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Verfasst: 25.02.2011, 17:21
von Rossi
Jooh,
Gibt es in deiner Welt eigentlich keine Menschen, die auch mal einen Fehler machen? Oder sind die Krankenkassenmitarbeiter alles Leute, die sich bevorzugt gegen ihre Versicherten stellen, während die Sozialamtsmitarbeiter als Helden in goldener Rüstung alles für ihre Klienten erstreiten?
Selbstverständlich machen die Sozialämter auch Fehler. Wo gehobelt wird, da fallen bekanntlich Spähne.

Manchmal frage ich mich allerdings, ob es wirklich Fehler sind, oder ob es bewusst abgelehnt wird.
Hat die Solidargemeinschaft der Steuerzahler nicht breitere Schultern als die Solidargemeinschaft der Beitragszahler?
Genau diese Aussage macht mich nachdenklich und ich bin mir sicher, dass einige Kasse auch so denken und genau deswegen die Mitgliedschaften ablehnen.

Die Sozialämter sind auch definitiv keine Helden in goldener Rüstung. Sie haben nur ein Ziel; nämlich jeder soll von dem Träger im Krankheitsfall abgesichert werden, der hierfür vom Gesetzgeber bestimmt worden ist. Dafür haben wir das komplizierte SGB V und gerade auch die allgem. Versicherungspflicht gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V, wo noch viel gestritten wird, wer für die Absicherung im Krankheitsfall zuständig ist.

Verfasst: 25.02.2011, 21:26
von GerneKrankenVersichert
Rossi hat geschrieben: Manchmal frage ich mich allerdings, ob es wirklich Fehler sind, oder ob es bewusst abgelehnt wird.
In diesem Fall hat die Krankenkasse überhaupt nichts davon, wenn sie die Beiträge fordert. Die gehen schwuppdiwupps an den Gesundheitsfonds. Warum sollte die Kasse bewusst ablehnen?

Verfasst: 25.02.2011, 23:18
von Rossi
Relativ einfach, weil der Gesundheitsfonds offensichtlich jeden Cent benötigt um das System der GKV zu finanzieren. Je mehr Beiträge um so höher sind doch wohl die Mittelzuweisungen, oder irre ich mich dort?

Dann mal ne Gegenfrage. Bis zum 31.12.2008 hatten viele Sozialämter mit den Kassen Pauschalvereinbarungen hinsichtlich der Beitragseinstufung von freiwillig versicherten Sozialhilfempfängern. Dies war eine gestandene Praxis und für beide Seite eine erhebliche Verwaltungsvereinfachung.

Seit Einführung des Gesundheitsfonds ist es jedoch ganz anders. Die Beitragsberechner der Kassen werden auf die Sozialämter losgelassen. Die Kassen müssen jetzt jeden Einzelfall prüfen und lassen sich den Sozialhilfebescheid vorlegen. Da geht es schon los; die Kassenmitarbeiter müssen lernen, die Sozialhilfebescheide zu lesen um eine korrekte Beitragseinstufung vornehmen zu können.

Sorry, ein erheblicher Verwaltungsaufwand für beide Seiten. Wenn dies alles piepegal ist, weil die Kohle eh über die Kasse an den Gesundheitsfonds geht, dann hat der Rossi das System des Gesundheitsfonds nicht verstanden. Oder die andere Seite hat es nicht verstanden.

Nun denn, die Begründung für den erheblichen Verwaltungsaufwand lautete; der Gesundheitsfonds benötigt jeden Cent.

Na ja, ich schweige an dieser Stelle jetzt einmal scharmvoll.

Verfasst: 26.02.2011, 03:04
von leser
Rossi hat geschrieben:der Gesundheitsfonds benötigt jeden Cent.
Ja, aber momentan geht ja der "Überschuss" in die Rücklagen für den Sozialausgleich :lol: So manch ein Bundestagsabgeordneter sollte mal hier mitlesen, bevor er bei jedem (Omnibus-) Gesetz zustimmt... :roll:
Rossi hat geschrieben:Manchmal frage ich mich allerdings, ob es wirklich Fehler sind, oder ob es bewusst abgelehnt wird.
Hat die Solidargemeinschaft der Steuerzahler nicht breitere Schultern als die Solidargemeinschaft der Beitragszahler?
Genau diese Aussage macht mich nachdenklich und ich bin mir sicher, dass einige Kasse auch so denken und genau deswegen die Mitgliedschaften ablehnen.
Jetzt mal eine ganz dumme Frage, stimmt das überhaupt mit der Finanzierung der Sozialhilfe und den "breiten Schultern"? Ich hab irgendwie im Kopf, dass die Kommunen nur einen bestimmten Teil aus dem allgemeinen Steuersäckel (z.B. Einkommensteuer) bekommen und deswegen den Kommunen auch so langsam die Luft ausgeht... :?:

Verfasst: 26.02.2011, 14:42
von GerneKrankenVersichert
Rossi hat geschrieben:Relativ einfach, weil der Gesundheitsfonds offensichtlich jeden Cent benötigt um das System der GKV zu finanzieren. Je mehr Beiträge um so höher sind doch wohl die Mittelzuweisungen, oder irre ich mich dort?
Ja, du irrst dich. Die Mittelzuweisungen erfolgen auf der Basis der anfallenden Kosten. Nicht der Beitragseingänge. Und da die Krankenkassen untereinander in Konkurrenz stehen, achtet das BVA als Verwalter des Gesundheitsfonds ganz genau darauf, dass keine Kasse "aus Kulanz" zu wenig Beiträge verlangt. Wie geschrieben, Beiträge zu verlangen, wenn Beitragsfreiheit eingeräumt werden kann, macht keinen Sinn.
Rossi hat geschrieben: Dann mal ne Gegenfrage. Bis zum 31.12.2008 hatten viele Sozialämter mit den Kassen Pauschalvereinbarungen hinsichtlich der Beitragseinstufung von freiwillig versicherten Sozialhilfempfängern. Dies war eine gestandene Praxis und für beide Seite eine erhebliche Verwaltungsvereinfachung.

Seit Einführung des Gesundheitsfonds ist es jedoch ganz anders. Die Beitragsberechner der Kassen werden auf die Sozialämter losgelassen. Die Kassen müssen jetzt jeden Einzelfall prüfen und lassen sich den Sozialhilfebescheid vorlegen. Da geht es schon los; die Kassenmitarbeiter müssen lernen, die Sozialhilfebescheide zu lesen um eine korrekte Beitragseinstufung vornehmen zu können.

Sorry, ein erheblicher Verwaltungsaufwand für beide Seiten. Wenn dies alles piepegal ist, weil die Kohle eh über die Kasse an den Gesundheitsfonds geht, dann hat der Rossi das System des Gesundheitsfonds nicht verstanden. Oder die andere Seite hat es nicht verstanden.
Insgesamt ist es natürlich nicht piepegal, wie geschrieben. Mit der Einführung des Gesundheitsfonds wurde den Krankenkassen die Finanzautonomie genommen, sie können also keine Vereinbarungen mehr abschließen, sondern müssen sich an die vom SpiBu erlassenen einheitlichen Grundsätze zur Beitragsbemessung halten. Und diese sehen die Pauschalvereinbarungen nunmal nicht mehr vor.

Für einen Sofa dürfte es nicht allzu schwer sein, einen Sozialhilfebescheid zu lesen. Und wenn doch, solltet ihr vielleicht im Sinne eurer Kunden mal an einer Vereinfachung arbeiten. Und ob ich jetzt jedes Jahr einen neuen Pauschalbeitrag erfasse oder die Einnahmen aufgrund des Sozialhilfebescheides (und Kollege Computer erledigt den Rest) macht keinen großen Unterschied.
Rossi hat geschrieben: Nun denn, die Begründung für den erheblichen Verwaltungsaufwand lautete; der Gesundheitsfonds benötigt jeden Cent.

Na ja, ich schweige an dieser Stelle jetzt einmal scharmvoll.
Wer begründete das denn so? Bei dieser Begründung hätte der Gesetzgeber auch einfach einen Pauschalbeitrag von 300,-- € für die Sozialhilfeempfänger festlegen können und die Einnahmen des Gesundheitsfonds wären gesichert. Der Grund ist die fehlende Beitragsautonomie der Krankenkassen. Sie dürfen keinen Pauschalbeitrag mehr aushandeln, da alles einheitlich laufen muss.

Eigentlich ist es ganz einfach:

Die Einnahmen einer Krankenkasse (Zusatzbeitrag ausgenommen) haben nichts mehr mit den getroffenen Entscheidungen im Beitragsbereich zu tun.

Die einzelne Krankenkasse hat finanziell nichts davon, wenn sie ihre Kunden mit falschen Entscheidungen verärgert. Deshalb gehe ich davon aus, dass es sich um einzelne Fehlentscheidungen und nicht um die große Verschwörung handelt. Das hat Czauderna dir am Beispiel DAK schon bestätigt.

Insgesamt gesehen achtet das BVA darauf, dass keine Fehlentscheidungen im Sinne des Kunden getroffen werden, denn daran hätte die Krankenkasse schon ein Interesse. Kulanzentscheidungen, die früher, als wir noch die Beitragsautonomie hatten, möglich waren, können heute nicht mehr getroffen werden.

Und, wie leser richtig schreibt, momentan gehen die Überschüsse in die Rücklagen. http://www.gkv-spitzenverband.de/Statem ... nds.gkvnet

Verfasst: 26.02.2011, 16:29
von Rossi
Jooh,
Und, wie leser richtig schreibt, momentan gehen die Überschüsse in die Rücklagen
Und im nächsten Jahr wird dann der evlt. durchschnittliche Zusatzbeitrag für die ALG II-Empfänger hieraus finanziert. Da soll noch einer durchblicken.
Und ob ich jetzt jedes Jahr einen neuen Pauschalbeitrag erfasse oder die Einnahmen aufgrund des Sozialhilfebescheides (und Kollege Computer erledigt den Rest) macht keinen großen Unterschied.
Ich glaube da irrst Du dich ein wenig. Erst einmal muss die Kasse den neuen Sozialhilfebescheid vom Kunden anfordern. Nach Vorlage wird dieser ausgewertet und es erfolgt eine Beitragseinstufung. Was glaubst Du wohl, sind alle SGB XII-Empfänger immer sofort treu und brav und reichen den SH-Bescheid ein?

Meine bescheidene Auffassung, jenes war damals wesentlich einfacher.

Wir haben noch ein paar Kassen dabei, die lediglich nur die Mindestbemessungsgrenze fordern, weil offensichtlich der Verwaltungsaufwand für diesen Personenkreis zu hoch ist. Es ist aber nur die Minderheit die Kassen. Die meisten stufen individuell ein.