Verfasst: 26.05.2014, 10:37
Der Vorteil wird lt. SGB gefordert, wenn der Name unter die strengen Regeln des Sozialgeheimnisses fällt. Wenn ich das Gesetz wörtlich auslege, ist das der Fall.
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Ach, Roemer...du problematisierst das Thema unnötig. Ich stellte eine simple Frage nach dem 'Warum' (der Name dem Patienten im Rahmen einer Akteneinsicht vorenthalten wird) und daraus entwickelte sich eine Diskussion mit recht unterschiedlichen Auffassungen, auch seitens deiner Kollegen.roemer70 hat geschrieben:KKA, ich bin ein denkender Mensch, keine Krankenkassenausführungsmaschine mit permanenter Gehirnwäsche. Ich bin also durchaus fähig, andere Standpunkte nachzuvollziehen und meinen eigenen zu hinterfragen. Da Du das sicherlich weisst, können wir uns den Absatz mit der Kassenbrille in Zukunft sparen - den fand ich nämlich unpassend.
Ein "Vorteil" ist bei mir nicht negativ belegt. Ihn in einer Auseinandersetzung mit einer Kasse erlangen zu wollen, halte ich für absolut berechtigt. Schließlich verfolge ich ein Ziel.
Was sich mir nicht erschließt: Warum nutzt man in einer so schwierigen Phase etliches an Zeit und Kraft (!) , um einen Namen zu erfahren? Wir sind jetzt ja soweit, dass wir sagen können, wir kommen dadurch in der Sache nicht weiter.
Die Motive "Prinzip" oder "Gerechtigkeitsempfinden" würde ich persönlich weit hinter mein konkretes Ziel stellen, wenn nicht sogar als egal betrachten.
Und ich kenne die Situation der Auseinandersetzung mit der Kasse / einem MDK-Gutachten - ich habe es für einen Verwandten durchgefochten. Ich weiss nicht mehr, ob mit der Name des Gutachters bekannt war - es spielte für mein Vorgehen keine Rolle.
Und damit ist alles 'in Butter', nur weil die bürokratischen Regeln so sind wie sie sind? Keine Veränderungen, Verschlankung des Systems? Zeit und Welt drehen sich, immer schneller und unaufhörlich und machen keinen Halt vor Verwaltungsüberschüssen.GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Ich denke, hier wird ein grundsätzliches Problem der Verwaltung/Bürokratie bzw. ein Problem, das die Bürger damit haben, deutlich. Die Verwaltung folgt ihren bürokratischen Spielregeln, auch wenn ich als Bürger Hans Meier verstehen kann, was den Versicherten umtreibt und es grundsätzlich für sinnvoll halte, was er gerne hätte, so muss ich als SoFa Hans Meier das ausführen, was Gesetze, Richtlinien, Rechtssprechung etc. vorgeben..
Der MDK Arzt schreibt 'AU aufheben', die Kasse geht konform.GerneKrankenVersichert hat geschrieben: Die Entscheidung, die getroffen wird, entspricht nicht der persönlichen Einschätzung desjenigen, der sie trifft, sondern den geltenden Regeln..
Die 'ganze' Bürokratie? Wer sagt das? Berechenbarkeit und Gleichbehandlung? Sorry, da muss ich schmunzeln. Gleichbehandlung, wenn es so wäre, würden wie uns hier nicht begegnen.GerneKrankenVersichert hat geschrieben: Beklatscht werden oftmals diejenigen, die die ganze Bürokratie abschaffen wollen. Dass diese Bürokratie für den Bürger Berechenbarkeit und Gleichbehandlung bringt, wird nicht gesehen,..
Ich hoffe nicht, du unterstellst mir solch ordinäres Denkmuster.GerneKrankenVersichert hat geschrieben: Hinweise darauf damit abgetan, dass da ja wohl nur mal wieder ein sesselpupsender Verwaltungsangestellter weiter auf seinem Sessel pupsen möchte.,..
Das ist doch Unsinn, GKV. Wer ist 'beim Bürger'?GerneKrankenVersichert hat geschrieben: ...... besteht beim Bürger immer noch das Unbehagen, dass trotz der vielen Regeln willkürliche Entscheidungen im dunklen Kämmerlein getroffen werden, die nur deshalb möglich sind, weil der Arzt des MDK anonym ist. So, als würde der Arzt willkürlich und nicht entsprechend der Richtlinien entscheiden und die fehlende Anonymität würde einen solchen Arzt plötzlich dazu bringen, mal in die Richtlinien zu schauen..,..
Klischeebedienung, mein lieber GKV. Sorry.GerneKrankenVersichert hat geschrieben: Also bringt der Name dem Versicherten keinerlei Mehrwert. Verständlich ist die Reaktion, dass man gerne jemanden hätte, den man am Schlawittchen packen möchte, wenn man sich der ganzen Verwaltungsmaschine machtlos gegenüber sieht.
Das habe ich weder geschrieben noch gemeint. Veränderungen und Verschlankungen erfolgen von der breiten Öffentlichkeit unbemerkt seit Jahren.KKA hat geschrieben: Und damit ist alles 'in Butter', nur weil die bürokratischen Regeln so sind wie sie sind? Keine Veränderungen, Verschlankung des Systems? Zeit und Welt drehen sich, immer schneller und unaufhörlich und machen keinen Halt vor Verwaltungsüberschüssen.
Genau das geht nicht. Nicht umsonst wird ein Gutachten vorausgesetzt, um die Arbeitsunfähigkeit aufzuheben. Wenn die Kasse es dennoch aufgrund eines solchen Satzes tut, wird dies ganz sicher im weiteren Verfahren keinen Bestand haben. Das meinte ich mit Berechenbarkeit des Verwaltungshandelns und Gleichbehandlung. Denn diese Regeln gelten bei jedem - dem Hilfsarbeiter wie dem leitenden Angestellten.KKA hat geschrieben: Der MDK Arzt schreibt 'AU aufheben', die Kasse geht konform.
Das Gutachten basiert natürlich auf medizinischen Erkenntnissen. Aber die Einschätzung, ob die Erkrankung xy verbunden mit den beruflichen Einschränkungen abc zur Arbeitsunfähigkeit führt, folgt vorgegebenen Regeln. Den Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien, den Begutachtungsrichtlinien etc. pp. Ich behaupte nicht, dass diese Richtlinien immer und in jedem Fall eingehalten werden. Dann würde wahrscheinlich wieder über eine überbordende Bürokratie geschrieben. Ganz oft kommt der MDK zu dem Ergebnis "weiter au", ohne dass ein Gutachten erstellt wird. Es es gibt anscheinend auch die Fälle, bei denen die Kasse bei "AU aufheben" die Maschine anwirft. Für uns kann ich ruhigen Gewissens behaupten, dass das nicht geschieht. Wir setzen uns lieber mit dem MDK auseinander und warten länger auf das entsprechende Gutachten, als dass wir unseren Ruf mit solchen Aktionen verspielen oder beim Sozialgericht Schiffbruch erleiden.KKA hat geschrieben: Wer hat hier wen persönlich eingeschätzt? Die Regeln, sprich Vorschriften? Regeln, also auf Papier gebrachte Vorgaben, entscheiden, ob jemand krank oder gesund ist, und nicht das u.U. eingebrachte medizinische GA? Demnach basiert ein MDK GA auf Regeln und nicht medizinischen Erkenntnissen über den Patienten?