Würd´mich schon mal interessieren, worin denn die besondere "Verantwortung", bzw. Leistung eines "Kassenwart´s" (ist er denn anderes? - zumal sowieso alles gesetzlich geregelt ist?) besteht, die 200.000 € Jahresgehalt rechtfertigen würde.Czauderna hat geschrieben: Es liegt mir fern über die Höhe und deren Berechtigung ein Urteil zu fällen,
mir erscheint aber mehr als logisch dass z.B. ein Vorstand einer Kasse, die über mehr als 10 Milliarden Jahreshaushalt hat mit 200.000 € nicht überbezahlt ist, besonders wenn man ihn mit Vorstandschefs in der freien Wirtschaft vergleicht oder anderen Berufsgruppen (z.B. Profifußballer in der 1. Liga). Die These - weniger oder nur eine Krankenkasse führt zu besseren Leistungen und zu geringeren Beiträgen, die kann ich nicht unterschreiben.
Gruss
Czauderna
Eine Stationsschwester hat mindestens genausoviel "Verantwortung" ... dürfte aber "etwas weniger" verdienen.
Haftet ein KK-Vorstand etwa mit seinem Privatvermögen, wenn z.B. die Kasse pleite geht?
Wahrscheinlich wird er noch mit einer großzügigen Abfindung "belohnt"..
Und was Vergleiche mit "anderen Berufsgruppen (z.B. Profifußballer in der 1. Liga)" angeht: Vielleicht sollte man mal darüber nachdenken, ob diese nicht auch "überbezahlt" sind...
Außerdem frage ich mich, warum denn Kassen fusionieren - wenn nicht aus "Kostengründen"?? Dass die "Ersparnisse" nicht dem Versicherten zukommen .... wem wundert´s?
Gruß ErnstXV