Verfasst: 05.05.2015, 19:31
kritisch hinterfragen darf jeder alles - unabhängig vom ArbeitgeberAnton Butz hat geschrieben:
Nicht-Kassen-Vertreter dürfen diese Rechtsanwendungs- und Entscheidungspraxis hinterfragen, wenn sich wie hier der Eindruck aufdrängt, dass sich das Bundes“sozial“gericht beliebig über maßgebliche Gesetze hinwegsetzt, die Rechte der Versicherten durch unverhältnismäßige Erweiterung ihrer Pflichten („Obliegenheiten“) einschränkt und die Folgen damit einhergehender Risiken als willkürliche Nachteile den Versicher-
ten aufbürdet.
mir drängt sich der Eindruck auf, dass dein Eindruck nicht auf Gesetzen und Rechtsprechung fußt, sondern eher Ergebnis eines Wunschdenkens ist.
stichhaltige Argumente fehlen bislang, es kommen nur eine Menge Behauptungen.....
halten wir mal fest: es gibt keine eindeutige gesetzliche Regelung darüber, wann der Krankengeldanspruch endet.
halten wir weiter fest: es gibt zu dieser Frage unterschiedliche Rechtsauffassungen
anders ausgedrückt: es handelt(e) sich um eine offene Rechtsfrage bzw. es gibt hier (ob nun absichtlich oder unabsichtlich) eine Lücke im Gesetz
zu den Aufgaben des Bundessozialgericht als höchstes Fachgericht gehört es, bestehende Gesetze zu konkretisieren und Gesetzeslücken zu füllen.
http://www.juraforum.de/lexikon/richterrechtDas gesetzeskonkretisierende Richterrecht vervollständigt Gesetze, ohne an deren Stelle zu treten. Individuell werden von den Gerichten unbestimmte Rechtsbegriffe und Generalklauseln in eine konkrete Form gebracht und auf den jeweiligen Fall angewendet.
Das lückenfüllende Richterrecht ergänzt und vervollständigt bestehende Gesetze, welche Lücken aufweisen. Ebenso wie das gesetzeskonkretisierende Richterrecht dient es zwar der Konkretisierung bestehender Gesetze im individuellen Fall, tritt aber nicht an deren Stelle.
sollte nun der Gesetzgeber zu der Ansicht kommen, dass es aufgrund von Richterrecht zu Unterschieden zwischen der tatsächlichen und der gewollten Rechtsausübung kommt, hat der die Möglichkeit, einzugreifen: durch die Änderung bzw. Konkretisierung von Gesetzen oder auch durch z. B. Richtlinien.
wie man bei all dem nun zu dem Schluss kommen kann, dass ein Bundesgericht seit Jahr und Tag gegen Gesetze verstößt und es keinem auffällt, erschließt sich mir nach wie vor nicht.....