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Verfasst: 13.10.2012, 16:46
von sblue56
Mein VDK Anwalt hat meiner KK den vorläufigen Entlassungsbericht der Reha Klinik vorgelegt ( weiterhin AU ). Jetzt will der MDK der KK, das ich meine behandelte Ärzte der Schweigepflicht entbinde. Muss ich das tun ?
Da meine Reserven aufgebraucht sind habe ich am Donnerstag Harz IV beantragt!
Verfasst: 13.10.2012, 17:21
von Krankenkassenfee
Hallo,
ich würde das mit der Schweigepflichtsentbindung tun. Ich weiß zwar nicht 100 %ig, warum die Kasse das will, aber aus der Praxis heraus kann ich Dir sagen, dass manche Ärzte sich weigern den Kassen bestimmte Befundberichte zu schicken.
Das mag der ein oder andere befremdlich finden, aber je mehr "Futter" (med. Unterlagen) Du liefern kannst, desto größer ist ist Deine Chance, dass sie Deinen Widerspruch anerkennen.
Bei Bagatellerkrankungen, oder bei einer nur kurzfristigen AU kann es sinnvoll sein diese Schweigepflichtentbindung nicht auszufüllen, da Deine Kasse evt. Daten auf Vorrat sammeln möchte.
Aber ich weiß, dass wir diese Schweigepflichtsentbindung für den vollständigen Reha-Entlassungsbericht auch brauchen (bzw. der der MDK bekommt den Bericht direkt), weil die Rentenversicherung den sonst nicht rausrückt. Und gerade am Ende die sozialmedizinische Einschätzung zur Entlassung ist ausschlaggebend für die künftige AU.
LG, Fee
Verfasst: 13.10.2012, 17:31
von sblue56
Du weist sehr wohl, dass der MDK meiner KK das KG nach Aktenlage eingestellt hat! Wenn ich beim MDK antreten muss, dann bringe ich sämtliche Befunde der letzten paar Jahre mit. Das wäre mein Vorschlag.
Verfasst: 13.10.2012, 18:00
von Krankenkassenfee
Hallo,
würde ich nicht so machen. Denn in der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass der MDK eben nicht die mitgebrachten Sachen intensiv anguckt, sondern lieber vorher die Akte liest. Kann man zu stehen, wie man will, aber ist wohl in der Praxis so.
Und dann läufst Du Gefahr, dass es ggf nicht berücksichtigt wird. Selbst wenn es später vor Gericht dann berücksichtigt wird, hast Du jetzt dann die Zeit verloren.
LG, Fee
Verfasst: 13.10.2012, 21:13
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Verfasst: 13.10.2012, 21:46
von sblue56
Hallo Machts Sinn,
in der Schweigepflichtentbindungserklärung die ich von der KK erhalten habe steht nichts von " freiwillige Angaben ". Es wird nur auf § 69 SGB X hingewiesen. Müsste die Freiwilligkeit nicht drinstehen ?
Vom Jobcenter habe ich Ähnliches erhalten ( Gesundheitsfragebogen für Erwachsene.... ) aber mit dem Hinweis auf " freiwillige Angaben "
Dem Jobcenter gegenüber habe ich keine Erklärung abgegeben. Die KK hat ja schon den "vorläufigen Entlassungsbericht" auf dem steht " weiterhin AU " . So einfach mache ich es der KK nicht.
Verfasst: 13.10.2012, 22:02
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Verfasst: 13.10.2012, 23:48
von broemmel
Naja. Machs wie MS es haben will und du landest mit etlicher Waetezeit vor dem Sozialgericht. Ist halt ein Erfahrungswert oder machs wie die Praktiker aus Erfahrung sagen
Verfasst: 14.10.2012, 00:53
von KKA
broemmel hat geschrieben:Naja. Machs wie MS es haben will und du landest mit etlicher Waetezeit vor dem Sozialgericht. Ist halt ein Erfahrungswert oder machs wie die Praktiker aus Erfahrung sagen
Kommentarlos..oder, nein, kannst Du uns bitte die Aussage 'Machs wie MS es haben will' präzisieren. Oder besser, in welchem Teil von MS' Ausführungen erkennst Du, dass er (MS) ' es so haben will'? Immerhin gibt er an, das Risiko zu bedenken und erläutert auch warum. Und, er geht z.T. mit Fee's Hinweisen konform.
Solche Beiträge tragen nicht dazu bei dem Betroffenen zu helfen. Und das ist das primäre Ziel des Forums, oder etwa nicht?
Nur meine bescheidene Meinung bzw. Beobachtung aus gegebenen Anlass.
Verfasst: 14.10.2012, 10:52
von Krankenkassenfee
Hallo,
ganz einfach. Ich habe geschrieben, dass ich es in diesem Einzelfall machen würde - ganz einfach, weil die Zeit davon läuft und nach eigenen Angaben die Reserven aufgebraucht sind. Wenn ich als Betroffener eine schnelle Lösung möchte, und ich der Meinung bin, dass meine medizinische Legende ausreicht, dass mein Widerspruch erfolgreich sein wird, dann gege ich eben dieses eine Mal und für diesen Fall die Schweigepflichtsentbindung raus. Denn je umfangreicher die Akte ist, die der MDK vorliegen hat, desto größer sind meine Chancen.
Und nein, ich weiß nicht, ob wie der Arzt vom MDK in der Untersuchung drauf ist. Ob er sich Zeit nimmt noch Packen von Ausdrucken zu lesen, die ich mitgebracht habe. Denn er hat nur ein begrenztes Zeitfenster, welches er wahrscheinlich mit seinem Standardprogramm füllt.
Ich laufe also Gefahr, dass ich ein Untersuchungsergebnis nachher bekomme, was für mich nicht gut ausfällt.
Ich gebe also die Eklärung ab, weiß, dass ich es nicht brauche, mache die Faust in der Tasche und spiele mit. Hoffe, dass es was bringt.
Oder ich gehe den Weg "meiner Rechte". Ich muss das ja nicht, und scheibchenweise bringe ich das ein, was ich meine, was die Kasse/den MDK was angeht oder nicht. Dann könnte ich mir vorstellen, dass ggf. beim MDK was nicht berücksichtigt wird. Und ggf. wird demWiderspruch dann nicht abgeholfen. Gut, dann kann ich ja vor das Sozialgericht gegen.Dauert zwar dann noch Monate bis mein Fall durch den Kassen-Widerspruch ist, habe dann vielleicht für das Sozialgericht noch ein paar Atteste (die spätenstens dann die Kasse ja auch bekommt, obwohl ich ja meine, dass sie es nichts angeht) und Mitte 2014 wird dann über den Fall entschieden. Das ist leider Realität.
So, und nun kann jeder für sich entscheiden, welchen Weg er geht. Recht haben und Recht bekomme sind 2 verschiedene Paar Schuhe.
Wie man sich auch immer entscheidet: Nicht nachher sagen, hab ich nicht gewußt.
LG, Fee
Verfasst: 14.10.2012, 14:50
von sblue56
Bei einem Gespräch vor ein paar Wochen mit meiner KK hat die SB erwähnt sie habe sich den Befund meiner Klinik, in der ich die Schmerztherapie gemacht hatte, angesehen. Ich hatte noch nie eine Erklärung zur Schweigepflichtentbindung abgegeben. Wie ist die SB an den Befund gekommen ???
Verfasst: 14.10.2012, 18:51
von Krankenkassenfee
Hallo,
ganz einfach, die Kasse verschickt Arztanfragen an Ärzte und Krankenhäuser - und im Normalfall schicken die Befunde mit. Die werden dann dem MDK vorgelegt. Und manchmal rücken Ärzte bestimmte Berichte nur mit Einwilligung heraus.
Und nein, Kassenmitarbeiter sind nicht besonders neugierig und lesen derartige Berichte wie Arztromane oder amüsieren sich oder sonst was.
Ich habe nur die Erfahrung gemacht, dass je aussagekräftiger die ärztlichen Unterlagen bei Vorlage oder Untersuchung beim MDK sind, desto "gerechter" ist das Untersuchungsergebnis.
Aber wie bei allem - vieles ist Ansichtssache.
LG, Fee
Verfasst: 15.10.2012, 09:28
von sblue56
Hallo,
ich glaub es nicht . Heute habe ich den Bewilligungsbescheid der Agentur für Arbeit erhalten. Lob an " Machts Sinn ", der Widerspruch war erfolgreich. Rückwirkend ab 27.08.2012.
Jetzt stehe ich auf dem Schlauch. Eigentlich bin ich ja noch krank geschrieben und werde behandelt, regelmäßig KG. Soll ich das weiterführen und mich weiter krank schreiben lassen, eigentlich ja oder was meint Ihr? Soll ich den Widerspruch gegen die KK aufrecht erhalten, ja denn ich bin ja noch krank, oder ? Sorry, klingt etwas verworren aber ich weiß jetzt nicht wie ich mich verhalten soll!!!
Verfasst: 15.10.2012, 10:02
von Machts Sinn
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Verfasst: 15.10.2012, 10:15
von sblue56
Ich wundere mich über nichts mehr.Morgen habe ich Termin beim SB der Agentur. Da bin ich mal gespannt was der von mir will wenn ich dem meine AU Bescheinigung vorlege.