Verfasst: 04.12.2013, 10:42
http://www.haufe.de/sozialwesen/versich ... 11162.htmlGerneKrankenVersichert hat geschrieben:Ich frage mich nur, wie das mit der Erhebung/Einziehung des prozentualen Zusatzbeitrages laufen soll. Über den Arbeitgeber/die Rentenversicherung/die Agentur und nur bei den freiwillig Versicherten über die Kasse? Oder soll die Kasse bei allen Versicherten das Einkommen prüfen? Evtl. sogar das gesamte Einkommen als Einstieg in die Einbeziehung aller Einkommensarten bei allen?
Es bleibt spannend - unser Job wird irgendwie nie langweilig .
Es bleibt spannend. Übrigens der Druck den individuellen Zusatzbeitrag nicht zu erheben bleibt, denn wenn die Pämien abgeschaft wrden müssen, ergibt sich das den der individuelle Zusatzbeitrag des Einzelnen sinkt. Z.b Brutto SV pflichtiges Entgelt 1500 €. AG Anteil 7,3 AN Anteil auch 7,3 >> individueller Beitrag 0,9 % würde heißen 13,5 € müßte der Versicherte zusätzlichjetzt schon tragen zu den 7,3 %. Nehmen wir mal an ein Kasse zahlt im Jahr 100,- € Pämie, macht pro Monat denn 8,33 €. Würde heißen der individuelle Beitrag würde denn auf 5,17 im Monat sinken.Entsprechend prozentual sinkt denn auch der individuelle Zusatzbeitrag . Rein theoretisch. Würde man jetzt weiter gehen würde dies bedeuten das natürlich auch entsprechend der beitragdruck bleibt. Rein theoretisch. Nur wenn ein erhöhter Finanzbedarf entsteht und der individuelle Zusatzbeitrag erhoben wird, sagen wir mal er müßte pro Mitglied auf 0,5% pro Monat erhöht werden, würde dies bedeuten das 7,5 € zusätzlich allein durch den Versicherten zu tragen wären. 0,9 + 0,5 = 1,4 = 7,5 + 13,5 = 21 €. Heißt denn weiter der Preisdruck bleibt erhalten.Und das liegt nicht zuletzt an der politischen Absicht, den paritätisch finanzierten Beitragssatz auf nur noch 14,6 % festzusetzen. Alles was darüber hinaus an Finanzmitteln erforderlich ist, erheben die Kassen dann selbst - und zwar ausschließlich von den Arbeitnehmern. Dafür aufgegeben wird der heute noch vom Arbeitnehmer alleine zu tragende Anteil von 0,9 Prozentpunkten. Er soll in dem neuen Zusatzbeitrag „aufgehen“, der von den einzelnen Krankenkassen dann erhoben werden wird.
Fließt der neue Zusatzbeitrag an die Kasse oder den Gesundheitsfonds?
Durch den neuen individuellen Zusatzbeitrag soll den Kassen wieder eine höhere Eigenständigkeit verliehen werden. Da auch gleichzeitig erklärter Wille ist, die Prämienzahlungen der Kassen bei hohen Überschüssen abzuschaffen, ist eines klar: Die Krankenkassen werden künftig weniger Mittel aus dem Gesundheitsfonds erhalten, der wohl auch weniger Mittel einnehmen wird. Denn in den Gesundheitsfonds fließen nur noch die paritätisch finanzierten 14,6 %.
Der von jeder Kasse selbst darüber hinaus erforderliche Beitragssatz wird als kassenindividueller Zusatzbeitrag wohl direkt an die jeweilige Krankenkasse gehen - und damit logischerweise am Fondskonstrukt vorbei.
Höhe des Zusatzbeitrags richtet sich nach Kassenlage
Krankenkassen mit einem dicken finanziellen Polster könnten durchaus auch ganz auf den Zusatzbeitrag verzichten - der Zusatzbeitragssatz wäre dann bei 0 %. Denkbar sind aber auch alle anderen Prozentsätze: Ab 0 % aufwärts sind nach dem derzeitigen Koalitionsvertrag keine Grenzen gesetzt. Damit kann der Zusatzbeitrag - je nach Finanzlage der Krankenkasse - durchaus auch mehr als die bisherigen 0,9 % ausmachen.
Einzug durch Arbeitgeber oder Sozialleistungsträger wäre möglich
In der praktischen Umsetzung wäre das recht einfach: Für Arbeitnehmer wäre lediglich eine zusätzliche Beitragsgruppe einzurichten. Arbeitgeber könnten dann im Beitragsnachweis den prozentualen Beitragsanteil des Arbeitnehmers (7,3 % „regulärer“ Arbeitnehmerbeitrag plus kassenindividueller Zusatzbeitrag) über das Einzugsverfahren zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag abwickeln.
Werden Beiträge von Dritten an die Krankenkassen entrichtet wie von der Rentenversicherung oder der Bundesagentur für Arbeit, würde das genauso funktionieren wir bisher auch: durch direkten Abzug in % von der jeweiligen Sozialleistung.
Kassenindividueller Zusatzbeitrag - auch für Selbstzahler unproblematisch
Für Selbstzahler wie z. B. Studenten oder freiwillig versicherte Selbstständige erheben die Krankenkassen bisher auch schon selbst die Beiträge. Dies sind entweder prozentual ermittelte Beiträge nach dem Einkommen oder auch festgelegte Werte (z. B. der Studentenbeitrag). Aber auch hier entsteht kein Problem mit dem neuen kassenindividuellen Zusatzbeitrag.
Neuer Finanzausgleich neben dem RSA?
Was noch offen bleibt: Die Koalition hat einen Einkommensausgleich unter den Krankenkassen geplant, um Wettbewerbsverzerrungen aufgrund der unterschiedlichen Einkommensstruktur der Krankenkassen auszuschließen. Unklar ist momentan, wie das praktikabel umgesetzt werden kann. Ist dabei etwa an einen Finanzausgleich gedacht, der neben dem bereits bestehenden Risikostrukturausgleich (RSA) eigenständig betrieben wird?
Kein Ausgleich zwischen den Krankenkassen beim Zusatzbeitrag
Wenig Sinn würde es machen, den für jede Krankenkasse erforderlichen Zusatzbeitrag an den Gesundheitsfonds zu leiten, um ihn später wieder umzuverteilen. Denn dann dürfte die Kalkulation des kassenindividuellen Zusatzbeitrags kaum sinnvoll möglich sein. An dieser Stelle bleibt abzuwarten, was sich die Politiker – oder deren Ministerialbeamten – ausdenken.
Haufe Online Redaktion
Heißt denn wennman nach rechnet Kasse A 5,17 € individueller Zusatzbeitrag
Kasse B 21 € individueller Zusatzbeitrag
Differrenz 15,83 € x 12 = 189,96 jährlich
Im Prinzip heißt das auch nur das die jeweilligen betroffenen Kassen es nicht erlauben können den individuellen Zusatzbeitrag so zu erheben das es groß auffällt. Denn es würde denn wieder der gleiche Druck auftreten wie zu den Zeiten des pauschalierten Zusatzbeitrages.
Ergo wird denn wahrscheinlich wieder die Salamietaktik angewendet und der individuelle Zusatzbeitrag nur maginal erhöht, würde so bei 0,2 % auf den erstn Blick nicht auffallen, bei gleichzeitiger Leistungskürzung bisherrigen Zusatzleistungen und den bisher beschriebenen Szenarien.
Natürlich käme als weitere Unbekannte die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen,die Fixkosten beim Personal, die demographische Situation der Kasse, Rücklagen usw zum Tragen.
Es bleibt im Prinzip so wie gehabt, nur etwas weniger dramatisch.
Gruss
Jochen
PS Wer sich Gedanken macht zu eine Wechsel in die PKV.
welt.de/finanzen/verbraucher/article122522898/Privatpatienten-zahlen-bis-zu-50-Prozent-mehr.html
Auch nicht viel besser
krankenkassen-direkt.de/kassen/kassenprofil.pl?sheet=pm&pm=225821253&kasse=11563812&val=1386178665