Krankenkasse will KRG einstellen, Arbeitsunfall Ursache
Moderator: Czauderna
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September 2010 bis August 2011
Wie schreibt Melli so schön in ihrem thread: Sie erkannte die Schwere ihrer Krankheit nicht und hat versucht in Vollzeit zu arbeiten.
Ich auch.
Außerdem sind wir im September in ein anderes Gebäude umgezogen, da das versiffte Gebäude nun endlich einer Kernsanierung unterzogen werden sollte. Tatsächlich gelingt es mir, eine Schadstoffmessung durch ein UNABHÄNGIGES Meßinstitut zu "erzwingen". Ergebnis: Asbest, KMF Fasern, Phtalate (Weichmacher) erhöht. Die Dame des unabhängigen Meßinstituts wusste aber nicht wirklich, nach welchen Schadstoffen sie eigentlich suchen sollte. Immerhin, leider, leider bedeutete das Meßergebnis Zusatzkosten von mehreren Hunderttausend Euros - ich hab jetzt nicht wirklich ein schlechtes Gewissen.
Das Ersatzgebäude stinkt nicht so, wie das alte Lehrgebäude. Aber wenn das Putzgeschwader durchgeht, riecht es penetrant nach Erbrochenem. Die Lehrgangsteilnehmer beschweren sich, es passiert nichts. Ich stehe nur noch "wie im Rausch" vor meiner Klasse, beiße die Zähne zusammen und halte mich mit Schmerzmitteln über Wasser-denn, tatsächlich: Ich mag meinen Beruf, ich möchte arbeiten, weil es mir Spaß macht! Zu Hause schlafe ich nur noch, wenn ich nicht gerade beim Arzt sitze und warte.
Am 09.08.2011 werde ich vom Neurologen in eine Neurologische Fachklinik eingewiesen, da ich mittlerweile Lähmungserscheinungen habe, Grippe-ähnliche Symptome, kaum noch laufen kann, weiterhin Sehstörungen und eine Benommenheit habe, die mich sozusagen um den Verstand bringt. In der Klinik liege ich erst mal 2 Tage rum, ehe überhaupt ein "Arztgespräch" zu Stande kommt. Meine Zimmernachbarin hat's da besser, um die kümmern sich die Ärzte, weil die wegen Verdacht auf Multiple Sklerose dort liegt.
Meine Nervenleitgeschwindigkeit (NLG) wird gemessen. Wenn rechts stimuliert wird, geht mein linkes Bein hoch und umgekehrt. Das gleiche bei den Händen - wird rechts stimuliert, wackelt auch der linke Daumen und umgekehrt. Aber die NLG ist ok. Diagnosen: Somatisierungsstörung, Anpassungsstörung , Schmerz nnb, Sehstörungen " Nehmen sie Amitriptylin - damit kriegen sie das in den Griff. Fangen sie mit 5 Tropfen an und steigern sie es, bis es wirkt." Am vierten Tag darf ich wieder nach Hause.
Ironie on: Wer Kopfschmerzen bekommt, Muskelkrämpfe kriegt, wem die Gelenke anschwellen, wer an Hustenanfällen und Atemnot leidet, wer neurologische Ausfälle und Sehstörungen bekommt, wenn er/sie z.B. Dieselabgase oder Duftstoffe (Kosmetik / Wasch-und Putzmittel, Desinfektionsmittel) einatmet, der hat eine Anpassungsstörung. Das ist schicksalhaft. Selber schuld. Lernen sie, sich an die chemischen Komponenten dieser Stoffe anzupassen. Sie leben in einer modernen Welt. Diese Chemikalien sind sicher. Es gibt ja Grenzwerte. Und was 90% der Bevölkerung aushält, kann sie nicht krank machen. Ihr Körper muss wieder lernen, mit diesen Chemikalien umzugehen . Psychopharmaka und Psychotherapie werden sie da erzieherisch begleiten! Aber immerhin dieses Eingeständnis: Als Neurologen können wir über die toxischen Auswirkungen dieser Stoffe nichts sagen. Wir schlagen eine fachärztliche Abklärung dieser Symptomatik vor.
Amitriptylin verschlechtert nur meinen Zustand, aber wenigstens zahlt die KK ja für dieses Medikament. Und gegen die Nebenwirkungen gibt es ja sicher noch andere Medikamente. Vielen Dank! Ironie off
Wie schreibt Melli so schön in ihrem thread: Sie erkannte die Schwere ihrer Krankheit nicht und hat versucht in Vollzeit zu arbeiten.
Ich auch.
Außerdem sind wir im September in ein anderes Gebäude umgezogen, da das versiffte Gebäude nun endlich einer Kernsanierung unterzogen werden sollte. Tatsächlich gelingt es mir, eine Schadstoffmessung durch ein UNABHÄNGIGES Meßinstitut zu "erzwingen". Ergebnis: Asbest, KMF Fasern, Phtalate (Weichmacher) erhöht. Die Dame des unabhängigen Meßinstituts wusste aber nicht wirklich, nach welchen Schadstoffen sie eigentlich suchen sollte. Immerhin, leider, leider bedeutete das Meßergebnis Zusatzkosten von mehreren Hunderttausend Euros - ich hab jetzt nicht wirklich ein schlechtes Gewissen.
Das Ersatzgebäude stinkt nicht so, wie das alte Lehrgebäude. Aber wenn das Putzgeschwader durchgeht, riecht es penetrant nach Erbrochenem. Die Lehrgangsteilnehmer beschweren sich, es passiert nichts. Ich stehe nur noch "wie im Rausch" vor meiner Klasse, beiße die Zähne zusammen und halte mich mit Schmerzmitteln über Wasser-denn, tatsächlich: Ich mag meinen Beruf, ich möchte arbeiten, weil es mir Spaß macht! Zu Hause schlafe ich nur noch, wenn ich nicht gerade beim Arzt sitze und warte.
Am 09.08.2011 werde ich vom Neurologen in eine Neurologische Fachklinik eingewiesen, da ich mittlerweile Lähmungserscheinungen habe, Grippe-ähnliche Symptome, kaum noch laufen kann, weiterhin Sehstörungen und eine Benommenheit habe, die mich sozusagen um den Verstand bringt. In der Klinik liege ich erst mal 2 Tage rum, ehe überhaupt ein "Arztgespräch" zu Stande kommt. Meine Zimmernachbarin hat's da besser, um die kümmern sich die Ärzte, weil die wegen Verdacht auf Multiple Sklerose dort liegt.
Meine Nervenleitgeschwindigkeit (NLG) wird gemessen. Wenn rechts stimuliert wird, geht mein linkes Bein hoch und umgekehrt. Das gleiche bei den Händen - wird rechts stimuliert, wackelt auch der linke Daumen und umgekehrt. Aber die NLG ist ok. Diagnosen: Somatisierungsstörung, Anpassungsstörung , Schmerz nnb, Sehstörungen " Nehmen sie Amitriptylin - damit kriegen sie das in den Griff. Fangen sie mit 5 Tropfen an und steigern sie es, bis es wirkt." Am vierten Tag darf ich wieder nach Hause.
Ironie on: Wer Kopfschmerzen bekommt, Muskelkrämpfe kriegt, wem die Gelenke anschwellen, wer an Hustenanfällen und Atemnot leidet, wer neurologische Ausfälle und Sehstörungen bekommt, wenn er/sie z.B. Dieselabgase oder Duftstoffe (Kosmetik / Wasch-und Putzmittel, Desinfektionsmittel) einatmet, der hat eine Anpassungsstörung. Das ist schicksalhaft. Selber schuld. Lernen sie, sich an die chemischen Komponenten dieser Stoffe anzupassen. Sie leben in einer modernen Welt. Diese Chemikalien sind sicher. Es gibt ja Grenzwerte. Und was 90% der Bevölkerung aushält, kann sie nicht krank machen. Ihr Körper muss wieder lernen, mit diesen Chemikalien umzugehen . Psychopharmaka und Psychotherapie werden sie da erzieherisch begleiten! Aber immerhin dieses Eingeständnis: Als Neurologen können wir über die toxischen Auswirkungen dieser Stoffe nichts sagen. Wir schlagen eine fachärztliche Abklärung dieser Symptomatik vor.
Amitriptylin verschlechtert nur meinen Zustand, aber wenigstens zahlt die KK ja für dieses Medikament. Und gegen die Nebenwirkungen gibt es ja sicher noch andere Medikamente. Vielen Dank! Ironie off
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Nächstes Krankenhaus - 21.09 -05.10.2012
Meine Hausärztin ist völlig hilflos, denn es gelingt mir irgendwann der Nachweis, ihr zu "beweisen" wie meine Gelenke anschwellen und 15 Minuten später wieder abschwellen - sozusagen vor ihren Augen. Obwohl Rheuma und Gicht über einen Orthopäden bereits "ausgeschlossen" waren, überweist sie mich in eine Fachklinik für Rheuma. Nach zwei Tagen dort steht fest, dass ich kein Rheuma habe, aber ich darf satte zwei Wochen bleiben.
Diagnosen:(1) Subacromialsyndrom (Impingement),rechts mit Abducenskontraktur
(2) degenerative Veränderungen an der Halswirbelsäule, diskrete Einengung der Neuroforamen
(3)auffälliger MRT Befund Kopf
(4) Adipositas ???
äh...beim einem BMI von 24???? Diese Diagnose "klärt" sich später wie folgt: Man hat mich schlicht mit einer Mitpatientin verwechselt, mein Arztbrief ging nämlich an deren Hausarzt...einfach peinlich
(5) Pollenallergie, Medikament blande ????
(äh...das wär mir neu und außer Iboprofen nahm zu dem Zeitpunkt keine anderen Medikamente - vielleicht war das auch 'ne Verwechslung...Who knows???)
Labordiagnostik ergibt Entzündungsparameter.
Eine Myopathie (degenerative Muskelerkrankung) kann nicht ausgeschlossen werden.
Na, denk ich - das wiederlegt doch zumindest die Diagnose Somatisierungsstörung der neurologischen Klinik vom August...
Auf zur nächsten Klinik (Orthopädie), ambulant um das Schulterproblem abzuklären. Der guckt sich die Röntgenaufnahmen an: Ihre Schulter ist in Ordnung, da ist nichts. Die HWS: Cervicobrachialgie rechts mehr als links (ausstrahlender Schmerz in die Arme)
MRT HWS erbeten wegen NPP und Foramenstenose (=Verknöcherung, dadurch Einengung des Nervenkanals)
Übersetzt: NPP (nucleus pulposus prolaps)= Bandscheibenvorfall
Zurück zur Hausärztin. Ich: "Und nu?? Obige Diagnose ist ja einleuchtend in Bezug auf die Schmerzen in den Armen, aber warum kann ich kaum laufen und jeder Muskel in meinem Körper ist "hart wie Kruppstahl" (mit Ausnahme des Rückens - ich hab noch nie "Rückenbeschwerden" gehabt)?"
Sie: "Jetzt verschreibe ich erst mal Physiotherapie." Mit dem HWS - MRT warten wir erst noch." Behandlungserfolg negativ, absolute Verschlechterung
Ich entscheide mich jetzt dazu, zu einer Neurologin zu gehen, von der gesagt wird, dass sie Gutachten für SGe schreibt. (auch wg. meiner Klage gegen die BG).
Zuvor hatte ich mal wieder an meine KK geschrieben:
...Es war mir nicht klar, dass ich nach meinem Arbeitsunfall ...von den Ärzten nach dem Motto "Was nicht sein darf, dass nicht sein kann" behandelt werde und in eine Auseinandersetzung zwischen Schulmedizin ...und Umweltmedizin gerate.
Bitte nennen Sie mir einen Arzt oder eine Klinik, in der ich wegen Sick Building Syndrom und einer MCS (ICD -T78.4) kompetent behandelt werden kann. Ich würde der BKK gerne die Kostenübernahme für weitere teure und nicht zielführende Arztbesuche und Krankenhausaufenthalte ersparen.
Frage an einen KK Mitarbeiter: Wie werden eigentlich Diagnosen von Arztbesuchen, die nicht zu einer AU führen, einem Patienten zugordnet? Oder werden darüber keine Daten erhoben, da "Krankheit" nur wichtig ist, um Leute nach 78 Wochen auszusteuern?
Meine Hausärztin ist völlig hilflos, denn es gelingt mir irgendwann der Nachweis, ihr zu "beweisen" wie meine Gelenke anschwellen und 15 Minuten später wieder abschwellen - sozusagen vor ihren Augen. Obwohl Rheuma und Gicht über einen Orthopäden bereits "ausgeschlossen" waren, überweist sie mich in eine Fachklinik für Rheuma. Nach zwei Tagen dort steht fest, dass ich kein Rheuma habe, aber ich darf satte zwei Wochen bleiben.
Diagnosen:(1) Subacromialsyndrom (Impingement),rechts mit Abducenskontraktur
(2) degenerative Veränderungen an der Halswirbelsäule, diskrete Einengung der Neuroforamen
(3)auffälliger MRT Befund Kopf
(4) Adipositas ???
äh...beim einem BMI von 24???? Diese Diagnose "klärt" sich später wie folgt: Man hat mich schlicht mit einer Mitpatientin verwechselt, mein Arztbrief ging nämlich an deren Hausarzt...einfach peinlich
(5) Pollenallergie, Medikament blande ????
(äh...das wär mir neu und außer Iboprofen nahm zu dem Zeitpunkt keine anderen Medikamente - vielleicht war das auch 'ne Verwechslung...Who knows???)
Labordiagnostik ergibt Entzündungsparameter.
Eine Myopathie (degenerative Muskelerkrankung) kann nicht ausgeschlossen werden.
Na, denk ich - das wiederlegt doch zumindest die Diagnose Somatisierungsstörung der neurologischen Klinik vom August...
Auf zur nächsten Klinik (Orthopädie), ambulant um das Schulterproblem abzuklären. Der guckt sich die Röntgenaufnahmen an: Ihre Schulter ist in Ordnung, da ist nichts. Die HWS: Cervicobrachialgie rechts mehr als links (ausstrahlender Schmerz in die Arme)
MRT HWS erbeten wegen NPP und Foramenstenose (=Verknöcherung, dadurch Einengung des Nervenkanals)
Übersetzt: NPP (nucleus pulposus prolaps)= Bandscheibenvorfall
Zurück zur Hausärztin. Ich: "Und nu?? Obige Diagnose ist ja einleuchtend in Bezug auf die Schmerzen in den Armen, aber warum kann ich kaum laufen und jeder Muskel in meinem Körper ist "hart wie Kruppstahl" (mit Ausnahme des Rückens - ich hab noch nie "Rückenbeschwerden" gehabt)?"
Sie: "Jetzt verschreibe ich erst mal Physiotherapie." Mit dem HWS - MRT warten wir erst noch." Behandlungserfolg negativ, absolute Verschlechterung
Ich entscheide mich jetzt dazu, zu einer Neurologin zu gehen, von der gesagt wird, dass sie Gutachten für SGe schreibt. (auch wg. meiner Klage gegen die BG).
Zuvor hatte ich mal wieder an meine KK geschrieben:
...Es war mir nicht klar, dass ich nach meinem Arbeitsunfall ...von den Ärzten nach dem Motto "Was nicht sein darf, dass nicht sein kann" behandelt werde und in eine Auseinandersetzung zwischen Schulmedizin ...und Umweltmedizin gerate.
Bitte nennen Sie mir einen Arzt oder eine Klinik, in der ich wegen Sick Building Syndrom und einer MCS (ICD -T78.4) kompetent behandelt werden kann. Ich würde der BKK gerne die Kostenübernahme für weitere teure und nicht zielführende Arztbesuche und Krankenhausaufenthalte ersparen.
Frage an einen KK Mitarbeiter: Wie werden eigentlich Diagnosen von Arztbesuchen, die nicht zu einer AU führen, einem Patienten zugordnet? Oder werden darüber keine Daten erhoben, da "Krankheit" nur wichtig ist, um Leute nach 78 Wochen auszusteuern?
Hallo,
Frage an einen KK Mitarbeiter: Wie werden eigentlich Diagnosen von Arztbesuchen, die nicht zu einer AU führen, einem Patienten zugordnet? Oder werden darüber keine Daten erhoben, da "Krankheit" nur wichtig ist, um Leute nach 78 Wochen auszusteuern?
Überhaupt nicht !!!
Um es noch klarer zu sagen - es erfolgt kein Datenabgleich und Zuordnung von Diagnosen, die in einer Arztabrechnung enthalten sind mit den Daten des Versicherten, d.h. Diagnosen, ohne Au. als Folge werden nicht erfasst, zur Kenntnis genommen oder gar ausgewertet.
Gruss
Czauderna
Frage an einen KK Mitarbeiter: Wie werden eigentlich Diagnosen von Arztbesuchen, die nicht zu einer AU führen, einem Patienten zugordnet? Oder werden darüber keine Daten erhoben, da "Krankheit" nur wichtig ist, um Leute nach 78 Wochen auszusteuern?
Überhaupt nicht !!!
Um es noch klarer zu sagen - es erfolgt kein Datenabgleich und Zuordnung von Diagnosen, die in einer Arztabrechnung enthalten sind mit den Daten des Versicherten, d.h. Diagnosen, ohne Au. als Folge werden nicht erfasst, zur Kenntnis genommen oder gar ausgewertet.
Gruss
Czauderna
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Danke für die schnelle Antwort.
Das bedeutet, die KK zahlen, weil sie der KV vertrauen, die davon ausgeht, dass die Kassenärzte ihre "Punkte" ehrlich sammeln...???
Da ist doch Betrug vorprogrammiert, oder?
Die Rheumaklinik schrieb im Arztbericht: Wir begangen eine Behandlung mit lokalen Infiltrationen...Plural - stimmt aber nicht: Eine Cortisonspritze, und dann Abbruch, weil ich auf Cortison allergisch reagiert habe. Trotzdem lag ich da noch über 'ne Woche rum...
Ich habe lange in den USA gelebt. Während meiner Schwangerschaft bekam ich mal 'ne Rechnung (die Versicherung hatte die bereits bezahlt), in der stand:
Wir haben für Sie eine Notfalluntersuchung am ... bezahlt. Liste der Maßnahmen. $xxx
Ich da angerufen: Das war 'ne normale Ultraschalluntersuchung, sonst nix.
Verkürzt: nach einem halben Jahr war der Arzt weg vom Fenster, u.a. wegen Versicherungsbetrug.
Ich überleg mir gerade, was die Psychotante wegen meiner schweren Depression so alles abrechnen konnte... D.h. ich müsste bei der KV anfragen, wenn ich Abrechnungsbetrug wittere, richtig?
Das bedeutet, die KK zahlen, weil sie der KV vertrauen, die davon ausgeht, dass die Kassenärzte ihre "Punkte" ehrlich sammeln...???
Da ist doch Betrug vorprogrammiert, oder?
Die Rheumaklinik schrieb im Arztbericht: Wir begangen eine Behandlung mit lokalen Infiltrationen...Plural - stimmt aber nicht: Eine Cortisonspritze, und dann Abbruch, weil ich auf Cortison allergisch reagiert habe. Trotzdem lag ich da noch über 'ne Woche rum...
Ich habe lange in den USA gelebt. Während meiner Schwangerschaft bekam ich mal 'ne Rechnung (die Versicherung hatte die bereits bezahlt), in der stand:
Wir haben für Sie eine Notfalluntersuchung am ... bezahlt. Liste der Maßnahmen. $xxx
Ich da angerufen: Das war 'ne normale Ultraschalluntersuchung, sonst nix.
Verkürzt: nach einem halben Jahr war der Arzt weg vom Fenster, u.a. wegen Versicherungsbetrug.
Ich überleg mir gerade, was die Psychotante wegen meiner schweren Depression so alles abrechnen konnte... D.h. ich müsste bei der KV anfragen, wenn ich Abrechnungsbetrug wittere, richtig?
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Ich wünsche allen hier im Forum ein erholsames Pfingstfest. Bei dem Superwetter (endlich) hoffentlich kein Problem
Gestern kam Post von der KK
-Bestätigung des Eingangs meines Widerspruchs vom 02.05.2012
"Die Bearbeitung...nimmt jedoch noch etwas Zeit in Anspruch. Aufgrund des komplexen Zusammenhangs haben wir weitere medizinische und ärztliche Prüfungen zur Aufklärung eingeleitet.
Aus diesem Grund bitten wir um etwas Geduld. Wir werden unaufgefordert auf Ihre Angelegenheit zurückkommen."
-Angebot mögliche Fragen telefonisch zu stellen
Dazu zwei Fragen:
(1) Was ist der Unterschied zwischen "ärztlich" und "medizinisch"?
(2) Die, z.T. nicht-medizinischen, Unterlagen habe ich und ich bin der Meinung, dass ohne diese Unterlagen keine sinnvolle "Aufklärung" stattfinden kann. Wäre ein Erörterungsterminangebot meinerseits mit den Aktenordnern unterm Arm sinnvoll? Oder ist Abwarten angebrachter?
Gestern kam Post von der KK
-Bestätigung des Eingangs meines Widerspruchs vom 02.05.2012
"Die Bearbeitung...nimmt jedoch noch etwas Zeit in Anspruch. Aufgrund des komplexen Zusammenhangs haben wir weitere medizinische und ärztliche Prüfungen zur Aufklärung eingeleitet.
Aus diesem Grund bitten wir um etwas Geduld. Wir werden unaufgefordert auf Ihre Angelegenheit zurückkommen."
-Angebot mögliche Fragen telefonisch zu stellen
Dazu zwei Fragen:
(1) Was ist der Unterschied zwischen "ärztlich" und "medizinisch"?
(2) Die, z.T. nicht-medizinischen, Unterlagen habe ich und ich bin der Meinung, dass ohne diese Unterlagen keine sinnvolle "Aufklärung" stattfinden kann. Wäre ein Erörterungsterminangebot meinerseits mit den Aktenordnern unterm Arm sinnvoll? Oder ist Abwarten angebrachter?
Japp da müßtest du dich direkt mit der KK in Verbindung setzten.reallyangry hat geschrieben:Danke für die schnelle Antwort.
Das bedeutet, die KK zahlen, weil sie der KV vertrauen, die davon ausgeht, dass die Kassenärzte ihre "Punkte" ehrlich sammeln...???
Da ist doch Betrug vorprogrammiert, oder?
Die Rheumaklinik schrieb im Arztbericht: Wir begangen eine Behandlung mit lokalen Infiltrationen...Plural - stimmt aber nicht: Eine Cortisonspritze, und dann Abbruch, weil ich auf Cortison allergisch reagiert habe. Trotzdem lag ich da noch über 'ne Woche rum...
Ich habe lange in den USA gelebt. Während meiner Schwangerschaft bekam ich mal 'ne Rechnung (die Versicherung hatte die bereits bezahlt), in der stand:
Wir haben für Sie eine Notfalluntersuchung am ... bezahlt. Liste der Maßnahmen. $xxx
Ich da angerufen: Das war 'ne normale Ultraschalluntersuchung, sonst nix.
Verkürzt: nach einem halben Jahr war der Arzt weg vom Fenster, u.a. wegen Versicherungsbetrug.
Ich überleg mir gerade, was die Psychotante wegen meiner schweren Depression so alles abrechnen konnte... D.h. ich müsste bei der KV anfragen, wenn ich Abrechnungsbetrug wittere, richtig?
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@Cauderna : Wenn Vorerkrankungen, auch wenn sie nicht zu AU führen, nicht erfasst werden, dann ist das nicht vereinbar mit dem Auftrag im SGBFrage an einen KK Mitarbeiter: Wie werden eigentlich Diagnosen von Arztbesuchen, die nicht zu einer AU führen, einem Patienten zugordnet? Oder werden darüber keine Daten erhoben, da "Krankheit" nur wichtig ist, um Leute nach 78 Wochen auszusteuern?
Überhaupt nicht !!!
Um es noch klarer zu sagen - es erfolgt kein Datenabgleich und Zuordnung von Diagnosen, die in einer Arztabrechnung enthalten sind mit den Daten des Versicherten, d.h. Diagnosen, ohne Au. als Folge werden nicht erfasst, zur Kenntnis genommen oder gar ausgewertet.
§ 75 SGB X Übermittlung von Sozialdaten für die Forschung und Planung
(1) Eine Übermittlung von Sozialdaten ist zulässig, soweit sie erforderlich ist für ein bestimmtes Vorhaben
1. der wissenschaftlichen Forschung im Sozialleistungsbereich oder
2. der Planung im Sozialleistungsbereich durch eine öffentliche Stelle im Rahmen ihrer Aufgaben und schutzwürdige Interessen des Betroffenen nicht beeinträchtigt werden oder das öffentliche Interesse an der Forschung oder Planung das Geheimhaltungsinteresse des Betroffenen erheblich überwiegt. Eine Übermittlung ohne Einwilligung des Betroffenen ist nicht zulässig, soweit es zumutbar ist, die Einwilligung des Betroffenen nach § 67b einzuholen oder den Zweck der Forschung oder Planung auf andere Weise zu erreichen.
(2) Die Übermittlung bedarf der vorherigen Genehmigung durch die oberste Bundes- oder Landesbehörde, die für den Bereich, aus dem die Daten herrühren, zuständig ist. Die oberste Bundesbehörde kann das Genehmigungsverfahren bei Anträgen von Versicherungsträgern nach § 1 Absatz 1 Satz 1 des Vierten Buches auf das Bundesversicherungsamt übertragen. Die Genehmigung darf im Hinblick auf die Wahrung des Sozialgeheimnisses nur versagt werden, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 nicht vorliegen. Sie muss
1. den Dritten, an den die Daten übermittelt werden,
2. die Art der zu übermittelnden Sozialdaten und den Kreis der Betroffenen,
3. die wissenschaftliche Forschung oder die Planung, zu der die übermittelten Sozialdaten verwendet werden dürfen, und
4. den Tag, bis zu dem die übermittelten Sozialdaten aufbewahrt werden dürfen,
genau bezeichnen und steht auch ohne besonderen Hinweis unter dem Vorbehalt der nachträglichen Aufnahme, Änderung oder Ergänzung einer Auflage.
(3) Wird die Übermittlung von Daten an nicht-öffentliche Stellen genehmigt, hat die genehmigende Stelle durch Auflagen sicherzustellen, dass die der Genehmigung durch Absatz 1 gesetzten Grenzen beachtet und die Daten nur für den Übermittlungszweck gespeichert, verändert oder genutzt werden.
(4) Ist der Dritte, an den Daten übermittelt werden, eine nicht öffentliche Stelle, gilt § 38 des Bundesdatenschutzgesetzes mit der Maßgabe, dass die Kontrolle auch erfolgen kann, wenn die Daten nicht automatisiert oder nicht in nicht automatisierten Dateien verarbeitet oder genutzt werden.
Es gibt z.B. eine Lärmstudie von einem Professor Greiser, das eindeutig belegt, dass Lärm krank macht. Professor Greisers größtes Problem bei dieser Studie war, die von den unterschiedlichen KKen gelieferten Daten abzugleichen, da kein einheitliches Format in der Datenerhebung benutzt wurde. (Wohnortnähe zur Lärmquelle, Art der Krankheit)
Dieser Daten"kuddelmuddel" ist vermutlich auch ein Grund, warum medizinische Forschung aus Deutschland ihren weltweit erstklassigen Ruf in den letzten 30 Jahren verloren hat....
Hallo,
verstehe ich nicht, diesen Hinweis - ich lese den so, dass hier Daten betroffen sind die wir als Kasse an Dritte weiter übermitteln dürfen.
Ich habe auch nicht gesagt, dass wir im Rahmen der Abrechnung von Ärzten und Zahnärzten nicht auch Diagnosen (ICD-Schlüssel) übermittelt bekommen, ich sage nur, das solche Diagnosen, wenn es um die Berechnung bzw. Beurteilung der Leistungsdauer von Krankengeld geht, nicht abgeglichen werden, sondern dies nur im Rahmen von tatsächlichen Zeiten der Arbeitsunfähigkeit erfolgt.
Gruss
Czauderna
verstehe ich nicht, diesen Hinweis - ich lese den so, dass hier Daten betroffen sind die wir als Kasse an Dritte weiter übermitteln dürfen.
Ich habe auch nicht gesagt, dass wir im Rahmen der Abrechnung von Ärzten und Zahnärzten nicht auch Diagnosen (ICD-Schlüssel) übermittelt bekommen, ich sage nur, das solche Diagnosen, wenn es um die Berechnung bzw. Beurteilung der Leistungsdauer von Krankengeld geht, nicht abgeglichen werden, sondern dies nur im Rahmen von tatsächlichen Zeiten der Arbeitsunfähigkeit erfolgt.
Gruss
Czauderna
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ok, wenn das nicht klar war, dann mal etwas deutlicher.
Bei ca. 60% der Krankheiten kennt man die URSACHEN nicht.
Die medizinische Forschung in Deutschland engagiert sich auf dem Gebiet so herzlich wenig, dass Medizinstudenten in Amerika, denen bis Mitte /Ende der 80er Jahre ans Herz gelegt wurde DEUTSCH und nicht LATEIN als Fremdsprache zu erlernen, dieses schon lange nicht mehr nahe gelegt wird.
Logisch, Englisch ist die Weltsprache, aber die meisten Ärzte in Deutschland sind dieser Sprache nicht so mächtig, dass sie problemlos Fachartikel in dieser Sprache lesen können.
Um Ursachen zu erforschen, braucht man Daten und Geld. Geld ist der andere Grund, warum es an Forschung in Deutschland hinkt. Unheimlich viele Studien sind Drittmittel finanziert (z.B. die Pharmaindustrie) und damit werden sie wegen Interessenkonflikt im Lancet / American Journal of Medizin gar nicht erst ernst genommen. (Was nicht heisst, dass ausländische Studien dieses Problem nicht haben)
LG
ReallyAngry
P.S. Kann mr jemand einen Tipp zu den beiden Fragen im Beitrag davor geben? Danke im Voraus.
Bei ca. 60% der Krankheiten kennt man die URSACHEN nicht.
Die medizinische Forschung in Deutschland engagiert sich auf dem Gebiet so herzlich wenig, dass Medizinstudenten in Amerika, denen bis Mitte /Ende der 80er Jahre ans Herz gelegt wurde DEUTSCH und nicht LATEIN als Fremdsprache zu erlernen, dieses schon lange nicht mehr nahe gelegt wird.
Logisch, Englisch ist die Weltsprache, aber die meisten Ärzte in Deutschland sind dieser Sprache nicht so mächtig, dass sie problemlos Fachartikel in dieser Sprache lesen können.
Um Ursachen zu erforschen, braucht man Daten und Geld. Geld ist der andere Grund, warum es an Forschung in Deutschland hinkt. Unheimlich viele Studien sind Drittmittel finanziert (z.B. die Pharmaindustrie) und damit werden sie wegen Interessenkonflikt im Lancet / American Journal of Medizin gar nicht erst ernst genommen. (Was nicht heisst, dass ausländische Studien dieses Problem nicht haben)
LG
ReallyAngry
P.S. Kann mr jemand einen Tipp zu den beiden Fragen im Beitrag davor geben? Danke im Voraus.
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Hallo Czauderna,
die Krankenkassen könnten die "Rohdaten" für sinnvolle Studien / Forschung liefern. Immer mal werden ja Daten, z.B. über den Anstieg chronischer Erkrankungen oder auch psychischer Erkrankungen geliefert (z.B. von der TK). Mehr meinte ich eigentlich nicht in diesem etwas 'off-topic' Exkurs.
@alle
Wenn das mal kein Zufall ist...
heute war ich beim SG um wegen meiner Klage gegen die BG nachzufragen. Und siehe da, der Termin zur Erörterung steht fest: 06.07, letzter Tag der Krankengeldzahlung...
Ich hoffe, dort "Erfolg" zu haben, denn ich bin der Meinung, dass die BG und nicht die KK für meinen ganzen gesundheitlichen "Schlamassel" löhnen muss.
Zu Hause war die Ladung tatsächlich in meinem Briefkasten.
Irgendwie stehen gerade überall Windmühlen, daher auch erst mal kleine Pause hier mit meinen Infos.
LG
ReallyAngry
die Krankenkassen könnten die "Rohdaten" für sinnvolle Studien / Forschung liefern. Immer mal werden ja Daten, z.B. über den Anstieg chronischer Erkrankungen oder auch psychischer Erkrankungen geliefert (z.B. von der TK). Mehr meinte ich eigentlich nicht in diesem etwas 'off-topic' Exkurs.
@alle
Wenn das mal kein Zufall ist...
heute war ich beim SG um wegen meiner Klage gegen die BG nachzufragen. Und siehe da, der Termin zur Erörterung steht fest: 06.07, letzter Tag der Krankengeldzahlung...
Ich hoffe, dort "Erfolg" zu haben, denn ich bin der Meinung, dass die BG und nicht die KK für meinen ganzen gesundheitlichen "Schlamassel" löhnen muss.
Zu Hause war die Ladung tatsächlich in meinem Briefkasten.
Irgendwie stehen gerade überall Windmühlen, daher auch erst mal kleine Pause hier mit meinen Infos.
LG
ReallyAngry
Hallo reallyangry,
ja, das stimmt - Daten in anonymisierter Form, wie es die TK. macht, das gibt es es - lesen wir ja immer in den Medien, z.B. wenn es um Zahl von Hüft-Op`s geht oder um den Anstieg von Zivilisatsionserkrankungen usw.usw. - wird aber zu Forschungszwecken wahrscheinlich nichts taugen,
meine ich - aber wie gesagt - ich habe da keine Ahnung.
Gruss
Czauderna
ja, das stimmt - Daten in anonymisierter Form, wie es die TK. macht, das gibt es es - lesen wir ja immer in den Medien, z.B. wenn es um Zahl von Hüft-Op`s geht oder um den Anstieg von Zivilisatsionserkrankungen usw.usw. - wird aber zu Forschungszwecken wahrscheinlich nichts taugen,
meine ich - aber wie gesagt - ich habe da keine Ahnung.
Gruss
Czauderna
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@ Czauderna,
vielen Dank für Deine Mühe mir zu folgen. Aus eigener Betroffenheit befasse ich mich seit 2009 intensiv mit dem u. a. Gesundheitssystem in diesem Land. Manchmal habe ich halt das Bedürfnis, meine persönlichen Erkenntnisse (die sicherlich oft auch unzulänglich sind) im "www" zu verbreiten.
Also, zurück zum eigentlichen Thema in diesem thread.
Fast das letzte Kapitel... Oktober 2011 Neurologisches Gutachten
Zwei Termine im Oktober je dreieinhalb Stunden - schon erstaunlich, wie viel Zeit sich ein Arzt nehmen kann, wenn privat abgerechnet wird. Die Untersuchung plus achtseitigem Gutachten kostet am Ende schlappe €750 - und ich denke, dass war gut investiertes Geld.
Nix mit Daumen Wickel-Wackel Test und Stromstößen. Klassische, aber aufwendige neurologische Untersuchung plus jede Menge psychometrischer Testverfahren. Ergebnis:
Bei [xx] liegt eine multiple Chemikaliensensibilität (MCS), eine ERWORBENE Störung von Nerven, Immun- und Hormonsystem sowie Atemwege vor. Bei der MCS handelt es sich um eine schwerwiegende Erkrankung, die in den Vergleichen der verschiedenen Schweregraden von Krankheiten, der Spitzengruppe zugeordnet werden muss...
...den stationären Veränderungen im MRT im Bezug auf derzeitige Symptomatologie [wurde] keine Bedeutung beigemessen...Die neurologischen Ausfallerscheinungen korrespondieren zudem im MRT mit sich darstellenden Herden. Eine sorgfältige neurologische Befunderhebung ist nicht erfolgt...
Die Zuordnung des Symptomkomplex zu einer somatoformen Störung ist IN KEINSTER WEISE vertretbar bei nachgewiesener morphologischer Veränderung im craniellen MRT, korrespondierenden neurologischen Ausfallerscheinungen sowie psychometrisch faßbaren hirnorganisch bedingten Leistungsdefiziten. ..Nach dem Ergebnis des Screenings für somatoforme Störungen nach Rief und Hiller erfüllt [xx] die Einschlußkriterien nach DSM-IV [psychische Erkrankungen oder F-Diagnosen] nicht...
Grundsätzlich ist für die Manifestation einer Chemikaliensensibilität nicht die Überschreitung von Richtwerten, sondern die persönliche Disposition wie Suzeptibilität und Entgiftungskapazität entscheidend. Zu beachten ist zudem die Interaktion wie Kumulation und Potenzierung volatiler [flüchtiger] Noxen [Gifte] auch im Niedrigdosisbereich. ..Bei [xx] liegt eine berufsbedingte Erkrankung vor, infolge Vergiftung am Arbeitsplatz....
Das waren jetzt acht Seiten Gutachten stark verkürzt, aber korrekt zitiert und hoffentlich verständlich. Damit darf sich dann demnächst das SG auseinandersetzen. Und ich als durch Schadstoffe am Arbeitsplatz erkrankte Person darf mir dann vorkommen wie ein Weizenkorn, das zwischen zwei mächtigen Mühlsteinen zermahlen wird.
Und die KK? Sie zahlt...
Ihr gebt UNSER GELD aus, gebt es doch mal bitte auch vernünftig aus! Und spart nicht an den Kranken! Und versteckt euch nicht hinter der Lobby der Ärzte / Industrie / Politiker -IHR seid WIR - die Beitragszahler, die mächtige Gruppe der Versicherten, sowohl Gesunde als auch Kranke.
Dies soll jetzt nicht den Eindruck erwecken, dass die KKen keine guten Programme zur Prävention und Behandlungen von Krankheiten haben und das Geld der Versicherten nur verschwenden. Aber ich bin der Meinung, dass das "System" an vielen Stellen verbesserungswürdig ist.
Gute Nacht!
vielen Dank für Deine Mühe mir zu folgen. Aus eigener Betroffenheit befasse ich mich seit 2009 intensiv mit dem u. a. Gesundheitssystem in diesem Land. Manchmal habe ich halt das Bedürfnis, meine persönlichen Erkenntnisse (die sicherlich oft auch unzulänglich sind) im "www" zu verbreiten.
Also, zurück zum eigentlichen Thema in diesem thread.
Fast das letzte Kapitel... Oktober 2011 Neurologisches Gutachten
Zwei Termine im Oktober je dreieinhalb Stunden - schon erstaunlich, wie viel Zeit sich ein Arzt nehmen kann, wenn privat abgerechnet wird. Die Untersuchung plus achtseitigem Gutachten kostet am Ende schlappe €750 - und ich denke, dass war gut investiertes Geld.
Nix mit Daumen Wickel-Wackel Test und Stromstößen. Klassische, aber aufwendige neurologische Untersuchung plus jede Menge psychometrischer Testverfahren. Ergebnis:
Bei [xx] liegt eine multiple Chemikaliensensibilität (MCS), eine ERWORBENE Störung von Nerven, Immun- und Hormonsystem sowie Atemwege vor. Bei der MCS handelt es sich um eine schwerwiegende Erkrankung, die in den Vergleichen der verschiedenen Schweregraden von Krankheiten, der Spitzengruppe zugeordnet werden muss...
...den stationären Veränderungen im MRT im Bezug auf derzeitige Symptomatologie [wurde] keine Bedeutung beigemessen...Die neurologischen Ausfallerscheinungen korrespondieren zudem im MRT mit sich darstellenden Herden. Eine sorgfältige neurologische Befunderhebung ist nicht erfolgt...
Die Zuordnung des Symptomkomplex zu einer somatoformen Störung ist IN KEINSTER WEISE vertretbar bei nachgewiesener morphologischer Veränderung im craniellen MRT, korrespondierenden neurologischen Ausfallerscheinungen sowie psychometrisch faßbaren hirnorganisch bedingten Leistungsdefiziten. ..Nach dem Ergebnis des Screenings für somatoforme Störungen nach Rief und Hiller erfüllt [xx] die Einschlußkriterien nach DSM-IV [psychische Erkrankungen oder F-Diagnosen] nicht...
Grundsätzlich ist für die Manifestation einer Chemikaliensensibilität nicht die Überschreitung von Richtwerten, sondern die persönliche Disposition wie Suzeptibilität und Entgiftungskapazität entscheidend. Zu beachten ist zudem die Interaktion wie Kumulation und Potenzierung volatiler [flüchtiger] Noxen [Gifte] auch im Niedrigdosisbereich. ..Bei [xx] liegt eine berufsbedingte Erkrankung vor, infolge Vergiftung am Arbeitsplatz....
Das waren jetzt acht Seiten Gutachten stark verkürzt, aber korrekt zitiert und hoffentlich verständlich. Damit darf sich dann demnächst das SG auseinandersetzen. Und ich als durch Schadstoffe am Arbeitsplatz erkrankte Person darf mir dann vorkommen wie ein Weizenkorn, das zwischen zwei mächtigen Mühlsteinen zermahlen wird.
Und die KK? Sie zahlt...
Ihr gebt UNSER GELD aus, gebt es doch mal bitte auch vernünftig aus! Und spart nicht an den Kranken! Und versteckt euch nicht hinter der Lobby der Ärzte / Industrie / Politiker -IHR seid WIR - die Beitragszahler, die mächtige Gruppe der Versicherten, sowohl Gesunde als auch Kranke.
Dies soll jetzt nicht den Eindruck erwecken, dass die KKen keine guten Programme zur Prävention und Behandlungen von Krankheiten haben und das Geld der Versicherten nur verschwenden. Aber ich bin der Meinung, dass das "System" an vielen Stellen verbesserungswürdig ist.
Gute Nacht!
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Stellungnahme des dbu zur Lage der kurativen Umweltmedizin in Deutschland:
dbu
deutscher Berufsverband der umweltmediziner e.V.
Geschäftsstelle: Siemensstr. 26 A, 12247 Berlin Tel. /Fax +30/7715-484 dbu@dbu-online.de - dbu-online.de
dbu besorgt über die Zukunft der Umweltmedizin in Deutschland
Schon vor Jahren forderte der Deutsche Berufsverband der Umweltmediziner (dbu) die Einrichtung von mindestens 300 stationären Betten, um die adäquate Versorgung von Umweltpatienten zu gewährleisten. Als Voraussetzung für eine umweltmedizinisch korrekte Behandlung in solchen Kliniken war neben der an den Leitlinien der Umweltmedizin orientierten Diagnostik und Therapie ein an das Krankheitsbild angepasster Umgang mit dem Patienten und eine weitgehend schadstoffarme bauliche Umgebung der Einrichtung gefordert. Damals stand als einzige für GKV-Patienten mit umweltassoziierten Erkrankungen erreichbare stationäre Einrichtung das Fachkrankenhaus Nordfriesland in Bredstedt zur Verfügung. Leider erfolgte die schon von der ehemaligen Ministerpräsidentin Frau Simonis in Aussicht gestellte Erweiterung der dortigen umweltmedizinischen Abteilung von 6 auf 30 Betten bisher nicht. Jetzt ist diese letzte Hoffnungsbastion für unsere Patienten nun endgültig gefallen.
Am 20.10.2010 teilte die Geschäftsleitung der Fachkliniken Nordfriesland gGmbH mit, dass die durch therapiebegleitende Evaluation seit 2001 erkennbaren Trends in den stationär behandelten Fälle zu einer Änderung der Behandlungsstrategie geführt habe.
Bei den stationären Patienten sei eine stetige Zunahme einer „psychiatrischen Komorbität“ feststellbar, die wesentlich stärker auf psychotherapeutische Behandlungsmodule und zunehmend schlechter auf die Provokations-Neutralisierungs-Bahandlung nach Miller ansprächen.
Deshalb könnten in Zukunft (Kassen-)Patienten nur noch mit einer primären psychosomatischen oder psychiatrischen Diagnose stationär in Bredstedt aufgenommen werden. Der Therapieschwerpunkt liegt jetzt im Psychotherapiebereich. Die Miller-Technik, früher eine Kernbehandlung des Fachkranken¬hauses, wird nun nicht mehr angewandt. Das Festhalten an einer VOC-Minimierung ist nur noch als Lippenbekenntnis zu sehen, da die Einhaltung der Duftstofffreiheit in den Räumen des Klinikums nicht mehr garantiert wird.
Die fortschreitende Psychosomatisierung bzw. Psychiatrisierung von Patienten mit chronischen Multisystemerkrankungen scheint systematisch ausgedehnt zu werden, da auch andere naturheilkundlich ausgerichtete Kliniken davon betroffen sind.
Die TCM-Klinik in Bad Kötzting kann beispielsweise seit Mitte des Jahres nur noch Kassenpatienten stationär aufnehmen, wenn ein psychosomatischer Hintergrund diagnostiziert wurde.
Der Vorstand des dbu erkennt in diesen Vorgängen die Tendenz von Sozialversicherungsträgern, die Umweltmedizin weiter zurückzudrängen und die von ihr betreuten Patienten zu diskreditieren.
Da nach offizieller Lesart die Umweltmedizin keine Leistung der GKV darstellt, sind nach Meinung der KVen selbst EBM gelistete Laborleistungen für umweltmedizinische Patienten nur als Selbstzahlerleistungen zu erbringen. Diese Laboruntersuchungen werden also von den meisten niedergelassenen Ärzten nur als IGeL zu Lasten des Versicherten angeboten. Wenn der Patient sich aus Kostengründen die Untersuchungen nicht leisten kann, fehlen umweltmedizinisch relevante Ergebnisse, was dann zwangsläufig zur Psychiatrisierung oder Psychosomatisierung führt. Es schließt sich so der Kreis.
Bei offiziellen Stellen wird auf Grund unzureichender und teils auch falscher Informationen von Seiten sowohl der Arbeitsmedizin wie auch der Toxikologie weder den Suszeptibilitätsfaktoren wie z.B. Polymorphismen im Fremdstoffmetabolismus oder im Bereich der Zytokine noch den Auswirkungen durch gleichzeitige Mehrfachbelastungen Beachtung geschenkt.
Die Ignoranz dieser doch relativ einfach feststellbaren Parameter führt in der Regel zu Unverständnis beim Therapeuten und damit häufig zur Psychiatrisierung. Da die Ursachen der Erkrankung (z.B. POP‘s in Holzbalken) nicht behoben werden, lässt sich auch keine Heilung erzielen.
Das öffentliche Gesundheitswesen verstößt in seinem Umgang mit Patienten, die an umweltassoziierten Krankheiten leiden, gegen viele Gesetze und Verordnungen,
umwelt•medizin•gesellschaft | 23 | 4/2010
Fortsetzung folgt....
dbu
deutscher Berufsverband der umweltmediziner e.V.
Geschäftsstelle: Siemensstr. 26 A, 12247 Berlin Tel. /Fax +30/7715-484 dbu@dbu-online.de - dbu-online.de
dbu besorgt über die Zukunft der Umweltmedizin in Deutschland
Schon vor Jahren forderte der Deutsche Berufsverband der Umweltmediziner (dbu) die Einrichtung von mindestens 300 stationären Betten, um die adäquate Versorgung von Umweltpatienten zu gewährleisten. Als Voraussetzung für eine umweltmedizinisch korrekte Behandlung in solchen Kliniken war neben der an den Leitlinien der Umweltmedizin orientierten Diagnostik und Therapie ein an das Krankheitsbild angepasster Umgang mit dem Patienten und eine weitgehend schadstoffarme bauliche Umgebung der Einrichtung gefordert. Damals stand als einzige für GKV-Patienten mit umweltassoziierten Erkrankungen erreichbare stationäre Einrichtung das Fachkrankenhaus Nordfriesland in Bredstedt zur Verfügung. Leider erfolgte die schon von der ehemaligen Ministerpräsidentin Frau Simonis in Aussicht gestellte Erweiterung der dortigen umweltmedizinischen Abteilung von 6 auf 30 Betten bisher nicht. Jetzt ist diese letzte Hoffnungsbastion für unsere Patienten nun endgültig gefallen.
Am 20.10.2010 teilte die Geschäftsleitung der Fachkliniken Nordfriesland gGmbH mit, dass die durch therapiebegleitende Evaluation seit 2001 erkennbaren Trends in den stationär behandelten Fälle zu einer Änderung der Behandlungsstrategie geführt habe.
Bei den stationären Patienten sei eine stetige Zunahme einer „psychiatrischen Komorbität“ feststellbar, die wesentlich stärker auf psychotherapeutische Behandlungsmodule und zunehmend schlechter auf die Provokations-Neutralisierungs-Bahandlung nach Miller ansprächen.
Deshalb könnten in Zukunft (Kassen-)Patienten nur noch mit einer primären psychosomatischen oder psychiatrischen Diagnose stationär in Bredstedt aufgenommen werden. Der Therapieschwerpunkt liegt jetzt im Psychotherapiebereich. Die Miller-Technik, früher eine Kernbehandlung des Fachkranken¬hauses, wird nun nicht mehr angewandt. Das Festhalten an einer VOC-Minimierung ist nur noch als Lippenbekenntnis zu sehen, da die Einhaltung der Duftstofffreiheit in den Räumen des Klinikums nicht mehr garantiert wird.
Die fortschreitende Psychosomatisierung bzw. Psychiatrisierung von Patienten mit chronischen Multisystemerkrankungen scheint systematisch ausgedehnt zu werden, da auch andere naturheilkundlich ausgerichtete Kliniken davon betroffen sind.
Die TCM-Klinik in Bad Kötzting kann beispielsweise seit Mitte des Jahres nur noch Kassenpatienten stationär aufnehmen, wenn ein psychosomatischer Hintergrund diagnostiziert wurde.
Der Vorstand des dbu erkennt in diesen Vorgängen die Tendenz von Sozialversicherungsträgern, die Umweltmedizin weiter zurückzudrängen und die von ihr betreuten Patienten zu diskreditieren.
Da nach offizieller Lesart die Umweltmedizin keine Leistung der GKV darstellt, sind nach Meinung der KVen selbst EBM gelistete Laborleistungen für umweltmedizinische Patienten nur als Selbstzahlerleistungen zu erbringen. Diese Laboruntersuchungen werden also von den meisten niedergelassenen Ärzten nur als IGeL zu Lasten des Versicherten angeboten. Wenn der Patient sich aus Kostengründen die Untersuchungen nicht leisten kann, fehlen umweltmedizinisch relevante Ergebnisse, was dann zwangsläufig zur Psychiatrisierung oder Psychosomatisierung führt. Es schließt sich so der Kreis.
Bei offiziellen Stellen wird auf Grund unzureichender und teils auch falscher Informationen von Seiten sowohl der Arbeitsmedizin wie auch der Toxikologie weder den Suszeptibilitätsfaktoren wie z.B. Polymorphismen im Fremdstoffmetabolismus oder im Bereich der Zytokine noch den Auswirkungen durch gleichzeitige Mehrfachbelastungen Beachtung geschenkt.
Die Ignoranz dieser doch relativ einfach feststellbaren Parameter führt in der Regel zu Unverständnis beim Therapeuten und damit häufig zur Psychiatrisierung. Da die Ursachen der Erkrankung (z.B. POP‘s in Holzbalken) nicht behoben werden, lässt sich auch keine Heilung erzielen.
Das öffentliche Gesundheitswesen verstößt in seinem Umgang mit Patienten, die an umweltassoziierten Krankheiten leiden, gegen viele Gesetze und Verordnungen,
umwelt•medizin•gesellschaft | 23 | 4/2010
Fortsetzung folgt....
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Stellungnahme des dbu Teil 2:
Das öffentliche Gesundheitswesen verstößt in seinem Umgang mit Patienten, die an Umweltassoziierten Krankheiten leiden, gegen viele Gesetze, so z.B.
*Artikel 1 Abs. 1 GG: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlicher Gewalt.
*Artikel 2, Abs.2 GG: Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit...
*§2 Abs 1SGB V: Die Krankenkassen stellen den Versicherten den im dritten Kapitel genannten Leistungen unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebot (§12) zur Verfügung ... Behandlungsmethoden, Arznei - und Heilmittel der besonderen Therapierichtungen sind nicht ausgeschlossen. Qualität und Wirksamkeit der Leistungen haben ...den medizinischen Fortschritt zu berücksichtigen.
• § 95d Abs. SGB V: Der Vertragsarzt ist verpflichtet, sich in dem Umfang fachlich weiterzubilden, wie es zur Erhaltung und Fortentwicklung der zu sei¬ner Berufsausübung in der vertragsärztlichen Versorgung erforderlichen Fachkenntnisse notwendig ist.
• § 4 Abs. MBO-Ä: Ärztinnen und Ärzte, die ihren Beruf aus¬üben, sind verpflichtet, sich in dem Umfange beruflich fortzubilden, wie es zur Erhaltung und Entwicklung der zu ihrer Berufsausübung erforderlichen Fachkenntnisse notwendig ist.
• § 91 SGB V: Die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen bil¬den einen Gemeinsamen Bundesausschuss.
• § 92 Abs. 1 SGB V: Der Gemeinsame Bundesausschuss beschließt die zur Sicherung der ärztlichen Versorgung erforderlichen Richtlinien über die Gewährung für eine ausreichende, zweckmäßige und wirt¬schaftliche Versorgung der Versicherten; ....
Obwohl hochrangige Juristen den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) wegen seiner umfassenden, fast verfassungsrangmäßigen Richtlinienkompetenz für verfassungswidrig halten (der G-BA wird nicht vom Volk gewählt, sondern von Gremien mit Interessenkonflikten delegiert) und viele seiner Entscheidungen medizinisch umstritten sind, entscheiden GKVen und zunehmend auch PKVen nach seinen restriktiven Vorgaben. Viele Ärzte kommen den sowohl im Sozialgesetzbuch V (SGB V) wie auch in der Muster-Berufsordnung für Ärzte (MBO-Ä) festgeschriebenen Fortbildungspflicht nur unzureichend nach, weshalb das jeweilige Fachwissen nicht immer dem „state of the art“ entspricht.
Umweltpatienten sehen sich durch mangelnde Fachkenntnisse mancher Ärzte sowie die restriktiven Auslegungen dieser Vorschriften durch Kostenträger wie GKV, PKV und BG häufig dazu gezwungen, sich ihr Recht vor Gericht zu erstreiten. Dort sind wir jedoch, wie auf hoher See, alle in Gottes Hand. Der Ausgang ist vor allem in Sozialgerichtsprozessen nicht vorhersehbar.
Juristen sind, wie es ein habilitierter Anwalt auszudrücken pflegt, „staatlich geprüfte und anerkannte Nichtmediziner“. Sie müssen sich also über Gutachten Fachauskünfte besorgen, wie dies z.B. in den §§ 103, 106 und 109 Sozialgerichtsgesetz (SSG) vorgeschrieben ist.
Während § 103 SSG allgemein die Untersuchungsmaxime des Gerichts beschreibt, regelt der § 106 SSG die Aufklärungspflicht des Vorsitzenden. Darin wird u.a. im Abs. 3 Pkt. 5 die Möglichkeit eines Sachverständigengutachtens zur Aufklärung des Sachverhalts gelistet.
Zwar sind Kläger (Betroffener) und Beklagte (Versicherung) im
Auswahlprozess des Gutachters gleichberechtigt, der Sachverständige wird jedoch letztlich vom Richter bestimmt. Häufig folgt der Gerichtsvorsitzende den Vorschlägen der Beklagten. Erst zum Schluss können die Kläger nach § 109 SGG ein eigenes Gutachten unter Hinterlegung eines Vorschusses in Höhe von bis zu 2000 € fordern.
Betroffene können meist nur von Gutachtern nach § 109 SSG eine objektive Haltung gegenüber ihrer Problematik erwarten, was für die Beklagten (in Sozialgerichtsprozessen in der Regel die Kostenträger) oft unbequem und teuer ist. Es sind deshalb politische Bestrebungen im Gange, diesen § 109 SSG ersatzlos zu streichen. Aber auch die Annahme eines Auftrages nach § 109 SSG ist für den Gutachter mit Ärger verbunden, weshalb immer weniger kompetente Kollegen dazu bereit sind.
Dies hängt nicht zuletzt mit der Honorierung des Gutachters zusammen. Das Justiz-Vergütungs- und Entschädigungs-Gesetz (JVEG) regelt auf Bundesebene die Grundsätze der Gutachterhonorare. Die letztendliche Höhe des Honorars wird jedoch auf der Ebene der Länder, z.B. der Landessozialgerichte, entschieden. Hier gibt es erstaunliche Unterschiede: Die Lesegeschwindigkeit der Gerichtsakte wird z.B. in Nordrhein-Westfalen mit 50-60 Seiten pro Stunde, in Hessen mit 100 Seiten pro Stunde und in Baden-Württemberg gar mit 200 Seiten pro Stunde vorgegeben. Ähnliche Diskrepanzen bestehen bei der Zeichendichte einer sogenannten Standartseite: In Nordrhein-Westfalen sind dies 1400 Anschläge, in Hessen 1800 Anschläge und in Baden-Württemberg 2700 Anschläge pro Seite.
Für den gleichen Arbeitsaufwand erhält also ein Gutachter in Nordrhein-Westfalen doppelt soviel Honorar wie in Baden-Württemberg. Es soll schon Gutachter geben, die deshalb zuerst nach dem Gerichtsstandort fragen, bevor sie einen Gutachtenauftrag annehmen.
Um der aus dem geschilderten Sachverhalt resultierenden Gefahr für die Umweltmedizin in Deutschland entgegen zu wirken, bedarf es Anstrengungen aus allen Umweltverbänden. Der dbu wird deshalb, mit Unterstützung durch EUROPAEM, den ersten Schritt wagen und in Kürze seine „Praxisleitlinie Umwelt¬medizin“ herausgeben.
Dr. med. Hans-Peter Donate Facharzt für Allgemeinmedizin-Umweltmedizin Stellvertretender Vorstandsvorsitzender
umwelt•medizin•gesellschaft | 23 | 4/2010
Das öffentliche Gesundheitswesen verstößt in seinem Umgang mit Patienten, die an Umweltassoziierten Krankheiten leiden, gegen viele Gesetze, so z.B.
*Artikel 1 Abs. 1 GG: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlicher Gewalt.
*Artikel 2, Abs.2 GG: Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit...
*§2 Abs 1SGB V: Die Krankenkassen stellen den Versicherten den im dritten Kapitel genannten Leistungen unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebot (§12) zur Verfügung ... Behandlungsmethoden, Arznei - und Heilmittel der besonderen Therapierichtungen sind nicht ausgeschlossen. Qualität und Wirksamkeit der Leistungen haben ...den medizinischen Fortschritt zu berücksichtigen.
• § 95d Abs. SGB V: Der Vertragsarzt ist verpflichtet, sich in dem Umfang fachlich weiterzubilden, wie es zur Erhaltung und Fortentwicklung der zu sei¬ner Berufsausübung in der vertragsärztlichen Versorgung erforderlichen Fachkenntnisse notwendig ist.
• § 4 Abs. MBO-Ä: Ärztinnen und Ärzte, die ihren Beruf aus¬üben, sind verpflichtet, sich in dem Umfange beruflich fortzubilden, wie es zur Erhaltung und Entwicklung der zu ihrer Berufsausübung erforderlichen Fachkenntnisse notwendig ist.
• § 91 SGB V: Die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen bil¬den einen Gemeinsamen Bundesausschuss.
• § 92 Abs. 1 SGB V: Der Gemeinsame Bundesausschuss beschließt die zur Sicherung der ärztlichen Versorgung erforderlichen Richtlinien über die Gewährung für eine ausreichende, zweckmäßige und wirt¬schaftliche Versorgung der Versicherten; ....
Obwohl hochrangige Juristen den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) wegen seiner umfassenden, fast verfassungsrangmäßigen Richtlinienkompetenz für verfassungswidrig halten (der G-BA wird nicht vom Volk gewählt, sondern von Gremien mit Interessenkonflikten delegiert) und viele seiner Entscheidungen medizinisch umstritten sind, entscheiden GKVen und zunehmend auch PKVen nach seinen restriktiven Vorgaben. Viele Ärzte kommen den sowohl im Sozialgesetzbuch V (SGB V) wie auch in der Muster-Berufsordnung für Ärzte (MBO-Ä) festgeschriebenen Fortbildungspflicht nur unzureichend nach, weshalb das jeweilige Fachwissen nicht immer dem „state of the art“ entspricht.
Umweltpatienten sehen sich durch mangelnde Fachkenntnisse mancher Ärzte sowie die restriktiven Auslegungen dieser Vorschriften durch Kostenträger wie GKV, PKV und BG häufig dazu gezwungen, sich ihr Recht vor Gericht zu erstreiten. Dort sind wir jedoch, wie auf hoher See, alle in Gottes Hand. Der Ausgang ist vor allem in Sozialgerichtsprozessen nicht vorhersehbar.
Juristen sind, wie es ein habilitierter Anwalt auszudrücken pflegt, „staatlich geprüfte und anerkannte Nichtmediziner“. Sie müssen sich also über Gutachten Fachauskünfte besorgen, wie dies z.B. in den §§ 103, 106 und 109 Sozialgerichtsgesetz (SSG) vorgeschrieben ist.
Während § 103 SSG allgemein die Untersuchungsmaxime des Gerichts beschreibt, regelt der § 106 SSG die Aufklärungspflicht des Vorsitzenden. Darin wird u.a. im Abs. 3 Pkt. 5 die Möglichkeit eines Sachverständigengutachtens zur Aufklärung des Sachverhalts gelistet.
Zwar sind Kläger (Betroffener) und Beklagte (Versicherung) im
Auswahlprozess des Gutachters gleichberechtigt, der Sachverständige wird jedoch letztlich vom Richter bestimmt. Häufig folgt der Gerichtsvorsitzende den Vorschlägen der Beklagten. Erst zum Schluss können die Kläger nach § 109 SGG ein eigenes Gutachten unter Hinterlegung eines Vorschusses in Höhe von bis zu 2000 € fordern.
Betroffene können meist nur von Gutachtern nach § 109 SSG eine objektive Haltung gegenüber ihrer Problematik erwarten, was für die Beklagten (in Sozialgerichtsprozessen in der Regel die Kostenträger) oft unbequem und teuer ist. Es sind deshalb politische Bestrebungen im Gange, diesen § 109 SSG ersatzlos zu streichen. Aber auch die Annahme eines Auftrages nach § 109 SSG ist für den Gutachter mit Ärger verbunden, weshalb immer weniger kompetente Kollegen dazu bereit sind.
Dies hängt nicht zuletzt mit der Honorierung des Gutachters zusammen. Das Justiz-Vergütungs- und Entschädigungs-Gesetz (JVEG) regelt auf Bundesebene die Grundsätze der Gutachterhonorare. Die letztendliche Höhe des Honorars wird jedoch auf der Ebene der Länder, z.B. der Landessozialgerichte, entschieden. Hier gibt es erstaunliche Unterschiede: Die Lesegeschwindigkeit der Gerichtsakte wird z.B. in Nordrhein-Westfalen mit 50-60 Seiten pro Stunde, in Hessen mit 100 Seiten pro Stunde und in Baden-Württemberg gar mit 200 Seiten pro Stunde vorgegeben. Ähnliche Diskrepanzen bestehen bei der Zeichendichte einer sogenannten Standartseite: In Nordrhein-Westfalen sind dies 1400 Anschläge, in Hessen 1800 Anschläge und in Baden-Württemberg 2700 Anschläge pro Seite.
Für den gleichen Arbeitsaufwand erhält also ein Gutachter in Nordrhein-Westfalen doppelt soviel Honorar wie in Baden-Württemberg. Es soll schon Gutachter geben, die deshalb zuerst nach dem Gerichtsstandort fragen, bevor sie einen Gutachtenauftrag annehmen.
Um der aus dem geschilderten Sachverhalt resultierenden Gefahr für die Umweltmedizin in Deutschland entgegen zu wirken, bedarf es Anstrengungen aus allen Umweltverbänden. Der dbu wird deshalb, mit Unterstützung durch EUROPAEM, den ersten Schritt wagen und in Kürze seine „Praxisleitlinie Umwelt¬medizin“ herausgeben.
Dr. med. Hans-Peter Donate Facharzt für Allgemeinmedizin-Umweltmedizin Stellvertretender Vorstandsvorsitzender
umwelt•medizin•gesellschaft | 23 | 4/2010