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Verfasst: 21.10.2013, 09:58
von teo
habe eine Frage an die Profis/ Experten hier:

gibt es inzwischen Rückmelder, die aufgrund der neuen Regelung einen Schuldenerlass erreicht haben?

Verfasst: 25.10.2013, 15:54
von Björn
Ja, nach Arbeitsaufnahme mit Wiedereinstieg in die GKV im Januar 2013 und monatelangem Schriftverkehr hatte mir die KV Anfang September aufgrund meines Antrags vom Juni 2013 einen eigenen Antrag auf Erlass ihrer Nachforderungen zugeschickt, welchen ich nach Kenntnisnahme der beigefügten Voraussetzungen zum Schuldenerlass.....

http://img841.imageshack.us/img841/8084/9tfm.jpg

....und unter Verzicht auf jegliche Leistungen im Nacherhebungszeitraum postwendend unterschrieben zurückgesandt habe.

Drei Wochen später wurde mir ein Bescheid über den Erlass der Schulden zugestellt. Meine Odyssee im Hinblick auf die Krankenversicherung ist damit jedoch noch keineswegs beendet.

Verfasst: 25.10.2013, 17:10
von derKVProfi
@ Björn, wo ist den das weitergehende Problem im Sinne einer noch nicht beendeten Odysee?

Verfasst: 04.11.2013, 05:15
von Björn
Vorgeschichte:
Im März 2009 war ich mit Ehescheidung automatisch aus der GKV-Familienversicherung der IKK herausgefallen. Zur Gewährleistung einer Weiterversicherung hatte mir die IKK den Abschluß einer Freiwilligen KV angeboten, welche ich jedoch aus wirtschaftlichen Gründen nicht annehmen konnte. Ohne jeden Hinweis auf eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Pflichtversicherung wurde meine IKK-Mitgliedschaft mittels schriftlichem Bescheid beendet.

Ein nachfolgender Versuch, in der Selbstständigkeit Fuß zu fassen, ist leider gescheitert, bis sich mein Einkommen fast ausschließlich nur noch auf eine monatliche Unfallrente von ca. 270.- Euro beschränkte. Staatliche Hilfe vom Sozialamt oder Hartz 4 hatte ich stets abgelehnt und nie in Anspruch genommen, mich stattdessen im eigenen Haus zurückgezogen und mein Leben auf nahezu mittelalterliches Niveau umgestellt. Erst am 02.01.2013 konnte ich als Halbtagskraft wieder eine Arbeitsstelle antreten, wo mich der Arbeitgeber bei seiner Krankenkasse in der GKV anmeldete.

Aufgrund vorwiegender Tätigkeiten im Außenbereich und zur Neige gegangener Brennholzvorräte zog ich mir eine leichte Erkältung der Atemwege zu, bis ich Anfang Februar, ausgerechnet am freien Wochenende wegen akuter Atemnot zum ärztl. Notdienst gebracht wurde, und von dort aus direkt in der stationären Aufnahme vom Krankenhaus landete. Mit diagnostizierter Lungenentzündung und Herzinsuffizienz wurde ich dort 10 Tage festgehalten, ohne dass mir einer der Ärzte genauer erklären konnte, weshalb sich meine Lunge mit Wasser gefüllt hatte. Mit der Auflage zur unbedingten Weiterbehandlung durch den Hausarzt, welcher bereits informiert sei, wurde ich schließlich nach Hause entlassen. Obwohl ich in meinem ganzen Leben niemals Probleme mit dem Herzen hatte, sollte ich mich nun auch noch mit dem Gedanken anfreunden, einen Schrittmacher eingesetzt zu bekommen, was ich jedoch eher für einen schlechten Scherz gehalten hatte.

Der umgehend aufgesuchte Hausarzt bestätigte dann, dass er einen Anruf vom Krankenhaus erhalten hatte, aber worum es eigentlich ging, wusste er nicht. Da ich noch keine Versichertenkarte vorlegen konnte, hatte er mich wieder weg geschickt., und auch kein anderer Arzt wollte mich weiterbehandeln. Anfang März kam es erneut zu akuter Luftnot, womit ich diesmal, immer noch ohne Versicherungsbestätigung, in der Praxis eines Kardiologen vorstellig wurde. Als Notfall wurde ich sofort untersucht und behandelt. Eigentlich sollte ich auch sofort wieder ins Krankenhaus, aber der Arzt verstand meine Situation und konnte mir erstmalig sämtliche Zusammenhänge erklären. Eine verdeckte Lungenentzündung hatte sich unerkannt auf meine Herzmuskel ausgedehnt, zu hohem Blutdruck und einer starken Vergrößerung des Herzen geführt, wobei zum Ausgleich Wasser nicht nur in die Lunge, sondern in den ganzen Körper abgegeben wurde. Dies sei eine sehr ernste Sache, weshalb er mich in der Folgezeit täglich in seiner Praxis sehen wollte.

Bezüglich der KV hatte er mir geraten, zur letzten Versicherung, der IKK zurückzukehren. Dort konnte man jedoch nichts machen, solange mein Fall noch von der AOK, wo ich im Januar 2013 angemeldet war, noch immer geprüft wurde. Bei der AOK konnte man ebenfalls nichts machen, bevor nicht die Prüfung abgeschlossen sei, was sich dann noch bis Ende März hinausgezogen hatte. Mit einem Ablehnungsbescheid der AOK ging ich am 02.April direkt zur Geschäftsstelle der IKK Kaiserslautern, wo dann zuerst alles sehr schnell ging.
Neben unmittelbarer Aushändigung meiner neuen Versichertenkarte erhielt ich auch eine mündliche Zusage auf Rückerstattung der mittlerweile nach Mahnbescheid durch meine Mutter ausgelegten Krankenhauskosten i.H.v. ca. 2900.- Euro. Sehr zu meiner Freude vernahm ich auch, dass mir nach dem Ende der Lohnfortzahlung ab Mitte März in der GKV ein Anspruch auf Zahlung von Krankengeld zustand. Vorerst waren jedoch noch einmal eine Menge Formulare auszufüllen und jede Aussage wie zuvor schon bei der AOK zu belegen, um dann auch hier einer Prüfung unterzogen zu werden.

Anstatt einer mittlerweile dringend erwarteten Zahlungsanweisung erhielt ich im Juni eine Zahlungsaufforderung i.H.v. 5000.- Euro, zusammen mit dem Bescheid, dass wegen rückständiger Beitragsforderungen einer von der IKK festgestellten PKV von April 2009 bis Dezember 2012 meine jetzige GKV rückwirkend ab Januar 2013 in Ruhe gestellt sei.
Ich legte Widerspruch ein, worauf der Beginn meiner Krankmeldung um einen ganzen Monat vorverlegt wurde, da angeblich vom Krankenhaus keine Krankmeldung vorlag. Der Anspruch auf Rückzahlung der Vorleistung meiner Mutter bezüglich der Krankenhauskosten wurde dagegen einfach mit der Nachforderung verrechnet, was für mich die Gesamtschuld jedoch in keiner Weise schmälerte.

Zeitgleich mit Erhalt des Nachforderungs- und Ruhestellungsbescheids wurde ich überraschend vom behandelnden Arzt zum 01.Juli wieder für arbeitsfähig erklärt. Zumal ich mich auch selbst beschwerdenfrei fühlte, nahm ich meine Arbeit wieder auf, wo ich allerdings wegen ausgelegter und dann verrechneter Fahrtkosten auf Monate hinaus ohne jede Auszahlung bleiben sollte.

Da mein bereits im Juni gestellter Antrag auf Erlass der KV-Nachforderungen ohne jede Antwort geblieben war, hatte ich Anfang August einen Rechtsanwalt aufgesucht, welcher nach Feststellung meiner Bedürftigkeit vor dem Amtsgericht zur Erlangung und Vorlage eines Beratungsscheins die IKK nur aufgefordert hatte, mein letztes Schreiben zu beantworten.

Trotz meines Begehrens in diesem Schreiben, die in Vorleistung meiner Mutter bezahlten Krankenhauskosten von 2013, welche in keiner Weise in Bezug mit dem Nachforderungszeitraum 2009- bis Ende2012 gebracht werden können, auf ihr Konto zurückzuerstatten, waren diese im Ende September endlich erhaltenen Erlassbescheid erneut mit den Nachforderungen verrechnet und damit quasi vom Erlass ausgenommen worden. Selbst nach weiterer anwaltlicher Aufforderung an die Krankenkasse, den kompletten Erlass zu bestätigen und die geschuldete Rückerstattung zu veranlassen, steht eine Antwort bis zum heutigen Tag noch immer aus. Eine ausdrückliche Aufhebung der Ruhestellung meiner KV, sowie die Erledigung des mir in der GKV zustehenden Krankengelds für Mitte März 2012 bis Ende Juni 2012 ist bisher ebenfalls nicht erfolgt.

Verfasst: 04.11.2013, 05:31
von Björn
Berichtigung:
im letzten Satz meines vorigen Beitrags muss es heissen...
.......für Mitte März 2013 bis Ende Juni 2013 ist bisher ebenfalls nicht erfolgt.

Wäre diesr Anspruch bereits 2012 entstanden, bestünde laut der Voraussetzung meiner abgegebenen Verzichtserklärung zum Erlass tatsächlich kein Anspruch mehr auf Auszahlung.
Da dieser Anspruch jedoch erst nach dem Nachforderungszeitraum entstanden ist, bleibt dieser Anspruch bestehen und vom Verzicht unberührt.

Verfasst: 29.04.2014, 09:17
von Fragezeichen1
Hallo Björn, wie hat sich denn alles weiter entwickelt? Wenn ich richtig gelesen habe, hattest du einen Anwalt an deiner Seite und das dürfte deine Position doch gestärkt haben. Was für eine Verkettung von unglücklichen Umständen und Ignoranz - ich wünsche dir, dass es sich für dich zum Guten gewandelt hat und du endlich zu deinem Recht gekommen bist. Und natürlich, dass du gesund wirst / bleibst.