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Verfasst: 17.03.2012, 19:35
von Gast
Verfasst: 17.03.2012, 23:44
von hedi
hallo Fatbob,
es sei Dir verziehen! Aber es ist keine Wut, die ich habe, sondern eher
Enttäuschung und Machtlosigkeit.
Gruß Hedi
Verfasst: 19.03.2012, 16:34
von hedi
hallo,
war jetzt auf der Arbeitsagentur. Rückwirkend bin ich wieder in meiner geliebten Barmer. Musste jedoch Klinik verschieben, bis ich alles schriftlich habe. Wird sicher, wenn es vor das Sozialgericht geht, auch zur Sprache kommen.
Sobald alles in trockenen Tüchern ist, kann ich hoffentlich mal in der Klinik
genesen.
Gruß Hedi
Verfasst: 21.03.2012, 22:12
von hedi
hallo,
habe heute Einsicht nehmen können in die 2. Beurteilung des MDK nach Aktenlage.
Obwohl ein Facharzt der gleichen Kategorie mich für arbeitsunfähig bis zum Klinikaufenthalt hielt, wäre höchstens ein paar Tage Arbeitsunfähigkeit gegeben und zum Zeitpunkt des Untersuchungstermins
habe kein Versicherungsverhältnis bestanden, folglich kein Anspruch auf Krankengeld.
Zu diesem Zeitpunkt wurde mir immer noch Krankenversicherung zugesichert. Man hat mich immer wieder gedrängt, in die KK meines Mannes zu wechseln. Dann wäre mein Anspruch verfallen.
Jetzt bin ich aber wieder rückwirkend ab dem 20.11. in der selben Kasse.
Wie will man so eine Argumentation später beim Gericht begründen???
Meine Anwälte fassen es auch nicht. Hätten sie noch nicht erlebt.
Gruß Hedi
Verfasst: 21.03.2012, 22:19
von Machts Sinn
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Verfasst: 21.03.2012, 22:34
von hedi
hallo Machts Sinn,
Du hast Recht, die KK hat es geschreiben an das Gericht wegen der EA.
Gruß Hedi
Verfasst: 21.03.2012, 22:38
von Machts Sinn
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Verfasst: 21.03.2012, 22:55
von hedi
nun der 2.12.11 und der 17.01.12.
Nun bin ich aber rückwirkend wieder dort versichert.
Habe meinen Antrag ja erst am Montag abgegeben und ist rückwirkend
bewilligt worden, weil man seitens der Arge auch auf das Ergebnis des
Widerspruchs wartete. Habe mich immer pünktlich dort gemeldet und bekomme rückwirkend auch ALGI.
Hedi
Verfasst: 21.03.2012, 23:06
von hedi
und in der damaligen Ablehnung des Krankengeldes stand wörtlich
Ihr Anspruch auf Krankenbehandlung (ärztliche Behandlung, Versorgung
mit Arznei-,Verband-,Heil- und Hilfsmitteln usw)bleibt hiervon selbstverständlich unberührt.
Wie schon erwähnt kam der schriftliche Bescheid erst am 6.3. ,daß ich raus bin.
Vorher wurde meinen Anwälten immer wieder versichert, ich wäre weiter krankenversichert.
Nun ja, man war nicht so erbaut davon, daß ich wieder Mitglied werde.
Aber mein Anspruch besteht ja immer noch.
Bin nur mal gespannt, wann ich von der Kasse was schriftlich kriege.
Gestern ist das schon von der Arge verschickt worden.
Verfasst: 21.03.2012, 23:15
von Machts Sinn
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Verfasst: 21.03.2012, 23:29
von hedi
Hallo Machts Sinn,
muss ich mit den Anwälten besprechen. Man hatte mir ja sogar ein vorgefertigtes Schreiben am 6.3. mitgeliefert, in dem ich das Ende meiner Mitgliedschaft zum 20.11. bestätigen sollte und die Versichertenkarte zurückschicken sollte. Habe ich aber nicht getan.
Seit Montag sind die Ärzte angerufen worden, just zu dem Zeitpunkt, als ich auf der Arge war, seitdem herrscht hier Telefonterror von deren Sekretärinnen, wer die ganzen Behandlungen bezahlt. Sie wollen alle was schriftlich haben, einer hat sogar einen dringenden Termin abgesagt.
Ausser mein Hausarzt, er hat mir heute Morgen meine lebensnotwendigen
Medikamente verschrieben.
Was für eine Vorgehensweise!!!
Übrigens die klagefähige Widerspruchsablehnung fehlt immer noch.
Man hatte mich wahrscheinlich schon als erledigt betrachtet.
Hedi
Verfasst: 21.03.2012, 23:36
von Machts Sinn
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Verfasst: 21.03.2012, 23:41
von hedi
Die prüfen das. Denen ist sowas noch nie in Ihrer Praxis vorgekommen.
Verfasst: 03.04.2012, 13:47
von Machts Sinn
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Verfasst: 03.04.2012, 14:10
von hedi
hallo an Alle und Machts Sinn,
danke der Nachfrage. Es ist immer noch kein klagefähiger Bescheid über die Widerspruchsablehnung bei den Anwälten.
Ich habe den Bewilligungsbescheid der Arbeitsagentur auf AlGI und
Krankenversicherung rückwirkend ab 21.11. und ist auch schon die
Zahlung erfolgt.
Habe letzte Woche mit der Rechnungsstelle der Barmer telefoniert,
ich kann meine Karte, die ich ja nicht zurückgeschickt habe, weiter verwenden.
Schriftlich habe ich bis heute nichts.
Am 11.4. habe ich die Klinikeinweisung, die ich ja aufgrund der ungeklärten Kostenträgerfrage verschieben musste.
Gruß Hedi