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Re: pers Einordnung des GKV-Nichtversicherten-Statuses in un
Verfasst: 07.01.2014, 17:32
von derKVProfi
Helmes63 hat geschrieben:... in unserem Lande ...
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Danke für die klare Stellungnahme zuletzt : das wusste ich ehrlich gesagt nicht ;
hatte das aber dennoch geahnt.
Ne, das hattest Du nicht geahnt - wobei unklar ist, was Du jetzt wieder meinst! Also was hattest Du ehrlich nicht gewußt??
> Dennoch ist sicherlich ein derartiges Verhalten vielen Bürgern suspekt und man vermutet eine heimliche Art des Schmarozzertums in unserem Gesundheitssystem durch Nichtversicherte.
Es gibt kein Schmarotzertum im Gesundheitswesen. Es gibt Mneschen, die das System ausnutzen. Optimierung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ist aber eben zulässig. Es gibt Menschen, die es betrügen (Ärzte, Apotheker und andere Leistungserbringer). Das ist aber auch unvermeidlich, aber immer zu ermitteln und zu verfolgen.
Nichtversicherte sind Selbstzahler. Und die sollten endlich zujm Staat gehen und dafür sorgen, dass sie in das soziale Netz eingebunden werden. Das sich eingie in dem Netz ausruhen ist auch bekannt, aber die sind alle den Ämtern namentlich bekannt und vor allem: versichert!
Die, die ohne KV rum laufen, sind in meinen Augen arme Schlucker!
> Soweit ich das beurteilen kann hat dieses Thema aber keinen gesellschaftlich herausragenden Stellenwert ; eher schon die Armutsmigration durch entsprechende Medienberichte, die ich ehrlich gesagt viel weniger einzuschätzen weiß
als die Problematik der GKV-Nichtversicherten.
Es gibt keine GKV Nichtversicherte, sondern nur Nichtversicherte.
Schlußwort - ausgesteuerte Mitglieder
Verfasst: 08.01.2014, 11:13
von Helmes63
Ich nehme das einmal als vorläufiges Schlußwort. Das Thema ist soweit durch.
Es würde sich nur dann noch eine Erörterung lohnen, wenn der Staat wegen der schlechten Rückkehrerquote von NIchtversicherten sich etwas neues einfallen läßt.
Das könnte nach meiner Einschätzung tatsächlich noch kommen, wahrscheinlich in Form eines neuen BMG-Erlaßes wie immer dieser auch aussehen mag.
ach : eine Frage habe ich hierzu noch:
> gibt es denn auch eine Statistik über ausgesteuerte GKV-Mitglieder wegen zu hoher Beitragsrückstände ? - Diese Gruppe müsste es im Prinzip ja auch noch geben. Soweit ich das weiß darf eine Ersatzkrankenkasse auch einen Vertrag einseitig kündigen, außer die AOK.
Verfasst: 08.01.2014, 12:09
von broemmel
Ich nehme das einmal als vorläufiges Schlußwort. Das Thema ist soweit durch.
Gottseidank. Ein Thema von Helmes ist mal durch ohn weitere ausgedachte Fragen
ach : eine Frage habe ich hierzu noch:
> gibt es denn auch eine Statistik über ausgesteuerte GKV-Mitglieder wegen zu hoher Beitragsrückstände ? - Diese Gruppe müsste es im Prinzip ja auch noch geben. Soweit ich das weiß darf eine Ersatzkrankenkasse auch einen Vertrag einseitig kündigen, außer die AOK.
Nein, doch nicht. Es wird die Taktik von Detektiv Columbo angewandt. Das hat früher in der Serie ja reihenweise funktioniert.
Wenn Helmes mal vorherige Beiträge lesen und idealerweise auch verstehen würde. Wäre dieser Punkt schon lange geklärt. tut mir leid, aber es ist einfach nur noch nervig diese ewig gleichen unsinnigen Posts unter dem Deckmantel angeblichen Hilfestellung bei Erwerbslosen.
Gegendarstellung
Verfasst: 08.01.2014, 13:10
von Helmes63
Das ist zwar witzig mit dem Columbo-Vergleich aber nicht wirklich zutreffend hier:
Tatsache ist dass man sehr wohl auch aus der Versicherung fliegen kann. Wahrscheinlich greift hier jedoch konkret bei hohen Außenständen an Beiträgen der Gang über den örtlichen GERICHTSVOLLZIEHER. Ob in der Praxis die Versicherungen diesen Weg dann wirklich gehen weiß ich jedoch nicht.
Ich nehme an, dass FT Broemmel das vermutlich meint. Diese Option wurde hier jedoch noch nicht angesprochen und kann auch nicht abgeleitet werden durch welche Antworten auch immer. Wenn jemand es besser weiß soll er das mal kurz darstellen damit die Thematik dann abgehackt werden kann.
Verfasst: 08.01.2014, 13:31
von Czauderna
Hallo,
es sollten schon gewisse Grundinformationen vorhanden sein, so z.B. die
Information, dass es keine "aus gesteuerten Mitglieder" gibt, die wegen" zu hoher" Beitragsrückstände aus der Kasse fliegen, das gab es noch nie, und dass seit 01.04.2007 kein Mensch mehr wegen Beitragsrückstand aus der GKV-Kasse ausgeschlossen wird.
Wir sind hier bei den "gesetzlichen Krankenkassen".
Gruss
Czauderna
Verfasst: 08.01.2014, 13:39
von derKVProfi
Und es kommt nicht der Gerichtsvollzieher, sondern das Hauptzollamt!
Verfasst: 09.01.2014, 00:47
von roemer70
@ Helmes63:
§16 Abs. 3a SGB V hat geschrieben:Der Anspruch auf Leistungen für nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz Versicherte, die mit einem Betrag in Höhe von Beitragsanteilen für zwei Monate im Rückstand sind und trotz Mahnung nicht zahlen, ruht nach näherer Bestimmung des § 16 Abs. 2 des Künstlersozialversicherungsgesetzes. Satz 1 gilt entsprechend für Mitglieder nach den Vorschriften dieses Buches, die mit einem Betrag in Höhe von Beitragsanteilen für zwei Monate im Rückstand sind und trotz Mahnung nicht zahlen, ausgenommen sind Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach den §§ 25 und 26 und Leistungen, die zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind; das Ruhen endet, wenn alle rückständigen und die auf die Zeit des Ruhens entfallenden Beitragsanteile gezahlt sind oder wenn Versicherte hilfebedürftig im Sinne des Zweiten oder Zwölften Buches werden. Ist eine wirksame Ratenzahlungsvereinbarung zu Stande gekommen, hat das Mitglied ab diesem Zeitpunkt wieder Anspruch auf Leistungen, solange die Raten vertragsgemäß entrichtet werden.
Keine Kündigung, kein Aussteuern, sondern Ruhen des Anspruchs mit definierten Ausnahmen.
Helmes63, ich habe das Gefühl, dass Du mit minimalen aufgeschnappten Fetzen Schlussfolgerungen über das große Ganze (GKV) ziehen willst.
Das klappt so nicht!
Tu' Dir bitte selbst den Gefallen und lies z.B. bei Wikipedia, was die GKV ist und was die grundlegenden Eigenschaften sind! Dann lies' die Artikel über Versicherungspflicht, -freiheit und frw. Versicherung! Danach die über die Beitragsbemessung!
Dann darfst Du Dir wieder die "halbseidenen Tipps von Leuten, die dies aus irgendwelchen Quellen aufgeschnappt haben" anhören. Das, was Du dann nicht eindeutig besser weisst, diskutieren wir hier dann gerne.
Alles andere finde ich schon sehr trollig!
Verständnisprobleme (roemer)
Verfasst: 09.01.2014, 12:45
von Helmes63
Zum besseren Verständnis :
Wieso soll in diesen Fällen das Hauptzollamt die Beiträge einziehen.
Die haben doch normalerweise gar keine Befugnis in Form eines Vollstreckungsauftrages
Verfasst: 09.01.2014, 12:58
von derKVProfi
Re: Verständnisprobleme (roemer)
Verfasst: 09.01.2014, 13:51
von broemmel
Helmes63 hat geschrieben:Zum besseren Verständnis :
Wieso soll in diesen Fällen das Hauptzollamt die Beiträge einziehen.
Die haben doch normalerweise gar keine Befugnis in Form eines Vollstreckungsauftrages
Tja. Wieso schreibt jemand der sich mit der Materie auskennt das das Hauptzollamt die Beiträge einzieht?
Na, helmes? Hast Du vielleicht eine Vermutung? Und wenn nicht, ist das für Deine angebliche Beratungstätigkeit relevant?
Ach ja. Beratertätigkeit.
Ich unterstütze insbesondere. Erwerbsloseneinrichtungen, die sich neuerdings auch mit derartigen Problemen als RATGEBER verstärkt herumschlagen müssen.
Wie sieht denn Deine Unterstützung aus? Welchen Ratschlag gibst Du denn im Bereich Sozialversicherung? Ich habe nämlich aus den Beiträgen nicht einmal herausgelesen das da vernünftige Ratschläge kommen können.
Verfasst: 09.01.2014, 13:58
von derKVProfi
dftt
Kritik an der Beitragsqualität von broemmel und ...
Verfasst: 09.01.2014, 17:53
von Helmes63
Um Ratschläge zu geben soll man sich auskennen. Das ist m. E. nicht so schlimm ;
> schlimm ist aber wenn man alles ins lächerliche ziehen will nur weil einem das in den Kram passt. Da fehlt mir jegliche Sachlichkeit. Das ist mir immer stärker hier aufgefallen FT-broemmel.
Re: Verständnisprobleme (roemer)
Verfasst: 09.01.2014, 21:25
von KKA
Helmes63 hat geschrieben:Zum besseren Verständnis :
Wieso soll in diesen Fällen das Hauptzollamt die Beiträge einziehen.
Die haben doch normalerweise gar keine Befugnis in Form eines Vollstreckungsauftrages
Bei allem Verständnis für deinen Plauderbedarf, Helmes, aber diese Aussage zeugt von hochgradiger Unkenntnis von jemanden, der vorgibt im Sozialbereich beratend tätig zu sein.
Aus die Maus.
Gruss
KKA
Re: Kritik an der Beitragsqualität von broemmel und ...
Verfasst: 09.01.2014, 22:14
von Lady Butterfly
Helmes63 hat geschrieben:Um Ratschläge zu geben soll man sich auskennen. Das ist m. E. nicht so schlimm ;
> schlimm ist aber wenn man alles ins lächerliche ziehen will nur weil einem das in den Kram passt. Da fehlt mir jegliche Sachlichkeit. Das ist mir immer stärker hier aufgefallen FT-broemmel.
sorry - aber eine Diskussion setzt ein Mindestmass von Kenntnis des Diskussionsgegenstands voraus - die ist bei dir leider nicht erkennbar
zur Info: die Kassen vollstrecken die Beitragsforderungen entweder selbst, durch das Hauptzollamt oder auch durch Gerichtsvollzieher
Helmes63 hat geschrieben:Die haben doch normalerweise gar keine Befugnis in Form eines Vollstreckungsauftrages
die Kassen haben die Befugnis, den Vollstreckungsauftrag selbst zu erstellen
nachgehakt
Verfasst: 10.01.2014, 10:17
von Helmes63
Das machen die aber erst nach mehreren erfolglosen außergerichtlichen Anmahnungen oder nicht ?! - Es wird ja in der Regel nicht sofort "scharf" geschossen oder ?!