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Verfasst: 01.07.2016, 21:58
von Devil1211
ja aber hier haben gestern so viele geschrieben die es gut meinten dass ich ja gestern noch den hartz 4 Antrag abgeben sollte. Ich war dann nachher so verwirrt hab ja nur noch Angst fehler zu machen
lg anja
Verfasst: 01.07.2016, 22:02
von Devil1211
Hab ja gestern noch die nummer die vlac mir einstellt hat angerufen aber da war es wohl noch nicht im Computer vom medi dienst die freigabe
lg anja
Verfasst: 01.07.2016, 22:24
von Anton Butz
Devil1211 hat geschrieben:
Hallo Anton
Ich weiß nicht denk da muss ich wohl zur öra
ist wirklich viel Geld für mich denn ich habe ja keine
Grippe sondern was lang frißtiges
Ja, Devil,
das sehe ich genau so - aber was ist "öra"?
Zu Alg § 145 hat sich GKV einen
verdient!
Und nicht nur dafür ....
.
Verfasst: 01.07.2016, 22:30
von Devil1211
hallo Anton das ist die Öffentliche Rechtsauskunft und was meinst mit gkv verdienst?
Lg anja
Verfasst: 01.07.2016, 22:35
von Devil1211
Ich dachte ja nur vielleicht war hier schon so ein Fall wie ich und ich könnte hier erfahren ob und was ich tun kann
lg Anja
Verfasst: 01.07.2016, 22:46
von Devil1211
Muss ganzen Tag drüber nach denken der Medi Dienst der Arge glaubt dem Befund meines Arztes ohne das ich da hin mußte.Und meine KK verweigert Krankengeld wegen so blöden 4 Wochenscheinen obwohl die ja wissen was ich habe und länger erkrankt bin. Aber dafür habe ich ja dann seit 1979 Beiträge gezahlt
lg anja
Verfasst: 01.07.2016, 23:06
von Czauderna
Devil1211 hat geschrieben:Muss ganzen Tag drüber nach denken der Medi Dienst der Arge glaubt dem Befund meines Arztes ohne das ich da hin mußte.Und meine KK verweigert Krankengeld wegen so blöden 4 Wochenscheinen obwohl die ja wissen was ich habe und länger erkrankt bin. Aber dafür habe ich ja dann seit 1979 Beiträge gezahlt
lg anja
Hallo,
sorry, aber das ist zwar aus deiner Sicht eine verständliche Argumentation, aber aus der Praxis heraus leider nicht . Der "blöde" Auszahlschein und damit die Bestätigung der vorliegenden AU. ist nun mal erforderlich (auch wenn Anton das anders sieht) und die Tatsache, dass du seit 1979 Beiträge gezahlt hast, spielt hier keinerlei Rolle, denn warum sollte ein langjähriger Beitragszahler rechtlich anders behandelt werden als der "Nichtbeitragszahler", der z.B. ALG-1 oder ALG-2 bezieht - das will doch auch keiner.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 01.07.2016, 23:44
von Anton Butz
Hallo Devil1211,
GKV ist die Abkürzung für "Gernekrankenversichert", vielleicht erklärt das, was
ich meine - er spricht jedenfalls oft für die "Gesetzliche KrankenVersicherung",
ist hier aber über seinen "Schatten" gesprungen, hat sogar die Meinung geändert.
Ich meine auch, du solltest gegen die Entscheidung deiner Krankenkasse vorgehen!
Wie ist das nun mit dem Widerspruch? Hatte der Bescheid der Krankenkasse
eine Rechtsbehelfsbelehrung ("Gegen diesen Bescheid ist der Widerspruch zulässig ...")?
Wenn nicht, dann gilt die Jahresfrist ....
.
Verfasst: 02.07.2016, 08:06
von Anton Butz
Czauderna hat geschrieben:
Der "blöde" Auszahlschein und damit die Bestätigung der vorliegenden
AU ist nun mal erforderlich (auch wenn Anton das anders sieht)
Hallo Czauderna,
wieso plötzlich früheres AOK-Niveau, obwohl Devil´s Krankengeld-Anspruch
davon abhängig ist?
Auszug aus dem BSG-Beschluss des seit 1 1/2 Jahren zuständigen
3. Senates:
vom 25.02.2016, B 3 KR 63/15 B
Im Hinblick auf die zu formlosen ärztlichen Bestätigungen der AU ohne zeitliche
Begrenzung bereits ergangene Rechtsprechung des BSG (vgl BSGE 111, 18 =
SozR 4-2500 § 46 Nr 4, RdNr 13 f sowie Urteil vom 12.3.2013 - B 1 KR 7/12 R -
Juris) ist die Klärungsbedürftigkeit der aufgeworfenen Frage nicht hinreichend
dargelegt. Der 1. Senat des BSG hat bereits mit Urteil vom 10.5.2012 (BSGE 111,
18 = SozR 4-2500 § 46 Nr 4, RdNr 13 f) ausdrücklich entschieden, dass eine einzige
ärztliche Feststellung der AU einen Anspruch auf Krg für mehrere Zeitabschnitte
begründen und weitere Meldungen der AU erübrigen kann. Es hat diese Rechts-
auffassung ausführlich begründet und sie im Urteil vom 12.3.2013 (B 1 KR 7/12 R -
Juris) nochmals bestätigt. Es hat sich in diesen Entscheidungen auch zu der Frage
positioniert, wie ein ärztliches Attest ohne zeitliche Begrenzung zu bewerten ist.
Die Beklagte hat sich mit dieser Rechtsprechung des BSG nicht befasst, obwohl
das Urteil des 1. Senats vom 10.5.2012 in der Entscheidung des Bayerischen
LSG vom 21.7.2015 ausdrücklich zitiert ist. Zur formgerechten Begründung
der Nichtzulassungsbeschwerde hätte es einer Auseinandersetzung mit die-
ser Rechtsprechung bedurft. Es wäre insbesondere erforderlich gewesen
darzulegen, ob und ggf welcher Klärungsbedarf angesichts dieser Recht-
sprechung noch besteht. Daran fehlt es vorliegend.
https://www.jurion.de/Urteile/BSG/2016- ... KR-63_15-B
.
Verfasst: 02.07.2016, 09:05
von Czauderna
Hallo Anton,
Das mit der Grundsatzdiskussion gilt natürlich auch für uns beide.
Nur so viel, ich bin nicht deiner Auffassung und kann die Entscheidung der Kasse in diesem Fall grundsätzlich nachvollziehen, bin allerdings auch der Meinung, dass hier ein Widerspruch angeraten ist, allein schon wegen der Fallkonstellation. Hier wird ein Gericht entscheiden müssen.
Gruß
Czauderna
Verfasst: 02.07.2016, 09:30
von Devil1211
Guten Morgen
Ich wollte ja nur Wissen ob ich eine Chance habe noch an die Leistung zu kommen und keinen Streit auslösen. Bei der KK sitzen auch nur Sachbearbeiter und etwas abgelehnt ist schnell. Hab oft im Leben alles hingenommen und bin damit schlecht gefahren mir fehlt eben oft das dicke Fell
lg Anja
Verfasst: 02.07.2016, 09:44
von Devil1211
Ich könnte es ja auch verstehen wenn ich nicht schon lange erkrankt wäre und mal ehrlich wenn ich nicht so gelegen hätte wäre es ja ein leichtes gewesen zu meinem Doc zu gehen und mir Stempel und Unterschrift zu holen .Aber was eben viele nicht wissen das der Körper eben auch geschwächt ist und man wirklich nicht hoch kommt.
Ja 4 Monate hört sich lange an ,aber der erkrankte nimmt das gar nicht wahr
lg anja
Verfasst: 02.07.2016, 09:52
von Anton Butz
Devil1211 hat geschrieben:
Ich wollte ja nur Wissen ob ich eine Chance habe noch
an die Leistung zu kommen und keinen Streit auslösen.
Hallo Anja,
das ist hier kein Streit, sondern ein "Ringen um Argumente".
Wenn du die Entwicklung seit "Czauderna´s erstem Blick" noch-
mal verfolgst, müsstest du jetzt wissen, was du wissen wolltest.
Oder sind sonst noch Fragen?
Schönen Gruß!
Anton Butz
Verfasst: 02.07.2016, 17:59
von vlac
....
Verfasst: 02.07.2016, 18:38
von Anton Butz
Hallo Vlac,
inwiefern können die Fragen hier dienlich sein
und was wären deine Folgerungen z. B. aus
nein / nein oder ja / ja ?
Schönen Gruß
Anton Butz