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Verfasst: 10.06.2011, 17:24
von Gast

Verfasst: 10.06.2011, 17:49
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Verfasst: 11.06.2011, 15:04
von Gast

Re: Auszahlungsschein verweigert

Verfasst: 12.06.2011, 12:35
von Bully
Bully hat geschrieben:
AOKNW-Service hat geschrieben:Hallo, gerne helfen wir

Viele Grüße, das Serviceteam der AOK NW

Erklären Sie hier doch mal,
http://www.krankenkassenforum.de/auffor ... t4888.html

Auf welcher rechtlichen Grundlage, begründet die AOK- NW
Ihre Aufforderung an den Versicherten im Krankheitsfall
" Seine berufliche Existenz aufzugeben "
denn das geht aus der Aktennotiz, die uns vorliegt, nicht hervor.

Gruß Bully
AOKNW-Service hat geschrieben:Hallo Bully,

Theoretisch sind Situationen denkbar, wo es für die Patienten - sofern er weiterhin arbeitsunfähig ist - besser ist, einen Rentenantrag zu stellen und das Arbeitsverhältnis zu beenden,
Viele Grüße, das Serviceteam der AOK NW
Hallo AOK-NW- Serviceteam,

herzlichen Dank für Ihre offene und ehrliche Antwort, ich hatte für dieses Handeln schon andere Motive in Verdacht. :)

Da ich davon ausgehe, das Sie sich hier nicht nur angemeldet haben, um Werbung oder Applaus einzuheimschen, sondern hier auch Antworten geben, über die Arbeitsweise der AOK- NW

arbeitet die AOK-NW seriös oder unseriös.

Gesprächsthema sollen keine schwebenden Verfahren sein
wie das hier mit Fatbob oder z.b. dieses
http://www.krankenkassenforum.de/kranke ... t4590.html
sondern nur Beispiele anhand von abgeschlossenen Verfahren.

Fairerweise eines vorweg, aber das ist ja auch Ihrer Regionaldirektion sowie Ihrer Direktion bekannt, das ich / wir Erfahrungen mit Ihrem Hause,
publizistisch verarbeiten, und veröffentlichen werden.
Darum sollten Sie, bevor Sie hier antworten, Rücksprache mit Ihrem
Vorstand, Ihrer Rechts, sowie Datenschutzabteilung halten.

Diskussionsthemen
Wie geht die AOK-NW mit dem Datenschutz um,
was sind hier Ihre Garantien wert, die Sie auf Ihrer Hompage veröffentlichen, oder im seperaten Schreiben geben.

Beantworten Sie, Anfragen Ihrer Aufsichtsbehörde immer wahrheitsgemäß ?

Entsprechen die Aussagen, die Sie vor den Sozialgerichten tätigen,
immer der Wahrheit???

Ich schicke Ihnen eine pn mit verschiedenen Aktenzeichen, und dann können wir einen neuen Thread starten,
unter dem Motto

AOK-NW empfehlenswert,
oder sollte man besser einen weiten Bogen drumherum machen.

Gruß Bully

Verfasst: 12.06.2011, 13:36
von Czauderna
Hallo,
ich denke dass eine Diskussion über Arbeitsweisen einer einzelnen Kasse hier nix bringen. Auf der einen Seite der anonyme Teilnehmer mit Namen wir Bully, Macht Sinn oder Fatbob in der "Angriffsposition" und auf der anderen Seite die betroffene Kasse. Das bringt nicht nur nix, das ist auf unfair und man kann nicht erwarten dass hier eine Kasse auf so ein "Spielchen" eingeht.
Mein Vorschlag wäre, wenn sich schon die Kassen aufgrund von "Einzelfällen" hier zu Wort melden, dass sich auch die Betroffenen dann real bei ihrer Kasse melden und
beispielsweise sagen, so, hier bin ich, ich bin der XYZ aus dem Forum.
Alles andere ist nur "heisse Luft" zumal sich dann auch noch andere "Experten", so wie ich beispielsweise reinhhängen und die Sache dann ggf. vielleicht sogar noch komplizierter machen als sie in Wahrheit wirklich ist.
Ich weiss wovon ich schreibe, konnte ich doch schon in einigen Fällen zumindest eine "Annäherung" herbeiführen und darum geht es den Betroffenen doch zuletzt auch, um Hilfe in ihrer Lage und nicht um gegenseitiges zitieren von Gesetzen und Urteilen und deren Auslegung.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 12.06.2011, 15:10
von Lady Butterfly
Theoretisch sind Situationen denkbar, wo es für die Patienten - sofern er weiterhin arbeitsunfähig ist - besser ist, einen Rentenantrag zu stellen und das Arbeitsverhältnis zu beenden, um zum Beispiel nach Ablauf des Krankengeldanspruches gesetzlich versichert zu bleiben.
sorry, vielleicht steh ich auf dem Schlauch - aber mir fällt keine Möglichkeit ein.

Einen Rentenantrag kann man auch stellen, solange man noch im Beschäftigungsverhältnis ist. Wenn die Rente dann bewilligt wird, kann man immer noch das Beschäftigungsverhältnis beenden. Ob es für die Bewilligung der Rente Vorteile hat, wenn man nicht in einem aktuellen Beschäftigungsverhältnis steht, weiß ich nicht - kann mir das aber nicht vorstellen.

Wenn man das Beschäftigungsverhältnis nicht beendet, dann besteht die Versicherung während des Krankengeldbezuges beitragsfrei fort (§§ 224 und 192 SGB V). Nach Ende des Krankengeldbezuges (z. B. wegen Aussteuerung) endet auch die Versicherungspflicht nach einem Monat, wenn die Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt nicht wieder aufgenommen wird (§ 5 SGB V in Verbindung mit § 7 SGB IV). Danach springt bei andauernder Arbeitsunfähigkeit i. d. R. die Bundesagentur für Arbeit ein. Auch wenn die Beschäftigung arbeitsrechtlich nicht aufgelöst wurde.

Liebes AOKNW-Service-Team,

dass ihr euch hier meldet und eure Hilfe anbietet, finde ich klasse. Dass ihr keine Aussage zu einem Einzelfall machen wollt, kann ich verstehen. Gar nicht verstehen kann ich eure o. g. Aussage....

...aber vielleicht könnt ihr mir ja noch eine theoretische Möglichkeit nennen, bei der es für den Versicherten von Vorteil wäre ein bestehendes, ungekündigtes Arbeitsverhältnis selbst zu kündigen...

viele Grüße
Lady Butterfly

Verfasst: 12.06.2011, 15:46
von Carola
Liebes AOKNW-Service-Team,

dass ihr euch hier meldet und eure Hilfe anbietet, finde ich klasse. Dass ihr keine Aussage zu einem Einzelfall machen wollt, kann ich verstehen. Gar nicht verstehen kann ich eure o. g. Aussage....

...aber vielleicht könnt ihr mir ja noch eine theoretische Möglichkeit nennen, bei der es für den Versicherten von Vorteil wäre ein bestehendes, ungekündigtes Arbeitsverhältnis selbst zu kündigen...

viele Grüße
Lady Butterfly
Möglichkeit wäre das der Versicherte ein Job bei der KK angeboten bekommen hat, und demzufolge seinen alten Arbeitgeber eben kündigt.
Wäre auch positiv zu bewerten wenn man seinen neuem Arbeitgeber entgegenkommt.
Ps: wer Ironie findet darf sie behalten.
PPs: wäre wirklich gespannt auf den Fall wo sich die Kündigung seitens des
Arbeitnehmers sich irgendwie positiv für ihn auswirken würde.
lg Carola

Verfasst: 12.06.2011, 18:07
von Nassauer
Also ich habe das so gemacht:

Nachdem mit der IKK classic in Ulm, sprich mit Frau Nadine M., Herrn V. und natürlich Herrn Wolfgang M. keine Verständigung möglich war und ich m. A. n. oft genug falsch beraten wurde (u. a. wurde mir einmal angeraten, meine berufliche Existenz aufzugeben, also zu kündigen), habe ich den Fall hier in das Forum gestellt.

Sodann habe ich bei der IKK classic angerufen und den Herrschaften dies mitgeteilt.
Herr Wolfgang M. erhielt sogar Benachrichtigung per Mail.

Und in beiden Fällen habe ich angeboten, die Meinung der IKK classic auch hier zu veröffentlichen - aus Gründen der Fairness.

Bis jetzt hat diese kranke Kasse, ähm Verzeihung, Krankenkasse von diesem freundlichen und überaus großzügigen Angebot keinerlei Gebrauch gemacht.

Na, ja. Vielleicht kann ja mancher Mensch (hier ist niemand persönlich gemeint) so öffentlich nicht äußern, was er sonst am Telefon oder per Mail so von sich gibt.

Wäre ja in dem einen oder auch in dem anderen Fall ja vielleicht gar peinlich.

Nassauer
der nötigenfalls auch öffentlich motzt

Verfasst: 12.06.2011, 19:32
von Czauderna
Hallo,
in der Tat, um es mal vorsichtig auszudrücken - nicht professionell wie sich die betroffene Kasse da verhält, da bin ich weitaus besseres gewohnt.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 12.06.2011, 19:40
von Carola
Naja, kann dein Zorn verstehen.
Wenn man am Telefon hört, wenn sie dieses und jenes nicht bis heute oder
spätestens morgen machen bekommen sie kein krankengeld mehr.
Das diese worte von mir nicht gelogen sind, denke das wissen einige.
Ist ja kein problem, aber waren alles dinge die nicht gesetztemässig waren.
Nur darum geht es, es regt sich keiner mehr auf das Rechtsbruch, Erpressung,
find ich ehr zutreffend, betrieben wird.
Das es geschieht, ich weiss genau das die SB die hier mitlesen, es nicht bestreiten werden.
Wünsche euch aber noch ein schönes Pfingst-Fest, und werdet nie krank mit einen SB der alles versucht aufzusteigen, oder der über Leichen geht.
lg Carola

Verfasst: 12.06.2011, 22:11
von Nassauer
Man muss sich eine Sache ja auch mal klarmachen:
Da gibt es Menschen, die Versicherungsschutz im Krankheitsfall verkaufen.
Die Beiträge werden gerne eingestrichen.
Aber wehe, wehe, wehe, wenn den Krankheitsfall ich sehe.

Das mögen die Herrschaften nämlich gar nicht, wenn dieser eintritt.
Und so kommt es, dass man behandelt wird, als wäre man ein Bittsteller. Oder es wird einem unterschwellig mitgeteilt, dass man eigentlich ein Schmarotzer, Nassauer od. Parasit ist.

Die Sachbearbeiterin in meinem Fall, Frau Nadine M., rief in meinem Fall am vergangenen Montag in das Telefon:
"Wie geht das mit Ihnen weiter? Sie sind Kauffrau! Sie bekommen keine Umschulung mehr! Wie geht das mit Ihnen weiter!"

Ihrer Stimme war die Verunsicherung und die Panik anzuhören, zumindest habe ich das subjektiv so wahrgenommen.
Das heißt für mich, dass bei der IKK classic in Ulm die pure Angst vorherrscht, dass man doch tatsächlich die 72 Wochen KG zahlen muss.
Wäre ja echt ärgerlich, oder etwa nicht?

Wie gesagt: Versicherungsschutz verkaufen - na klar doch
Beiträge kassieren - logisch

Aber wehe, der Versicherungsfall tritt ein ...

Könntet ihr euch ein solches Gebaren bei einer anderen Versicherung (z. B. Hausratsversicherung. Haftpflichtversicherung für das Auto oder ähnliche Versicherungen) vorstellen?

Undenkbar ...

Mir kommt es so vor, als hätten die GKV das absolute Narrenrecht.
Ist natürlich nur meine ganz persönliche Meinung und keinesfalls eine Tatsachenbehauptung ...

LG
Nassauer
der weiß, was er von bestimmten Menschen zu halten hat

Verfasst: 13.06.2011, 13:45
von Bully
Czauderna hat geschrieben: Das bringt nicht nur nix, das ist auf unfair und man kann nicht erwarten dass hier eine Kasse auf so ein "Spielchen" eingeht.
Hallo Czauderna,

ich bin ja nicht alleine hier derjenige, der Deine Beiträge zu schätzen weiß,
ja durch Deine offen und ehrliche Art, hast Du Dir ja doch eine kleine Fangemeinde hier im Forum geschaffen.

Aber es ist leider so, das zwischen Theorie und Praxis Welten liegen.
Hier im Forum gibt es doch genügend Beispiele.
Da glaubt der Versicherte, das er im Krankheitsfall abgesichert ist,
bis er eines besseren belehrt wird.
Schöne Beispiele sind auch die § 13,14,15, oder § 25 SGB X
Selbst wenn der VS sich kundig macht,ist es für Ihn nicht erkennbar, das nicht immer Anspruch auf Auskunft und Beratung besteht, es steht nirgendwo im SGB eine Einschränkung.
Das glaubt der VS solange, bis ihm dann ein Richter erklärt,
tja Du hast einen Kassenwechsel gemacht, und die Beratung hätte der Vorversicherer auszuführen.

Mal ein Beispiel zum Thema Akteneinsicht,hier liegen mir Unterlagen der AOK-NW mittlerweile vor.
Im Rechtsstreit Akteneinsicht angefordert, im Hinterstübchen sitzen,
die Akten sind nicht komplett, also neue Aufforderung an die AOK-NW
Schriftlich von denen bekommen, Sie haben alle in unseren Hause ( Regionaldirektion) befindlichen Unterlagen, die Frage vor dem LSG Essen, an die geladenen Mitarbeiter,ob es eine Beiakte gibt, wurde von den Zeugen verneint. Also in Dortmund angerufen, in der Datenschutzabteilung erkennt man mich schon an der Stimme, Akten kommen auch, und was befindet sich darin.
Mir vorenthaltene Schriftstücke von der Regionaldirektion,
tja, wo kommen die bloß weg, eine Beiakte gab es ja laut Zeugenaussagen nicht.

Ich weiß nicht, ob man dieses als Spielchen betrachten sollte,
wenn ich an den § 274 StGB denke.

Fakt ist eines wenn ich mich hier im Forum, als AOK-NW -Serviceteam anmelde, muß ich schon bei der Anmeldung damit rechnen das mir auch unbequeme Fragen gestellt werden.

Ich betone nocheinmal, ich will von der AOK-NW nichts, aber auch rein garnichts, ich will Sie zur keiner Handlung zwingen oder erpressen.

Gruß Bully

Verfasst: 13.06.2011, 15:32
von Czauderna
Hallo Bully,
ich verstehe dich ja total und verstehe auch, dass du alle dir zur Verfügung stehenden Mittel ausschöpfst um zu deinem Recht zu kommen, aber was erwartest du du hier im Forum - dass sich die Kasse hinstellt und schreibt
"Jawohl, Herr Bully, wir haben Mist gebaut, wir kennen zwar ihre wahren Namen nicht und können deshalb auch nicht die Akte zu Rate ziehen, aber so wie Sie das hier geschildert haben, haben wir Mist gemacht - melden Sie sich bei uns unter Angabe Ihres richtigen Namens und wir versprechen Ihnen alles zu Ihrer Zufriedenheit zu klären".
Sorry, das würde nicht einmal ich machen.
Gesprächsbereitschaft jederzeit, aber "Schuldeingestätndnisse" aufgrund einer Fallschilderung in einem Internet-Forum, deren Richtigkeit mit nichts bewiesen ist, ausser den Worten, wo noch nicht einmal ein Name, sondern ein Pseudonym daruntersteht - das kann und wird nicht funktionieren und das ist auch nicht der Sinn eines solchen Forums.
Ich persönlich glaube dir jedes Wort, aber wie gesagt, ohne Ross und Reiter gäbe es auch von mir keine konkreten Aussagen wenn ich als offizielles
"Sprachrohr" meiner Kasse unterwegs wäre.
Ich persönlich würde auch, wenn ich diesen Weg übers Forum gewählt hätte spätestens nach der Meldung der Kasse hier mit meinem richtigen Namen
fungieren - was hätte ich zu verlieren ?? - nix, nur zu gewinnen - aber das ist meine Meinung, die leicht zu vertreten ist, da ich seit Anbeginn unter meinem wirklichen Namen hier unterwegs bin - Das ist nicht immer angenehmen, zwingt mich aber wirklich eingehend nachzudenken, bevor ich schreibe.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 14.06.2011, 09:34
von Bully
Hallo,
Wenn ich etwas ändern möchte, dafür gibt es den ordentlichen Rechtsweg,
alles andere, was vielleicht in irgendeiner Vorstellungswelt aufgegriffen
wird, entspricht nicht meiner Rechtsauffassung, und das weise ich auch zurück.
Da man immer wieder hört, oder man kann es auch hier lesen
ulsu hat geschrieben: Würde mich interessieren wie das ist vorm Sozialgericht?
oder
ulsu hat geschrieben:Hallo,
Sache macht mich ziemlich fertig, denn ich denke so eine Krankenkasse hat ja eine grosse Rechtsabteilung und eine Menge von Anwälten, die mich wohl kaputtklagen würden,
darum möchte ich hier mal aufzeigen, wie eine Kasse in der Praxis vor dem SG oder LSG agieren kann.
Ich sage bewußt Kasse, nicht GKV, denn dann würde ich den vielen tausend Sozialversicherungsangestellten unrecht antun, die tagaus und tagein einen sehr guten Job machen, denn ohne deren Einsatz wäre unser solidarisches Gesundheitssystem schon längst zusammengebrochen.
Darum habe ich bewußt diese Kasse gewählt ( es liegen auch Unterlagen von anderen Kassen vor ) weil Sie sich hier angemeldet hat, und weil Sie dann die Möglichkeit hat, hier ein Statement abzugeben.
Ob Sie das macht oder nicht, ist mir persönlich egal.
Genauso egal ist mir ob in China ein Sack Reis umfällt oder nicht.

Selbstverständlich bin ich auch bereit, obwohl er der AOK-NW längst bekannt sein dürfte, hier meinen richtigen Namen zu nennen, dann würde ich aber auch alle, Betonung liegt auf alle, Mitarbeiter der AOK namentlich benennen.
Diese Entscheidung möchte ich der AOK-NW überlassen, hier braucht nur die Datenschutzabteilung Ihr Einverständnis zu erklären.

@ AOK NW -Serviceteam falls Sie meinen Namen noch nicht kennen sollten, was ich allerdings nicht glaube,dann schauen Sie unter Aktenzeichen: L 16 KR 288 / 10 des LSG ESSEN nach, schauen Sie sich die Zeugenaussage des 2. Zeugen in der Niederschrift an hier zum Thema Beiakte, sowie Gesprächsprotokoll.
Dann würde ich mir die Frage stellen, wo kommen die Unterlagen her,
die mir aus DO geschickt wurden.
Eventuell aus einer Zweit-Neben-oder Teilakte, die es ja laut Aussage Ihres Mitarbeiters nicht gab.


Ich betone auch Ihnen gegenüber noch einmal ausdrücklich,
Wenn ich etwas ändern möchte, beschreite ich den ordentlichen Rechtsweg,
alles andere, was vielleicht in Ihrer Vorstellungswelt aufgegriffen
wird, entspricht nicht meiner Rechtsauffassung, und das weise ich auch zurück.
Meine Ausführungen hier dienen einzig und allein der INFO
Viele Grüße Bully

Verfasst: 15.06.2011, 17:37
von Gast