Anton Butz hat geschrieben:Hallo Franki,
Zusammenhänge mit deiner Argumentation kann ich nicht erkennen, dir aber
bestätigen, dass sich auch wem67 wirklich sehr gewundert hat, vielleicht immer
noch wundert. Wer in seiner Situation ist, kann sich damit aber abfinden und wer
in die Situation kommt, sollte sich an diesen Fall erinnern.
Schönen Gruß
Anton Butz
Hallo Anton,
das ist schon sehr merkwürdig !
Wie wärs mal mit der Wahrheit?
der bloße Tipp Alg I zu beantragen kann ganz schön in die Hose gehn ! Nämlich dann , wenn man bei Antragstellung bewußt falsche Angaben macht.
Wem 67 ist seit 6.6.2016 AU und das bis 19,12. 2016 (erstmal)
am 23.11. hat wem67 einen Brief der Krankenkasse erhalten, das er ab 24.11. wieder arbeitsfähig sei
wem67 hat sich sofort am 24.11. arbeitslos gemeldet, dabei aber schon verschwiegen das, wem 67 bis 19.12. AU ist. Sonst wäre es nicht zu der Bewilligung des ALG I ab 24.11. gekommen, wie wem 67 am 14.12. , also noch vor Ablauf seiner Au betstätigt.
Es gibt kein ALG I bei AU ! Und schon garnicht wenn ein Widerspruch anhängig ist, wie wem67 am , ebenfalls 24.11 also gleichzeitig einen ALG I Antrag erstellt hat.
http://up.picr.de/27608686lu.pdf
wem67 ist also bis 19.12 AU, legt Widerspruch ein gegen die Entscheidung des MDK und untermauert damit seine AU.
Stellt aber eine Antrag auf ALG I, und zwar ebenfalls am 24.11.(Bewilligt wird ab Antragstellung) wider besseren Wissen um seine Leistungfähigkeit? Zu Unrecht bezogen Leistungen werden zurück gefordert! Was werden denn hier für Tipps gegeben?
Die Wahrheit! Krank ist Krank und da gibts Krankengeld! Fertig !
Na Halleluja !