Krankengeld wegen verspätetem Reha-Antrag eingestellt

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Moderator: Czauderna

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 30.12.2012, 21:16

GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
Machts Sinn hat geschrieben:Das Schweigen der Kassenmitglieder deute ich mal so: außer Broemmel ist aus meinem letzten Beitrag allen klar geworden, dass die Krankenkasse gar keinen Grund für ihre Aufforderung zur Antragstellung hatte, weder innerhalb einer Frist von 10 Wochen noch innerhalb einer Frist von 2 Wochen, auch nicht nach den §§ 60 ff SGB I.
Zumindest was mich betrifft, falsch gedeutet. Zu meinen Gründen der Nichtäußerung s. o.
Hallo,
es spielt doch keine Rolle die Beweggründe der Kasse zu hinterfragen, sie hat nun mal so gehandelt wie sie gehandelt hat und damit muss der Versicherte nun fertig werden, nicht mit irgendwelchen Grundsatzfragen - aber darum scheint es nicht zu gehen, sondern, aber lassen wir das.
Theorie und Praxis.
Gruss
Czauderna

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 30.12.2012, 22:02

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roemer70
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Beitrag von roemer70 » 31.12.2012, 01:52

Machts Sinn hat geschrieben:nee, nee - nicht nur Theorie und Praxis, es geht eher um die Einschätzung der Rechtswidrigkeit der Entscheidung als Aspekt für die Beurteilung, ob eine Klage wohl Erfolg hätte und das weitere Procedere ...
Und genau das kann uns aus der Ferne mangels Kenntnis aller Umstände, Akteneinsicht etc. nur schwer gelingen, weshalb die KK-Mitarbeiter hier nicht schweigen, sondern empfehlen, im "echten Leben" Hilfe aufzusuchen...

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 31.12.2012, 12:15

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Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 31.12.2012, 12:16

Hallo,
ich würde mir auch niemals bewusst anmaßen eine rechtliche Beurteilung hier zu veröffentlichen, sondern immer nur meine Meinung - deshalb verzichte ich auch bewusst auf übermäßiges Aufzählen und Kopieren von Gesetzen und Urteilen.
Ich weiß genau dass damit Erwartungshaltungen auf Seiten der Ratsuchenden geweckt werden (siehe aktueller Fall), die sich dann ggf. zu Schritten veranlasst sehen, die dann u.U. in der Praxis gewaltig in die Hose gehen.
Sicher, man kann dazu auch eine andere Meinung haben, in dem man sofort und konsequent alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpft - das ist zu akzeptieren, aber nicht der Versuch der Manipulation durch Verallgemeinerung, Verunglimpfung und Diffamierung.
Gruss
Czauderna

roemer70
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Beitrag von roemer70 » 31.12.2012, 14:08

@Machts Sinn
Der einzige Eindruck, der hier immer wieder entsteht, ist der eines Feldzuges, den Du gegen alle KK-Mitarbeiter führst, indem Du Ihnen alles Zwischenmenschliche, die Hilfsbereitschaft und jegliche Fachkompetenz absprichst.
Davon bin ich auch kein Freund.
Und wenn Deine Ankündigung "mehr gibt's später" sich auch darauf bezieht, kann ich sehr gerne verzichten. Du auch?

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 01.01.2013, 17:51

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Jamihost
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Beitrag von Jamihost » 02.01.2013, 14:23

Gelöscht
Zuletzt geändert von Jamihost am 24.01.2013, 19:10, insgesamt 1-mal geändert.

Aha
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Beitrag von Aha » 02.01.2013, 14:50

@Jamihost: Und auch hier ist wieder der §51 SGB V gemeint. Dieser ist bei dir nicht vorliegend!!!! Aber das willst du wohl nicht hören/ verstehen??

Jamihost
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Beitrag von Jamihost » 02.01.2013, 15:01

Gelöscht
Zuletzt geändert von Jamihost am 24.01.2013, 19:10, insgesamt 1-mal geändert.

broemmel
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Beitrag von broemmel » 02.01.2013, 15:04

Wieso reitest Du auf dem 51er so rum?

Der liegt nicht vor und ist deshalb völlig nutzlos.

Es geht darum, das im Rahmen der Mitwirkungspflicht eine Heilbehandlung beantragt werden sollte. Die im übrigen von Deinen Ärzten befürwortet wurde.

roemer70
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Beitrag von roemer70 » 02.01.2013, 15:32

Jamihost hat geschrieben:Also ich versteh den Artikel anders.
Eine Aufforderung zur Reha wäre demnach nur nach §51 rechtmäßig.
Der Artikel sagt im Prinzip nichts anderes aus.
So interpretiere ich das.
Eine Einigkeit in den Meinungen hier wirst Du nicht herstellen können. Und auch diese brächte Dir kein entsprechendes Sozialgerichtsurteil ein.

Fakt ist: Du hast einen klagefähigen Bescheid erhalten.
Fakt ist: Damit beginnt eine Frist, innerhalb derer Du Klage einreichen kannst.

Wenn Du nicht rechtzeitig außerhalb des Forums aktiv wirst, ist der Drops gelutscht. Du musst Dich also entscheiden, ob und wenn ja, wie Du jetzt vorgehen möchtest - oder eben nicht.

Deine KK zahlt nämlich nur, wenn sie dazu verurteilt wird (oder im Laufe des Verfahrens abhilft). Das Forum mag eine Hilfe sein, aber entschieden wird hier nichts. Und keine in Deinen Augen noch so stimmige Argumentation garantiert Dir ein für Dich positives Urteil. Das musst Du Dir vor Augen führen!

Bully
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Beitrag von Bully » 02.01.2013, 15:59

roemer70 hat geschrieben:
Fakt ist: Damit beginnt eine Frist, innerhalb derer Du Klage einreichen kannst.

Hallo Jamihost,

ja, da hat er Recht,

wenn Du die verstreichen läßt, mußt Du schon verdammt gute

Wiedereinsetzungsgründe ( § 67 SGG ) haben, damit das SG Deine Klage

zuläßt

Gruß Bully

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 02.01.2013, 18:30

Hallo,

ich glaube kaum, dass einer hier rechtsabschließend beurteilen kann, ob das Ermessen pflichtgemäß ausgeübt wurde. Wir kennen schlicht die Unterlagen nicht.

Und wie das Sozialgericht (mit 2 Laienrichtern) das sieht ist auch fraglich. Natürlich kann man dann auch noch eine Instanz weiter gehen, aber dann schreiben wir 2015 ...

Allerdings halte ich eine Klage mit ellenlangen Begründungen aus dem Internet mit Hinweisen zu § 51 völlig sinnlos. Aber hier scheint ja eine gewissen Beratungsresitenz vorzuliegen, und da ist es wie bei kleinen Kindern: Die Finger müssen erst mal einklemmen, bevor man es glaubt.

LG, Fee

reallyangry
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Beitrag von reallyangry » 02.01.2013, 19:32

Krankenkassenfee hat geschrieben:Hallo,

Allerdings halte ich eine Klage mit ellenlangen Begründungen aus dem Internet mit Hinweisen zu § 51 völlig sinnlos. Aber hier scheint ja eine gewissen Beratungsresitenz vorzuliegen, und da ist es wie bei kleinen Kindern: Die Finger müssen erst mal einklemmen, bevor man es glaubt.

LG, Fee
Ja, so kann sich eine KK auch aus der Affaire ziehen. Bleibt zu hoffen, dass ein Gericht die Kasse als "kleines Kind mit eingeklemmten Finger" sieht.

Wenn Jamihosts Logik denn so falsch wäre, dann sollte man bei §51 SGB V wenigstens dazu schreiben, dass die KK einen Erkrankten nach freiem Ermessen auch jederzeit (nach 2 Tagen AU????, 2 Monaten????, oder wann auch immer????) ohne §§51 binnen 2 Wochen zu einer Rehamaßnahme auffordern kann.
Am besten wäre dann noch, dass ganze mit einem "Überraschungsei" zu versüßen, damit die eingeklemmten Finger schnell wieder gesund werden.

Und Jamihost: achte auf die Frist!!!

LG
ReallyAngry

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