MDK hebt AU auf - Krankengeldzahlung wird eingestellt
Moderator: Czauderna
@Carola: Meinst Du das Schreiben an die Ärzte von der KV und AEKN oder hast Du mir noch mehr geschrieben?
Hm, die Problematik besteht darin, dass die dort genannten Rechtsquellen bei weitem nicht alle sind und diese alle ineinandergreifen...z.B. BSDG oder Patientenrechtegesetz oder §276 und §284 SGB V sowie §73 und §75 SGB. Man ist dann schnell an einer Grenze wo auch eine Kasse/Ärzte gar nicht mehr ihren Aufgaben nachgehen können, denn ganz ohne Daten geht es nicht. Dennoch müssen sich alle an die Spielregeln halten.
P.S.: Was meinst Du mit kompletten MdK-Bericht? Der Bericht selbst geht tatsächlich an die Kasse aber sollte dies ohne Unterlagen des Behandlers oder des Patienten.
Hm, die Problematik besteht darin, dass die dort genannten Rechtsquellen bei weitem nicht alle sind und diese alle ineinandergreifen...z.B. BSDG oder Patientenrechtegesetz oder §276 und §284 SGB V sowie §73 und §75 SGB. Man ist dann schnell an einer Grenze wo auch eine Kasse/Ärzte gar nicht mehr ihren Aufgaben nachgehen können, denn ganz ohne Daten geht es nicht. Dennoch müssen sich alle an die Spielregeln halten.
P.S.: Was meinst Du mit kompletten MdK-Bericht? Der Bericht selbst geht tatsächlich an die Kasse aber sollte dies ohne Unterlagen des Behandlers oder des Patienten.
Hallo und guten Morgen,
hab' eben beim Hausarzt angerufen und wollte mein Erscheinen dort anmelden - Anrufbeantworter: Diese Praxis ist vom 14. bis 18.10. geschlossen...
Da wird dann der MDK bzw. die KK und natürlich auch ich warten müssen...
Und zur Erinnerung - der Hausarzt schreibt in seinem Widerspruch vom 11.10.13 - ihm liegt nichts vor.
Wenn jemand wissen möchte, um welche KK es sich handelt, bitte PN.
@GKV
hast eine PN.
hab' eben beim Hausarzt angerufen und wollte mein Erscheinen dort anmelden - Anrufbeantworter: Diese Praxis ist vom 14. bis 18.10. geschlossen...
Da wird dann der MDK bzw. die KK und natürlich auch ich warten müssen...
Textauszug Zettel eins:Poet hat geschrieben:Siehst Du auf Zettel eins ein Datum?
Der Bescheid vom 07.10.13 wurde mir am 09.10. zugestellt.Anhand der mir zur Verfügung stehenden Unterlagen (nur "Arztanfrage" ist angekreuzt) gehe ich davon aus, dass die Arbeitsunfähigkeit ihres Patienten ab dem 11.10.13 nicht weiter begründet ist.
Sollte aus Ihrer Sicht die Wiederaufnahme der Tätigkeit nicht möglich sein, bitte ich Sie innerhalb von 3 Werktagen um eine medizinische Begründung....
7.10.2013 (Stempel, Unterschrift, MDK-Gutachter)
Und zur Erinnerung - der Hausarzt schreibt in seinem Widerspruch vom 11.10.13 - ihm liegt nichts vor.
Wenn jemand wissen möchte, um welche KK es sich handelt, bitte PN.
@GKV
hast eine PN.
Zuletzt geändert von duda am 14.10.2013, 11:37, insgesamt 3-mal geändert.
@duda: Der wird den Brief auch erst am 12.10. im Briefkasten gehabt haben aber Du warst ja bereits am 11.10. bei ihm. Ihr habt also die Frist gewahrt.
07.10. erstellt, 09.10. versandt und 12.10. Eingang lt. Deinem Post vom 12.10.2013. Sehr sehr lange Laufzeit. Aber dafür dem Hausarzt 3 Werktage Frist setzen...*kopfschüttel*
Diese Woche hast Du ja noch ein wichtiges Date. Auch den Spezialisten brauchst Du als Unterstützer in Deiner Sache.
07.10. erstellt, 09.10. versandt und 12.10. Eingang lt. Deinem Post vom 12.10.2013. Sehr sehr lange Laufzeit. Aber dafür dem Hausarzt 3 Werktage Frist setzen...*kopfschüttel*
Diese Woche hast Du ja noch ein wichtiges Date. Auch den Spezialisten brauchst Du als Unterstützer in Deiner Sache.
Du bringst da etwas durcheinander - am 12.10. habe ich die "vier Zettel" von der KK erhalten - als erste Reaktion auf den Widerspruch...Poet hat geschrieben:07.10. erstellt, 09.10. versandt und 12.10. Eingang lt. Deinem Post vom 12.10.2013. Sehr sehr lange Laufzeit. Aber dafür dem Hausarzt 3 Werktage Frist setzen...*kopfschüttel*
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Ich kann nur nochmals meinen Rat, der eventuell untergegangen ist, wiederholen: Fordere Aktenansicht beim MDK an. Denn anscheinend lag ja doch eine Arztanfrage vor (von der dein Arzt dir nichts gesagt hat) und dann erscheint es mir seltsam, dass die Post bei dir ankommt und nicht bei deinem Arzt. Ich möchte deinem Arzt nichts unterstellen, aber damit du weißt, wer wann wo welche Aussage getroffen hat, solltest du komplette Akteneinsicht haben.duda hat geschrieben: Textauszug Zettel eins:Der Bescheid vom 07.10.13 wurde mir am 09.10. zugestellt.Anhand der mir zur Verfügung stehenden Unterlagen (nur "Arztanfrage" ist angekreuzt) gehe ich davon aus, dass die Arbeitsunfähigkeit ihres Patienten ab dem 11.10.13 nicht weiter begründet ist.
Sollte aus Ihrer Sicht die Wiederaufnahme der Tätigkeit nicht möglich sein, bitte ich Sie innerhalb von 3 Werktagen um eine medizinische Begründung....
7.10.2013 (Stempel, Unterschrift, MDK-Gutachter)
Und zur Erinnerung - der Hausarzt schreibt in seinem Widerspruch vom 11.10.13 - ihm liegt nichts vor.
Deine Kasse unterliegt zumindest der Aufsicht des Bundesversicherungsamts. Wenn irgendwas schieflaufen sollte, kannst du dich dort beschweren. Für mich sieht es allerdings momentan so aus, als habe der MDK doch irgendeinen Anhaltspunkt gehabt. Und diesen solltest du kennen, um weiter reagieren zu können.
Da müsste ich extra nach Hannover für fahren - oder senden die mir die Unterlagen zu?GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Ich kann nur nochmals meinen Rat, der eventuell untergegangen ist, wiederholen: Fordere Aktenansicht beim MDK an...
Ich kenne meinen Hausarzt nun schon viele Jahre. Am ehesten würde ich ihm in dieser Sache eine sehr menschliche Reaktion zutrauen, wenn er das Schreiben vom MDK am 09.10. erhalten hat, und sich beim Lesen der 3-Tages-Frist denkt, "die haben doch nicht mehr alle", und das Schreiben ignoriert.
Vielleicht ist die betreffende Arztanfrage von der Augenklinik, bei der ich sechs Wochen in Behandlung war?
Nun gut, Schluss mit dem Spekulieren - bringt ja nicht weiter.
Nach Abschluss der Begutachtung erhält die Krankenkasse das Ergebnis und die erforderlichen Angaben über den Befund. Der behandelnde Arzt bekommt das MDK-Gutachten.
So war es bei mir immer, der Arzt bekam das Gutachten Automatisch
Auch nachzulesen hier beim MDK direkt.
http://www.mdk.de/321.htm
So war es bei mir immer, der Arzt bekam das Gutachten Automatisch
Auch nachzulesen hier beim MDK direkt.
http://www.mdk.de/321.htm
Hallo,
heute war der Termin beim Neurologen, der die Diagnose des Hausarztes bestätigt, und einen Behandlungsplan aufgestellt hat (Einzelheiten erspare ich mir). Den Bericht übersendet er dem Hausarzt. Nächster Termin beim Neurologen Ende November.
Was den Widerspruch betrifft, unterstützt mich der Neurologe nicht aktiv - er meint, dass sei nicht seine Aufgabe. Ich könnte jedoch der KK mitteilen, dass diese den Befund anfordern kann.
Am 23. habe ich den nächsten Termin beim Hausarzt - ich denke, bis dahin warte ich erstmal ab.
Und was ist eure geschätzte Meinung?
Beste Grüße
heute war der Termin beim Neurologen, der die Diagnose des Hausarztes bestätigt, und einen Behandlungsplan aufgestellt hat (Einzelheiten erspare ich mir). Den Bericht übersendet er dem Hausarzt. Nächster Termin beim Neurologen Ende November.
Was den Widerspruch betrifft, unterstützt mich der Neurologe nicht aktiv - er meint, dass sei nicht seine Aufgabe. Ich könnte jedoch der KK mitteilen, dass diese den Befund anfordern kann.
Am 23. habe ich den nächsten Termin beim Hausarzt - ich denke, bis dahin warte ich erstmal ab.
Und was ist eure geschätzte Meinung?
Beste Grüße
Hallo duda,
der Neurologe steht in der (zumindest moralischen) Pflicht, der Kasse ein Gegengutachten zu unterbreiten - sofern er dir wirklich helfen möchte. Das scheint mir fraglich. Schade.
Ob der Befund allein ausreicht, vermag ich mangels inhaltlicher Kenntnisse nicht zu beurteilen.
Auf jeden Fall sollte dein Hausarzt den Befund eingehend prüfen und fristgerecht der Kasse weiterleiten. Der Hausarzt kann auch vom Neurologen eventuell übersehene Faktoren mit Signifikanz dem Befund hinzufügen.
Gruss
KKA
der Neurologe steht in der (zumindest moralischen) Pflicht, der Kasse ein Gegengutachten zu unterbreiten - sofern er dir wirklich helfen möchte. Das scheint mir fraglich. Schade.
Ob der Befund allein ausreicht, vermag ich mangels inhaltlicher Kenntnisse nicht zu beurteilen.
Auf jeden Fall sollte dein Hausarzt den Befund eingehend prüfen und fristgerecht der Kasse weiterleiten. Der Hausarzt kann auch vom Neurologen eventuell übersehene Faktoren mit Signifikanz dem Befund hinzufügen.
Gruss
KKA
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- Beiträge: 3599
- Registriert: 13.08.2008, 14:12
Bevor jetzt noch mehr Gutachten und Befunde durch die Gegend geschickt werden, müsste m. E. geklärt werden, aufgrund welcher Arztanfrage (von wem?) überhaupt die Arbeitsfähigkeit festgestellt wurde. Am plausibelsten erscheint mir noch der Ansatz, dass der MDK mit der Augenklinik korrespondiert hat (und die sich nicht kümmern, da Duda dort nicht mehr in Behandlung ist) und überhaupt keine Unterlagen vom Hausarzt vorliegen hat. In dem Fall würde ich mal behaupten, dass man das "Gutachten" des MDK in die Tonne kloppen kann und die Kasse bzw. der MDK sich mal den aktuellen Sachstand und nicht eine schon abgeschlossene Behandlung anschauen sollten.
Fax vom 15.10. an den MDKN (Textauszug):GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Bevor jetzt noch mehr Gutachten und Befunde durch die Gegend geschickt werden, müsste m. E. geklärt werden, aufgrund welcher Arztanfrage (von wem?) überhaupt die Arbeitsfähigkeit festgestellt wurde.
bis dato habe ich noch nicht mal eine Antwort erhalten.Insbesondere begründet Ihr Gutachter seine Entscheidung mit einer Arztanfrage. Hiermit nehme ich das Akteneinsichtrecht wahr und ersuche Sie, mir eine Kopie des Dokuments zur Verfügung zu stellen.
... und hier zum Thema passend noch was zum Lesen:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/sozial ... 28315.html
schönes WE.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/sozial ... 28315.html
schönes WE.