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Verfasst: 25.08.2013, 19:16
von roemer70
Noch eine kleine Ergänzung zu GKVs letztem Absatz:
Der MDK wird IMMER bezahlt, egal wie das Gutachten ausfällt. Es gibt keine Erfolgsquote, keinen Erfüllungsgrad und auch keine monetären Auswirkungen.

Aufgrund hoher Auslastungen (schrieb ich schonmal) kann es dem MDK auch egal sein, ob der KK-Sachbearbeiter nun zufrieden ist oder nicht. Wenn der nämlich eine medizinische Beurteilung will, muss er wieder den MDK einschalten - die KK hat keine Wahl und keine Ausweichmöglichkeiten, wenn sie etwas geprüft haben will. Die Abhängigkeit besteht also eher in der anderen Richtung.

Verfasst: 25.08.2013, 23:27
von KKA
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Ganz ehrlich, das was hier Schwarzer-Peter-Spiel genannt wird, ist doch ganz logisch. Ein Kassenmitarbeiter kann nicht feststellen, ob jemand arbeitsfähig ist oder nicht.

Bis hierhin...Zustimmung!

....Wir (die Kasse) haben entschieden, dass Sie arbeitsfähig sind.

Mit Verlaub, aber das ist bekannter Unsinn.

Und zu den immer wiederkehrenden Behauptungen über die angebliche Abhängigkeit des MDK: Diese angeblich logische Verbindung beruht doch alleine auf Spekulationen.

Spekulation? Wer finanziert den MDK?

Äußerungen der Krankenkassenmitarbeiter, die die Vorberatung mit dem MDK durchführen und live erleben, dass es dem MDK-Arzt vollkommen schnurz ist, was die Kasse gerne hätte (ob ausgesprochen oder unausgesprochen) scheinen weniger glaubwürdig zu sein als das eigene Kopfkino.

Nocheinmal...ich unterstelle NICHT, dass die KK dem MDK die Fallentscheidung anheim stellt oder gar vorschreibt. Betrachte es aus der Sicht des MDK und dessen wirtschaftliche Abhängigkeit von der KK, sowie der alltäglichen Erkenntnis, dass die KK zunehmend unter Druck stehen, aus bekannten Gründen ihr Handeln zu ökonomisieren.


Gruss
KKA

Verfasst: 25.08.2013, 23:41
von KKA
In diesem Zusammenhang:

- Wenn fachärztliche Krankschreibung, Unterlagen / Gutachten der KK vorliegen, warum besteht für die KK die Notwendigkeit den MDK einzuschalten?

- Mangelndes Vertrauen in die Ärzteschaft?


Gruss
KKA

Verfasst: 26.08.2013, 07:26
von broemmel
Das Kontrollfunktionen zum System gehören müssen, ist wohl selbstredend.


Zitat von KKA.

Ist das jetzt schon wieder hinfällig? Und dann überlege mal, ob Ärzte als Wirtschaftsunternehmen zu betrachten sind. Ärzte verkaufen Leistungen und wollen keine Kunden verlieren.

Verfasst: 26.08.2013, 07:55
von GerneKrankenVersichert
KKA hat geschrieben: Mit Verlaub, aber das ist bekannter Unsinn.
Warum?
KKA hat geschrieben: Spekulation? Wer finanziert den MDK?
Die Kassen. Und? Im § 281 SGB V ist genau beschrieben, wie die Finanzierung erfolgt. Die Kassen müssen pro Mitglied zahlen und können nicht sagen: "Also MDK, wenn du nicht in unserem Sinne entscheidest, bekommst du kein Geld mehr." Egal wie der MDK entscheidet, an der Finanzierung ändert sich nichts. Und auch wenn die Kassen durch eine 100prozentige Bewilligungsquote des MDKs kein Geld mehr hätten, bekäme er sein Geld. Dann eben finanziert durch die zu erhebenden Zusatzbeiträge.

Du reimst dir was zusammen, was zu deinem Weltbild passt und lässt dich auch durch Tatsachen nicht beirren. Frag doch am besten mal beim MDK nach, was er von deinen Thesen hält, wenn du den Kassenmitarbeitern nicht glaubst.

Verfasst: 26.08.2013, 07:56
von GerneKrankenVersichert
KKA hat geschrieben:In diesem Zusammenhang:

- Wenn fachärztliche Krankschreibung, Unterlagen / Gutachten der KK vorliegen, warum besteht für die KK die Notwendigkeit den MDK einzuschalten?

- Mangelndes Vertrauen in die Ärzteschaft?


Gruss
KKA
Erwartest du darauf tatsächlich eine Antwort? Es kann so viele Gründe geben, aufgeführt sind sie im § 275 SGB V.

Verfasst: 26.08.2013, 09:38
von broemmel
Das dreht sich hier immer im Kreis.

Die Grundlage der Finanzierung des MDK interessiert KKA nicht, ein Allerweltssprichwort ist gewichtiger als jede gesetzliche Grundlage.

Dann heisst es Kontrolle muss sein. Aber jedes negative Gutachten ist murks und von den Kassen initiiert und damit ungültig.

Ärzte haben keine eigenen Interessen und haben immer Recht. Die Kasse soll prüfen, aber immer zahlen.

Machen wir es doch gleich so wie KKA es wünscht. Wer etwas will reicht eine Rechnung ein und die Kassen bezahlen. Aber gleichzeitig sind Zusatzbeiträge verboten. Das wäre ja etwas negatives.

Und das soll BWL sein? Naja.. Da hab ich was anderes in dem Fach gelernt

Verfasst: 26.08.2013, 09:47
von KKA
broemmel hat geschrieben:Das Kontrollfunktionen zum System gehören müssen, ist wohl selbstredend.


Zitat von KKA.

Ist das jetzt schon wieder hinfällig? Und dann überlege mal, ob Ärzte als Wirtschaftsunternehmen zu betrachten sind. Ärzte verkaufen Leistungen und wollen keine Kunden verlieren.
Meine Frage lautete 'Wenn fachärztliche Krankschreibung, Unterlagen / Gutachten der KK vorliegen, warum besteht für die KK die Notwendigkeit den MDK einzuschalten?

- Mangelndes Vertrauen in die Ärzteschaft?'

Eine leicht verständliche Frage und, wie so häufig von dir und mir unverständlich, falsch interpretiert. Ich unterstreiche den aussagerelevanten Teil meiner Frage und hoffe dann, dass du meine von dir zitierte Aussage so verstehst, wie sie logisch zu verstehen ist, nämlich dass Kontrollfunktionen zwecks Aushebung von Missbrauch notwendig sind, z.B. wenn die Unterlagen/Gutachten nicht vollständig sind, und/oder die fachärztliche Krankschreibung nicht vorliegt.

Oh je...

Gruss
KKA

Verfasst: 26.08.2013, 10:01
von broemmel
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
KKA hat geschrieben:In diesem Zusammenhang:

- Wenn fachärztliche Krankschreibung, Unterlagen / Gutachten der KK vorliegen, warum besteht für die KK die Notwendigkeit den MDK einzuschalten?

- Mangelndes Vertrauen in die Ärzteschaft?


Gruss
KKA
Erwartest du darauf tatsächlich eine Antwort? Es kann so viele Gründe geben, aufgeführt sind sie im § 275 SGB V.

Oh je... liest Du auch was hier geschrieben wird?
Und dann überlege mal, ob Ärzte als Wirtschaftsunternehmen zu betrachten sind. Ärzte verkaufen Leistungen und wollen keine Kunden verlieren.
Und das gilt auch für Fachärzte. Oder bist Du wirklich der Meinung das ALLES was Ärzte/Fachärzte für gut befinden eine Finanzierung durch die gesetzliche Krankenversicherung nach sich zieht?

Verfasst: 26.08.2013, 10:19
von KKA
broemmel hat geschrieben:Das dreht sich hier immer im Kreis.

Warum wohl?

Die Grundlage der Finanzierung des MDK interessiert KKA nicht, ein Allerweltssprichwort ist gewichtiger als jede gesetzliche Grundlage.

Woher nimmst du deine Weisheiten?

....Aber jedes negative Gutachten ist murks und von den Kassen initiiert und damit ungültig.

Wo steht das????? Unterlasse es bitte, mir Dinge zu unterstellen die ich nicht geschrieben habe! Das ist schlicht niveaulose Manipulation.

Ärzte haben keine eigenen Interessen und haben immer Recht. Die Kasse soll prüfen, aber immer zahlen.

Nocheinmal, wo habe ich das geschrieben?

Machen wir es doch gleich so wie KKA es wünscht. Wer etwas will reicht eine Rechnung ein und die Kassen bezahlen. Aber gleichzeitig sind Zusatzbeiträge verboten. Das wäre ja etwas negatives.

Aha, du weist 'was ich will'. Interessant. Und wo habe ich irgendetwas von Zusatzbeiträgen geschrieben?

Und das soll BWL sein? Naja.. Da hab ich was anderes in dem Fach gelernt

Ich komme aus dem Staunen nicht heraus...
In kurz: Schwachsinnig!

Gruss
KKA

Verfasst: 26.08.2013, 10:56
von KKA
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
KKA hat geschrieben: Mit Verlaub, aber das ist bekannter Unsinn.
Warum?
KKA hat geschrieben: Spekulation? Wer finanziert den MDK?
Die Kassen. Und? Im § 281 SGB V ist genau beschrieben, wie die Finanzierung erfolgt. Die Kassen müssen pro Mitglied zahlen und können nicht sagen: "Also MDK, wenn du nicht in unserem Sinne entscheidest, bekommst du kein Geld mehr." Egal wie der MDK entscheidet, an der Finanzierung ändert sich nichts. Und auch wenn die Kassen durch eine 100prozentige Bewilligungsquote des MDKs kein Geld mehr hätten, bekäme er sein Geld. Dann eben finanziert durch die zu erhebenden Zusatzbeiträge.

Du reimst dir was zusammen, was zu deinem Weltbild passt und lässt dich auch durch Tatsachen nicht beirren. Frag doch am besten mal beim MDK nach, was er von deinen Thesen hält, wenn du den Kassenmitarbeitern nicht glaubst.
Das schrieb ich...und deine Antwort verdreht den Inhalt in die entgegengesetzte Richtung. Das verstehe wer will...

'Nocheinmal...ich unterstelle NICHT, dass die KK dem MDK die Fallentscheidung anheim stellt oder gar vorschreibt. Betrachte es aus der Sicht des MDK und dessen wirtschaftliche Abhängigkeit von der KK, sowie der alltäglichen Erkenntnis, dass die KK zunehmend unter Druck stehen, aus bekannten Gründen ihr Handeln zu ökonomisieren.'

Ich beende die Diskussion. Es hat keinen Sinn-

Gruss
KKA

Verfasst: 26.08.2013, 11:06
von GerneKrankenVersichert
KKA hat geschrieben:
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
KKA hat geschrieben: Mit Verlaub, aber das ist bekannter Unsinn.
Warum?
KKA hat geschrieben: Spekulation? Wer finanziert den MDK?
Die Kassen. Und? Im § 281 SGB V ist genau beschrieben, wie die Finanzierung erfolgt. Die Kassen müssen pro Mitglied zahlen und können nicht sagen: "Also MDK, wenn du nicht in unserem Sinne entscheidest, bekommst du kein Geld mehr." Egal wie der MDK entscheidet, an der Finanzierung ändert sich nichts. Und auch wenn die Kassen durch eine 100prozentige Bewilligungsquote des MDKs kein Geld mehr hätten, bekäme er sein Geld. Dann eben finanziert durch die zu erhebenden Zusatzbeiträge.

Du reimst dir was zusammen, was zu deinem Weltbild passt und lässt dich auch durch Tatsachen nicht beirren. Frag doch am besten mal beim MDK nach, was er von deinen Thesen hält, wenn du den Kassenmitarbeitern nicht glaubst.
Das schrieb ich...und deine Antwort verdreht den Inhalt in die entgegengesetzte Richtung. Das verstehe wer will...

'Nocheinmal...ich unterstelle NICHT, dass die KK dem MDK die Fallentscheidung anheim stellt oder gar vorschreibt. Betrachte es aus der Sicht des MDK und dessen wirtschaftliche Abhängigkeit von der KK, sowie der alltäglichen Erkenntnis, dass die KK zunehmend unter Druck stehen, aus bekannten Gründen ihr Handeln zu ökonomisieren.'

Ich beende die Diskussion. Es hat keinen Sinn-

Gruss
KKA
Bei allem Geschwurbel:

Bist du der Meinung, dass der MDK entgegen seiner ärztlichen Auffassung jemanden arbeitsfähig schreibt oder Leistungen verweigert, weil er sich aufgrund der Finanzierung durch die Kassen direkt oder indirekt dazu verpflichtet fühlt?

Kurz - stellst du die Unabhängigkeit des MDK in Frage und unterstellst den dort tätigen Ärzten "Gefälligkeitsgutachten"?

Verfasst: 26.08.2013, 23:09
von roemer70
KKA hat geschrieben:Betrachte es aus der Sicht des MDK und dessen wirtschaftliche Abhängigkeit von der KK, sowie der alltäglichen Erkenntnis, dass die KK zunehmend unter Druck stehen, aus bekannten Gründen ihr Handeln zu ökonomisieren.'
Manches Mal frage ich mich, ob Du auch liest, was wir hier schreiben, KKA:
roemer70 hat geschrieben:Der MDK wird IMMER bezahlt, egal wie das Gutachten ausfällt. Es gibt keine Erfolgsquote, keinen Erfüllungsgrad und auch keine monetären Auswirkungen.
Steht ganz oben auf Seite 5. Und dann noch das hier:
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Die Kassen. Und? Im § 281 SGB V ist genau beschrieben, wie die Finanzierung erfolgt. Die Kassen müssen pro Mitglied zahlen und können nicht sagen: "Also MDK, wenn du nicht in unserem Sinne entscheidest, bekommst du kein Geld mehr." Egal wie der MDK entscheidet, an der Finanzierung ändert sich nichts. Und auch wenn die Kassen durch eine 100prozentige Bewilligungsquote des MDKs kein Geld mehr hätten, bekäme er sein Geld.
Oder auch hier:
http://www.mdk.de/902.htm
Oder hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Medizinisc ... nanzierung

Abhängigkeit gibt es höchstens in einer Richtung: Die KK ist abhängig von den Entscheidungen des MDK.

Ich weiß nicht, wie wir es noch deutlicher machen sollen.

Zu Deiner Frage nach der Notwendigkeit der MDK-Einschaltung:
§ 12 Abs. 1 SGB V: "Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen."
Wenn Du es mangelndes Vertrauen in die Umsetzungsfreude der Ärzteschaft im Hinblick auf obigen § nennen willst, dann ja. Der Kasse kommt die Rolle des Finanzministers zu, der den Blick auf die Ausgaben lenken muss.

Verfasst: 26.08.2013, 23:30
von Poet
KKA hat geschrieben:...Betrachte es aus...der alltäglichen Erkenntnis, dass die KK zunehmend unter Druck stehen, aus bekannten Gründen ihr Handeln zu ökonomisieren.'

Ich beende die Diskussion. Es hat keinen Sinn-

Gruss
KKA
@KKA: Es hat auch keinen Sinn. Ich habe Dein Posting mal gekürzt...und auf den Punkt gebracht. Genau darum geht es. Alles andere wäre Schönfärberei.

Und mit etwas Abstand geht es auch um Kontrolle und dass die Ärzteschaft und Versichertenschaft weiß, dass auch in einer Solidargemeinschaft Dinge kontrolliert und nicht einfach hingenommen werden.

Über die Hintergründe dieses Steuerungshebels habe ich schon genug gesagt.

Verfasst: 27.08.2013, 06:05
von derKVProfi
Kritik am MDK kann man schon vorbringen!

http://www.youtube.com/watch?v=86JECHB0JC0

Man sollte aber die Kirche im Dorf lassen!

man muss das mal etwas durchforsten, optimieren und glätten. Erste Initiativen gibt es ja:

asscompact.de/article/politik-will-anspruch-auf-krankengeld-praktikabel-gestalten/im-fokus/y/contentpool/57863?prsidnt=235996

betriifft auch das Thema "lückenlos", dass ja wohl der Hauptstreitpunkt ist, auch wenn es nicht den MDK betrifft. Dass das ein Hauptstreitpunkt ist, kann man auch schön in diesem Forum nachvollziehen.

Ich bin schon der Meinung, dass man das, was der MDK macht besser und vor allem transparenter machen kann und auch muss! Auch hierzu gibt es doch reichlich Material hier im Forum!

Das System ist aber rundsätzlich richtig und Kontrolle und Mangement sind wichtig!