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Verfasst: 06.05.2013, 23:33
von Rossi
Nun ja Jochen, hiermit triffst Du den Nagel mal wieder auf den Kopf.

Die Diskussion in diesem Thread macht mich allerdings wieder total nachdenklich.

Die Kassenmitarbeiter werfen ganz offensichtlich nicht die Angelroute raus und versuchen auch keinen kranken Fisch einzufangen.

Es wird ganz offensichtlich mit einer aalgatten Nummer versucht, es mit Pauken und Trompeten abzulehnen. Jeder Strohhalm ist dabei offensichtlich behilflich.

@Martina, macht dies Dich nachdenklich?!

Verfasst: 06.05.2013, 23:35
von Poet
Rossi hat geschrieben:@Poet
Du wirfst hier den § 206 SGB V sehr eindrucksvoll in die Runde. Meine Gretchenfrage, hast Du den § 206 richtig gelesen und auch verstanden?!
Rossi, beim letzten Mal als Du mich so etwas gefragt hast, sahst Du rechtlich nicht ganz so gut aus bei dem End-Ergebnis.

Wir wollen es dabei und ohne Beleidigungen belassen und der TE helfen.

Ich bin also genau wie Cicero gespannt...

Verfasst: 06.05.2013, 23:45
von roemer70
Rossi hat geschrieben:Die Kassenmitarbeiter werfen ganz offensichtlich nicht die Angelroute raus und versuchen auch keinen kranken Fisch einzufangen.

Es wird ganz offensichtlich mit einer aalgatten Nummer versucht, es mit Pauken und Trompeten abzulehnen. Jeder Strohhalm ist dabei offensichtlich behilflich.
Rossi, Du schriebst doch, dass Du kritikfähig seist.
Jetzt habe ich für meine Kritik keine gesetzlichen Normen, aber der Anstand als Fundament sollte Dich doch eigentlich von solchen pauschalisierenden Sätzen wie oben abhalten, oder?

Verfasst: 07.05.2013, 20:49
von Lady Butterfly
Rossi hat geschrieben: @Lady Butterfly
Zitat:
Rossi, wieso bringst du das nicht mal deinen Kollegen vom den Jobcentern und Sozialämtern bei? die könnten soooo viel gutes tun....



Was hat dies in aller Wellt jetzt wieder mit diesem Sachverhalt von Martina´s Vater zu tun?

Können wir sachlich diskutieren oder machen wir es auf eine andere Schiene!?
zur Sache war doch schon auf der zweiten Seite alles gesagt....Martina soll bei der zuständigen Kasse die Möglichkeit einer Familienversicherung für die Zeit zwischen Aufgabe der Selbständigkeit und Rentenbeginn prüfen lassen.

seitdem versuchst du doch mal wieder, zu erzählen, dass sämtliche Kassenmitarbeiter ihre Arbeit schlecht machen - ob nun mit Absicht (aus Gründen des Kostenmanagements) oder aufgrund von fehlender Fachkompetenz. Wie auch immer: du bist er einzige, der sich wirklich im Paragrafendschungel auskennt.

versteh mich bitte nicht falsch: ich schätze deine Fachkompetenz und auch deine - manchmal andere - Denkweise. Was mich aber manchmal stört, sind die verweise wie z. B. hier
Glaubst Du im ernst daran, dass der Kassenmitarbeiter dann noch den Familienmeldebogen aushändigt und gezielte Frage stellt, was vor Jahren gewesen ist? Es wird mündlich oder gar am Telefon abglehnt und danach ist Feierabend. Es wird in der Regel noch nicht einmal das Verwaltungsverfahren (Familienmeldebogen) zur Prüfung der materiellen Anspruchsvoraussetzungen eingeleitet. Denn hieraus könnte man es erkennen. Aber will man dies ( 73 Jahr alt und krank)?
nutze doch deine Fachkompetenz, wirf dein Wissen und deine Ideen in den Ring - aber lass bitte diese - meiner Meinung nach - etwas hochnäsige Art und Weise.

und denk daran: es hat kein Otto-Normalverbraucher Interesse daran, vor irgendwelchen Männern in roten Röcken zu stehen und denen zu lauschen - die Poster hier haben i. d. R. Interesse daran, dass die Probleme möglichst schnell und unkompliziert gelöst werden.

Gruß und einen schönen Rest-Abend
Lady Butterfly

Verfasst: 07.05.2013, 21:40
von Rossi
Nun ja, wir sollten alle mal wieder herunterkommen.

Vielleicht hat es einfach damit zu tun, dass mir in meiner Praxis immer nur die Negativbeispiele präsentiert werden.

Ferner ist mir sehrwohl bewusst, dass das Mitgliedschaftsrecht bzw. die Fami ein sog. Massengeschäft ist. Dort werden natürlich teilweise Fehler gemacht, weil es manchmal einfach zuviel ist. Man kann es nicht mit einem Sachbearbeiter im SGB II oder SGB XII vergleichen, der nur für 150 Fälle zuständig ist. Aber auch dort werden selbstverständlich Fehler gemacht.

Wir wollen alle nur hoffen, dass die Angelegenheit des schwer kranken Vaters von Martina so schnell wie möglich geregelt wird. Es soll im Krankheitsfall abgesichert sein und sich so schnell wie möglich in ärztlicher Behandlung begeben.

Dies hast Du - Lady Butterfly - auch schon gepostet. Dabei muss die Ehefrau (Gütertrennung) nicht unbedingt erst einmal Haus und Hof verlieren und Cash uff den Tisch legen. Über 70-jährigen nimmt man nicht das letzte ein und alles. Alte Bäume verpflanzt man auch nicht, dies dürfte jedem bekannt sein.

Verfasst: 07.05.2013, 22:13
von Poet
Rossi hat geschrieben:...Dabei muss die Ehefrau (Gütertrennung) nicht unbedingt erst einmal Haus und Hof verlieren und Cash uff den Tisch legen. Über 70-jährigen nimmt man nicht das letzte ein und alles. Alte Bäume verpflanzt man auch nicht, dies dürfte jedem bekannt sein.
...sehe ich genauso und sollte nicht Ziel einer gesetzlichen Kasse sein.

Verfasst: 13.05.2013, 20:01
von xmartinaxx
Hallo zusammen,

nach dem Antrag bei der Familienversicherung kam folgender Brief zurück:

[img]http://imageshack.us/photo/my-images/19 ... ersich.jpg[/img]

Der zeigt das Bild leider nicht an... ihr müsst den link kopieren und in die adressleiste vom browser kopieren.. ging leider nicht anders,da ich hier nichts gefunden habe, um Anhänge hochzuladen

Verfasst: 13.05.2013, 20:09
von xmartinaxx
Das erst etwa 700Euro verdient hatte ich ja schon geschrieben. Damit scheidet er doch schon komplett für die GKV aus oder nicht? Aber die Private kann er sich mit über 500Euro auch nicht erlauben.. da sind wir ja dann wieder wo wir angefangen haben und der Teufelskreis beginnt von neuem. :(

Ich finds im übrigends echt schade, dass ihr euch hier verbal prügelt, denn das ist echt nicht zielführend :(

Verfasst: 13.05.2013, 20:46
von Rossi
Sorry, so wird das nix.

Die Kasse hat ganz offensichtich nur aktuell in 2013 geprüft und nicht die Jahre davor. Lady Butterfly hat es in diesem Post auch sehr eindrucksvoll geschildert. Sie prüft nämlich nur die aktuelle Situation und nicht die Situation vor Jahren . Sie hält es nicht für nötig, weil leider kein expliziter Antrag gestellt wurde. Genau deswegen landet dein Vater derzeit leider nicht in den richtigen Heimathafen. Dass die Familienversicherung nicht von einem Antrag abhängig ist, sondern kraft Gesetz eintritt, interessiert hier zumindest Lady Buttefly nicht.

Noch einmal:

Hat der Vater nach der Gewerbeabmeldung in 2001 bis zur ersten Rentenauszahlung in 2003 über irgendwelches Einkommen verfügt?

Wenn ja, über welches eigenes Einkommen und wie hoch war es?


Gucke Dir am besten ggf. die Steuerbescheide aus den Jahren 2001 - 2003 an, ob dort für den Vater ein steuerpflichtiges Einkommen vorhanden war.


Der Vater kommt nur über die ggf. rückwirkende Eintragung der Familienversicherung in den Jahren 2001 - 2003 wieder in die GKV. Die aktuelle Ablehnnung ist korrekt.

Es müssen also ggf. 3 Dinge gemacht werden:

- rückwirkende Eintragung der Familienversicherung in den Jahren 2001 - 2003

- Eintragung der Mitgliedschaft nach § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V ab dem 01.04.2007

- Erlassantrag der nachzuzahlenden Beiträge in der Zeit vom 01.04.2007 bis Eintragung.


Ich drücke es mal klar und deutlich aus. Du benötigst ggf. für diese Aktion Jemanden, der sich in dem Wust von GKV und PKV sehr gut auskennt. Du musst ggf. umfangreiche Schriftsätze anfertigen, und die GKV ggf. mit der Nase druff zu stossen.

Solche Fälle habe ich in der Praxis schon mehrfach gehabt.

Ich (Mitarbeiter einer Sozialamtes) musste leider für die betroffenen Kunden die Familienmeldebögen ausfüllen, dazu noch noch ein dezidiertes Schreiben, dass die Fami rückwirkend eingetragen werden muss. Dann auch noch den Anzeigebogen zur Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V mit dem entsprechenden Erlassantrag (natürlich auch fundamentiert).

Danach hat es leider in der Regel erst funktioniert.

Vielleicht hilft Dir dein Sozialamt auch, allerdings nur dann, wenn es sich in diesem Wust auskennt.

Verfasst: 14.05.2013, 07:44
von Czauderna
Hallo,
nicht nur die Mitarbeiter vom Sozialamt können Fragebogen ausfüllen, das können Mitarbeiter von Krankenkassen auch. Also, wenn es Zeiten ohne Einkommen und ohne Gewerbe gab, dann hin zu r Kasse, darauf ansprechen und Antrag zur Familienversicherung ausfüllen oder ausfüllen lassen und unterschreiben. Einfach machen und sich nicht einreden lassen, dass es bei allen Kassen in Deutschland für solche Fälle eine "Abwehrhaltung" gibt.
Als Praktiker sehe ich da kein Problem, allerdings verkenne ich nicht, dass der Gedanke dieser rückwirkenden Familienversicherung nun nicht wirklich jedem Kassenmitarbeiter sofort als Möglichkeit kommt, aber dafür gibt es Foren wie dieses, als Gedankenanstoss.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 14.05.2013, 10:32
von xmartinaxx
Also soweit ich die Unterlagen entziffern kann bekam er nach der Anmeldung der Firma im Jahr 2001 von 2001 bis 2002 Berufsunfähigkeitsrente von 473.55euro wovon er glaube ich auch die pkv zahlen musste weiß ich aber nicht genau. Ab 2003 bekam er dann wohl Altersrente von 700 Euro plus 50euro sozialzusxhlag oder so also 750euro

Verfasst: 14.05.2013, 10:53
von Czauderna
xmartinaxx hat geschrieben:Also soweit ich die Unterlagen entziffern kann bekam er nach der Anmeldung der Firma im Jahr 2001 von 2001 bis 2002 Berufsunfähigkeitsrente von 473.55euro wovon er glaube ich auch die pkv zahlen musste weiß ich aber nicht genau. Ab 2003 bekam er dann wohl Altersrente von 700 Euro plus 50euro sozialzusxhlag oder so also 750euro
Hallo,
dann ist die Frage mit der Familienversicherung auch geklärt - da ist rückwirkend nix zu machen.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 14.05.2013, 11:18
von xmartinaxx
Und nun :-(
An dem Punkt waren wir jetzt schon öfter Familienversicherung nimmt einen nicht und pkv will nur zu horrenden Preisen die er gar nicht zahlen kann da ist der Teufelskreis wieder :-\

Verfasst: 14.05.2013, 14:25
von derKVProfi
Nun, das Thema Familienversicherung war eine Chance und beui der Aufarbeitung der Fakten, was ja so noch nicht gemacht wurde, zeigte sich, dass der weg so nicht geht.

Ich sehe aber die Tür noch nicht geschlossen, aber das sollte man wirklich, weil es ein komplexer Fall ist, persönlich bei Sichtung der Unterlagen besprechen. Thema "ein Tag zwischen Ende Selbstständigkeit und Rentenbezug würde ja reichen für Familienversicherung"! Aber das könnte auch eine strittige Frage sein, die u.U. rechtlich auszufechten ist!

Wenn diese wege alle nicht gehen, dann gehen Sie zurück zu meinem ersten Beitrag:

Es ist wie es ist!

Change it! - Geht nicht!

Leave It! - auch nicht die Lösung!

Love It! - und so ist es!

Entweder zahlen die Kinder oder die Eltern gehen zum Sozialamt! Wollen sie es nicht, dann muss man das auch hinnehmen unbd laufen lassen. Das sind erwachsene Menschen!

Zum Helfen gehören imemr mindestens zwei Menschen: einer der helfen will und einer der sich helfen lässt!

Ich bleibe dabei, was ich ganz am Anfang gesagt habe: es ist nur in Akteneinsicht möglich den Knoten aufzulösen!

Verfasst: 14.05.2013, 15:11
von Poet
xmartinaxx hat geschrieben:Und nun :-(
An dem Punkt waren wir jetzt schon öfter Familienversicherung nimmt einen nicht und pkv will nur zu horrenden Preisen die er gar nicht zahlen kann da ist der Teufelskreis wieder :-\
@Martina: An diesem Punkt waren wir aber auch schon, die Familienversicherung nimmt ihn schon, nur müssen die Vorraussetzungen passen. Du hattest in einem der ersten Beiträge geschrieben, die PKV lief bis Mai 2001. Jetzt schreibst Du, dass er von einer BU-Rente ggf. die private Versicherung bis 2002 finanziert hat. Sorry, aber das macht einen riesen Unterschied und solche löchrigen Angaben machen es schwer, Dir und Deinen Eltern nach dem sehr guten Ansatz von Rossi zu helfen.

Deshalb noch mal exakt:

Wann wurde das Gewerbe genau abgemeldet?
Ab wann genau wurde eine BU-Rente bezogen?
Bis wie lang lief die private Krankenversicherung?

Ansonsten bleibt wirklich nur das was KVProfi geschrieben hat.