No need to worry, I don't shoot the messenger...vlac hat geschrieben:
@KKA: Gracious madam (sic!), I that do bring the news made not the match
Gruss
KKA
Moderator: Czauderna
Wenn es eine offizeille Mitgliedschaft ist, die nach entsprechenden Mahnungen ruht, gibt es nur einen Nachlass in Form eines reduzierten Säumniszuschlages, aber keinen Beitragserlass.
Gibt es keine offizielle Mitgliedschaft (d.h. offizielle Mitgliedschaft endete irgendwann ohne Folgeversicherung), ist nach dem Wortlaut des Gesetzes ein völliger Erlass sowohl der Beiträge als auch der Säumniszuschläge bis zum Zeitpunkt der Meldung bei der Kasse vorgesehen.
Wie seriös der Focus-Artikel ist, bleibt abzuwarten, ebenso wie insbesondere die noch ausstehenden Durchführungsbestimmungen.