Verfasst: 28.01.2013, 00:30
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Gegen das Urteil des Sozialgerichts werden die Rechtsmittel beim LSG eingereicht. Allerdings haben die Schadensersatzansprüche gegen den Arzt nichts mit dem Sozialgericht zu tun (das Sozialgericht hat sich zu den Ansprüchen auch nicht geäußert, sondern nur eine Vermutung formuliert), da müsste m. E. je nach Streitwert das Amtsgericht oder Landgericht eingeschaltet werden.JanneXX hat geschrieben: Hmmh, möglicherweise hab ich was missverstanden. Welches Gericht ist denn zuständig, wenn ich gegen das Urteil des Sozialgerichts Rechtsmittel (sprich: Berufung) einlege?
Und womit hat sich dieses bitte von Dir zu benennende Gericht auseinander zu setzen, wenn die Begründung des SG darin besteht, dass ein fehlerhaftes Handeln des Arztes keinen Anspruch auf Krankengeld gegen die Krankenkasse begründen kann, sondern eventuell einen Schadensersatzanspruch gegen Ihre Ärztin?[/b]
Genau das ist das Problem. Du schreibst deine Meinung, oft völlig losgelöst von der geltenden Rechtslage, kennzeichnest dies allerdings nicht als deine Meinung (so wie in einem solchen Fall die meisten anderen User machen) und erweckst damit bei rechtlichen Laien den Eindruck, du wärst der einzige hier, der genau weiß, wo es lang geht. In letzter Zeit sind ja einige von dir zum Gericht geschickten User dort gewaltig baden gegangen. Für sie vollkommen unerwartet. Wenn sie realisiert hätten (Einwände der Kassenvertreter werden von dir ja gerne unsachlich abgeschmettert, was dazu führt, dass die Einwände - auch von mir - immer weniger werden), dass es eben nicht "SO" ist, sondern der Richter durchaus anders entscheiden kann, wären sie nicht aus allen Wolken gefallen. Überlege dir doch mal, welche Verantwortung DU dann daran hast, wenn diese Menschen wieder in ein tiefes Loch fallen, da sie sich vorher so sicher waren, dass der Richter doch nur in ihrem Sinne entscheiden kann.Machts Sinn hat geschrieben:
ich mache hier auch keine (Un-) Rechtsberatung. Auch wenn ich darüber – wegen Selbstverständlichkeit – nichts sage, schreibe ich hier im Forum – meist kontrovers zur Unisono-Haltung der KK-Vertreter – nur meine ganz persönliche Meinung und nehme für mich nicht mal in Anspruch, dass diese der momentanen Rechtslage / Rechtssprechung entspricht. Also, was soll´s?
Und auf diese Strategie sind auch schon andere Richter/innen, vor meinem SG-Termin, gekommen!!!reallyangry hat geschrieben: ...
Eine Richterin die sagt: Verklage doch den Arzt / die Ärztin, die dich in diese missliche Lage gebracht hat will sich m.E. mit dem Fall nicht weiter auseinandersetzen.
Fall erledigt....Akte vom Tisch.
LG
RA
Wenn das SG mit Verweis auf diesen ergänzenden Satz aus dem BSG-Urteil meiner Klage nicht stattgibt, dann hat das von mir berufene LSG das SG in seiner Urteilsbegründung eben zu bestätigen oder auch nicht oder auch auf ganz Neues (für alle Parteien) hinzuweisen.GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Gegen das Urteil des Sozialgerichts werden die Rechtsmittel beim LSG eingereicht. Allerdings haben die Schadensersatzansprüche gegen den Arzt nichts mit dem Sozialgericht zu tun (das Sozialgericht hat sich zu den Ansprüchen auch nicht geäußert, sondern nur eine Vermutung formuliert), da müsste m. E. je nach Streitwert das Amtsgericht oder Landgericht eingeschaltet werden.JanneXX hat geschrieben: Hmmh, möglicherweise hab ich was missverstanden. Welches Gericht ist denn zuständig, wenn ich gegen das Urteil des Sozialgerichts Rechtsmittel (sprich: Berufung) einlege?
Und womit hat sich dieses bitte von Dir zu benennende Gericht auseinander zu setzen, wenn die Begründung des SG darin besteht, dass ein fehlerhaftes Handeln des Arztes keinen Anspruch auf Krankengeld gegen die Krankenkasse begründen kann, sondern eventuell einen Schadensersatzanspruch gegen Ihre Ärztin?[/b]
Sehe ich als Betroffene auch so.wurmie hat geschrieben:Hallo GKV denke mal das wir hier alle Alt genug sind und letzendlich der Gesunde Menschverstand ( noch ) von uns das selber entscheiden kann ob mann den schritt macht oder nicht.
Jeder entscheidet selber ob und wie er gegen recht oder unrecht vorgeht.
Mann kann hier viel Intressantes lesen und erfahren.......
Ich für mein Teil finde das ok so wie es läuft, bei mir sieht auch alles nicht so rosig aus und trotzdem denke ich ich wäre im Recht. Also was kann mir passieren NICHTS bekomme im moment nichts von meiner KK also kann ich nur Gewinnen verloren habe ich schon da wo die AOK einfach das KG eingestellt hat.
Lg Wurmie
Nein, eine Richterin am Sozialgericht, die sich auf das vor kurzem ergangene Urteil des Bundessozialgerichts bezieht, in dem genau derselbe Sachverhalt behandelt wurde, vermeidet, dass ihr Urteil von der nächsthöheren Instanz einkassiert wird. Nicht jeder Richter in Deutschland erfindet das Rad neu. Und dieses Vorgehen dient der Rechtssicherheit und auch der Gerechtigkeit, wenn alle sich an die höchstrichterliche Rechtssprechung halten, ist es egal, ob man in Berlin oder Hintertupfingen wohnt. Ich wollte dich mal hören, wenn ein Amtsgericht zu deinen Ungunsten von der höchstrichterlichen Rechtssprechung abweichen würde, da es sich eingehend mit deinem Fall beschäftigt hat und zu einem anderen Schluss kommt. Dann würdest du doch auch durch die Instanzen ziehen - mit einer hohen Aussicht auf Erfolg. Warum sollte ein Richter eine solche Arbeitsbeschaffungsmaßnahme in Gang setzen, wenn es keine neuen Erkenntnisse im Vergleich zum Urteil des BSG gibt?reallyangry hat geschrieben: Eine Richterin die sagt: Verklage doch den Arzt / die Ärztin, die dich in diese missliche Lage gebracht hat will sich m.E. mit dem Fall nicht weiter auseinandersetzen.
Fall erledigt....Akte vom Tisch.
LG
RA
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Nein, eine Richterin am Sozialgericht, die sich auf das vor kurzem ergangene Urteil des Bundessozialgerichts bezieht, in dem genau derselbe Sachverhalt behandelt wurdereallyangry hat geschrieben: Eine Richterin die sagt: Verklage doch den Arzt / die Ärztin, die dich in diese missliche Lage gebracht hat will sich m.E. mit dem Fall nicht weiter auseinandersetzen.
Fall erledigt....Akte vom Tisch.
LG
RA
Seufz - NEIN, EBEN NICHT! Bitte lies mein vorstehendes Geschreibsel, ua "Dem BSG-Urteil vom 10.05.12 (AZ.: B 1 KR 19/11 R) entnehme ich nicht, dass die verspätete Wiedervorstellung beim Arzt vom Arzt verursacht wurde und damit in seinen Verantwortungsbereich (und somit der Krankenkasse) fällt! Davon finde ich im gesamten Urteil nicht einen Hinweis."
Und
"Die Krankenkasse möge endlich den Inhalt meiner Stellungnahmen (mündlich im Erörterungstermin und danach schriftlich) zur Kenntnis nehmen und mir explizit das BSG-Urteil nennen, in dem der Kläger (Versicherte) das Krankengeld und Krankenversicherungsverhältnis verliert, weil er sich zum vom Arzt/Arztpraxis vorgegebenem Termin wieder zum Arzt begeben hat!"
, vermeidet, dass ihr Urteil von der nächsthöheren Instanz einkassiert wird. Nicht jeder Richter in Deutschland erfindet das Rad neu. Und dieses Vorgehen dient der Rechtssicherheit und auch der Gerechtigkeit, wenn alle sich an die höchstrichterliche Rechtssprechung halten, ist es egal, ob man in Berlin oder Hintertupfingen wohnt. Ich wollte dich mal hören, wenn ein Amtsgericht zu deinen Ungunsten von der höchstrichterlichen Rechtssprechung abweichen würde, da es sich eingehend mit deinem Fall beschäftigt hat und zu einem anderen Schluss kommt. Dann würdest du doch auch durch die Instanzen ziehen - mit einer hohen Aussicht auf Erfolg. Warum sollte ein Richter eine solche Arbeitsbeschaffungsmaßnahme in Gang setzen, wenn es keine neuen Erkenntnisse im Vergleich zum Urteil des BSG gibt?
Jetzt mal ganz blöd gefragt - vlac hat dir doch ganz zu Beginn dieses Threads geschrieben, an wen du dich wenden kannst und du hast dir Hilfe gesucht. Die sollten dir doch eigentlich weiterhelfen. Was ist denn da passiert?JanneXX hat geschrieben: Weder meine behandelnden Ärzte, noch VdK, Richterin (im Erörterungstermin), Krankenkasse oder AfA konnten mir sagen, wo ich konkret Hilfe bekommen kann!!!
JanneXX hat geschrieben:Und auf diese Strategie sind auch schon andere Richter/innen, vor meinem SG-Termin, gekommen!!!reallyangry hat geschrieben: ...
Eine Richterin die sagt: Verklage doch den Arzt / die Ärztin, die dich in diese missliche Lage gebracht hat will sich m.E. mit dem Fall nicht weiter auseinandersetzen.
Fall erledigt....Akte vom Tisch.
LG
RA
Aber wahrscheinlich sehe ich wieder nur weiße Mäuse...
LG
Dieser ergänzende Satz ist doch nur ein Baustein, die Begründung, warum deiner Klage nicht stattgegeben wird, wird m. E. eine andere sein - nämlich die komplette Urteilsbegründung des BSG. Und nach meiner bescheidenen Erfahrung wird da auch das LSG nichts dran ändern und falls doch, spätestens das BSG bei seiner Linie bleiben.JanneXX hat geschrieben: Wenn das SG mit Verweis auf diesen ergänzenden Satz aus dem BSG-Urteil meiner Klage nicht stattgibt, dann hat das von mir berufene LSG das SG in seiner Urteilsbegründung eben zu bestätigen oder auch nicht oder auch auf ganz Neues (für alle Parteien) hinzuweisen.
Einig?
Ich weiß jetzt nicht, wer hier was nicht zur Kenntnis nehmen möchte. Für mich ist ganz klar, dass das BSG bereits auf deinen Einwand eingegangen ist. Punkt 29 des BSG-Urteils:JanneXX hat geschrieben:GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Nein, eine Richterin am Sozialgericht, die sich auf das vor kurzem ergangene Urteil des Bundessozialgerichts bezieht, in dem genau derselbe Sachverhalt behandelt wurdereallyangry hat geschrieben: Eine Richterin die sagt: Verklage doch den Arzt / die Ärztin, die dich in diese missliche Lage gebracht hat will sich m.E. mit dem Fall nicht weiter auseinandersetzen.
Fall erledigt....Akte vom Tisch.
LG
RA
Seufz - NEIN, EBEN NICHT! Bitte lies mein vorstehendes Geschreibsel, ua "Dem BSG-Urteil vom 10.05.12 (AZ.: B 1 KR 19/11 R) entnehme ich nicht, dass die verspätete Wiedervorstellung beim Arzt vom Arzt verursacht wurde und damit in seinen Verantwortungsbereich (und somit der Krankenkasse) fällt! Davon finde ich im gesamten Urteil nicht einen Hinweis."
Und
"Die Krankenkasse möge endlich den Inhalt meiner Stellungnahmen (mündlich im Erörterungstermin und danach schriftlich) zur Kenntnis nehmen und mir explizit das BSG-Urteil nennen, in dem der Kläger (Versicherte) das Krankengeld und Krankenversicherungsverhältnis verliert, weil er sich zum vom Arzt/Arztpraxis vorgegebenem Termin wieder zum Arzt begeben hat!"
BSG hat geschrieben: KKn sind auch nicht gehalten, Hinweise auf den gesetzlich geregelten Zeitpunkt einer ggf erneut erforderlichen AU-Feststellung in den Formularen zur Bescheinigung der AU vorzusehen, hier also in dem Vordruck nach Muster 1 (AU-Bescheinigung). Nur ergänzend weist der Senat darauf hin, dass von KKn nicht veranlasste, unzutreffende rechtliche Ratschläge von zur Behandlung Versicherter zugelassenen Ärzten zwar ggf Schadensersatzansprüche gegen die Ärzte, nicht aber Krg-Ansprüche gegen KKn auslösen können.
Was bitte schön ist ein "nicht veranlasster, unzutreffender rechtlicher Ratschlag" an einen Arzt / eine Ärztin?????Nur ergänzend weist der Senat darauf hin, dass von KKn nicht veranlasste, unzutreffende rechtliche Ratschläge von zur Behandlung Versicherter zugelassenen Ärzten zwar ggf Schadensersatzansprüche gegen die Ärzte, nicht aber Krg-Ansprüche gegen KKn auslösen können.