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Verfasst: 21.07.2013, 14:38
von KKA
Hallo Roemer,

inflationäre §§ Auflistung, dazu noch wenn § soundso nicht greift dann käme § suchmichmal zur Anwendung, aber nur dann, wenn §§ schlagmichtot davon nicht betroffen ist, ist für viele Mitleser kaum durchschaubar. Lass es mich mit anderen Worten versuchen zu erklären......Ich gehe dabei stets von der ALTEN Regelung aus!

Du unterstreichst immer wieder den Punkt, wonach IMMER (ich komme später auf das 'IMMER der Versicherte.. zurück) der Versicherte die Verantwortung für die Folgen aus nicht lückenloser AU Bescheinigung zu tragen hat. Das ist zweifelsohne rechtens und aus deiner Sicht bzw. der KK und des Gesetzgebers absolut korrekt.
Demzufolge ist das ...ja was nun.....ich nenne es mal BSG Fallenopfer, mittels Benachrichtigung durch die KK, ab Datum soundso

1. nicht mehr berechtigt KRG Leistungen zu beziehen

2. nicht mehr Mitglied der betreffenden KK ist (§192/V)

3. aufgefordert, für eine Weiterversicherung im Rahmen der freiwilligen Versicherung unverzüglich bzw. innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens Sorge zu tragen

Aus 192/V erkenne ich partout kein 'Fortbestehen der Mitgliedschaft' wenn

a/ der Versicherte AU und arbeitslos ist (arbeitslos NACH Feststellung der AU)

b/ der Versicherte ärztlicherseits weiterhin krankgeschrieben ist und die AfA ALG I Leistungen demzufolge verweigert (da für den Arbeitsmarkt nicht verfügbar, wie es so schön heisst)

c/ der Versicherte keinen Zugriff auf eine Familienversicherung hat

d/ der Versicherte keine HartzIV Leistungen bezieht

Und diese Fallkonstellationen sind anscheinend nicht selten anzutreffen.

Das der 'Nicht-mehr-Versicherte' gesetzlich in der Pflicht steht eine Krankenversicherung abzuschließen, ist korrekt (§5V).

Nur, der Versicherte ist nach wie vor von seinem Arzt krankgeschrieben, der MDK bescheinigt ihm Arbeitsfähigkeit. Der Widerspruch wird abgelehnt. Fachanwälte, Sozialverbände und der liebe Gott :) sind jetzt gefragt, mittels Klage beim Sozialgericht dem Versicherten zu seinem Recht (und damit Leistungsanspruch) zu verhelfen. Vorausgesetzt, der Nicht-mehr-Versicherte hat a/ die finanziellen Mittel, b/ die psychische und/oder physische Kraft und c/ ein ihm behilfliches soziales Umfeld, um den Rechtsanspruchmarathon durchzustehen. Bekanntlich kann dieser Vorgang, bis zur engültigen Rechtsprechung/Entscheidung, sehr viel Zeit in Anspruch nehmen.

Und, was macht der, wohlgemerkt kranke, Versicherte?

Er ist einkommenslos und kann sich eine freiwillige Versicherung geschweige denn PKV nicht leisten. Er hat durchaus berechtigte Existenzängste und fragt sich, mangels Kenntnis des SGB Urwalds, wie er in der Zwischenzeit seinen Unterhalt bestreiten soll.

Sicher verweist du den Nicht-mehr-Versicherten jetzt auf H4 Ansprüche oder rätst den Gang zum Sozialamt zwecks Grundsicherung und Krankenversicherung.

Das der kranke Nicht-mehr-Versicherte mit all dem (KK, Anwalt, Gericht, Jobcenter, AfA, Ärzten, Sozialamt usw.) völlig überlastet sein kann, ist dem Gesetzgeber offensichtlich engtgangen..und wird an mancher Stelle auch gern übersehen. Die Verantwortung für diesen Irrsinn wird schlichtweg auf den Bürger abgewälzt. Ein Ergebnis des hemmungslosen neoliberalen Profitwahns.
Es könnte, ja müsste im Sinne einer Solidargemeinschaft immer möglich sein (...und wäre es auch), diesen Menschen schneller zu helfen bzw. die Gesetze dahingehend zu ändern.

Obwohl ich die Neuregelung im Detail nicht kenne, ist zu vermuten, dass diese Erleichterungen für die Versicherten beinhalten. Endlich, wenn dem so ist!

Und, mein lieber Roemer, nein, ich will hier keine Ängste schüren. Im Gegenteil. Aus den vielen 'BSG-Fällen' hier, sind aber genau diese Ängste m.E. verständlich, nachvollziehbar und berechtigt. Denn ohne Hilfe von Außen, geht es offensichtlich nicht wenigen Menschen schlechter als notwendig.

Jetzt sind wir d'accord... :D

Gut schwitzen! 8)
Gruss
KKA

Verfasst: 21.07.2013, 15:29
von roemer70
KKA hat geschrieben:inflationäre §§ Auflistung, dazu noch wenn § soundso nicht greift dann käme § suchmichmal zur Anwendung, aber nur dann, wenn §§ schlagmichtot davon nicht betroffen ist, ist für viele Mitleser kaum durchschaubar. Lass es mich mit anderen Worten versuchen zu erklären......Ich gehe dabei stets von der ALTEN Regelung aus!
Und genau weil die §§ nicht für jeden nachvollziehbar sind, habe ich den Vergleich mit den Sitzgelegenheiten im vorherigen Beitrag gebracht.
KKA hat geschrieben:Du unterstreichst immer wieder den Punkt, wonach IMMER (ich komme später auf das 'IMMER der Versicherte.. zurück) der Versicherte die Verantwortung für die Folgen aus nicht lückenloser AU Bescheinigung zu tragen hat.
Wo bitte schön tue ich das? Ich schreibe hier ausschließlich über das "Was passiert mit meiner Mitgliedschaft, wenn das KG endet?". Ob man jetzt eine Lücke in der AU verursacht hat oder vom MDK af geschrieben wird, habe ich nicht einfließen lassen. Das ist auch eine andere Baustelle.
KKA hat geschrieben:Das ist zweifelsohne rechtens und aus deiner Sicht bzw. der KK und des Gesetzgebers absolut korrekt.
Nur zur Info: Mein Arbeitgeber wendet die "BSG-Falle" noch immer nicht an. Spielte eh keine Rolle für meine letzten Beiträge.
KKA hat geschrieben:Demzufolge ist das ...ja was nun.....ich nenne es mal BSG Fallenopfer, mittels Benachrichtigung durch die KK, ab Datum soundso
1. nicht mehr berechtigt KRG Leistungen zu beziehen
Richtig.
KKA hat geschrieben:2. nicht mehr Mitglied der betreffenden KK ist (§192/V)
Nicht richtig, habe ich jetzt schon mehrfach geschrieben. Derjenige ist NICHT nicht mehr Mitglied (ich weiß, doppelte Negation - fürchterlich), sondern die Mitgliedschaft besteht NICHT mehr aufgrund des weggefallenen KG-Anspruches fort. Die Mitgliedschaft hat aber noch NICHT geendet - dafür sind PKV oder FV erforderlich!
KKA hat geschrieben:3. aufgefordert, für eine Weiterversicherung im Rahmen der freiwilligen Versicherung unverzüglich bzw. innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens Sorge zu tragen
Oder für einen der anderen Absicherungszustände zu sorgen.
KKA hat geschrieben:Aus 192/V erkenne ich partout kein 'Fortbestehen der Mitgliedschaft' wenn

a/ der Versicherte AU und arbeitslos ist (arbeitslos NACH Feststellung der AU)

b/ der Versicherte ärztlicherseits weiterhin krankgeschrieben ist und die AfA ALG I Leistungen demzufolge verweigert (da für den Arbeitsmarkt nicht verfügbar, wie es so schön heisst)

c/ der Versicherte keinen Zugriff auf eine Familienversicherung hat

d/ der Versicherte keine HartzIV Leistungen bezieht

Und diese Fallkonstellationen sind anscheinend nicht selten anzutreffen.
Der hier diskutierte Part des §192 besagt, dass die Mitgliedschaft (ehemals) Versicherungspflichtiger weiter besteht, solange KG-Anspruch besteht bzw. KG bezogen wird. Es sichert also das Loch ab, in das jemand ohne diesen § fiele, wenn er z.B. kein Arbeitsentgelt mehr erhielte - dann griffe die Versicherungspflicht nach §5 nicht mehr. Und genau dafür ist §192 da - er erhält die Mitgliedschaft für den Zeitraum, in dem keine Versicherungspflicht nach § 5 mehr vorliegt, aber KG das Thema ist.
KKA hat geschrieben:Das der 'Nicht-mehr-Versicherte' gesetzlich in der Pflicht steht eine Krankenversicherung abzuschließen, ist korrekt (§5V).
Und das ist auch gut so! Den "Nicht-mehr-Versicherten" gibt es übrigens nicht - siehe unten.
KKA hat geschrieben:Nur, der Versicherte ist nach wie vor von seinem Arzt krankgeschrieben, der MDK bescheinigt ihm Arbeitsfähigkeit. Der Widerspruch wird abgelehnt. Fachanwälte, Sozialverbände und der liebe Gott :) sind jetzt gefragt, mittels Klage beim Sozialgericht dem Versicherten zu seinem Recht (und damit Leistungsanspruch) zu verhelfen. Vorausgesetzt, der Nicht-mehr-Versicherte hat a/ die finanziellen Mittel, b/ die psychische und/oder physische Kraft und c/ ein ihm behilfliches soziales Umfeld, um den Rechtsanspruchmarathon durchzustehen. Bekanntlich kann dieser Vorgang, bis zur engültigen Rechtsprechung/Entscheidung, sehr viel Zeit in Anspruch nehmen.
Was bedeuten würde, dass der Versicherte auch im Recht ist und sich nicht nur im Recht fühlt. Ansonsten vollkommen korrekt.
KKA hat geschrieben:Und, was macht der, wohlgemerkt kranke, Versicherte?
Da fällt mir noch einmal die Abgrenzung von "krank" und "arbeitsunfähig" ein. Aber ich weiche vom Thema ab... Weiter geht's!
KKA hat geschrieben:Er ist einkommenslos und kann sich eine freiwillige Versicherung geschweige denn PKV nicht leisten. Er hat durchaus berechtigte Existenzängste und fragt sich, mangels Kenntnis des SGB Urwalds, wie er in der Zwischenzeit seinen Unterhalt bestreiten soll.

Sicher verweist du den Nicht-mehr-Versicherten jetzt auf H4 Ansprüche oder rätst den Gang zum Sozialamt zwecks Grundsicherung und Krankenversicherung.
Und er fällt nicht durchs soziale Netz. Gut, oder? Gibt es nicht in jedem Land der Welt. Und seine Krankenversicherung behält er auch noch.
Klingt zynisch, aber im Grunde trotzdem eine gute Sache.
KKA hat geschrieben:Das der kranke Nicht-mehr-Versicherte mit all dem (KK, Anwalt, Gericht, Jobcenter, AfA, Ärzten, Sozialamt usw.) völlig überlastet sein kann, ist dem Gesetzgeber offensichtlich engtgangen..und wird an mancher Stelle auch gern übersehen. Die Verantwortung für diesen Irrsinn wird schlichtweg auf den Bürger abgewälzt. Ein Ergebnis des hemmungslosen neoliberalen Profitwahns.
Welcher "Nicht-mehr-Versicherte"? Den gibt es nicht. Den gab es, wenn er sich um gar nichts bemüht hat. Aber auch das ist nun absehbar Geschichte ("Platzzuweisung", Du erinnerst Dich).
KKA hat geschrieben:Es könnte, ja müsste im Sinne einer Solidargemeinschaft immer möglich sein (...und wäre es auch), diesen Menschen schneller zu helfen bzw. die Gesetze dahingehend zu ändern.
Worum geht es Dir hier? BSG-Falle? War kein Thema bei der Klärung der Weiterversicherung. Und diese ist gewährleistet. Die Versicherten (!) bekommen also weiterhin ihre Behandlungen bezahlt.
KKA hat geschrieben:Obwohl ich die Neuregelung im Detail nicht kenne, ist zu vermuten, dass diese Erleichterungen für die Versicherten beinhalten. Endlich, wenn dem so ist!
Im Endeffekt bedeutet die Neuregelung (grob vereinfacht), dass man, wenn man sich gar nicht kümmert und null Reaktionen zeigt, ganz automatisch in die Pflichtmitgliedschaft nach §5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V rutscht. Das war auch mal ursprünglicher Gedanke, aber dann war doch Mitwirkung gefordert. Wer die nicht leistete, konnte bis dato auch nicht versichert werden. Also eher eine Pflicht für die, die sich verpflichten ließen. Ein richtiger "Zwang" wird es erst jetzt.
KKA hat geschrieben:Und, mein lieber Roemer, nein, ich will hier keine Ängste schüren. Im Gegenteil. Aus den vielen 'BSG-Fällen' hier, sind aber genau diese Ängste m.E. verständlich, nachvollziehbar und berechtigt. Denn ohne Hilfe von Außen, geht es offensichtlich nicht wenigen Menschen schlechter als notwendig.
Das Ängste Schüren haben ja auch die fachlich katastrophalen Zeitungsartikel besorgt. Du spiegelst die Ängste hier - Schüren würde ich das noch nicht nennen. Aber die Angst davor, nicht (mehr) versichert zu sein, ist unbegründet. Und genau darum ging es mir.

Und jetzt noch ein wenig generelles off-topic:
Ja, das System, das wir haben, mag schwierig erscheinen oder sein und manchmal auch gefühlt unmöglich zu stemmende Brocken in den Weg legen - vor allem, wenn man eher mit seinem eigenen körperlichen oder geistigen Zustand beschäftigt ist.
Aber dafür gibt es Hilfe. Man muss sie aber auch in Anspruch nehmen. Einigeln, verstecken, aussitzen - das hilft hier und in vielen anderen Dingen kein Stück weiter. Es verschlimmert sogar häufig die Situation.
Viele Fälle (auch hier im Forum) hätten einfacher und schöner gelöst werden können, wenn man frühzeitig Dinge in Angriff genommen hätte.
Heinricht sagt immer so schön: "Sprechenden Menschen kann man helfen." Dem möchte ich jetzt nichts mehr hinzufügen.
KKA hat geschrieben:Jetzt sind wir d'accord... :D
Vielleicht auch nicht. :wink: Aber wir haben für Aufklärung gesorgt - und das ist auch viel wert.

Dir auch einen schönen Sonntag!
roemer70

Verfasst: 21.07.2013, 19:00
von Czauderna
Hallo,
"Und jetzt noch ein wenig generelles off-topic:
Ja, das System, das wir haben, mag schwierig erscheinen oder sein und manchmal auch gefühlt unmöglich zu stemmende Brocken in den Weg legen - vor allem, wenn man eher mit seinem eigenen körperlichen oder geistigen Zustand beschäftigt ist.
Aber dafür gibt es Hilfe. Man muss sie aber auch in Anspruch nehmen. Einigeln, verstecken, aussitzen - das hilft hier und in vielen anderen Dingen kein Stück weiter. Es verschlimmert sogar häufig die Situation.
Viele Fälle (auch hier im Forum) hätten einfacher und schöner gelöst werden können, wenn man frühzeitig Dinge in Angriff genommen hätte.
Heinricht sagt immer so schön: "Sprechenden Menschen kann man helfen." Dem möchte ich jetzt nichts mehr hinzufügen."

Doch, dem ist schon etwas hinzuzufügen - nämlich dass dies zu 100% zutrifft und von mir nur unterstrichen werden kann. Ein Großteil der(nicht nur in diesem Forum) behandelnden Fällen wäre mit Sicherheit nicht so "ausgeufert", wenn sich beide Seiten von Anfang an zusammengesetzt und vernünftig miteinander geredet hätten - meine Meinung. Stattdessen sind einige dieser Fälle mittlerweile bei Strafanzeigen gegen diverse Beteiligten und Verfassungsbeschwerden angelangt. Die armen Versicherten, die Ausgangspunkt waren und sind, blicken schon selbst durch den eigenen Fall nicht mehr durch und lassen sich inzwischen im Internet ihren Schriftwechsel von sog. Experten verfassen. Erfolge selbst
wurden nur sehr sehr sporadisch gemeldet. Aber, nichts desto Trotz, solche Foren sind wichtig um sich Rat und Anregungen zu holen, aber wie auch immer, das persönliche Gespräch mit seiner Kasse wird dadurch nicht ersetzt oder entbehrlich gemacht.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 22.07.2013, 14:09
von KKA
@ Roemer

Ich lasse deinen Beitrag unkommentiert stehen und komme bei (der sich sicher bietenden) Gelegenheit darauf zurück.

Zu 100% unterschreibe ich den von dir und Czauderna aufgezeichneten Weg des Konsens suchenden Gespräches mit der KK......allerdings sollte das auch im umgekehrten Sinne Anwendung finden, was eher selten vorkommt wenn ich mir die (KRG Streit)Fälle nur in diesem Forum anschaue.

Und wenn ihr beiden schreibt, Hilfe stünde stets zur Verfügung, dann nehme ich mir 5 bis 10 Beispiele aus diesem Forum und frage, wo und wann bekommt der Betroffene Hilfe? Bezog sich das 'Aber dafür gibt es Hilfe. Man muss sie aber auch in Anspruch nehmen' (Czaudernas Post) auf Hilfestellung von der KK, oder waren damit der teure Fachanwalt, der VdK, die Patientenberatung, der liebe Nachbar usw. gemeint?
Hilfestellung von der KK in streitbaren Fällen (MDK Gutachten, KRG Einstellung), wie z.B. 'melden sie sich bei der AfA, damit ihnen keine finanziellen Nachteile entstehen' (was sollte der SB auch sonst schreiben)?
Damit unterstelle ich nicht, dass KK nicht hilfsbereit wären!!!!!!! Es gibt in diesem Forum sicher die gleiche Anzahl an wertvollen Hinweisen, oder Fällen, die mit ein/zwei (Experten)Antworten für den Fragesteller zufriedenstellend beantwortet/gelöst wurden. Kurz: Ich verallgemeinere nicht. Wenn da nur nicht die oft kausalen Begriffe wie MDK/Aktenlage/Leistungsentzug im Wege wären..... :wink:

Du merkst, Roemer, ich widme meine Beiträge der Praxis...aus der Sicht des Versicherten.... :D

Ja, wir haben gemeinsam aufgeklärt und das ist gut so!

Gruss
KKA

Verfasst: 22.07.2013, 17:05
von GerneKrankenVersichert
KKA hat geschrieben: Zu 100% unterschreibe ich den von dir und Czauderna aufgezeichneten Weg des Konsens suchenden Gespräches mit der KK......allerdings sollte das auch im umgekehrten Sinne Anwendung finden, was eher selten vorkommt wenn ich mir die (KRG Streit)Fälle nur in diesem Forum anschaue.
DAS halte ich jetzt mal für eine gewagte Schlussfolgerung. Und die fällt für mich in dieselbe Kategorie wie deine ständigen Hinweise auf unfreundliche, unverschämte Sachbearbeiter und Kassen, die ihren (bisherigen) Versicherten einfach den Versicherungsschutz kündigen. Deine eigene Betroffenheit kann ich nachvollziehen, allerdings macht sie dich nicht unbedingt zu einem objektiven Beobachter. Ganz im Gegenteil, ich sehe es so, dass damit Ratsuchende eher verunsichert und davon abgehalten werden, sich an ihren (Achtung Ironie) unverschämten Ansprechpartner zu wenden, der eher selten einen Konsens sucht und denjenigen am liebsten aus der Versicherung kicken würde.

Verfasst: 22.07.2013, 20:43
von broemmel
KKA, du drehst und windest dich dauernd hin und her.

Und Kenntnis von der Materie hast Du wirklich nicht. Deine Kenntnisse errätst Du hier aus dem Forum mit einer einseitigen Brille.

Diskussionen sind leider sinnlos. In Diskussionen im Internet besteht kein Spielraum für "zwischen den Zeilen lesen". Wunder St Du Dich wirklich nicht das jede Diskussion bei Die beinhaltet "das habe ich nicht gemeint ... usw "

Wenn man bei Dir so genau schreibt das kein Missverständnis möglich ist heisst es Amtsdeutsch.

Viel Spass. Schreib mal mit einem Anwalt

Verfasst: 22.07.2013, 23:05
von KKA
broemmel hat geschrieben:KKA, du drehst und windest dich dauernd hin und her.

Und Kenntnis von der Materie hast Du wirklich nicht. Deine Kenntnisse errätst Du hier aus dem Forum mit einer einseitigen Brille.

Diskussionen sind leider sinnlos. In Diskussionen im Internet besteht kein Spielraum für "zwischen den Zeilen lesen". Wunder St Du Dich wirklich nicht das jede Diskussion bei Die beinhaltet "das habe ich nicht gemeint ... usw "

Wenn man bei Dir so genau schreibt das kein Missverständnis möglich ist heisst es Amtsdeutsch.

Viel Spass. Schreib mal mit einem Anwalt
Nun, Broemmel, es gibt Leute, die Geschriebenes entweder nicht verstehen können, oder wollen. Mit Verlaub, bei dir bin ich mir nicht sicher in welche Kategorie du fällst.

Bleib deiner 'so ist es und basta' Philosphie treu und belästige mich nicht mit deinen undurchdachten und anmaßenden Kommentaren.

Bemühe dich nicht um Antwort, es wäre sinnlos.


Gruss
KKA

Verfasst: 22.07.2013, 23:37
von KKA
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
KKA hat geschrieben: Zu 100% unterschreibe ich den von dir und Czauderna aufgezeichneten Weg des Konsens suchenden Gespräches mit der KK......allerdings sollte das auch im umgekehrten Sinne Anwendung finden, was eher selten vorkommt wenn ich mir die (KRG Streit)Fälle nur in diesem Forum anschaue.
DAS halte ich jetzt mal für eine gewagte Schlussfolgerung. Und die fällt für mich in dieselbe Kategorie wie deine ständigen Hinweise auf unfreundliche, unverschämte Sachbearbeiter und Kassen, die ihren (bisherigen) Versicherten einfach den Versicherungsschutz kündigen. Deine eigene Betroffenheit kann ich nachvollziehen, allerdings macht sie dich nicht unbedingt zu einem objektiven Beobachter. Ganz im Gegenteil, ich sehe es so, dass damit Ratsuchende eher verunsichert und davon abgehalten werden, sich an ihren (Achtung Ironie) unverschämten Ansprechpartner zu wenden, der eher selten einen Konsens sucht und denjenigen am liebsten aus der Versicherung kicken würde.
Halte sie für gewagt, aber WIE du meine 'Schlussfolgerung' *** und mit 'meinen ständigen (WO???) Hinweisen auf unfreundliche, unverschämte Sachbearbeiter und Kassen' (WO??) in Verbindung bringen kannst, hätte ich eher aus Broemmels Feder erwartet.

Behauptest du im Ernst, es hat in diesem Forum keine Fälle gegeben, wo KK SB arrogant und unverschämt agiert haben? Diese Fälle spreche ich an, du hingegen unterstellst mir, ich neige dazu zu sagen 'wie immer', ich würde damit ALLE Kassen und deren MA meinen.

Wenn du wirklich so dünnhäutig bist und meinen kritischen, ABER DIFFERENZIERTEN Anmerkungen nur mit verallgemeinender geflissentlicher Rhetorik und Unterstellungen begegnen kannst, habe ich mich in dir getäuscht. Leider.

Im Übrigen hat 'mein Fall' nicht das geringste mit meinen Beiträgen zu anderen (als die meinen) Themen zu tun. Ich schrieb zu meinem Fall u.a., dass es ein Problem gibt (MDK/Aktenlage/KRG Einstellung), aber auch, dass meine Kasse nach dem SGB handelt, ja ich sogar mich einer guten Beratung erfreuen darf. Scheinbar sind solche Kommentare bei dir und Anderen nur dazu geeignet, ignoriert zu werden, damit ausschließlich das negative Bild des bösen KKA hier reflektiert wird. Kritische Anmerkungen sind ganz offensichtlich unerwünscht.

Machts Sinn hatte Recht. Kritik wird hier einseitig interpretiert, natürlich zum Nachteil derer, die nicht 'praxisorientiert' sind und die vielleicht nicht immer mit dem Handeln einzelner Kassen und deren MA einverstanden sind.

Gottseidank gibt es noch den einen oder anderen KK'ler hier, mit dem eine sachliche Auseinandersetzung möglich ist, bzw.der Beiträge neutral behandelt.

Gruss
KKA

Verfasst: 22.07.2013, 23:46
von roemer70
Hallo KKA,

ja, wie bekomme ich Hilfe bei der KK?
Zum Beispiel dann, wenn mir aufgezeigt wird, welche rechtlichen Möglichkeiten ich habe. Wie und bis wann ein Widerspruch zu stellen ist. Ggf. welche Unterlagen beizufügen sind. Dass der Widerspruch nicht auch noch für einen formuliert wird, liegt in der Natur der Sache. Dafür könnte ich ihn sogar diktieren. Und einer besonderen Form bedarf er auch nicht.
Und wo finde ich Rechtsgrundlagen?

Alles Fragen, die sich ständig hier im Forum finden. Und für die man auch Antworten bei der Kasse bekäme.

Und Hinweise zu nachfolgenden Einkommensmöglichkeiten sind doch besser als ein Verweis auf Google, oder? Du findest es vielleicht zynisch, ich nenne es soziale Verantwortung - eine Perspektive, auch wenn einem der vorherige Status natürlich lieber wäre.

Hinzu kommen weitere, auch unentgeltlich tätige Stellen. Und ich habe gelernt, dass Kosten hier auch nicht gleichbedeutend mit Qualität sein müssen. Genausowenig wie Titel oder die Anzahl von Forenbeiträgen. Im Zweifelsfall zählt in der Rolle als Hilfegebender nur eines: Ahnung von der Materie.

Desweiteren möchte ich einen Eindruck ergänzen: Ich habe beim Lesen Deiner Beiträge das Gefühl, dass Du eine zu Ungunsten der Versicherten getroffene Entscheidung immer oder häufig als falsch ansiehst. Und ebenso häufig wird der Begriff "Krankheit" mit "Arbeitsunfähigkeit" gleichgesetzt - wenn diese Begriffe gleich wären, dürfte ich persönlich nie wieder arbeiten. Ich kann es aber - krank ja / arbeitsunfähig nein. Das nur am Rande.

Nicht immer sind Recht und Rechtsprechung mit höchsten Moral- oder Sozialvorstellungen vereinbar. Dafür sind dem System auch Grenzen gesetzt. Diese halten es letztlich auch am Leben, denn nur so bleibt es finanzierbar - ganz allgemein gesprochen und ausdrücklich nicht nur auf KG bezogen.

KKA, ich widme meine Beiträge auch der Praxis - mit dem Ziel, etwas zu erreichen. Aber auch Grenzen aufzuzeigen oder Wahrscheinlichkeiten realistisch wiederzugeben.

Gruß
roemer70

Verfasst: 23.07.2013, 10:24
von KKA
roemer70 hat geschrieben:Hallo KKA,

ja, wie bekomme ich Hilfe bei der KK?
Zum Beispiel dann, wenn mir aufgezeigt wird, welche rechtlichen Möglichkeiten ich habe. Wie und bis wann ein Widerspruch zu stellen ist. Ggf. welche Unterlagen beizufügen sind. Dass der Widerspruch nicht auch noch für einen formuliert wird, liegt in der Natur der Sache. Dafür könnte ich ihn sogar diktieren. Und einer besonderen Form bedarf er auch nicht.
Und wo finde ich Rechtsgrundlagen?

Wenn dem so ist, bitte sehr, es geht doch. Endlich eine klare Aussage zu meiner Frage. Nicht mehr und nicht weniger!

Und Hinweise zu nachfolgenden Einkommensmöglichkeiten sind doch besser als ein Verweis auf Google, oder? Du findest es vielleicht zynisch, ich nenne es soziale Verantwortung - eine Perspektive, auch wenn einem der vorherige Status natürlich lieber wäre.

Wohlwissend, dass in vielen Fällen die AfA nicht zahlen wird, ja, das finde ich zynisch. Wohlwissend, da die betreffenden Fälle sicher auch von SB der KK zur Kenntnis gelangen.

Hinzu kommen weitere, auch unentgeltlich tätige Stellen. Und ich habe gelernt, dass Kosten hier auch nicht gleichbedeutend mit Qualität sein müssen. Genausowenig wie Titel oder die Anzahl von Forenbeiträgen. Im Zweifelsfall zählt in der Rolle als Hilfegebender nur eines: Ahnung von der Materie.

Korrekt, habe ich nie in Frage gestellt!

Desweiteren möchte ich einen Eindruck ergänzen: Ich habe beim Lesen Deiner Beiträge das Gefühl, dass Du eine zu Ungunsten der Versicherten getroffene Entscheidung immer oder häufig als falsch ansiehst.

Aus deiner Sicht 'falsch'. Aus Beitrags intensiven Fällen zeichnet sich für den Leser ein Bild ab, dass ich zusammenfassend in meinen Beiträgen kommentiere bzw. kritisiere, mit der Folge das mir Wörter de facto im Munde umgehdreht werden. Korrektur oder eine andere Meinung erwünscht, aber bitte nicht nach Broemmelscher Art, nämlich anmaßend und teilweise schlichtweg unverschämt und dumm. Sorry, ist aber so..

Und ebenso häufig wird der Begriff "Krankheit" mit "Arbeitsunfähigkeit" gleichgesetzt - wenn diese Begriffe gleich wären, dürfte ich persönlich nie wieder arbeiten. Ich kann es aber - krank ja / arbeitsunfähig nein. Das nur am Rande.

Exakt, nur das der Versicherte/ hier Betroffene das ganz anders sieht...und ich das auf dieser Basis aufgreife. Das zwischen Krankheit und AU technisch, also lt. Gesetz, unterschieden wird, ist nachvollziehbar, leider aber in vielen hier geschriebenen Fällen, meist ausgehend von zweifelhaften MDK Gutachten wie z.B. Entscheidung nach Aktenlage (und obwohl der Betroffene beide Kriterien krank/AU erfüllt), mehr als zweifelhaft. Und wenn ich dazu kritisch Stellung beziehe, rollt eine Verteidigungslawine in großen Stil auf mich zu (Motto: du hast keine Ahnung von der Materie). Das einzelne Fälle nicht immer anhand der hier dargestellten Sachlage, weder von 'euch' noch dem Kritiker, korrekt beurteilt werden, und andere Fälle aufgrund der Komplexität mit Forumsarbeit allein nicht beurteilt werden können, sollten wir uns vielleicht gemeinsam zu Gemüte führen. Im Übrigen behaupte ich nie mit der Materie vertraut zu sein; vielmehr greife ich aus meinder Sicht nicht korrekte / nachvollziehbare Entscheidungen und/oder Handlungspraktiken einzelner Kassen, sowie der teilweise leistungshemmenden und der Genesung nicht dienlichen Gesetzgebung auf.

Nicht immer sind Recht und Rechtsprechung mit höchsten Moral- oder Sozialvorstellungen vereinbar. Dafür sind dem System auch Grenzen gesetzt.

Wie wahr, und aus diesem Grunde gestatte ich mir tiefkritisch darüber zu schreiben. Gesetz bedeutet nicht automatisch, dass es kritiklos hingenommen werden muss, übrigens ein gegenteiliger Eindruck entsteht mir, wenn die bereits erwähnte Lawine in Gang gesetzt wird. Eine widersprechende Meinung dazu zu äußern ist eine Sache, aber Nichtwissen oder gar Dummheit (Broemmel) zu unterstellen ist so anmaßend wie unnötig.

KKA, ich widme meine Beiträge auch der Praxis - mit dem Ziel, etwas zu erreichen. Aber auch Grenzen aufzuzeigen oder Wahrscheinlichkeiten realistisch wiederzugeben.

Im Prinzip absolut korrekt und manchen von 'euch' gelingt das auf sachlichem Weg, so manch anderen leider nicht.
Für mich ist das Thema beendet.

Gruss
KKA

Verfasst: 23.07.2013, 11:35
von Czauderna
Hallo Ihr 3, liegt es an der Hitze, oder was ist los ?
Ihr habt Euch schon meilenweit vom Eingangsbeitrag entfernt und fang nun noch an persönliche "Nettigkeiten" auszutauschen - bitte cool bleiben.
Ich finde, jeder von Euch hat Argumente eingebracht die sachlich und zu tolerieren sind (bis auf die persönlichen Bemerkungen). Ich bin als Kassenmitarbeiter zwar auch ein "gebranntes Kind", aber ich kann auch die Argumentation von KKA. nachvollziehen, zwar nicht alle, aber immerhin soviel dass es immer noch sachlich zugehen sollte.
Also bitte - cool bleiben - die Hitze macht uns allein schon zu schaffen, da müssen wir nicht noch das Feuer künstlich entfachen.
Gruss
Czauderna
PS :@KKA - was deine Bemerkung zu "Machts Sinn" betrifft - der ist als Beispiel denkbar schlecht - ein brillianter Fachmann und Rechtskenner, leider aber mit zu grossen Scheuklappen behaftet, hätte er diese mal abgelegt, dann taugte er auch als Beispiel für einen kritischen aber auch fairen Forumsuser.

Verfasst: 23.07.2013, 12:38
von GerneKrankenVersichert
Czauderna hat mal wieder recht. Ich setze das im "Frust-Thread" fort.