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Verfasst: 04.12.2011, 20:09
von GerneKrankenVersichert
billy hat geschrieben:@ czauderna
Da muss ich widersprechen....JEDER Verwaltungsakt einer Krankenkasse muss eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten. Also auch positive Entscheidungen.
Nein.
§ 36 SGB X Rechtsbehelfsbelehrung
Erlässt die Behörde einen schriftlichen Verwaltungsakt oder bestätigt sie schriftlich einen Verwaltungsakt, ist der durch ihn beschwerte Beteiligte über den Rechtsbehelf und die Behörde oder das Gericht, bei denen der Rechtsbehelf anzubringen ist, deren Sitz, die einzuhaltende Frist und die Form schriftlich zu belehren.
Verfasst: 04.12.2011, 20:17
von Lady Butterfly
da das seh ich aber auch anders - kein Verwaltungsakt muss eine Rechtsbehelfserklärung enthalten....
das ist auch gar nicht möglich - ein Verwaltungsakt kann ja auch mündlich bzw. durch konkludentes Handeln erfolgen: ein Versicherter beantragt in der Geschäftsstelle einen Befreiungsausweis, legt die notwendigen Einkommensnachweise vor und erhält von dem Mitarbeiter der Krankenkasse einen Ausweis direkt ausgehändigt - ganz ohne schriftlichen Bescheid. Auch das ist ein Verwaltungsakt - aber ohne Rechtsbehelfserklärung.
Widerspruch kann übrigens nur gegen belastende Verwaltungsakte eingelegt werden, nicht gegen begünstigende.
wenn die Kasse auf eine Rechtsbehelfserklärung verzichtet, verlängert sich allerdings die Widerspruchsfrist auf 1 Jahr
Gruß
Lady Butterfly
Verfasst: 04.12.2011, 20:38
von billy
Richtig: fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung, verlängert sich die Widerspruchsfrist um 1 Jahr. Und auch richtig: begünstigende Verwaltungsakte benötigen keinen Rechtsbehelf.
Das Problem ist nur, dass fast kein begünstigender Verwaltungsakt den Versicherten rein juristisch nicht beschwert. Kostenübernahmen für Haushaltshilfe. Reha-Maßnahmen, Heil- und Hilfsmittel, Zahnersatz etc. haben beschwerenden Charakter, denn sie fordern von den Versicherten einen Eigenanteil. KG-Bewilligungsbescheide sichern zwar Krankengeld zu, aber nie das bisherige Gehalt usw.
Versicherte sind also in der Regel auch durch Bewilligungen beschwert.
Das ist zwar formaljuristisch und bürokratisch, aber geltende Rechtslage.
Gruß
billy
Verfasst: 04.12.2011, 20:48
von Kernschmelze
Hallo,
es ist richtig, dass eine Rechtsbehelfsbelehrung nicht zwingend Bestandteil eines Verwaltungsaktes sein muss. Da habe ich mich falsch ausgedrückt.
Die Rechtbehelfsbelehrung ist allerdings ein Indiz für einen Verwaltungsakt. Fehlt sie, verlängert sich der Widerspruchszeitraum auf 1 Jahr – auch richtig.
Hierzu eine Ermittlungserkenntnis des Bundesrechnungshofes:
„Eine geprüfte Krankenkasse versah ihre Ablehnungsbescheide nicht mit einer Rechtsbehelfsbelehrung. Sie teilte dazu mit, die Zahl von Widersprüchen und der Verwaltungsaufwand sollte verringert werden. Der Vorstand der Krankenkasse hätte dies so angeordnet.“ (BRH – Bericht vom 07. Juni 2011, S. 17) Dieses Vorgehen spricht für sich.
Was die Entscheidung hinsichtlich einer Begrenzung der Bezugsdauer des Krankengeldes angeht, so folge ich dem BVA und sage: Es ist ein Verwaltungsakt.
Gruß, Kernschmelze
Verfasst: 04.12.2011, 21:30
von billy
Völlig richtig: de Bewilligung von Krankengeld ist ein Verwaltungsakt. Darüber sind sich ja alle einig, selbst hier im Forum. Sogar draußen in der wirklichen Welt.
Fraglich ist nur: ist das ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung? Das ist die Streitfrage.....hier, wie draußen. Und bisher hat die geltende Rechtslage- und höchstrichterliche Rechtsprechung die Nase vorn. Aber nach hier vorherrschender Meinung irrt die Rechtsprechung. Insofern hoffe ich auf
User we Macht's Sinn, die dieses Thema nochmals bis vor das BSG bringen. Dann ändert sich vielleicht die bisher geltende Rechtslage.
Gruß
Billy
Verfasst: 05.12.2011, 00:39
von leser
So fraglich ist das nicht mehr. Ich fürchte, da bleibt nur der "Petitionsweg"...
§ 160 SGG -
Gegen das Urteil eines Landessozialgerichts steht den Beteiligten die Revision an das Bundessozialgericht nur zu, wenn sie in dem Urteil des Landessozialgerichts oder in dem Beschluß des Bundessozialgerichts nach § 160a Abs. 4 Satz 2 zugelassen worden ist (s.a.
§177 SGG).
...jedenfalls eine Revision im Eilverfahren eines konkret Betroffenen ist eher unwahrscheinlich.
z.B. das LSG Bayern hatte ja unlängst entschieden... (was ja auch schon bekannt ist).
Eilverfahren gegen Krankengeldeinstellung grundsätzlich nur im Wege einstweiliger Anordnung - auch explizit mit Bezug auf das Rundschreiben vom BVA
Info zum Urteil:
http://www.lsg.bayern.de/presse/21710/index.html
Die Anmerkung von Machts Sinn möchte ich natürlich nicht unterschlagen:
http://www.krankenkassenforum.de/rechts ... ght=#34326
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und hier nochmal für alle Freunde des Verwaltungsverfahrens
kleine Leseprobe (Seite 17 schöne Übersicht zur Anhörung):
http://books.google.de/books?id=NPOjjrx ... &q&f=false
Verfasst: 16.12.2011, 08:36
von Kernschmelze
Hallo,
die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) kann es: Die DRV veröffentlicht in ihren Geschäftsberichten jährlich die Fallzahlen für Widersprüche, Sozialgerichtsverfahren, deren Ausgänge, Gerichtskosten etc..
Warum können das nicht auch unsere GKV in Bezug auf ihr Geschäftsmodell? Was gibt es zu verbergen?
Ein Vergleich der Zahlen würde ein Beitrag zum Wettbewerb sein. Motto: Die beste Kasse zahlt die geringsten Gerichtskosten.
Gruß, Kernschmelze
Hier der Link für den DRV-Geschäftsbericht 2010
deutsche-rentenversicherung-bund.de/cae/servlet/contentblob/121538/publicationFile/23228/2010_geschaeftsbericht.pdf4
Die relevanten Daten finden sich auf
S. 44: Angaben zu den Verfahren vor den Sozialgerichten
S. 45: Angaben zu den Gerichtskosten
S. 167: T 13 - Erledigung der zulässigen Widersprüche
S. 167: T 14 - Übersicht zur Rechtsprechung in Versicherungs- und Rentensachen
S. 168: T15 - Übersicht zur Rechtsprechung in Rehabilitationsangelegenheiten
S. 168: T 16 - Übersicht zur Rechtsprechung in Versorgungsangelegenheiten
Verfasst: 16.12.2011, 08:49
von CiceroOWL
Jetzt weiss ich auch warum die RV Träer angehalten sind die Verwaltungskosten zu senken, manhat viel Zeit Statistiken zu schreiben.
Verfasst: 16.12.2011, 15:02
von Machts Sinn
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Verfasst: 05.01.2012, 17:27
von Machts Sinn
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Verfasst: 05.01.2012, 19:31
von Kernschmelze
Hallo,
Macht Sinn - Wir werden die Krankengeldverweigerungspraxis stoppen.
Die Aktionen laufen – z. T. im Hintergrund.
Die positive Reaktion des BRH kann ich bestätigen. Allerdings wäre es vorteilhaft, wenn ein Mitglied des Bundestages den BRH beauftragt, die Krankengeldverweigerungspraxis zu untersuchen. Hier ist das Vorgehen der Frau Hagedorn in Sachen Mutter-Kind-Kuren (BRH-Bericht vom 07. Juni 2011) ein gutes Beispiel.
Positiv reagierte auch die Senatorin für Gesundheit und Verbraucherschutz in Hamburg. Sie koordiniert die 10-Länder-Initiative der A-Länder (SPD-Länderregierungen) hinsichtlich des Patientenrechtegesetzes.
Hier war der Vorschlag, die fehlenden Rechte der Patienten=Versicherte gegenüber der GKV mit in dem Gesetz - z. B. durch Präzisierung der Generalklausel zur „Kontrolle“ nach § 275 Abs. 1, 1a SGB V - zu berücksichtigen: Dokumentationspflicht und Statistiken über das Verwaltungshandeln insbesondere in Bezug auf die Krankengeldverweigerungspraxis, Sanktionskatalog bei rechtswidrigem Verwaltungshandeln (z. B. Verstöße gegen §§ 20, 24, 35, 36 SGB X, § 1 SGB V etc.).
Ich rate, die Gesundheitsministerien der Länder diesbezüglich zu bitten, das Patientenrechtegesetz zu ergänzen.
Nach dem Ende der Ferienzeit erwarte ich weitere Reaktionen z. B. von den einschlägigen Verbänden, von denen ich erwarte, dass sie sich gegen die miese Attacke des GKV-Spitzenverbandes vom 29.12.2011 wendet. Macht Sinn hatte den FAZ-Artikel, wonach die GKV einen Generalverdacht des Sozialmissbrauchs gegen alle Krankengeldbezieher ausspricht, ins Netz gestellt. Ich hoffe, dass hier auch die Ärzte reagieren, denn sie werden auch pauschal verdächtigt.
Hier noch einmal der Link:
[url]
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/g ... 84421.html[/url]
Gruß, Kernschmelze
Verfasst: 05.01.2012, 20:44
von CiceroOWL
Positiv reagierte auch die Senatorin für Gesundheit und Verbraucherschutz in Hamburg. Sie koordiniert die 10-Länder-Initiative der A-Länder (SPD-Länderregierungen) hinsichtlich des Patientenrechtegesetzes.
So, so eine ehmalige Funktionärin der AOK Rheinland unterstützt das also, recht intressant, erinnert mich an Herrn .......
aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/gp_specials/jahresendausgabe-2011/article/683993/patientenrechte-nicht-aerzte.html
nzwischen zeichne sich aber "eine vernünftige Regelung ab, die auch Ergebnis einer vertrauensvollen Zusammenarbeit aller Beteiligten ist", sagte Montgomery.
Das Plant die Koalition
Im geplanten Patientenrechtegesetz will die schwarz-gelbe Koalition vor allem bereits bestehende Rechte für Patienten bündeln. ....
Verfasst: 17.01.2012, 17:33
von Machts Sinn
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Verfasst: 19.01.2012, 02:02
von leser
Hallo Machts Sinn,
findest Du den Entwurf nicht auch eher enttäuschend? Aus meiner Sicht wird in dem Patientenrechtegesetz lediglich die
bereits bestehende Rechtslage in ein Gesetz zusammengefasst. Viel mehr kann ich da nicht erkennen.
Quelle BMG: Aufklärungsgespräch, Einsicht in Patientenakte... ("So erhalten Patienten eine deutlich bessere Grundlage als bisher, um ihre Rechte einzufordern.") Ein Aufklärungsfehler führt bereits heute zu möglichen Schadenersatzforderungen, Einsichtsrecht ist ebenfalls bereits gegeben und einklagbar.
Ärzte und Krankenhäuser sollen stärker als bisher verpflichtet werden, bei der Behandlung unterlaufene Fehler oder Beinahe-Fehler zu dokumentieren und auszuwerten. Da bin ich aber mal gespannt. Die Ärzte stöhnen heute schon über die ganzen Dokumentationspflichten (Hatten wir das nicht schon beim Thema 'Bürokratieaufwand'?)
Kodifizierung eines umfassenden Haftungssystems... "...indem die von den Gerichten entwickelten Instrumente zur Beweislastvereilung in das Bürgerliche Gesetzbuch eingeführt werden." Zwar schön, dass es dann im BGB steht, heißt aber nicht, dass ich leichter Recht bekomme. An der
bereits gängigen Beweislastverteilung ändert sich nichts
Stärkung der Rechte gegenüber Leistungsträgern: Bei Verdacht auf Behandlungsfehler sollen die Krankenkassen verpflichtet werden, ihre Versicherten zu unterstützen. Aus einer Ermessensleistung wird eine Regelleistung - wow, was für ein Durchbruch! Die Kassen die ich kenne, haben alle schon die Versicherten unterstützt, da sie ohnehin ein eigenes Interesse an der Aufdeckung von Behandlungsfehlern haben.
Außerdem wird ihnen bei Genehmigungsverfahren (z. B. für Rehabilitationsmaßnahmen) eine gesetzliche Frist gesetzt. Reagieren Krankenkassen innerhalb dieser Frist nicht, soll der Antrag als genehmigt gelten. Das bedeutet nur eine schnellere Entscheidung, aber keine Erweiterung der Leistungsansprüche. Die Verfahren, die sich aus meiner Sicht lange hinziehen, sind Widerspruchsverfahren. In diesen Fällen ist die Entscheidung aber bereits gefallen (wenn auch noch nicht rechtswirksam).
Künftig erstellt der Beauftragte oder die Beauftragte für die Belange der Patientinnen und Patienten eine umfassende Übersicht der Patientenrechte und hält sie zur Information der Bevölkerung bereit. Dafür braucht man ein Gesetz? Armes Deutschland...
Meine Note für den BMG: 6 - setzen!
Aus meiner Sicht, nichts als Augenwischerei und Selbstbeweihräucherung
Das Gesetz in dieser Form ist schlichtweg überflüssig. Aber das ist aus Berlin ja nichts Neues. Was ist noch das nächste wichtige Projekt? Helmpflicht auf Fahrrädern...?
Verfasst: 27.01.2012, 11:12
von Machts Sinn
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