Re: danke amerin, dir auch
Verfasst: 26.06.2013, 00:05
Warum liest du nicht deinen Faden von Anfang an nochmal durch und notierst dir, was du inzwischen vergessen hast?herero hat geschrieben:aber wenn ich was übersehen habe, sagst mir.
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Warum liest du nicht deinen Faden von Anfang an nochmal durch und notierst dir, was du inzwischen vergessen hast?herero hat geschrieben:aber wenn ich was übersehen habe, sagst mir.
Ja, der Blutdruck ist deutlich gestiegen!Poet hat geschrieben:@herero: Also ich habe es bisher nicht geschafft, dass Rossi oder derKVProfi zum Arzt müssen, um sich Blutdrucksenker verabreichen zu lassen aber Du bist echt nah dran.
Mit wieviel Ausrufezeichen nur für Dich sollen denn die Helferlein hier noch schreiben?
herero hat geschrieben:jetzt wird es aber noch mal schwer auf der zielgeradeaut VersVermV
Sorry - Tippfehler - Zeilgeraden! VersVermV - http://www.gesetze-im-internet.de/versvermv/ - § 11 Information des Versicherungsnehmers
(1) Der Gewerbetreibende hat dem Versicherungsnehmer beim ersten Geschäftskontakt folgende Angaben klar und verständlich in Textform mitzuteilen:
1. seinen Familiennamen und Vornamen sowie die Firma, Personenhandelsgesellschaften, in denen der Eintragungspflichtige als geschäftsführender Gesellschafter tätig ist,
2. seine betriebliche Anschrift,
3. ob er
a) als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung,
b) als Versicherungsvertreter
aa) mit einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung,
bb) nach § 34d Abs. 4 der Gewerbeordnung als gebundener Versicherungsvertreter,
cc) mit Erlaubnisbefreiung nach § 34d Abs. 3 der Gewerbeordnung als produktakzessorischer Versicherungsvertreter oder
c) als Versicherungsberater mit Erlaubnis nach § 34e Abs. 1 der Gewerbeordnung
bei der zuständigen Behörde gemeldet und in das Register nach § 34d Abs. 7 der Gewerbeordnung eingetragen ist und wie sich diese Eintragung überprüfen lässt,
4. Anschrift, Telefonnummer sowie die Internetadresse der gemeinsamen Stelle im Sinne des § 11a Abs. 1 der Gewerbeordnung und die Registrierungsnummer, unter der er im Register eingetragen ist,
5. die direkten oder indirekten Beteiligungen von über 10 Prozent, die er an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens besitzt,
6. die Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens, die eine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital des Informationspflichtigen besitzen,
7. die Anschrift der Schlichtungsstelle, die bei Streitigkeiten zwischen Versicherungsvermittlern oder Versicherungsberatern und Versicherungsnehmern angerufen werden kann.
(2) Der Informationspflichtige hat sicherzustellen, dass auch seine Mitarbeiter die Mitteilungspflichten nach Absatz 1 erfüllen.
(3) Die Informationen nach Absatz 1 dürfen mündlich übermittelt werden, wenn der Versicherungsnehmer dies wünscht oder wenn und soweit das Versicherungsunternehmen vorläufige Deckung gewährt. In diesen Fällen sind die Informationen unverzüglich nach Vertragsschluss, spätestens mit dem Versicherungsschein dem Versicherungsnehmer in Textform zur Verfügung zu stellen; dies gilt nicht für Verträge über die vorläufige Deckung bei Pflichtversicherungen.das wären dann ich und mein alter herrmuss er eine Erstinformation aushändigen! Haben Sie Zeugen, dass er das nicht getan hat?
Das reicht - Beschweren sie sich beim Versicherer schreiftlich, dass der Versicherungsverterter gegen die VersVermV verstoßen hat. Kopie na den PKV-Ombudsmann, das zuständige Ordnungsamt und das BaFin!
versteh ich nicht, er hat gesagt das mit 189, würde passenBasistarif gibt es für Beamte und er kosten Prozentsatz multipliziert mit Beitrag, der regelmäßig (aber nicht immer) Höchstbeitrag ist!
Es gibt einen Tarifbeitrag und einen Zahlbeitrag! Der Tarifbeitrag liegt für Ihren Vater über dem Zahlbeitrag! Der Zahlbeitrag ergibt sich aus dem sich veränderden Höchstbeitrag multipliziert mit dem Restkostenfaktor (100-Beihilfe), amximal Tarifbeitrag zuzüglich Tarifbeitrag PVB!! Er ändert sich automatisch, wenn sich der Höchstbeitratg verändert bzw. bei Beitragsanpassungen, wenn der Höchstbeitrag nicht erreicht wurde! Eine detaillierte laienverständliche Darstellung umfasst mehr als 1 Seite!
ist devenitiv geschehen, er ist vertreter der dbv und der axa, ist aber speziell für öffentlichen dienst und beamte zuständigWichtig ist, dass der Antrag einem Versicherungsvertreter der DBV/AXA übergeben ist.
Seine Zuständigkeit ist völlig irrelevant! Entscheidend ist sein Status laut VVG und VersVermV! Woher wissen Sie das, wenn er keine Erstinformation gemäß § 11 VersVermV in Textform vorgelegt hat!
der beginn soll 01.07. sein wenn er das schafft sonst rückdatierung auf den ß1.07 spätestens.08.Welcher Beginn stand denn im Antrag!
Ein Beginn steht im unterschriebenen Antrag und nicht im willkürlichen Ermessen des Vertreters oder der Gesellschaft! Es geht auch nicht dfarum, was er schafft, sondern was beantragt ist!
jetzt sag nich ich hab was falsch gemacht, wie gesagt er hat rumgelabert aber dank deiner argumentation war der baff und ausgekontert, klar der hat keine freudentänze gemacht, aber er hat anerkannt das es so ist.hat er selber gesagt
Was er denkt oder sagt ist irrelvant - es gibt Gesetze und Verordnungen!
Jederzeit gerne - meine E-Mail ist ja bekannt - alles andere über PN??herero hat geschrieben:wie gesagt, ich grübel noch immer, mit das was gesagt hast zahlbeitrag und so,, da komm ich echt ins schwitzen, also wenn ich darf würd ich mich am mittwoch melden. so oder so ob alles glatt gegangen ist oder nicht.
langsam steigt der puls doch wieder, ich dacht der scheiß is gegessen
Zwei Bsp.: LG Hildesheim Az. 3 O 205/10 / LG Dortmund Az. 2 O 159/12herero hat geschrieben:Das ist doch Schwachsinn, die müssen den alten Herrn auch so aufnehemen.