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Verfasst: 13.10.2015, 23:37
von Anton Butz
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Hey Czauderna,
du bist ja ein "noch lockerer/er Typ" geworden - danke!
Und du bist nicht der Einzige, der in der Festschrift tatsächlich liest -
neulich hat ein deutscher Sozialwissenschaftler und Hochschullehrer
15 Seiten "lektürt" und gestern hat ein Lehrstuhlinhaber u. a. für
Sozialrecht gemeint: "haben Sie vielen Dank für Ihren kritischen
Beitrag zur bundessozialgerichtlichen Rechtsprechung zum
Krankengeld ..."
Wenn Peter Masuch - außer den dt. Sozialrechtsverband e. V. - auch
die Wissenschaft ins Boot holen will, muss er aufpassen, dass nicht
ausgerechnet er selbst ´rausgeworfen wird.
Gruß!
Anton
Verfasst: 14.10.2015, 07:06
von Czauderna
Hallo Anton,
ja, mit dem Alter kommt die Lockerheit - liegt auch wahrscheinlich daran, dass ich das Ende der Fahnenstange schon sehe - im August 2016 ist Ende, nach 48 Jahren und zwei Monaten - ich muss schon jetzt nicht mehr über jeden Witz lachen, der von Vorgesetzten gemacht wird und kann schon bei vielen Terminen heute schon sagen, dass ich da nix mehr mit zu tun habe.
Ja, auch mit dir bin ich eigentlich lockerer geworden - ich hab zwar immer noch diese Petitionsgeschichte gebunkert, aber mittlerweile bin ich sogar schon dabei bisschen stolz darauf zu sein - da kann ich meinen Enkeln noch davon erzählen. Meine Lockerheit wird auch wahrscheinlich so weit gehen, dass ich als Rentner mich aus den Foren zurückziehen werde, denn ohne tägliche Praxis läuft man schnell Gefahr eher zu philosophieren als Rat zu geben.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 14.10.2015, 07:17
von Anton Butz
Moin Czauderna,
hört sich gut an, freut mich für dich!
Und zu der Petitionsgeschichte kann ich - rückschauend - beisteuern, dass
sie ein schlechtes Ergebnis totaler Überforderung war - tut mir leid! Bitte
entschuldige.
Gruß!
Anton
Verfasst: 15.10.2015, 07:00
von Anton Butz
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Sozialgerichtsbarkeit, Krankengeld-"Recht"sprechung oder Rechtsbeugung:
wieder zum Thema:
Die Rechtsprechungsentwicklung zum Krankengeld macht außerdem deutlich,
dass auch die Positionen des 1. BSG-Senates zu Obliegenheiten, zum Beratungs-
anspruch, zum Sozialrechtlichen Herstellungsanspruch, zur Verantwortung der Ärzte
statt der Krankenkassen sowie zum Systembruch im Zusammenhang mit unbefristeten
Arbeitsunfähigkeits-Feststellungen und -Bescheinigungen offenbar nicht dem Recht
dienen, sondern auf das sachfremde Ziel ausgerichtet sind, durch Hilfs-
konstruktionen die BSG-Krankengeld-Falle zu sichern.
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Verfasst: 16.10.2015, 14:26
von Anton Butz
Nachfragen ...
... zu DIE WELT und BSG-Präsident Peter Masuch:
http://www.welt.de/politik/deutschland/ ... fig=print#
---------------- entfernt: Urheberrechts-Klärung ---------------
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Verfasst: 16.10.2015, 22:04
von Anton Butz
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Nachfragen 2
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Verfasst: 18.10.2015, 00:54
von Anton Butz
Die bisher bemerkenswerteste Antwort auf obige Serienanfrage lautet:
Sehr geehrter Herr .... ,
Ich bin Hochschullehrer und keine allgemeine Rechtsauskunftsstelle.
Mit freundlichen Grüßen
....
Allerdings können Antworten kaum besser sein als Fragen.
Verfasst: 18.10.2015, 09:29
von Anton Butz
​medcontroller als Fundgrube: Der 1. BSG-Senat: nicht nur beim Krankengeld …
… sondern auch zur
Aufwandspauschale:
Das Bundessozialgericht, insbesondere der erste Senat, teilt anscheinend die Einschätzung
der Krankenkassen, dass die Aufwandspauschale im Grunde eine ungerechte Strafe sei. Entsprechend
wurde die gesetzliche Regelung durch “Richterrecht” immer weiter ausgehöhlt. … Die genannten und
auch weitere Urteile widersprechen dem geltenden Recht teilweise so eklatant, dass der Aufschrei
gegen die Rechtsprechung des BSG nicht nur aus den Reihen der Krankenhäuser kam:
https://www.medcontroller.de/articles/a ... pauschale/
In der Summe wird an diesem Beispiel klar, wie beliebig das Bundessozialgericht die Bedeutung
eindeutiger Gesetzestexte verändert oder sie ganz außer Kraft setzt. …
https://www.medcontroller.de/2015/10/14 ... erveniert/
Die Parallelen zum Krankengeld sind überdeutlich – auch hier muss der Gesetzgeber einschreiten:
"Weiterlesen" ! -
https://www.bibliomedmanager.de/fr/die- ... l/14891978
Also noch mehr Stoff für eine Strafanzeige wegen Rechtsbeugung?! Nach demselben Schema ….
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Verfasst: 18.10.2015, 15:40
von Anton Butz
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Krankenhausgesellschaft/en
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Erst mal evtl. Reaktionen auf Nachfrage 3 abwarten:
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Verfasst: 19.10.2015, 23:11
von Anton Butz
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Rechtsanwaltskammern
Auch Reaktionen auf Anfrage 4 dürften - so oder so - interessant sein:
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Verfasst: 21.10.2015, 20:57
von clh
Anton Butz hat geschrieben:.
Seiten 1 bis 18 an einem Stück:
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Meinen Respekt und meine Hochachtung für diese Zusammenfassung. Ist sie zur Weitergabe freigegeben?
Vielen Dank und frdl. Grüße
Verfasst: 22.10.2015, 13:15
von Anton Butz
clh hat geschrieben:Anton Butz hat geschrieben:.
Seiten 1 bis 18 an einem Stück:
.
Meinen Respekt und meine Hochachtung für diese Zusammenfassung. Ist sie zur Weitergabe freigegeben?
Vielen Dank und frdl. Grüße
Hallo clh,
falls das Anlass geben sollte, mal ins Urheberrecht zu schauen -
es ist angekommen, danke! Die beiden "grenzwertigen" Inhalte
sind entfernt.
Wenn darüber hinaus etwas zu klären wäre: bitte per PN.
Schönen Gruß!
Anton Butz
Verfasst: 23.10.2015, 13:58
von Anton Butz
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Bundessozialgericht und richterliche Selbstbeschränkung von R. Salomé
Bemerkenswert kritische Worte aus dem berufenem Munde:
https://www.medcontroller.de/2015/10/23 ... hraenkung/
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Verfasst: 24.10.2015, 19:08
von Anton Butz
Kommentar an Ort und Stelle ...
... allerdings noch nicht freigegeben:
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Verfasst: 25.10.2015, 21:10
von Anton Butz
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Generalstaatsanwaltschaften - Anfrage 5:
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