fristlose KÜ, trotz gerichtl. Vergleich, Verweigerung KG

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

Poet
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Beitrag von Poet » 24.04.2013, 21:55

AlfonsoX hat geschrieben: Den gerichtlichen Vergleich mit Beschluss vom 20.04.13 meinte sie, sei
"schwebend" ich möge mich doch bitte an meinen Anwalt oder AG wenden,
das sei schließlich Arbeitsrecht. Da kann die KK nix machen.
@AlfonsoX: Was erzählen die denn, wieso soll der schwebend sein? Schwebend unwirksam ist z.B. etwas was dem Grunde nach gilt aber noch dem Einverständnis eines Dritten bedarf. Schwebend wirksam ist etwas, was wirksam ist aber erst zu einem späteren Zeitpunkt.

Und was hat das mit Deinem Fall zu tun? Die Beitragsabteilung soll den AG erinnern, dass die DEÜV-Meldung rückwirkend gemacht werden muss. Klar ist das Aufgabe der Kasse...

AlfonsoX
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Beitrag von AlfonsoX » 25.04.2013, 14:49

Hi @all, hi Czauderna

heute habe ich ein Schreiben erhalten "Ende des Krankengeldes am 08.05.13"
darin werden alle Krankheitszeiten ab 28.05.2013 3 Jahre
in die Vergangenheit berechnet. Sprich 28.05.13 - 08.05.10

Wie finde ich raus, welche Blockzeiten es gibt und ob die Berechnung
der KK richtig ist? ich bezweifle das stark.
Was die Fristen betrifft, musste man wissen welche Blockfrist im Schreiben
über das Leistungsende stand ?
1) wie gesagt es gibt ein KK Schreiben vom 14.07.11

Anspruch endet zum 01.09.11, Bezugszeiten waren
(vermtl. EFZ 42T)
15.10.09 - 24.11.09 (40T)
25.01.09 - 09.03.10 (44T)
08.07.10 - 31.07.11 (388T)
am 01.08.11 nahm ich wieder eine Beschäftigung auf
01.08.11 - 01.09.11 Restanspruch (31T)
Summe 545/546


2) das Schreiben von heute beinhaltet folgende Zeiten:
28.05.10 - 31.07.11
04.10.11 - 05.10.11
10.12.12 - 11.12.12
07.01.13 - 08.01.13

in diesem Schreiben wird einfach von heute => 3 Jahre in die Vergangenheit gerechnet.

In keinen der Schreiben wurden Blockfristen aufgelistet.

AlfonsoX
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Beitrag von AlfonsoX » 25.04.2013, 15:02

hier steht ja das Grundlegende über KG und Blockfristen drinn.
kv-media.de/kg_dauer.php

Also müsste ich nur herausfinden, welche Krankheiten es gab und ob das unterschiedliche waren. Diese Info sollte ich über die KK erhalten und auch über meinen Hausarzt oder?
Wichtig ist ja der Beginn der Krankheit herauszufinden, wessen ich heute krankgeschrieben bin. Wenn es eine andere KH ist wie 2011, dann spielt ja das vergangene keine Rolle, sondern mit jeder neuen Krankheit beginnt eine separate Blockfrist.

AlfonsoX
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Beitrag von AlfonsoX » 25.04.2013, 15:41

@Cicero
Vorabanmeldung wenn schon denn schon, kann auch nur denn gemacht wrden wenn grundsätzlich das Urteil rechtskräftig ist, insofern paßt die Aussage schon.
Quatsch ist das Cicero! ein Vergleich ist ein vollstreckbarer Titel!
Der Vergleich wurde vom Gericht höchstpersönlich beschlossen.


@Poet
@AlfonsoX: Was erzählen die denn, wieso soll der schwebend sein?
Weil die einfach nur dumm in der Birne sind, möchten mich halt am liebsten
in eine Schublade schieben und Stempel drauf.

Also vom Anwalt her weis ich jetzt, dass mein AG mich irgendwann Anfang
Mai vielleicht wieder bei der KK anmelden wird... Dann wäre mal die 1.
Hürde genommen.

2. Hürde ist, die wollen mir nur mein KG von dem Zeitpunkt an zahlen,
als ich Druck gemacht hab 08.04. und haben mir heute bereits das Ende
in Aussicht gestellt zum 08.05. ohne das die Blockfristen sauber berechnet
wurden.

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 25.04.2013, 19:02

AlfonsoX hat geschrieben:@Cicero
Vorabanmeldung wenn schon denn schon, kann auch nur denn gemacht wrden wenn grundsätzlich das Urteil rechtskräftig ist, insofern paßt die Aussage schon.
Quatsch ist das Cicero! ein Vergleich ist ein vollstreckbarer Titel!
Der Vergleich wurde vom Gericht höchstpersönlich beschlossen.
.
Sorry mein Fehler, vergesse immer das das ein Vergleich ist, denn ist natürlich klar das denn da schon mal eine Vorabanmeldugn erfaßt werden kann. Grundsätzlich. Schwebend ist da gar nix mehr. Sondern fest zementiert. Bitte nochmals um Entschuldigung. Also ich kenne das so das meitnes denn mit der nächsten Lohnabrechnugn denn die Meldungen erstellt werden. Sollte denn "eigentlich" in den nächsten Tagen erfolgen.Hoffe ich mal.
Zuletzt geändert von CiceroOWL am 26.04.2013, 06:17, insgesamt 1-mal geändert.

AlfonsoX
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Beitrag von AlfonsoX » 26.04.2013, 01:23

Mensch das ist wichtig :) macht nen himmelweiten Unterschied^^
ja, aller Voraussicht nach wird mein AG die Abrechnung und Meldung in den nächsten Tagen veranlassen.

Bleibt nur noch die Geschichte mit den Blockfristen...
die bereitet mir ein wenig Kopfschmerzen, wie war das mal mit der Zermürbungstaktik?
Sobald ich hier nähere Infos von der KK erhalte, poste ich die mal hier
rein.

CiceroOWL
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Blockfristen

Beitrag von CiceroOWL » 26.04.2013, 07:25

Vieleciht hilft der Link hier erstmal weiter

bkk.de/arbeitgeber/neu-lexikon-sv-und-steuerrecht/?tx_bkklexikon_pi1[bkkl-item]=159569&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub0]=0000001:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub1]=0000004:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub2]=0000007:263129_bv

Poet
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Beitrag von Poet » 26.04.2013, 15:45

AlfonsoX hat geschrieben:...ja, aller Voraussicht nach wird mein AG die Abrechnung und Meldung in den nächsten Tagen veranlassen.
...sehr gut!

AlfonsoX
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Beitrag von AlfonsoX » 26.04.2013, 16:46

Hi Cicero,

danke, das Grundprinzip der Blockfristen ist mir klar. Dein Link gibt nochmals mehr Details her. Sehr gut Smile

Mir war bisher nur unklar, wie ich der KK gegenüber dem Bescheid des Ende des KG zum 08.05.13 reagieren soll,
da hier keine Blockfristen angegeben sind.

Wegen den fehlenden Grundlagen, wie die auf das Ende kommen
habe ich mich dazu entschieden einen Brief aufzusetzen.

Inhalt:

- Aufforderung den Plichten nach §§ 13 – 15 SGB 1 nachzukommen
- Rechtsfolgebelehrung, Pflichtverletzung führ zu rechtswidrigen Verwaltungsakt der ggf. auzuheben ist (vgl. §§ 44 – 48 SGB X)
- Pflichtverletzung führ ggf. zu Schadensersatz (vgl. § 839 BGB)

- Verweis auf §48 SGB V Abs. 1+2
- Aufforderung zur Aufklärung wie das Ergebnis zu stande kommt
(Blockfristen / Krankheitszeiten) und welche (zusammengefassten) Krankheiten zu welchen Blockfristen geführt haben


Gibts noch was zu beachten, hab ich was übersehen?

Sobald ich hier nähere Infos von der KK erhalten habe, kann ich prüfen,
ob das Ergebnis soweit richtig ist.

AlfonsoX
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Beitrag von AlfonsoX » 29.04.2013, 22:37

habe heute die schriftl. Aufforderung zur Aufklärung über das Leistungsende am 08.05.13 der KK übergeben.

Da dieser Termin schon bald ist, gibt es in anbetracht der kurzen Zeit bis zum Leistungsende (Ironie, die Leistung hat noch nicht mal begonnen)
irgendeine Frist, in der die KK Stellung beziehen muss?

Bzw. was ist mit dem Widerspruch hat der nicht aufschiebende Wirkung?


gibt es irgendwas was ich machen kann, dass durch den Bescheid vom 24.04. nicht das KG zum 08.05.13
eingestellt wird, der VS Schutz erlischt und ich vor vollendeten Tatsachen gestellt werde?

leser
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Beitrag von leser » 30.04.2013, 00:35

AlfonsoX hat geschrieben:gibt es irgendwas was ich machen kann, dass durch den Bescheid vom 24.04. nicht das KG zum 08.05.13
eingestellt wird, der VS Schutz erlischt und ich vor vollendeten Tatsachen gestellt werde?
ähm... möglicherweise hab ich es überlesen - Antrag auf ALG nach § 145 SGB III gestellt?
(Voraussetzung ist allerdings eine mehr als sechsmonatige Minderung ihrer Leistungsfähigkeit - bis zu bestimmten Grenzen - und eine verminderte Erwerbsfähigkeit im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung nicht festgestellt worden ist.)

Wenn Anspruch besteht, besteht auch Versicherungsschutz. Den Antrag solltest Du auf jeden Fall stellen

AlfonsoX
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Beitrag von AlfonsoX » 30.04.2013, 01:39

also Antrag auf ALG1 stellen, wegen AU wird dieser mit nem Schreiben abgelehnt.
dannach Antrag auf ALG2 stellen, wieder mit nem Schreiben quittieren lassen und dann zum Anwalt?
rechtsanwalt-koeper.de/index.php/global/artikel/krankenkasse_arbeitsamt_jobcenter/

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Beitrag von CiceroOWL » 30.04.2013, 07:17

Sory aber hier hier irrt die AfA meienes Erachtens dus tehtsst zzwar den Arbeitsmarkt nich im Sinne von § 117, 136 ff. zur Verfügung aber, du Hast einen Anspruch auf Leistungen nach § 145 ff. SGB III meiner Ansicht nach.

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... lg-145.pdf

Vieleich thilft dieser Link weiter

AlfonsoX
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Beitrag von AlfonsoX » 30.04.2013, 16:56

also Cicero / leser ich weis ehrlich nicht, was ALG1? mit Arbeitsunfähigkeit zu tun hat... oO

Klär mich auf

AlfonsoX
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Beitrag von AlfonsoX » 30.04.2013, 17:40

aktueller Stand:

war vorhin persönlich bei der KK, am Do wird eine Kollegin die Arbeit meiner Sachbearbeiterin prüfen
und gibt Bescheid, ob die Berechnung der Blockfristen sauber erfolgt ist.
Weiter habe ich erfahren, dass im Jahr 2008 ein neues System eingeführt wurde und dort nur die Daten
von 2009 - 2013 ersichtlich sind. Das würde passen, dass meine SB nur bis 2010 die Daten geprüft hat.

Habe aber hier alle Daten bis '98!

Das erste Mal ist bei mir am 28.03.06 F328 vermerkt worden.
Am 18.09.06 dann F329.

Die aktuelle AU beginnt mit F329+G

da mir die Kollegin heute sagte, dass Krankheitsbilder mit unterschiedlichem Schweregrad zusammengefasst werden,
müsste also F328 vom 28.03.06 die erste Blockfrist ausgelöst haben. Somit würde diese bis 28.03.12 gehen.
In dieser Zeit, vom 01.08.11 - 13.01.13 habe ich gearbeitet.
Demzufolge müsste am 29.09.12 eine neue Blockfrist mit neuem Anspruch auf 78W KG entstanden sein?

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