Verfasst: 15.03.2013, 16:01
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Ich kenne keine Deutschland BKK, nur eine Deutsche BKK, nebenbei bemerkt. Ich weiss nur wiei ch es gemacht hätte, bei bestimmten Diagnosen leuchtet bei mir relativ rasch die Alarmglocke rot auf, insbesondere wenn die berufliche Reha aufgrund des Gesundheitszustandes abgebrochen wird. Man muss denn bedenken das denn durch das PSNI es zu einem erhöhtem stresspegel kommt der denn ggf den ganzen Gesundheitszustand noch verschlimmert und denn steigen eh die Kosten, heißt nur das der kurzfristige Nutzen der angeblichen Kostensenkung, platt gemacht wird durch erhöhte Kosten in der Zukunft, kurz und mittelfristig gesehen. Aber wie schon geschrieben my Way ggf.Machts Sinn hat geschrieben:Ja, das habe ich bemerkt - spricht auch deutlich für weitere AU!
Kannst du deinem "Kollegen" von der Deutschland BKK da nicht einen Tipp geben, der hat offenbar keine 20-jährige Erfahrung. Obwohl, ich bin da ziemlich sicher, dass er in den nächsten Tagen einiges dazu lernt.
Das käme jetz darauf an, SG stimmt den Antrag zu etc weiter Krankengeld. Antrag geht in die Hose kein Krankengeld, weiter über die Familienversicherung deiner Frau. EM Rentenantrag , beitragsfrei weiterversichert als Rentenantragsteller.hajo hat geschrieben:Also die Rente wäre etwas niedriger, aber das ist ja nicht das Problem.
Also ich habe mit auf dem AA gut beraten gefühlt, und mir wurde ja auch
geholfen indem ich meinen Stempel bekam.
Wo bin ich eigentlich zur Zeit versichert, wer zahlt meinen Krankenhausaufenthalt am 2. 4.13????
Mann, das macht mich langsam fertig.
Machts Sinn hat geschrieben:Hallo Hajo,
die anderen Baustellen spielen momentan nur nachgeordnete Rollen - natürlich hätte die Krankenkasse dich lieber in der Rente als im Krankengeld-Bezug, welche Leistung wäre denn höher, vorteilhafter ... ?
Ja, KG steht ab 26.02. an - und da du nicht alo-ver"sicher"t warst, kehre ich mein "sicher" im Zusammenhang mit Alg I ins Gegenteil um. Cicero liegt mit seinen Gründen trotzdem falsch, zwei mal.
Gruß!
Machts Sinn
Vorausgesetzt die Ehefrau ist in der gesetzlichen Krankenversicherung und es bestünde dem Grunde nach ein Anspruch auf FamilienversicherungCiceroOWL hat geschrieben: Das käme jettz darauf an, SG stimmt den Antrag zu etc weiter Krankengeld. antrag geht in die Hose kein Krankengeld, weiter über die familienversicherung deiner Frau. EM Rentenantrag , beitragsfrei weiterversichert als Rentenantragsteller.
Das erstere kann auch beim Widerspruch an die Kasse herauskommen. Ich drücke auf jeden Fall die Daumen.CiceroOWL hat geschrieben:Das käme jetz darauf an, SG stimmt den Antrag zu etc weiter Krankengeld. Antrag geht in die Hose kein Krankengeld, weiter über die Familienversicherung deiner Frau. EM Rentenantrag , beitragsfrei weiterversichert als Rentenantragsteller.
@hajoCiceroOWL hat geschrieben:Grundsätzlich bist du auch nicht der Agentur für Arbeit zuzuordne da du in deiner letzten Tätigkeit selbsttändig warst.
Ein Em renten Antrag ist nur rein formal zu dem dich niemand zwingen kann, stellt sich nur die Frage in wie weit ein EM Rentenantrag sinnvoll ist, würde denn auch weiter zur Versichungspflicht führen, und es müßten keine Beiträge gezahlt werden, da du über deine Frau familienversichert werden könntest.
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