Trichterbrust und die Krankenkasse zahlt nicht
Moderatoren: Czauderna, Karsten
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das ist wohl richtig - aber muss eben eine "medizinische Notwendigkeit" vorliegen. Und es braucht Ärzte, die diese bescheinigen und die Ärzte des MDK, die die "medizinische Notwendigkeit" bestätigen.ex.pectus hat geschrieben:... wobei "dringende" medizinische Notwendigkeit nach dem Gesetz weder ein notwendiges Kriterium für eine Leistungszusage ist noch "undramatische Werte" ein Ausschlussgrund sind.
Die Voraussetzungen sind insofern viel niedriger. Ganz normale medizinische Notwendigkeit reicht. Leider sind die Kriterien dafür alles andere als transparent und sie werden auch nicht einheitlich gehandhabt. Es müssen auch nicht unbedingt messbare Werte (außerhalb der Norm) vorliegen. Wie wollte man bspw. Schmerzen auch objektiv messen.
ohne können auch die Sachbearbeiter der Krankenkasse nichts machen....
@Poet+Lady Butterfly: ja, im Prinzip sind wir uns einig.
Und zur "medizinischen Notwendigkeit": Dieser Begriff hat nichts mit "Notwendigkeit" im herkömmlichen Sinne der Alltagssprache oder Wissenschaft zu tun.
Bei einer Erkältung oder einem grippalen Infekt ist es alles andere als notwendig, zum Arzt zu gehen. Trotzdem wird der Arztbesuch anstandslos als Kassenleistung bezahlt, weil er "medizinisch notwendig" ist. Da müssen auch weder Arzt noch Patient tricksen, man muss keinen Verdacht auf eine schwere Bronchitis oder eine Lungenentzündung vorschieben. Erkältung reicht vollkommen. Und das, obwohl viele Menschen bei einer Erkältung gerade nicht zum Arzt gehen, und damit beweisen, dass es nicht notwendig ist. Ich bin mir nicht sicher, ob sich viele des Unterschieds zwischen "notwendig" und "medizinisch notwendig" tatsächlich bewußt sind, auch unter den Medizinern. Denn die studieren ja Medizin und nicht Krankenkassenrecht. Das wäre dann ein zusätzliches Problem: sie trauen sich nicht eine "medizinische Notwendigkeit" zu bescheinigen, weil sie die mit der normalen "Notwendigkeit" verwechseln.
Diese Verwechslung habe ich hier im Thread mindestens zwischen Zeilen auch gespürt.
Die "medizinische Notwendigkeit" müßte auch nicht formal von Ärzten festgestellt und vom Patienten beigebracht werden. Das darf die KK bzw. der MDK auch selbst erkennen und feststellen. Nur wenn sie es eben nicht von selbst tun, muss man sie von der "medizinischen Notwendigkeit" überzeugen. Und da sind für uns einig: das schafft man am besten durch überzeugende ärztliche Stellungnahmen.
Und zur "medizinischen Notwendigkeit": Dieser Begriff hat nichts mit "Notwendigkeit" im herkömmlichen Sinne der Alltagssprache oder Wissenschaft zu tun.
Bei einer Erkältung oder einem grippalen Infekt ist es alles andere als notwendig, zum Arzt zu gehen. Trotzdem wird der Arztbesuch anstandslos als Kassenleistung bezahlt, weil er "medizinisch notwendig" ist. Da müssen auch weder Arzt noch Patient tricksen, man muss keinen Verdacht auf eine schwere Bronchitis oder eine Lungenentzündung vorschieben. Erkältung reicht vollkommen. Und das, obwohl viele Menschen bei einer Erkältung gerade nicht zum Arzt gehen, und damit beweisen, dass es nicht notwendig ist. Ich bin mir nicht sicher, ob sich viele des Unterschieds zwischen "notwendig" und "medizinisch notwendig" tatsächlich bewußt sind, auch unter den Medizinern. Denn die studieren ja Medizin und nicht Krankenkassenrecht. Das wäre dann ein zusätzliches Problem: sie trauen sich nicht eine "medizinische Notwendigkeit" zu bescheinigen, weil sie die mit der normalen "Notwendigkeit" verwechseln.
Diese Verwechslung habe ich hier im Thread mindestens zwischen Zeilen auch gespürt.
Die "medizinische Notwendigkeit" müßte auch nicht formal von Ärzten festgestellt und vom Patienten beigebracht werden. Das darf die KK bzw. der MDK auch selbst erkennen und feststellen. Nur wenn sie es eben nicht von selbst tun, muss man sie von der "medizinischen Notwendigkeit" überzeugen. Und da sind für uns einig: das schafft man am besten durch überzeugende ärztliche Stellungnahmen.
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@ex.pectus
du magst recht haben - aber auch bei Erkältungen gibt es verschiedene Schweregrade - von ein bissel Husten und Schnupfen bis zur Bettlägerigkeit mit hohem Fieber. Und nach dem Schweregrad richtet sich auch die Behandlung, ggf. durch den Arzt
und auch hier bestimmt der Arzt, wie behandelt werden soll: Bettruhe, Medikamente, Arbeitsunfähigkeit .... oder vielleicht auch nicht
die Therapie bestimmt der Arzt nach einer Untersuchung aufgrund seiner Fachkompetenz
bei anderen Krankheiten ist es ähnlich - nur mit dem Unterschied, dass es bei bestimmten Therapien nicht ausreicht, wenn der behandelnde Arzt die med. Notwendigkeit feststellt und bescheinigt (bei Medikamenten erfolgt die Bescheinigung der med. Notwendigkeit mittels einem Rezept, bei einer Arbeitsunfähigkeit mit der entsprechenden Bescheinigung) - sondern es gibt einen Genehmigungsvorbehalt durch die Kasse.
... und ich traue es einem Kassenarzt schon zu, dass er die Unterschiede kennt - er geht ja schließlich tagtäglich damit um. Es gehört zu seiner täglichen Arbeit. Und wenn nicht...hilft vielleicht auch ein Telefonat mit ihren Kollegen vom MDK, in dem man die unterschiedlichen Auffassungen bespricht. Soll auch vorkommen, wenn der Arzt tatsächlich von der Notwendigkeit überzeugt ist und dem Patienten/Versicherten helfen will
aber es natürlich einfacher, einen normalen Arztbrief mitzugeben, aus dem sich die med. Notwendigkeit leider nicht ergibt - und anschließend den Patienten zu erzählen, dass der "MDK das Sparschwein der Krankenkassen ist"
du magst recht haben - aber auch bei Erkältungen gibt es verschiedene Schweregrade - von ein bissel Husten und Schnupfen bis zur Bettlägerigkeit mit hohem Fieber. Und nach dem Schweregrad richtet sich auch die Behandlung, ggf. durch den Arzt
und auch hier bestimmt der Arzt, wie behandelt werden soll: Bettruhe, Medikamente, Arbeitsunfähigkeit .... oder vielleicht auch nicht
die Therapie bestimmt der Arzt nach einer Untersuchung aufgrund seiner Fachkompetenz
bei anderen Krankheiten ist es ähnlich - nur mit dem Unterschied, dass es bei bestimmten Therapien nicht ausreicht, wenn der behandelnde Arzt die med. Notwendigkeit feststellt und bescheinigt (bei Medikamenten erfolgt die Bescheinigung der med. Notwendigkeit mittels einem Rezept, bei einer Arbeitsunfähigkeit mit der entsprechenden Bescheinigung) - sondern es gibt einen Genehmigungsvorbehalt durch die Kasse.
... und ich traue es einem Kassenarzt schon zu, dass er die Unterschiede kennt - er geht ja schließlich tagtäglich damit um. Es gehört zu seiner täglichen Arbeit. Und wenn nicht...hilft vielleicht auch ein Telefonat mit ihren Kollegen vom MDK, in dem man die unterschiedlichen Auffassungen bespricht. Soll auch vorkommen, wenn der Arzt tatsächlich von der Notwendigkeit überzeugt ist und dem Patienten/Versicherten helfen will
aber es natürlich einfacher, einen normalen Arztbrief mitzugeben, aus dem sich die med. Notwendigkeit leider nicht ergibt - und anschließend den Patienten zu erzählen, dass der "MDK das Sparschwein der Krankenkassen ist"