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Verfasst: 15.07.2016, 11:21
von Czauderna
Hallo,
Ich stimme Gernekrankenversichert 100%ig zu.
@Anton - ich denke, dass mein "Vergleich" schon etwas mit unserer Grundsatzdiskussion zu tun hat, denn es geht um die Auswirkungen des b.a.w. Auf den Leistungsanspruch auf Dauer und die Akzeptanz des Leistungstraegers. Wir müssen immer daran denken, dass es hier mehr Leser als Schreiber gibt und gerade für die sind solche Vergleiche ggf. Besser als das Fachchinesisch, das wir hier oftmals anwenden.
Deine Antwort lässt jedenfalls die Vermutung zu, dass es nicht so einfach ist, meinen Vergleich mit "ja" oder "nein" zu beantworten - ein Zeichen dafür, dass du da Experte bist in dieser Frage.
Aber lassen wir das - in der Sache ( Grundsatz) bin ich bei GKV
Gruß
Czauderna
Verfasst: 15.07.2016, 16:05
von Anton Butz
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Fazit
Die Ärzte sind im Konflikt: sie müssen entweder gegen
Gesetze oder gegen den Bundesmantelvertrag verstoßen;
das war auch in der Vergangenheit nicht anders.
Also erst mal die Ärzte fragen, Dr. Schätzler & Co, Ärzte-
blatt, bei nächster passender Gelegenheit ...
.
Verfasst: 15.07.2016, 16:39
von GerneKrankenVersichert
Anton Butz hat geschrieben:.
Fazit
Die Ärzte sind im Konflikt: sie müssen entweder gegen
Gesetze oder gegen den Bundesmantelvertrag verstoßen;
das war auch in der Vergangenheit nicht anders.
Also erst mal die Ärzte fragen, Dr. Schätzler & Co, Ärzte-
blatt, bei nächster passender Gelegenheit ...
.
Gegen welche Gesetze müssen die Ärzte denn verstoßen, wenn sie sich an den Bundesmantelvertrag halten?
Verfasst: 15.07.2016, 18:16
von Czauderna
Hallo,
also wenn man sich an das Gesetz hält (jetzt mal egal, an welches), dann verstösst man gegen den Bundesmantelvertrag und wenn man sich an den Bundesmantelvertrag hält, dann verstösst man gegen das Gesetz ?.
Das habe ich auch so gelesen - wenn dem tatsächlich so wäre, dann würde ja der Bundesmantelvertrag ungesetzlich sein und dann dürfte der Bundesmantelvertrag nicht ausgeführt werden - richtig so Anton ?.
Nur, wer stellt das von Amtswegen fest und geht gerichtlich dagegen vor und noch viel mehr drängt sich die Frage auf, warum ist dieses Thema nur hier ein Thema und nicht bei den Ärzten und den Krankenkassen selbst oder gar bei den Patientvertretungen - selbst, wenn man bedenkt von wieviel tausend Lesern allein dieses Forum besucht wird - warum gibt es dann nur einen User, der dieser Meinung ist, warum haben sich nicht schon Andere gemeldet, die der gleichen Meinung sind - oder bist du nicht dieser Meinung, Anton ?.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 15.07.2016, 19:48
von billy
Ok, lieber Herr Butz, ich akzeptiere, dass ein kurzer fiktiver Einzelfall (der auf's Auge zum Thema passt) nicht in Ihre Auffassung von Grundsatzdiskussion passt.
Das Thema ist "AU bis auf Weiteres". Meine konkrete Frage:
Sind Sie der Auffassung, dass eine erstmalig ausgestellte AUB "bis auf Weiteres" ausreicht, einen unbegrenzten KG-Anspruch zu begründen ohne dass über Monate danach ein Arztbesuch und eine Behandlung erfolgt?
Ein einfaches Ja oder Nein reicht völlig aus.
Grüße
billy
Verfasst: 15.07.2016, 20:02
von Anton Butz
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Hallo billy,
"nein"
Schönen Gruß
Anton Butz
P.S.: @GKV und Czauderna,
nachdem wir drei jeweils eindeutig unveränderliche Positionen bezogen
haben, können wir es damit gerne "gut sein lassen". Danke für das
Engagement.
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Verfasst: 16.07.2016, 09:39
von GerneKrankenVersichert
Anton Butz hat geschrieben:.
Hallo billy,
"nein"
Solange der MDK keine Arbeitsfähigkeit feststellt, lautet meine Antwort "ja".
Anton Butz hat geschrieben:
P.S.: @GKV und Czauderna,
nachdem wir drei jeweils eindeutig unveränderliche Positionen bezogen
haben, können wir es damit gerne "gut sein lassen". Danke für das
Engagement.
.
Na toll. Ein "Fazit" ziehen und das nicht weiter begründen.
Mein Fazit: Jeder bekommt immer und überall Krankengeld, weil alles andere gegen das Gesetz verstößt.
Verfasst: 16.07.2016, 10:06
von Czauderna
Hallo GKV,
.???
aha, wollen damit diesen Thread beenden.
Gruß
Czauderna