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Verfasst: 20.11.2018, 10:24
von Czauderna
Christo hat geschrieben:Verschwörungstheorien hin oder her, das ganze hat jedenfalls nichts mehr mit der gesetzlichen Krankenversicherung oder Gesundheitspolitik zu tun.

Da sollte mal der Mod eingreifen, bevor das hier noch weiter ausartet.
Hallo,
ich habe es von Anfang gewusst und ihn deshalb hierher "gebeten" - hier kann ich nicht tätig werden und es ist Sache des Forenbetreibers zu entscheiden ob das so in Ordnung ist für das Forum oder nicht. Solange es sich tatsächlich nur um das Krankengeld handelte war ich selbst auch einverstanden damit und es hätte ewig weitergehen können, dafür ist ein solches Forum auch da, aber wenn es so weitergeht wie es es jetzt den Anschein hat, dann schwindet auch meine Zustimmung.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 20.11.2018, 11:47
von Anton Butz
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Wenn diese erlauchten Damen und Herren

https://www.bundesrat.de/DE/bundesrat/m ... m1=state-1

am Freitag diese Tagesordnung abnicken

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/ ... onFile&v=3

sind sie u. a. zu TOP 31 weitgehend darauf angewiesen, dass der Gesundheitsausschuss ausreichend
und richtig vorgearbeitet hat. Jedenfalls ist es ihnen selbst nicht möglich, Zeit und Expertise zu sehr vielen
Dokumenten - wie diesen - selbst aufzubringen

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/dru ... onFile&v=1
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/dru ... onFile&v=1

Und sich auf diese Erläuterung zu beschränken, ist ebenfalls nicht sachgerecht, zumal die hier diskutierte
Gesetzesänderung zum Dauerbrenner Krankengeld-Falle darin nicht erwähnt wird

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/ ... onFile&v=1

Also: Wer zieht hier im Hintergrund - im TIEFEN STAAT - mit welcher Motivation die Fäden?
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Verfasst: 21.11.2018, 10:54
von Anton Butz
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Daniel Günther | CDU
Präsident des Bundesrates
Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein


Bild.
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Verfasst: 21.11.2018, 14:19
von Anton Butz
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aktuelles Beispiel:

So schlagen die Gerichte mit der illegalen BSG-Krankengeld-Falle
in der Nachfolge-Konstruktion der unverhältnismäßigen gesetzlichen
Krankengeldfalle (GKV-VSG ab 23.07.2015) – willkürlich ! – zu

Beschluss des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 01.10.2018, L 11 KR 817/18
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... sensitive=

Ist die sog. Krankengeld-"Recht"sprechung schlechter
als die Krankengeld-Gesetzgebung?
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Verfasst: 21.11.2018, 14:42
von Czauderna
Hallo,
ja, dumm gelaufen - offenbar hat der "Bevollmächtigte" dieses Versicherten daran auch nicht gedacht, nämlich dass es nicht genügt die Praxis zu kontaktieren sondern dass auch zwingend eine ärztliche Untersuchung erfolgen muss für die Verlängerung der AU.
Bin mal gespannt ob der Fall weitergeht - 2 Jahre sind ja nun schon verstrichen.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 21.11.2018, 15:25
von Anton Butz
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Dumm gelaufen? Wenn, dann bei der „Sozial“gerichtsbarkeit!

Das LSG BW hat sich – quantitativ – wahrlich bemüht, seine Ablehnung hinzubegründen.
Aber qualitativ ist die Begründung mehr als seicht – offensichtlich willkürlich. Alles was für
eine Entscheidung zugunsten des Klägers spricht, wurde – in bewährter Weise – verbogen
oder schlicht ignoriert.

Solche Praktiken sind bei Beschluss-Entscheidungen – ohne ehrenamtliche Richter – jeder
Kontrolle entzogen. Und die prompte Entscheidungsveröffentlichung wirkt ungewünschten
Vermutungen erstmal entgegen.

So kommt kaum jemand auf die Idee, dass schon der Sachverhalt gebeugt sein könnte, wenn
davon die Rede ist, dass „Arbeitsunfähigkeit (AU) jeweils durchgehend weiter bescheinigt wurde,
zuletzt bis 02.12.2016", obwohl Gesetz und Formulare ausdrücklich zwischen voraussichtlich-
bis-Bescheingungen“ und „Endbescheinigungen“ unterscheiden:
bescheinigtes-ende-der-arbeitsunfhigkei ... t9852.html

Im Übrigen wurde die Krankengeld-Bewilligung per „Dauerverwaltungsakt“ geltend gemacht
1-vt9672.html?postdays=0&postorder=asc&start=0

So fragt sich immer wieder und umso mehr, ob sich Recht durchsetzt und Sozialgerichte
überhaupt über Krankengeld entscheiden können (dürfen):
krankengeld-falle-setzt-sich-recht-durch-vt9597.html
knnen-sozialgerichte-ber-krankengeld-en ... t8937.html

Alles seit 5 ½ Jahre überflüssig wie ein Kropf: http://up.picr.de/29969568jc.pdf
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Verfasst: 21.11.2018, 15:29
von Czauderna
Hallo,
ich frage mich vielmehr, wer der "Bevollmaechtigte" war - ansonsten würde da ja Rechtsanwalt stehen, oder ?.
Jedenfalls wieder mal ein Beispiel, dass man sich als Kläger oder auch Angeklagter nicht ohne richtigen Rechtsbeistand vor Gericht begeben sollte.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 22.11.2018, 09:10
von Anton Butz
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Rechtsanwälte oder Bevollmächtigte – völlig egal.
Wenn die „Zunft der Versicherten-Vertreter“ aus den Bereichen
Arge Sozialrecht, VdK, SoVD, Gewerkschaften … zum Krankengeld über 10 Jahre
lang nicht völlig versagt hätte, wäre der TIEFE STAAT in diesem Bereich längst enttarnt.
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Verfasst: 22.11.2018, 11:03
von Anton Butz
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Daniel Günther und
Jens Spahn, beide CDU


Bild
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Verfasst: 22.11.2018, 13:07
von Anton Butz
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WELT und ZEIT als
SYSTEMKOMPONENTEN


Bild
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Verfasst: 22.11.2018, 13:15
von Czauderna
Anton Butz hat geschrieben:.
WELT und ZEIT als
SYSTEMKOMPONENTEN


Bild
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Hallo Anton,
was willst du damit sagen, dass dir das hier nicht passieren kann weil es hier ja auch wirklich nur um dein Thema geht (was ja so auch wieder nicht stimmt), oder dass es eben in anderen Foren etwas rauher zugeht als hier oder einfach gar nix, einfach nur so ?.
Gruss
Guenter

Verfasst: 22.11.2018, 14:46
von Anton Butz
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Gute Frage!
Aber die Antwort-Ansätze? Nein!

Positiv betrachtet ist es eher ein großes Wunder,
dass die Kritik am illegalen Krankengeld-Fallen-Geschehen
hier immer noch so schön aufgelistet steht – auch wenn das (mein) Profil
schon vor längerem eingefroren wurde: https://community.zeit.de/user/550983
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Verfasst: 22.11.2018, 18:17
von Anton Butz
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Hoffnung!

Morgen geht die illegale BSG-Krankengeld-Falle in der Konstruktionsstufe der
unverhältnismäßigen gesetzlichen Krankengeld-Falle (GKV-VSG ab 23.07.2015)
über den Tisch des Bundesrats.

Sie soll nun endlich deutlich entschärft werden, weil nach den Erkenntnissen
des Bundesgesundheitsministeriums und der Bundesregierung der vollständige
und dauerhafte Verlust des (mit Zwangsbeiträgen erworbenen Krankengeld-)
Rechtsanspruchs "unangemessen" ist und das vollständige und dauerhafte
Entfallen des Krankengeldes (aus formalen Gründen bei zweifelsfrei fortbe-
stehender Arbeitsunfähigkeit) für Versicherte "eine besondere Härte"
darstellt.

Die Frage ist:

Was wird aus den Opfern des staatlichen
Versagens der letzten 13 Jahre?


Inzwischen hat die Petitionsstelle des Bundesrates zugesagt, dieses Schrei-
ben

Bild

„an die Mitglieder in den Landesvertretungen weiterzuleiten, damit Ihre
Anregungen und Wünsche bei den weiteren Beratungen berücksichtigt
werden können.“

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Verfasst: 23.11.2018, 11:47
von Anton Butz
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u. a. immer wieder VdK
Präsidentin Frau Bentele


Bild
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Verfasst: 23.11.2018, 11:59
von Czauderna
Hallo,
wir haben derzeit sechs Seiten voll, mit ca. 90 Beiträgen, davon stammen 12 von mir und 9 von broemmel,GKV und Christo - diese 21 Beiträge sind aber keine Diskussionsbeiträge. Wenn also Links hierher gesetzt werden mit dem Hinweis, dass es hier eine Diskussion gäbe, dann stimmt dieser Hinweis nicht. Es handelt sich bei diesem Thread (und nicht nur bei diesem) um eine ziemlich einseitige Geschichte, bzw. um eine Auflistung - zurück zur Sache.
Gruss
Czauderna