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Verfasst: 15.03.2013, 16:01
von Machts Sinn
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Verfasst: 15.03.2013, 16:25
von CiceroOWL
Grins, ich kenne die Sypmtomatik ja nur hier aus der Beschreibung, nur ich weiss auch das gewisse Diagnosen zu längerfristigen Erkrankungen führen. Kommt davon wenn man 20 jahre in dem Bereich tätig war.. Sagen wir mal so ich als SB hätte hier auf § 51 gedrängt. da bereits aufgrund der abgebrochen Reha, davon auszugehen ist das gewisse Grundproblematiken vorhanden sind die ggf zu einme dritten terminalen Ereignis führen könnten. Meiner Meinung nach ist nur rein hypothetisch.

Verfasst: 15.03.2013, 16:31
von Machts Sinn
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Verfasst: 15.03.2013, 16:35
von CiceroOWL
Hm ich hoffe er liest mit, manche Probleme lösen sich eh am besten durch genaues Studium der Akten und denn des weiteren konzentrischen vorgehens im Sinne des sGB IX, ist nur meine Meinung. Da kann man auch Geld sparen, man hat nur denn eine gangbaren weg gemacht, ist halt nur so, denn muss sich erst um drei bis vier ecken bewegend denkend bewegen. Ist aber nur meine Meinung , meine Vorgehensweise.

Verfasst: 15.03.2013, 16:40
von CiceroOWL
Machts Sinn hat geschrieben:Ja, das habe ich bemerkt - spricht auch deutlich für weitere AU!
Kannst du deinem "Kollegen" von der Deutschland BKK da nicht einen Tipp geben, der hat offenbar keine 20-jährige Erfahrung. Obwohl, ich bin da ziemlich sicher, dass er in den nächsten Tagen einiges dazu lernt.
Ich kenne keine Deutschland BKK, nur eine Deutsche BKK, nebenbei bemerkt. Ich weiss nur wiei ch es gemacht hätte, bei bestimmten Diagnosen leuchtet bei mir relativ rasch die Alarmglocke rot auf, insbesondere wenn die berufliche Reha aufgrund des Gesundheitszustandes abgebrochen wird. Man muss denn bedenken das denn durch das PSNI es zu einem erhöhtem stresspegel kommt der denn ggf den ganzen Gesundheitszustand noch verschlimmert und denn steigen eh die Kosten, heißt nur das der kurzfristige Nutzen der angeblichen Kostensenkung, platt gemacht wird durch erhöhte Kosten in der Zukunft, kurz und mittelfristig gesehen. Aber wie schon geschrieben my Way ggf.

Verfasst: 15.03.2013, 17:28
von CiceroOWL
hajo hat geschrieben:Also die Rente wäre etwas niedriger, aber das ist ja nicht das Problem.
Also ich habe mit auf dem AA gut beraten gefühlt, und mir wurde ja auch
geholfen indem ich meinen Stempel bekam.
Wo bin ich eigentlich zur Zeit versichert, wer zahlt meinen Krankenhausaufenthalt am 2. 4.13????
Mann, das macht mich langsam fertig.
Machts Sinn hat geschrieben:Hallo Hajo,

die anderen Baustellen spielen momentan nur nachgeordnete Rollen - natürlich hätte die Krankenkasse dich lieber in der Rente als im Krankengeld-Bezug, welche Leistung wäre denn höher, vorteilhafter ... ?

Ja, KG steht ab 26.02. an - und da du nicht alo-ver"sicher"t warst, kehre ich mein "sicher" im Zusammenhang mit Alg I ins Gegenteil um. Cicero liegt mit seinen Gründen trotzdem falsch, zwei mal.

Gruß!
Machts Sinn
Das käme jetz darauf an, SG stimmt den Antrag zu etc weiter Krankengeld. Antrag geht in die Hose kein Krankengeld, weiter über die Familienversicherung deiner Frau. EM Rentenantrag , beitragsfrei weiterversichert als Rentenantragsteller.

Verfasst: 15.03.2013, 17:31
von broemmel
CiceroOWL hat geschrieben: Das käme jettz darauf an, SG stimmt den Antrag zu etc weiter Krankengeld. antrag geht in die Hose kein Krankengeld, weiter über die familienversicherung deiner Frau. EM Rentenantrag , beitragsfrei weiterversichert als Rentenantragsteller.
Vorausgesetzt die Ehefrau ist in der gesetzlichen Krankenversicherung und es bestünde dem Grunde nach ein Anspruch auf Familienversicherung

Verfasst: 15.03.2013, 17:33
von CiceroOWL
ist sie

Verfasst: 15.03.2013, 17:39
von Poet
CiceroOWL hat geschrieben:Das käme jetz darauf an, SG stimmt den Antrag zu etc weiter Krankengeld. Antrag geht in die Hose kein Krankengeld, weiter über die Familienversicherung deiner Frau. EM Rentenantrag , beitragsfrei weiterversichert als Rentenantragsteller.
Das erstere kann auch beim Widerspruch an die Kasse herauskommen. Ich drücke auf jeden Fall die Daumen.

Da hat MS mal recht, das ist trotzdem wie zwischen den Stühlen sitzen und totale Schei... für hajo. Aber egal: Eine Sache wird greifen.

@hajo: Nur eine Frage nochmal -> sorry falls ich die AW überlesen habe...warst Du 2x nicht persönlich beim MdK, anders ausgedrückt: Ist zweimal nach Aktenlage beim MdK entschieden worden? Ich sehe da noch eine Ansatzmöglichkeit.

Verfasst: 15.03.2013, 17:52
von CiceroOWL
Denn käme es darauf an wann der Wiederspruchsauschuss tagt.

Verfasst: 15.03.2013, 21:22
von Machts Sinn
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8 Seiten zu lesen

Verfasst: 16.03.2013, 01:10
von CiceroOWL
Ein sehr guter Artikel zu der Problematik, hat sehr viel Spass gemacht zu lesen. 8)

Verfasst: 16.03.2013, 03:58
von leser
CiceroOWL hat geschrieben:Grundsätzlich bist du auch nicht der Agentur für Arbeit zuzuordne da du in deiner letzten Tätigkeit selbsttändig warst.

Ein Em renten Antrag ist nur rein formal zu dem dich niemand zwingen kann, stellt sich nur die Frage in wie weit ein EM Rentenantrag sinnvoll ist, würde denn auch weiter zur Versichungspflicht führen, und es müßten keine Beiträge gezahlt werden, da du über deine Frau familienversichert werden könntest.
@hajo
Der Hinweis ist nicht ganz unerheblich. Du solltest zumindest eine Rentenberatung in Erwägung ziehen. Wenn der erste Satz von CiceroOWL zutrifft, bliebe nur das Krankengeld. Selbst wenn dem Widerspruch stattgegeben wird - momentan ja fraglich - ist der Krankengeldanspruch endlich (max. 78 Wochen). Ich konnte jetzt nicht genau entnehmen, wie lange Du bereits Krankengeld erhalten hast und ob dabei evtl Vorerkrankungen (gleiche Erkrankung) mit Krankengeld in den letzten 3 Jahren möglicherweise angerechnet werden.

Sind alles nur Tipps. Vorrangig erster Tipp: Nerven behalten ;)

Verfasst: 16.03.2013, 14:30
von reallyangry
Bild

So sah die Schweigepflichtentbindung bei mir aus. Das dazugehörige Anschreiben gibt's gleich.

Upload klappt nicht. Die Datei ist zu groß.
Hier der Schlüsselsatz bez. der Schweigepflichtentbindungserklärung:
[diese]
benötigen wir für die Zusammenarbeit mit ihrem Arzt und zur individuellen Beratung. Andere Personen oder Institutionen erhalten von uns selbstverständlich keine Informationen über ihre Diagnose.
Es fehlt auf jeden Fall der Hinweis,
1.dass so etwas auch wieder zurückgenommen werden kann
2.dass das freiwillig ist
und da das ganze im Zuge der Krankengeldbewilligung kam, ergibt sich der Eindruck (rein subjektiv), dass man ohne diese Unterschrift kein Krg gibt.
Gruß
ReallyAngry

Edit: Ich glaub, ich bin im falschen thread gelandet.

Verfasst: 18.03.2013, 08:11
von hajo
Ich war 2x n i c h t persönlich beim MDK.....

@hajo: Nur eine Frage nochmal -> sorry falls ich die AW überlesen habe...warst Du 2x nicht persönlich beim MdK, anders ausgedrückt: Ist zweimal nach Aktenlage beim MdK entschieden worden? Ich sehe da noch eine Ansatzmöglichkeit.[/quote]