Seite 5 von 5

Verfasst: 26.05.2014, 10:37
von GerneKrankenVersichert
Der Vorteil wird lt. SGB gefordert, wenn der Name unter die strengen Regeln des Sozialgeheimnisses fällt. Wenn ich das Gesetz wörtlich auslege, ist das der Fall.

Verfasst: 26.05.2014, 12:04
von roemer70
KKA, ich bin ein denkender Mensch, keine Krankenkassenausführungsmaschine mit permanenter Gehirnwäsche. Ich bin also durchaus fähig, andere Standpunkte nachzuvollziehen und meinen eigenen zu hinterfragen. Da Du das sicherlich weisst, können wir uns den Absatz mit der Kassenbrille in Zukunft sparen - den fand ich nämlich unpassend.

Ein "Vorteil" ist bei mir nicht negativ belegt. Ihn in einer Auseinandersetzung mit einer Kasse erlangen zu wollen, halte ich für absolut berechtigt. Schließlich verfolge ich ein Ziel.

Was sich mir nicht erschließt: Warum nutzt man in einer so schwierigen Phase etliches an Zeit und Kraft (!) , um einen Namen zu erfahren? Wir sind jetzt ja soweit, dass wir sagen können, wir kommen dadurch in der Sache nicht weiter.
Die Motive "Prinzip" oder "Gerechtigkeitsempfinden" würde ich persönlich weit hinter mein konkretes Ziel stellen, wenn nicht sogar als egal betrachten.

Und ich kenne die Situation der Auseinandersetzung mit der Kasse / einem MDK-Gutachten - ich habe es für einen Verwandten durchgefochten. Ich weiss nicht mehr, ob mit der Name des Gutachters bekannt war - es spielte für mein Vorgehen keine Rolle.

Verfasst: 26.05.2014, 13:36
von KKA
roemer70 hat geschrieben:KKA, ich bin ein denkender Mensch, keine Krankenkassenausführungsmaschine mit permanenter Gehirnwäsche. Ich bin also durchaus fähig, andere Standpunkte nachzuvollziehen und meinen eigenen zu hinterfragen. Da Du das sicherlich weisst, können wir uns den Absatz mit der Kassenbrille in Zukunft sparen - den fand ich nämlich unpassend.

Ein "Vorteil" ist bei mir nicht negativ belegt. Ihn in einer Auseinandersetzung mit einer Kasse erlangen zu wollen, halte ich für absolut berechtigt. Schließlich verfolge ich ein Ziel.

Was sich mir nicht erschließt: Warum nutzt man in einer so schwierigen Phase etliches an Zeit und Kraft (!) , um einen Namen zu erfahren? Wir sind jetzt ja soweit, dass wir sagen können, wir kommen dadurch in der Sache nicht weiter.
Die Motive "Prinzip" oder "Gerechtigkeitsempfinden" würde ich persönlich weit hinter mein konkretes Ziel stellen, wenn nicht sogar als egal betrachten.

Und ich kenne die Situation der Auseinandersetzung mit der Kasse / einem MDK-Gutachten - ich habe es für einen Verwandten durchgefochten. Ich weiss nicht mehr, ob mit der Name des Gutachters bekannt war - es spielte für mein Vorgehen keine Rolle.
Ach, Roemer...du problematisierst das Thema unnötig. Ich stellte eine simple Frage nach dem 'Warum' (der Name dem Patienten im Rahmen einer Akteneinsicht vorenthalten wird) und daraus entwickelte sich eine Diskussion mit recht unterschiedlichen Auffassungen, auch seitens deiner Kollegen.

Ich vertrete lediglich eine Meinung und die habe ich hier kundgetan. Es sei mir gestattet. Ich habe xmal den Grund erklärt, welcher sich nicht einfach mit 'Gerechtigkeit' oder 'Prinzip' erklärt. Vielmehr betrachte ich das Thema weitsichtiger (und damit nicht den Einzelfall), indem mehr Transparenz zu Gunsten eines verantwortungsvolleren Umgangs mit Patienten den primären Aspekt darstellt.

Belassen wir es dabei, dass ich deinen Blickwinkel nachvollziehen kann, du meinen offensichtlich nicht. Und nein, Roemer, damit stelle ich deine intellektuellen Fähigkeiten NICHT in Frage!!!!!

Gruss
KKA

Verfasst: 26.05.2014, 14:50
von GerneKrankenVersichert
Ich denke, hier wird ein grundsätzliches Problem der Verwaltung/Bürokratie bzw. ein Problem, das die Bürger damit haben, deutlich. Die Verwaltung folgt ihren bürokratischen Spielregeln, auch wenn ich als Bürger Hans Meier verstehen kann, was den Versicherten umtreibt und es grundsätzlich für sinnvoll halte, was er gerne hätte, so muss ich als SoFa Hans Meier das ausführen, was Gesetze, Richtlinien, Rechtssprechung etc. vorgeben. Da ist es egal ob der SoFa Hans Meier, Ügür Öztürk oder Kevin Großkreutz heißt. Die Entscheidung, die getroffen wird, entspricht nicht der persönlichen Einschätzung desjenigen, der sie trifft, sondern den geltenden Regeln. Die selbstverständlich, solange es keine eindeutige Regelung für einen bestimmten Fall gibt, unterschiedlich ausgelegt werden können, so wie auch in diesem Thread.

Alle diese vielen Regeln erzeugen die Bürokratie, die oftmals kritisch gesehen wird. "Überschäumende Administration" nennt KKA das in einem anderen Thread. Beklatscht werden oftmals diejenigen, die die ganze Bürokratie abschaffen wollen. Dass diese Bürokratie für den Bürger Berechenbarkeit und Gleichbehandlung bringt, wird nicht gesehen, Hinweise darauf damit abgetan, dass da ja wohl nur mal wieder ein sesselpupsender Verwaltungsangestellter weiter auf seinem Sessel pupsen möchte. Und obwohl es diese ganzen Regeln gibt, die mittlerweile glücklicherweise öffentlich sind und damit die Entscheidungen - auch des MDK - nachvollziehbar machen und für Transparenz sorgen, besteht beim Bürger immer noch das Unbehagen, dass trotz der vielen Regeln willkürliche Entscheidungen im dunklen Kämmerlein getroffen werden, die nur deshalb möglich sind, weil der Arzt des MDK anonym ist. So, als würde der Arzt willkürlich und nicht entsprechend der Richtlinien entscheiden und die fehlende Anonymität würde einen solchen Arzt plötzlich dazu bringen, mal in die Richtlinien zu schauen.

Wenn ein Gutachten nicht den Richtlinien entspricht, kann es auf dieser Basis angefochten werden. Und nicht, weil man dem begutachtenden Arzt unterstellt, er hätte anders gehandelt, wenn sein Name bekanntgegeben würde (was nach meiner Einschätzung in den meisten Fällen sowieso geschieht). Also bringt der Name dem Versicherten keinerlei Mehrwert. Verständlich ist die Reaktion, dass man gerne jemanden hätte, den man am Schlawittchen packen möchte, wenn man sich der ganzen Verwaltungsmaschine machtlos gegenüber sieht. Aber wie schon öfters erwähnt, der Ansprechpartner ist die Kasse. Dort sitzt mein persönlicher Ansprechpartner. Weshalb ich persönlich kein Verständnis dafür habe, wenn Kassen keinen Ansprechpartner bekannt geben. Von Ausnahmefällen abgesehen, wenn Mitarbeiter im Internet an den virtuellen Pranger gestellt werden, muss ein Arbeitgeber sie schützen.

Verfasst: 26.05.2014, 17:38
von KKA
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Ich denke, hier wird ein grundsätzliches Problem der Verwaltung/Bürokratie bzw. ein Problem, das die Bürger damit haben, deutlich. Die Verwaltung folgt ihren bürokratischen Spielregeln, auch wenn ich als Bürger Hans Meier verstehen kann, was den Versicherten umtreibt und es grundsätzlich für sinnvoll halte, was er gerne hätte, so muss ich als SoFa Hans Meier das ausführen, was Gesetze, Richtlinien, Rechtssprechung etc. vorgeben..
Und damit ist alles 'in Butter', nur weil die bürokratischen Regeln so sind wie sie sind? Keine Veränderungen, Verschlankung des Systems? Zeit und Welt drehen sich, immer schneller und unaufhörlich und machen keinen Halt vor Verwaltungsüberschüssen.
GerneKrankenVersichert hat geschrieben: Die Entscheidung, die getroffen wird, entspricht nicht der persönlichen Einschätzung desjenigen, der sie trifft, sondern den geltenden Regeln..
Der MDK Arzt schreibt 'AU aufheben', die Kasse geht konform.
Wer hat hier wen persönlich eingeschätzt? Die Regeln, sprich Vorschriften? Regeln, also auf Papier gebrachte Vorgaben, entscheiden, ob jemand krank oder gesund ist, und nicht das u.U. eingebrachte medizinische GA? Demnach basiert ein MDK GA auf Regeln und nicht medizinischen Erkenntnissen über den Patienten?
GerneKrankenVersichert hat geschrieben: Beklatscht werden oftmals diejenigen, die die ganze Bürokratie abschaffen wollen. Dass diese Bürokratie für den Bürger Berechenbarkeit und Gleichbehandlung bringt, wird nicht gesehen,..
Die 'ganze' Bürokratie? Wer sagt das? Berechenbarkeit und Gleichbehandlung? Sorry, da muss ich schmunzeln. Gleichbehandlung, wenn es so wäre, würden wie uns hier nicht begegnen.
GerneKrankenVersichert hat geschrieben: Hinweise darauf damit abgetan, dass da ja wohl nur mal wieder ein sesselpupsender Verwaltungsangestellter weiter auf seinem Sessel pupsen möchte.,..
Ich hoffe nicht, du unterstellst mir solch ordinäres Denkmuster.
GerneKrankenVersichert hat geschrieben: ...... besteht beim Bürger immer noch das Unbehagen, dass trotz der vielen Regeln willkürliche Entscheidungen im dunklen Kämmerlein getroffen werden, die nur deshalb möglich sind, weil der Arzt des MDK anonym ist. So, als würde der Arzt willkürlich und nicht entsprechend der Richtlinien entscheiden und die fehlende Anonymität würde einen solchen Arzt plötzlich dazu bringen, mal in die Richtlinien zu schauen..,..
Das ist doch Unsinn, GKV. Wer ist 'beim Bürger'?
GerneKrankenVersichert hat geschrieben: Also bringt der Name dem Versicherten keinerlei Mehrwert. Verständlich ist die Reaktion, dass man gerne jemanden hätte, den man am Schlawittchen packen möchte, wenn man sich der ganzen Verwaltungsmaschine machtlos gegenüber sieht.
Klischeebedienung, mein lieber GKV. Sorry.

Den einzigen Mehrwert, den ich erkenne, ist diese Diskussion zu beenden.

Gruss
KKA

Verfasst: 26.05.2014, 18:39
von GerneKrankenVersichert
KKA hat geschrieben: Und damit ist alles 'in Butter', nur weil die bürokratischen Regeln so sind wie sie sind? Keine Veränderungen, Verschlankung des Systems? Zeit und Welt drehen sich, immer schneller und unaufhörlich und machen keinen Halt vor Verwaltungsüberschüssen.
Das habe ich weder geschrieben noch gemeint. Veränderungen und Verschlankungen erfolgen von der breiten Öffentlichkeit unbemerkt seit Jahren.
KKA hat geschrieben: Der MDK Arzt schreibt 'AU aufheben', die Kasse geht konform.
Genau das geht nicht. Nicht umsonst wird ein Gutachten vorausgesetzt, um die Arbeitsunfähigkeit aufzuheben. Wenn die Kasse es dennoch aufgrund eines solchen Satzes tut, wird dies ganz sicher im weiteren Verfahren keinen Bestand haben. Das meinte ich mit Berechenbarkeit des Verwaltungshandelns und Gleichbehandlung. Denn diese Regeln gelten bei jedem - dem Hilfsarbeiter wie dem leitenden Angestellten.
KKA hat geschrieben: Wer hat hier wen persönlich eingeschätzt? Die Regeln, sprich Vorschriften? Regeln, also auf Papier gebrachte Vorgaben, entscheiden, ob jemand krank oder gesund ist, und nicht das u.U. eingebrachte medizinische GA? Demnach basiert ein MDK GA auf Regeln und nicht medizinischen Erkenntnissen über den Patienten?
Das Gutachten basiert natürlich auf medizinischen Erkenntnissen. Aber die Einschätzung, ob die Erkrankung xy verbunden mit den beruflichen Einschränkungen abc zur Arbeitsunfähigkeit führt, folgt vorgegebenen Regeln. Den Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien, den Begutachtungsrichtlinien etc. pp. Ich behaupte nicht, dass diese Richtlinien immer und in jedem Fall eingehalten werden. Dann würde wahrscheinlich wieder über eine überbordende Bürokratie geschrieben. Ganz oft kommt der MDK zu dem Ergebnis "weiter au", ohne dass ein Gutachten erstellt wird. Es es gibt anscheinend auch die Fälle, bei denen die Kasse bei "AU aufheben" die Maschine anwirft. Für uns kann ich ruhigen Gewissens behaupten, dass das nicht geschieht. Wir setzen uns lieber mit dem MDK auseinander und warten länger auf das entsprechende Gutachten, als dass wir unseren Ruf mit solchen Aktionen verspielen oder beim Sozialgericht Schiffbruch erleiden.

Verfasst: 30.05.2014, 17:24
von schemesch
Wie kann ich nun erfahren, ob der Gutachter ein Facharzt für meine Krankheit war, wenn der Name geschwärzt war?
Muss die KK mir das mitteilen?

Verfasst: 30.05.2014, 18:08
von roemer70
Siehe die zwei Beiträge nach Deinem letzten auf der vorherigen Seite.