Blockfrist
Moderator: Czauderna
Danke, Czauderna, die Ordnung muss sein. Das Persönliches kann man über PN klären.
Kehren wie zu meinem Fall.
Heute ist der Aussteuerungsbescheid zum 10.Juni 2018 gekommen. Ich bereite nun den Widerspruch vor, der Arzt wird sein Schreiben vorbereiten, er muss die Daten ***.
Die Frage der richtigen Blockfristenbildung ist in erster Linie eine medizinische Frage, die entsprechend den Kriterien, die sozialgerichtliche Rechtsprechung zu dem Begriff „derselben Krankheit“ nach § 48 Abs. 1 S.1 SGB V entwickelt hat, beantwortet werden kann.
Maßgebend für einen ursächlichen Zusammenhang und damit die Annahme derselhen Krankheit (Mamma Ca li) bei den Erkrankungen im Jahr 1996 und im Jahr 2016 ist, ob diesen jeweils dieselbe Grunderkrankung zugrunde liegt.
Gibt es zu diesem Thema Urteile, die die Krankenkasse zur Gewährung von Krankengeld verurteilt haben oder nicht?
Die Frage kann in jedem Fall anders ausfallen, sie wird allein durch die Bewertung des medizinischen Sachverständigen beantwortet werden kann.
In der Hoffnung auf die Bestätigung verbleibe ich
Mit vorzüglicher Hochachtung
Tabu
P.S. Lebt noch der alter Michel (Anton Butz) noch?
Kehren wie zu meinem Fall.
Heute ist der Aussteuerungsbescheid zum 10.Juni 2018 gekommen. Ich bereite nun den Widerspruch vor, der Arzt wird sein Schreiben vorbereiten, er muss die Daten ***.
Die Frage der richtigen Blockfristenbildung ist in erster Linie eine medizinische Frage, die entsprechend den Kriterien, die sozialgerichtliche Rechtsprechung zu dem Begriff „derselben Krankheit“ nach § 48 Abs. 1 S.1 SGB V entwickelt hat, beantwortet werden kann.
Maßgebend für einen ursächlichen Zusammenhang und damit die Annahme derselhen Krankheit (Mamma Ca li) bei den Erkrankungen im Jahr 1996 und im Jahr 2016 ist, ob diesen jeweils dieselbe Grunderkrankung zugrunde liegt.
Gibt es zu diesem Thema Urteile, die die Krankenkasse zur Gewährung von Krankengeld verurteilt haben oder nicht?
Die Frage kann in jedem Fall anders ausfallen, sie wird allein durch die Bewertung des medizinischen Sachverständigen beantwortet werden kann.
In der Hoffnung auf die Bestätigung verbleibe ich
Mit vorzüglicher Hochachtung
Tabu
P.S. Lebt noch der alter Michel (Anton Butz) noch?
-
- Beiträge: 2260
- Registriert: 16.09.2010, 15:43
Hallo Tabu,
Sofern der Nachweis derselben Grunderkrankung erbracht werden kann.....dazu gibt es jede Menge Urteile aller Instanzen. Und die sind deiner Kasse auch mit Sicherheit bekannt.
Aber Voraussetzung ist die sichere medizinische Bestätigung des ursächlichen Zusammenhangs. Wird der erbracht, kommt die Kasse mit einer Aussteuerung im Juni nicht weit.
Gruß
billy
Sofern der Nachweis derselben Grunderkrankung erbracht werden kann.....dazu gibt es jede Menge Urteile aller Instanzen. Und die sind deiner Kasse auch mit Sicherheit bekannt.
Aber Voraussetzung ist die sichere medizinische Bestätigung des ursächlichen Zusammenhangs. Wird der erbracht, kommt die Kasse mit einer Aussteuerung im Juni nicht weit.
Gruß
billy
-
- Beiträge: 2260
- Registriert: 16.09.2010, 15:43
@Anton,
meine Sehbehinderung behindert mich ständig, wie kann man eine Datei hier anhängen? In Deinem Forum OK?
Die KK hat sich rechtzeitig gemeldet, man hat 1 Monat Frist für den Widerspruch. Das Gutachten von FA kommt in ca. 2 Wochen, ich muss schaffen. Für die Zusammenfassung des Widerspruchs brauche ich rechtliche Fälle und Vergleichsfälle, die ich für meinen Fall nutzen kann.
Nenne mir bitte die Quellen.
@Billy
Bitte nennen mir diese Urteile mit Links, damit ich mich vorbereiten kann.
Von der medizinischen Sicht, denke ich, wird es bestätigt, der Arzt vergleich die histologischen Befunde etc. Ich bin als Laie 80% sicher, dass die Krebs durch die Hormone verursacht wurde, aber die Ärzte werden es besser wissen.
Es wird nie langweilig, ich brauchte viel Zeit um die Problematik einigermaßen zu verstehen. Und ich frage mich, ob ein kranker Mensch die Zeit, Nerven und Verständnis für diese Sache hat? Nun wie die Franzosen sagen: "à la guerre comme à la guerre"(Im Krieg wie im Krieg).
meine Sehbehinderung behindert mich ständig, wie kann man eine Datei hier anhängen? In Deinem Forum OK?
Die KK hat sich rechtzeitig gemeldet, man hat 1 Monat Frist für den Widerspruch. Das Gutachten von FA kommt in ca. 2 Wochen, ich muss schaffen. Für die Zusammenfassung des Widerspruchs brauche ich rechtliche Fälle und Vergleichsfälle, die ich für meinen Fall nutzen kann.
Nenne mir bitte die Quellen.
@Billy
Bitte nennen mir diese Urteile mit Links, damit ich mich vorbereiten kann.
Von der medizinischen Sicht, denke ich, wird es bestätigt, der Arzt vergleich die histologischen Befunde etc. Ich bin als Laie 80% sicher, dass die Krebs durch die Hormone verursacht wurde, aber die Ärzte werden es besser wissen.
Es wird nie langweilig, ich brauchte viel Zeit um die Problematik einigermaßen zu verstehen. Und ich frage mich, ob ein kranker Mensch die Zeit, Nerven und Verständnis für diese Sache hat? Nun wie die Franzosen sagen: "à la guerre comme à la guerre"(Im Krieg wie im Krieg).
-
- Beiträge: 2260
- Registriert: 16.09.2010, 15:43
Hallo, Anton
Danke für Deine Hilfe. Mit meiner Sehbehinderung und dem Gdb von 100 % kann ich Dir nur 100% dankbar sein. Drei Augen sehen besser.
Hier gibt es starke Opponenten und ich bin auf ihre Antworten gespannt.
Leben ist, was uns zustößt, während wir uns etwas ganz anderes vorgenommen haben.
Henry Miller
Danke für Deine Hilfe. Mit meiner Sehbehinderung und dem Gdb von 100 % kann ich Dir nur 100% dankbar sein. Drei Augen sehen besser.
Hier gibt es starke Opponenten und ich bin auf ihre Antworten gespannt.
Leben ist, was uns zustößt, während wir uns etwas ganz anderes vorgenommen haben.
Henry Miller
-
- Beiträge: 2260
- Registriert: 16.09.2010, 15:43
.
zu offensichtlich rechtswidrigen Vorgaben des AOK-Bundesverbandes, der
Knappschaft und des Verbandes der Ersatzkassen an ihre Krankenkassen alle
Augen zudrückt und einzelne Opponenten durch ihre Scheuklappen so lobens-
werten Aufbau der Sozialsysteme und der Funktion der Solidargemeinschaft
sehen, dass sie sich veranlasst fühlen, mit dem Vorwurf des Sozial-
leistungsbetrugs Applaus spenden.
.
Drei sehende Augen sind weit besser als wenn der GKV-SpitzenverbandTabu hat geschrieben: Drei Augen sehen besser.
zu offensichtlich rechtswidrigen Vorgaben des AOK-Bundesverbandes, der
Knappschaft und des Verbandes der Ersatzkassen an ihre Krankenkassen alle
Augen zudrückt und einzelne Opponenten durch ihre Scheuklappen so lobens-
werten Aufbau der Sozialsysteme und der Funktion der Solidargemeinschaft
sehen, dass sie sich veranlasst fühlen, mit dem Vorwurf des Sozial-
leistungsbetrugs Applaus spenden.
.
Ja, lassen wir die Emotionen unseren Witwen.
Gibt es zur Thema der Blockfristbildung beim ursächlichen Zusammenhang von 2 Erkrankung die Urteile, die die Krankenkasse zur Gewährung von Krankengeld verurteilt haben?
Bitte stellt mir einige Links auf diese Urteile, ihr könnt einem fast Blinden viel Arbeit ersparen. Oder ist die Rettung Ertrinkender ist Sache der Ertrinkenden selbst?!
Tabu hat gesprochen.
Gibt es zur Thema der Blockfristbildung beim ursächlichen Zusammenhang von 2 Erkrankung die Urteile, die die Krankenkasse zur Gewährung von Krankengeld verurteilt haben?
Bitte stellt mir einige Links auf diese Urteile, ihr könnt einem fast Blinden viel Arbeit ersparen. Oder ist die Rettung Ertrinkender ist Sache der Ertrinkenden selbst?!
Tabu hat gesprochen.
Hallo Tabu,Tabu hat geschrieben:Ja, lassen wir die Emotionen unseren Witwen.
Gibt es zur Thema der Blockfristbildung beim ursächlichen Zusammenhang von 2 Erkrankung die Urteile, die die Krankenkasse zur Gewährung von Krankengeld verurteilt haben?
Bitte stellt mir einige Links auf diese Urteile, ihr könnt einem fast Blinden viel Arbeit ersparen. Oder ist die Rettung Ertrinkender ist Sache der Ertrinkenden selbst?!
Tabu hat gesprochen.
wenn es jemand macht, gerne, aber es ist nicht so, dass der Ratsuchende auch Auftraggeber für Experten des Forums ist, d.h. wie und auf welche Art und Weise hier geholfen wird, das entscheiden die User selbst. Im Übrigen bin ich aufgrund deiner doch sehr ausführlichen und sehr ausgefeilten Beiträge sowie deiner Fähigkeiten der Nutzung des Internets schon der Meinung, dass du auch selbst mit Hilfe von Tante Google fündig wirst - das ist meine Meinung, soll also niemanden daran hindern dir trotzdem die Links zu suchen.
Gruss
Czauderna
@Czauderna
Du hast Recht gesprochen. Es ist trotzdem für mich schwierig, die richtigen Urteile herauszufinden, denn man muss sie dann lesen, was mir sehr schwer fällt ... und noch verstehen was für mich fast unmöglich ist, weil die
der Sachverstand nicht vorhanden ist. Man will sich nicht lächerlich machen und der KK auf die Urteile hinweisen, die anders gelagert sind. Bin kein Obstbauer, kann sehr schnell Birne und Äpfel verwechseln. Wenn keine Hilfe kommt, dann muss ich einfach riskieren selbst ein Urteil zu beurteilen, ob er für die Blockfirst in meinem Fall geeignet ist. Der Teufel steckt im ...
und Hochmut kommt vor ... und das Jahr hat so viele Tag, muss ich ausgerechnet an dem Tag eine Schande des Falschzitierens erleben, an dem ich eigentlich im Recht sein wollte? It's what it's.. Dieser Forum ist nicht nur für mich hilfreich, es kommen andere User und sie werden die Quellen und Links nutzen. Vielleicht fällt einem viel leichter hier ein paar Links zu stellen, Ruhm und Ehre ist ihm gesichert.
Hochachtungsvoll
Tabu
Du hast Recht gesprochen. Es ist trotzdem für mich schwierig, die richtigen Urteile herauszufinden, denn man muss sie dann lesen, was mir sehr schwer fällt ... und noch verstehen was für mich fast unmöglich ist, weil die
der Sachverstand nicht vorhanden ist. Man will sich nicht lächerlich machen und der KK auf die Urteile hinweisen, die anders gelagert sind. Bin kein Obstbauer, kann sehr schnell Birne und Äpfel verwechseln. Wenn keine Hilfe kommt, dann muss ich einfach riskieren selbst ein Urteil zu beurteilen, ob er für die Blockfirst in meinem Fall geeignet ist. Der Teufel steckt im ...
und Hochmut kommt vor ... und das Jahr hat so viele Tag, muss ich ausgerechnet an dem Tag eine Schande des Falschzitierens erleben, an dem ich eigentlich im Recht sein wollte? It's what it's.. Dieser Forum ist nicht nur für mich hilfreich, es kommen andere User und sie werden die Quellen und Links nutzen. Vielleicht fällt einem viel leichter hier ein paar Links zu stellen, Ruhm und Ehre ist ihm gesichert.
Hochachtungsvoll
Tabu
-
- Beiträge: 2260
- Registriert: 16.09.2010, 15:43
.
es geht um Blockfristen und um ein hier deutlich gewordenes Grundsatz-Problem,
nämlich die von über 50-jähriger BSG-Rechtsprechung ausdrücklich abweichende
Formulierung:
Damit sind wir bei der Frage: Werden Krankengeld-Berechtigte durch kollektive Rechtsbeu-
gung um ihre Ansprüche gebracht?
Die AOK PLUS hat jedenfalls nicht berücksichtigt, dass es sich um ein Rezidiv handelt und
der Krankengeld-Anspruch nach dem Prinzip der starren Blockfristen statt am 10.06.2018
irgendwann auch in der Zeit bis Dezember 2019 enden könnte.
Es ist höchste Zeit, diese von einzelnen Spitzenorganisationen der gesetzlichen Kranken-
kassen vorgegebenen Machenschaften zur Sprache zu bringen. Dieser Thread eignet
sich ideal für solche Pionierarbeit.
Bitte kommt mir jetzt nicht mit dem Einwand, es gäbe keine Krankheit, die sich
über mehr als 3 Jahre erstreckt, vgl.
Brustkrebs: Überraschend hohes Rezidiv-Risiko selbst nach Jahrzehnten
und bei Frauen mit eigentlich guter Prognose (vom 13.11.2017)
(Titel in Google-Suche eingeben).
Schönen Gruß
Anton
Ja Guenter,Czauderna hat geschrieben: ... was soll das - es geht um Blockfristen
es geht um Blockfristen und um ein hier deutlich gewordenes Grundsatz-Problem,
nämlich die von über 50-jähriger BSG-Rechtsprechung ausdrücklich abweichende
Formulierung:
(2.2. Abs. 3 der Gemeinsamen Verlautbarung zur Dauer des Anspruchs auf Krankengeld)Hat während der letzten 3 Jahre vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit wegen der ihr
zugrunde liegenden Krankheit keine Arbeitsunfähigkeit bestanden, wird auf die Er-
mittlung, ob bereits eine Blockfrist wegen derselben Krankheit läuft, grundsätzlich
verzichtet.
Damit sind wir bei der Frage: Werden Krankengeld-Berechtigte durch kollektive Rechtsbeu-
gung um ihre Ansprüche gebracht?
Die AOK PLUS hat jedenfalls nicht berücksichtigt, dass es sich um ein Rezidiv handelt und
der Krankengeld-Anspruch nach dem Prinzip der starren Blockfristen statt am 10.06.2018
irgendwann auch in der Zeit bis Dezember 2019 enden könnte.
Es ist höchste Zeit, diese von einzelnen Spitzenorganisationen der gesetzlichen Kranken-
kassen vorgegebenen Machenschaften zur Sprache zu bringen. Dieser Thread eignet
sich ideal für solche Pionierarbeit.
Bitte kommt mir jetzt nicht mit dem Einwand, es gäbe keine Krankheit, die sich
über mehr als 3 Jahre erstreckt, vgl.
Brustkrebs: Überraschend hohes Rezidiv-Risiko selbst nach Jahrzehnten
und bei Frauen mit eigentlich guter Prognose (vom 13.11.2017)
(Titel in Google-Suche eingeben).
Schönen Gruß
Anton
-
- Beiträge: 3599
- Registriert: 13.08.2008, 14:12
Bevor das hier wieder zu einem Rechtsbeugungs-Feldzug-gegen-die-Kassen-Thread ausartet, mal ein paar Infos über die Hintergründe. Hier wird gerade mal wieder ein Strohmann erlegt.
Die Regelung in den Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien ist eine Vereinfachungsregelung. Auf die Ermittlung, ob bereits eine Blockfrist wegen derselben Krankheit läuft, wird grundsätzlich verzichtet. Die Fachleute wissen, was dieses grundsätzlich im Sozialversicherungs-Sprech bedeutet. Es wird grundsätzlich so gemacht, es sind allerdings auch andere Regelungen möglich.
Die Vereinfachungsregelung wird aus ganz einfachen praktischen Gründen angewandt - den Kassen fehlen die Daten, um ältere Blockfristen zu recherchieren. Denn die Leistungsdaten müssen nach spätestens 10 Jahren gelöscht werden (§ 304 SGB V),
Ich habe den Thread nicht in allen Einzelheiten verfolgt. Aber wenn ich das richtig im Kopf habe, kam schnell der Hinweis, die Blockfrist auch 1996 beginnen kann, dazu allerdings der Arzt eingeschaltet werden soll.
Und dann geht es weiter mit den bösen Krankenkassen, die Leistungen verweigern, das Recht beugen und was weiß ich nicht alles. Wurde die Krankenkasse denn überhaupt darüber informiert, dass es evtl. eine ältere Blockfrist gibt? Sie selbst hat keinerlei Daten darüber. Oder wird hier lustig auf die Kasse eingedroschen, weil es ja immer wieder so viel Spaß macht?
Wer mit der Entscheidung einer Kasse nicht einverstanden ist, hat ein einfaches Mittel zur Hand - den Widerspruch. Dieses Mittel rate ich zu nutzen und nicht zusammen mit Anton wilde Verschwörungstheorien zu entwickeln und darüber die Widerspruchsfrist zu verpassen.
Ich weiß nicht, ob es in dieser Sache ein BSG-Urteil gibt. Denn die Vereinfachungsregelung setzt ja nicht außer Kraft, dass die Kette der Blockfristen mit dem erstmaligen Eintritt der Arbeitsunfähigkeit während eines Versicherungsverhältnisses mit Anspruch auf Krankengeld beginnt.
Die Regelung in den Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien ist eine Vereinfachungsregelung. Auf die Ermittlung, ob bereits eine Blockfrist wegen derselben Krankheit läuft, wird grundsätzlich verzichtet. Die Fachleute wissen, was dieses grundsätzlich im Sozialversicherungs-Sprech bedeutet. Es wird grundsätzlich so gemacht, es sind allerdings auch andere Regelungen möglich.
Die Vereinfachungsregelung wird aus ganz einfachen praktischen Gründen angewandt - den Kassen fehlen die Daten, um ältere Blockfristen zu recherchieren. Denn die Leistungsdaten müssen nach spätestens 10 Jahren gelöscht werden (§ 304 SGB V),
Ich habe den Thread nicht in allen Einzelheiten verfolgt. Aber wenn ich das richtig im Kopf habe, kam schnell der Hinweis, die Blockfrist auch 1996 beginnen kann, dazu allerdings der Arzt eingeschaltet werden soll.
Und dann geht es weiter mit den bösen Krankenkassen, die Leistungen verweigern, das Recht beugen und was weiß ich nicht alles. Wurde die Krankenkasse denn überhaupt darüber informiert, dass es evtl. eine ältere Blockfrist gibt? Sie selbst hat keinerlei Daten darüber. Oder wird hier lustig auf die Kasse eingedroschen, weil es ja immer wieder so viel Spaß macht?
Wer mit der Entscheidung einer Kasse nicht einverstanden ist, hat ein einfaches Mittel zur Hand - den Widerspruch. Dieses Mittel rate ich zu nutzen und nicht zusammen mit Anton wilde Verschwörungstheorien zu entwickeln und darüber die Widerspruchsfrist zu verpassen.
Ich weiß nicht, ob es in dieser Sache ein BSG-Urteil gibt. Denn die Vereinfachungsregelung setzt ja nicht außer Kraft, dass die Kette der Blockfristen mit dem erstmaligen Eintritt der Arbeitsunfähigkeit während eines Versicherungsverhältnisses mit Anspruch auf Krankengeld beginnt.
-
- Beiträge: 2260
- Registriert: 16.09.2010, 15:43