
von reallyangry
Und nur zur Erinnerung:
Peter Hartz (* 9. August 1941 in St. Ingbert) ist ein ehemaliger deutscher Manager. Er war bis Juli 2005 der Personalvorstand und Mitglied des Vorstands der Volkswagen AG.
Nach ihm wurden die als Hartz-Konzept bekannten Arbeitsmarkt-Reformen der frühen 2000er Jahre benannt. Peter Hartz ist Mitglied der SPD und der IG Metall. Er wurde am 25. Januar 2007 wegen Untreue verurteilt.[1]
Verfasst: 15.10.2012, 16:11
von Machts Sinn
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Verfasst: 16.10.2012, 11:25
von Machts Sinn
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Verfasst: 16.10.2012, 11:57
von sblue56
Hallo Machts Sinn,
Interessantes Urteil. Werde ich mich in Zukunft drauf berufen.
Bei der Agentur wurde jetzt so vereinbart, dass ich eine Einladung zum MDK bekomme und dort meine ganzen Unterlagen mitbringe ( oder eventuell kurz vorher direkt zum MDK Arzt hin sende, was meinst Du? ), eine Schweigepflichtentbindung gebe ich nicht!!! Mit dem VDK Anwalt habe ich auch telefoniert, wir sind so verblieben, dass die KK mir auch eine Einladung zum MDK senden soll und ich alle Unterlagen mitbringe, eine Schweigepflichtentbindung gebe ich dort auch nicht!!!
Der SB der Agentur, bei dem ich heute Morgen war, hat auch dem Widerspruch stattgegeben und hat gemeint ich wäre vermittelbar, ich glaube der hat die Widerspruch Begründung nicht durchgelesen. Er meinte nur, wenn der MDK mich für AU hält, dann stellt er das Arbeitslosengeld wieder ein. Mir war es zu blöd mit dem zu diskutieren.