Verfasst: 24.04.2012, 10:50
Teil 8: Verarschung, Verarschung, Verarschung - mir fällt beim besten Willen kein anderes Wort ein!
a) durch die Ärzte: es erfolgt keine Heilbehandlung, egal welcher Diagnose (psychisch / toxisch) man gefolgt wäre. Ich werde auf Grund meiner [ausdrücklich angeblichen] Wahnvorstellungen / Neurasthenie nicht therapiert. Am Ende (Dezember 2009) der "Behandlung" durch die Psychotante schlägt mir diese vor, ich solle eine REHA mit 'nem büschen Sport machen. Dieses lehne ich ab. Die Ärzte weigern sich, mit mir über die Diagnosen /das MDK Gutachten zu sprechen.
Mitte Januar verschlechtert sich mein Zustand rapide. Ich habe nur noch rasende Kopfschmerzen, Übelkeit, Gliederschmerzen und sogenannten Liftschwindel. Ich kann meine Augen nicht mehr nach links oder rechts bewegen, habe Gleichgewichtsstörungen, Sehstörungen und Taubheitsgefühl. Am 21.Januar 2010 kommt eine starke Gesichtschwellung links hinzu. Mein La-La-Land-Doktor Freund verfrachtet mich sofort in die Notfallaufnahme der hiesigen Klinik, wo ich stationär aufgenommen werde.
Diagnose: Spannungskopfschmerz mit überlagernden Migräneattacken, unklarer Schwindel
Erster Satz des Arztbriefes: Patientin bekannt; wurde wegen Cephalgien [Kopfschmerzen] bei fraglicher Psychogenese durch Hausarzt überwiesen...
Peng: da isse wieder, die fragliche Psychogenese...und nun hat mich mein Hausarzt überwiesen???
Und bekannt?? Äh? Ich war vor 35 Jahren das letzte Mal wegen eines Bänderrisses in dem Krankenhaus? Na, ich muss schon 'nen ziemlichen Eindruck gemacht haben, wenn ich heute noch bekannt bin...
...aber: Wir empfehlen eine Vorstellung bei einem Facharzt für HNO zur Klärung des Schwindels und zur Abklärung der Gesichtsschwellungen
Am 26.01.2010 entließen wir die Pat. in leicht gebesserten AZ [Allgemeinzustand] in Ihre weitere amb. Betreuung.[Ende Arztbrief]
Gesagt, getan. Der HNO Arzt stellt fest: Der Schwindel lässt sich nicht durch eine otologische [Hals-Nasen- Ohren]Erkrankung erklären. Es handele sich um einen zentralen Schwindel, der neurologisch abgeklärt werden müsse.
Was macht mein Hausarzt? Er verschreibt mir ein Mittel gegen Reisekrankheit und eine Halskrause zur Stabilisierung meiner Halswirbelsäule. [Schon interessant, wie einige Ärzte psychische Erkrankungen/ Vergiftungen behandeln!?? Das eine "Mittelchen" ist aber äußerst günstig für die KK, da es nicht rezeptpflichtig ist]
Ich gehe zur Unabhängigen Patientenberatung. Die dort tätige Ärztin "fällt aus allen Wolken", nachdem ich ihr erzählt habe, welche qualitativ hochwertige medizinische Betreuung ich bisher erfahren habe. Sie vermittelt mir einen Kontakt zu einem Arbeits - und Umweltmediziner. Da ich nicht sagen kann, was mich "umgehauen" hat, kann der mir auch nicht wirklich helfen. Allerdings diagnostiziert er "neurologische Ausfallerscheinungen" und nicht psychisch krank.
Im März 2010 entscheide mich zu einer Wiedereingliederung. [Wäre sonst auch "finanziell abgekackt"].
b) Die Berufsgenossenschaft
Nachdem ich definitiv wußte, dass das Ereignis vom 03.09.2009 nicht als Arbeitsunfall durch meinen AG bzw. die behandelnen Ärzte gemeldet worden war, schreibe ich die Unfallkasse des Bundes im November (12.11.) an. Ich stelle lediglich die Frage: Arbeitsunfall, ja oder nein? und bitte um Aufnahme der Ermittlungen. Ich höre nix und schicke eine Sachstandsanfrage.
Antwort: SB krank, intern weitergeleitet.
Am 21.01.2010 erhalte ich die erste schriftliche Antwort. Der Hammer :
...Andererseits haben Ihre behandelnden Ärzte ...bislang die Übersendung von Behandlungsunterlagen abgelehnt, weil ein Unfallereignis nicht bekannt sei bzw. weil keine Entbindung von der Schweigepflicht vorläge. ..Evtl. gibt die Diagnose einen Hinweis darauf, ob und ggf. welche toxischen Einflüsse die bei Ihnen vorliegende Symptomatik hätten auslösen können....
"Leicht angesäuert" schreibe ich u.a. zurück, dass ich meine behandelnden Ärzte sehr wohl und dezidiert über den Arbeitsunfall informiert habe...Es ist nach wie vor unklar, wieso ich aus voller Gesundheit plötzlich offensichtlich dienstunfähig wurde. Es floss weder Blut, noch war ein Knochen gebrochen. Dies schließt aber eine Verletzung nicht aus- tödliche Strahlenbelastungen durch fehlerhafte Röntgengeräte sind bekannt... Das übliche Procedere, gesundheitliche Belastungen durch Emissionen am Arbeitsplatz als psychische Alterationen zu bewerten, ist mir auch nicht erspart geblieben. .. Unter dem Aspekt, dass Sie einen Unfall für möglich halten, sind Sie selbstverständlich berechtigt, sich alle notwendigen Unterlagen zu beschaffen. Dies hatten Sie mir und den angefragten Ärzten allerdings bisher nie mitgeteilt, weswegen diese Auskünfte folgerichtig nicht erteilten. Jederzeit zu weitere Mitarbeit bereit...MfG
Es erfolgt ein hin und her an Schriftwechsel. Besonders schön der Schrieb, wo mir gesagt wird, ich solle mich doch an meinen AG wenden, um die Sache zu klären. Die Unfallkasse wäre für "Prävention" und Aufklärung nicht zuständig, sondern das Innenministerium. (Das ist tatsächlich richtig, wenn man die Ausnahme zum Gesetz der Prävention liest)
Ein anderer toller Schrieb enthielt 20 §§Texte, die mich darüber informierten, wie ich mich zu verhalten hätte: Ehrlich sein und verpflichtet zur Mitwirkung [ich hab nix anderes gemacht...]
Im Oktober 2010 kommt der Bescheid, dass es sich nicht um einen Arbeitsunfall handeln könne, da weder eine Schadstoffexposition nachgewiesen werden konnte noch ein Gesundheitsschaden diagnostiziert wurde, der durch einen Schadstoff verursacht wurde. Es mangelt am Nachweis (Vollbewies) eines stattgehabten Unfallereignisses am 03.09.2009
Mein Kommentar: Wo kein Kläger, da kein Richter. Und wenn einer seine "Rechte" einfordert, dann wird erst mal abgebügelt. Und wenn KEINER nach der Ursache sucht, dann findet man mit Sicherheit auch nix.
Ich habe gestern Widerspruch gegen die Einstellung des Krankengeldes zum 07.07.2012 eingelegt. Und zwar "volles Rohr": Verletzung meiner Rechte als Versicherter (Anhörung/kein Rechtsbehelf) und wegen willkürlicher Festlegung der Blockfrist auf Grund fraglicher Diagnosen und Vorerkrankungen. Jetzt kommt "Butter bei die Fische!"
Wenn die das dürfen, dann darf ich auch. Demnächst etwas zu meinem Arbeitgeber und dessen "fürsorgliches Verhalten" (= Fortsetzung von Verarschung³)
a) durch die Ärzte: es erfolgt keine Heilbehandlung, egal welcher Diagnose (psychisch / toxisch) man gefolgt wäre. Ich werde auf Grund meiner [ausdrücklich angeblichen] Wahnvorstellungen / Neurasthenie nicht therapiert. Am Ende (Dezember 2009) der "Behandlung" durch die Psychotante schlägt mir diese vor, ich solle eine REHA mit 'nem büschen Sport machen. Dieses lehne ich ab. Die Ärzte weigern sich, mit mir über die Diagnosen /das MDK Gutachten zu sprechen.
Mitte Januar verschlechtert sich mein Zustand rapide. Ich habe nur noch rasende Kopfschmerzen, Übelkeit, Gliederschmerzen und sogenannten Liftschwindel. Ich kann meine Augen nicht mehr nach links oder rechts bewegen, habe Gleichgewichtsstörungen, Sehstörungen und Taubheitsgefühl. Am 21.Januar 2010 kommt eine starke Gesichtschwellung links hinzu. Mein La-La-Land-Doktor Freund verfrachtet mich sofort in die Notfallaufnahme der hiesigen Klinik, wo ich stationär aufgenommen werde.
Diagnose: Spannungskopfschmerz mit überlagernden Migräneattacken, unklarer Schwindel
Erster Satz des Arztbriefes: Patientin bekannt; wurde wegen Cephalgien [Kopfschmerzen] bei fraglicher Psychogenese durch Hausarzt überwiesen...
Peng: da isse wieder, die fragliche Psychogenese...und nun hat mich mein Hausarzt überwiesen???
Und bekannt?? Äh? Ich war vor 35 Jahren das letzte Mal wegen eines Bänderrisses in dem Krankenhaus? Na, ich muss schon 'nen ziemlichen Eindruck gemacht haben, wenn ich heute noch bekannt bin...
...aber: Wir empfehlen eine Vorstellung bei einem Facharzt für HNO zur Klärung des Schwindels und zur Abklärung der Gesichtsschwellungen
Am 26.01.2010 entließen wir die Pat. in leicht gebesserten AZ [Allgemeinzustand] in Ihre weitere amb. Betreuung.[Ende Arztbrief]
Gesagt, getan. Der HNO Arzt stellt fest: Der Schwindel lässt sich nicht durch eine otologische [Hals-Nasen- Ohren]Erkrankung erklären. Es handele sich um einen zentralen Schwindel, der neurologisch abgeklärt werden müsse.
Was macht mein Hausarzt? Er verschreibt mir ein Mittel gegen Reisekrankheit und eine Halskrause zur Stabilisierung meiner Halswirbelsäule. [Schon interessant, wie einige Ärzte psychische Erkrankungen/ Vergiftungen behandeln!?? Das eine "Mittelchen" ist aber äußerst günstig für die KK, da es nicht rezeptpflichtig ist]
Ich gehe zur Unabhängigen Patientenberatung. Die dort tätige Ärztin "fällt aus allen Wolken", nachdem ich ihr erzählt habe, welche qualitativ hochwertige medizinische Betreuung ich bisher erfahren habe. Sie vermittelt mir einen Kontakt zu einem Arbeits - und Umweltmediziner. Da ich nicht sagen kann, was mich "umgehauen" hat, kann der mir auch nicht wirklich helfen. Allerdings diagnostiziert er "neurologische Ausfallerscheinungen" und nicht psychisch krank.
Im März 2010 entscheide mich zu einer Wiedereingliederung. [Wäre sonst auch "finanziell abgekackt"].
b) Die Berufsgenossenschaft
Nachdem ich definitiv wußte, dass das Ereignis vom 03.09.2009 nicht als Arbeitsunfall durch meinen AG bzw. die behandelnen Ärzte gemeldet worden war, schreibe ich die Unfallkasse des Bundes im November (12.11.) an. Ich stelle lediglich die Frage: Arbeitsunfall, ja oder nein? und bitte um Aufnahme der Ermittlungen. Ich höre nix und schicke eine Sachstandsanfrage.
Antwort: SB krank, intern weitergeleitet.
Am 21.01.2010 erhalte ich die erste schriftliche Antwort. Der Hammer :
...Andererseits haben Ihre behandelnden Ärzte ...bislang die Übersendung von Behandlungsunterlagen abgelehnt, weil ein Unfallereignis nicht bekannt sei bzw. weil keine Entbindung von der Schweigepflicht vorläge. ..Evtl. gibt die Diagnose einen Hinweis darauf, ob und ggf. welche toxischen Einflüsse die bei Ihnen vorliegende Symptomatik hätten auslösen können....
"Leicht angesäuert" schreibe ich u.a. zurück, dass ich meine behandelnden Ärzte sehr wohl und dezidiert über den Arbeitsunfall informiert habe...Es ist nach wie vor unklar, wieso ich aus voller Gesundheit plötzlich offensichtlich dienstunfähig wurde. Es floss weder Blut, noch war ein Knochen gebrochen. Dies schließt aber eine Verletzung nicht aus- tödliche Strahlenbelastungen durch fehlerhafte Röntgengeräte sind bekannt... Das übliche Procedere, gesundheitliche Belastungen durch Emissionen am Arbeitsplatz als psychische Alterationen zu bewerten, ist mir auch nicht erspart geblieben. .. Unter dem Aspekt, dass Sie einen Unfall für möglich halten, sind Sie selbstverständlich berechtigt, sich alle notwendigen Unterlagen zu beschaffen. Dies hatten Sie mir und den angefragten Ärzten allerdings bisher nie mitgeteilt, weswegen diese Auskünfte folgerichtig nicht erteilten. Jederzeit zu weitere Mitarbeit bereit...MfG
Es erfolgt ein hin und her an Schriftwechsel. Besonders schön der Schrieb, wo mir gesagt wird, ich solle mich doch an meinen AG wenden, um die Sache zu klären. Die Unfallkasse wäre für "Prävention" und Aufklärung nicht zuständig, sondern das Innenministerium. (Das ist tatsächlich richtig, wenn man die Ausnahme zum Gesetz der Prävention liest)
Ein anderer toller Schrieb enthielt 20 §§Texte, die mich darüber informierten, wie ich mich zu verhalten hätte: Ehrlich sein und verpflichtet zur Mitwirkung [ich hab nix anderes gemacht...]
Im Oktober 2010 kommt der Bescheid, dass es sich nicht um einen Arbeitsunfall handeln könne, da weder eine Schadstoffexposition nachgewiesen werden konnte noch ein Gesundheitsschaden diagnostiziert wurde, der durch einen Schadstoff verursacht wurde. Es mangelt am Nachweis (Vollbewies) eines stattgehabten Unfallereignisses am 03.09.2009
Mein Kommentar: Wo kein Kläger, da kein Richter. Und wenn einer seine "Rechte" einfordert, dann wird erst mal abgebügelt. Und wenn KEINER nach der Ursache sucht, dann findet man mit Sicherheit auch nix.
Ich habe gestern Widerspruch gegen die Einstellung des Krankengeldes zum 07.07.2012 eingelegt. Und zwar "volles Rohr": Verletzung meiner Rechte als Versicherter (Anhörung/kein Rechtsbehelf) und wegen willkürlicher Festlegung der Blockfrist auf Grund fraglicher Diagnosen und Vorerkrankungen. Jetzt kommt "Butter bei die Fische!"
Wenn die das dürfen, dann darf ich auch. Demnächst etwas zu meinem Arbeitgeber und dessen "fürsorgliches Verhalten" (= Fortsetzung von Verarschung³)