Ja, abenteuerlich bringt es auf den Punkt.
Rossi hat geschrieben:Wunderbar,
ich finde es hier sehr abenteuerlich.
Gerade erneut die Aussage von GerneKrankenVersichert:
Dies impliziert, dass eine Arbeitsunfähigkeit etwas ist, was man sich aussuchen und nach Lust und Laune steuern kann. Dann dürfen wir uns nicht wundern, wenn es Fallmanager gibt, die ihren Kunden genau dies unterstellen. Wenn jemand arbeitsunfähig ist, sollte geschaut werden, wie er so schnell wie möglich tatsächlich wieder gesund wird und nicht, "was ihm das bringt". Sowohl auf Kassen-, als auch auf Versichertenseite.
Dies allein hat aber Krabbe in der Hand. Krabbe kann es zielgerichtet steuern, um doch noch das Optimalste herauszuholen.
Danke für den Tipp. Da werde ich zukünftig Leuten, die meinen, sie seien arbeitsunfähig, einfach sagen, sie sollen mal ein wenig zielgerichteter steuern, um das Optimalste herauszuholen. Denn schließlich ist das Gehalt, wenn sie arbeiten, ja höher als das Krankengeld. Und Krankengeld ist nachrangig, also, warum sollte ich es auszahlen, wenn mit ein wenig zielgerichteter Steuerung ein Gehaltsanspruch realisiert werden kann?
Und meinem Arbeitgeber werde ich gleich einen Verbesserungsvorschlag zuschicken. Warum der ganze Verwaltungskram mit Arbeitsunfähigkeits- und Auszahlscheinen? Schließlich kann der Versicherte doch zielgerichtet steuern, warum soll der Arzt da noch eine Einschätzung dazu abgeben?
Rossi hat geschrieben:
Sorry, noch einmal GerneKrankenVersichert; das Konstrukt des sog. missglückten Arbeitsversuch gibt es schon seit dem 01.01.1989 nicht mehr.
Schrieb ich doch.
Rossi hat geschrieben:
Und Rossi - du bist sicherlich sehr fit in einigen Dingen. Aber nicht alles, was Recht ist, ist auch gerecht oder richtig...
Sorry, sind wir hier im Wunschkonzert? Geht es nach den persönlichen Empfindungen des jeweiligen Krankengeldfallmanagers, wo bleibt das matierelle Recht?
Wir sind eben nicht beim Wunschkonzert, sondern müssen uns nach der Rechtslage richten. Und die besagt eindeutig, dass Krabbe keinen Anspruch auf Krankengeld hat bzw. einen Anspruch nur unter Vorspiegelung falscher Tatsachen realisieren kann. Ach nein, ich vergaß, das ist ja keine Vorspiegelung falscher Tatsachen, sondern eine zielgerichtete Steuerung.
Rossi hat geschrieben:
Es gibt dann in der Praxis der Krankengeldfallmanager sog. Hardcore und Softliner. Es kommt dann immer darauf an, an welchen Typ man gelangt.
Du meinst also, wenn man an einen Softliner gerät, dass dieser Krankengeld ohne Rechtsgrundlage auszahlt?
Rossi hat geschrieben:
Ich will hoffen, dass gerade Krabbe dies Posting mit Sorgfalt liest.
Das hoffe ich auch. Und dass er sich - wie hier mehrfach empfohlen - fachkundigen Rat einholt, um nicht vom Regen in die Traufe zu geraten.
Rossi hat geschrieben:
Ich für meinen Teil als Fallmanager in der Sozialhilfe weiss genau wie ich den Kunden hier im Einzelfall aufklären muss.
Die letzte Entscheidung obliegt natürlich dem ratsuchenden Kunden!
Und du wäschst deine Hände in Unschuld. Sehr geschickt.
Rossi hat geschrieben:
Und last und least:
Wir haben für diese Fälle ein soziales Sicherungssystem, in dem für Miete, Heizung, Unterhalt sowie Kranken- und Pflegeversicherung gesorgt ist. Auch wenn es nachrangig ist, aber bei dieser Konstellation gibt es nüchtern betrachtet leider keine vorrangigen Ansprüche. Aber statt Krabbe bei der Durchsetzung dieser Ansprüche behilflich zu sein, wird er lieber auf ein Himmelfahrtskommando mit ungewissem Ausgang geschickt. Bei dem im schlimmsten Fall kein Krankengeld gezahlt wird und Krabbe für die Kranken- und Pflegeversicherung selbst aufkommen muss. Rückwirkend wird dann bestimmt keine Sozialleistung ausgezahlt.
Sorry, GerneKrankenVersichert; von diesen materiellen Anspruchsvoraussetzungen hast Du im Ansatz keine Ahnung. Du versucht Deine Kunden auf diesen Anspruch zu verweisen oder sie damit zu vertrösten. Du verwendest dabei ein gefährliches Halbwissen in dem sozialen System.
Ich habe nie behauptet, davon Ahnung zu haben. Sondern verweise an diejenigen, die Ahnung haben (sollten). Wenn ich hier allerdings lese, mit welchen Mitteln sogar eine einfache Auskunft verweigert wird, fange ich so langsam an, den Horrorgeschichten in Arbeitslosenforen zu glauben.
Nun denn Rossi, hilf mir doch mal bei der Wissenserlangung. Hier noch mal die Fakten:
fristlose schriftliche Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses durch Krabbe am 29.06.11 zum 29.06.11.
Arbeitsunfähigkeit ab 30.06.11 voraussichtlich bis 24.07.11, festgestellt am 30.06.11. Am 25.07.11 Termin beim Facharzt, Diagnose rezidivierende Depression. Laut unserem MDK ist bei dieser Konstellation von einer mindestens 8wöchigen Arbeitsunfähigkeit auszugehen, vorher erfolgen keinerlei Maßnahmen.
Beginn des Anspruchs auf Krankengeld ab 01.07.11, da keine Mitgliedschaft mit Anspruch auf Krankengeld besteht, kein Krankengeldanspruch.
Alleinstehend, kein Anspruch auf Familienversicherung.
Nachgehender Anspruch kann erst geprüft werden, wenn feststeht, wie die Versicherung ab 01.08.2011 aussieht.
Krabbe kommt am 01.07.11 zu dir, um Sozialhilfe zu beantragen. Keinerlei verwertbares Vermögen. Krabbe gibt an, arbeitsunfähig zu sein und auf keinen Fall arbeiten zu können, würde das auch vom Amtsarzt untersuchen lassen, ist sich also sehr sicher.
Rossi nimmt den Ball und spielt ihn erstmal an die Krankenkasse zurück. Sagt Krabbe, er müsse nur zielgerichtet steuern, und schon funktioniere das mit der Krankengeldzahlung. Die genannten Tricks und Kniffe kann ich leider nicht benennen, da ich deine Beiträge vor der Löschung leider nicht gelesen habe. Aber da der Forenbetreiber eingeschritten ist, scheinen sie rechtlich nicht so ganz astrein gewesen sein. Ein schriftlicher Antrag wird nicht aufgenommen.
Bevor Krabbe aber jetzt so machen kann, als sei er arbeitsfähig, verschlechtert sich sein Zustand und er muss ab 23.07.11 stationär ins Krankenhaus - voraussichtliche Dauer 6 Wochen.
Damit ist der Krankengeldanspruch ausgeschlossen, ab 01.07.11 kann und muss die Krankenkasse eine Versicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V durchführen. Übernimmst du ab 01.07.11 die Beiträge und zahlst Leistungen an Krabbe aus?
Ein einfaches ja oder nein genügt.
Rossi hat geschrieben:
Dies stellst dann wohl offensichtlich eine Ausbildung als Krankengeldfallmanager dar; für mich stellt sich die Frage, ob es eine Ausbildung zum Krankengeldabwehrfallmanager ist?
Nein, ist es nicht. Seriöses Fallmanagement richtet sich nach dem Gesundheitszustand des Versicherten und nicht nach monetären Gesichtspunkten. Im Idealfall entsteht eine win-win-Situation - die Arbeitsfähigkeit wird schnell wieder hergestellt und die Krankenkasse spart Krankengeld. Es darf jedoch nicht dazu führen, dass nur kurzfristige Einsparungen gesehen werden. Oft ist es z. B. sinnvoller, während einer Wiedereingliederung Krankengeld zu zahlen, damit der Versicherten stabil ist, wenn er seine volle Tätigkeit wieder aufnimmt, statt ihn kurzfristig wieder arbeiten zu schicken. Du wirst es mir nicht glauben, aber wir beraten Versicherte in diese Richtung, wenn sie gegen ärztlichen Rat zu schnell wieder voll einsteigen möchten.