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Verfasst: 10.06.2013, 13:52
von Poet
sailor hat geschrieben:Und ich hatte diesbezüglich auf Erfahrungsberichte gehofft. Da brauche ich keinen Versicherungsprofi dazu, sondern lediglich jemanden, der so etwas bereits abgeschlossen hat und schon einmal krank war.
@sailor: Doch, genau für diese Absicherung brauchst Du jmd. der sich exakt damit auskennt und auch haftet. Erfahrungsberichte von Versicherten nützen Dir nicht wirklich etwas. Das wäre wie wenn Du als VW-Fahrer einen Porsche-Fahrer fragst, wie er mit seinem Auto zufrieden ist und darauf Rückschlüsse auf Dein Auto machen möchtest.
Welche Antwort soll denn von Deiner Kasse herauskommen?
Die PV ist immer an das Trägerunternehmen der KV angegliedert, damit sie wenig Kosten verursacht. Skurril wäre, wenn die PV auch noch eigene hunderte Verwaltungen unterhielte...
Verfasst: 10.06.2013, 14:19
von sailor
Poet hat geschrieben:
Die PV ist immer an das Trägerunternehmen der KV angegliedert, damit sie wenig Kosten verursacht. Skurril wäre, wenn die PV auch noch eigene hunderte Verwaltungen unterhielte...
Also wenn ich das bisher richtig verstehe, dann irrst Du Dich diesbezgl.! Da es sich um eine ausländische KV handelt gibt es bei denen keine PV. Da diese aber in Deutschland Pflicht ist, muss man sie bei einem Deutschen Versicherer abschließen. Und wenn ich jetzt noch alles richtig verstanden habe, dann sind die verpflichtet, einem eine solche PV zu gewähren, wenn nachweisbar eine KV vorhanden ist (in diesem Fall über den EWR Dienstleister bei einer ausländischen KV).
Verfasst: 10.06.2013, 14:26
von GerneKrankenVersichert
derKVProfi hat geschrieben:Zahlungsmoral und Versicherung - ich bitte Sei! Es gibt einen Vertrag in dem steht, was bezahlt wird!
Deer Versicherer schuldet die vertraglich vereinbarte leistung udn Sie den vertraglich vereinbarten Beitrag, wobei der Beitrag variabel ist, die Leistung im Sinne des Umfangs nicht!
Das ist die Theorie. Dass es in der Praxis quer durch alle Versicherungstypen auch anders läuft, beweisen dieses und ähnliche Foren. Und dann ist es wichtig zu wissen, wie und wo man die vertraglich geschuldeten Leistungen einfordern kann.
derKVProfi hat geschrieben:
Die Pflegepflicht der GKV endet, wenn Sie die Mitgliedschaft in der Krankenkasse beenden! Sie müssen dann eine Pflegepflicht bei einer PKV abschließen!
So absolut stimmt das nicht. Wie sieht es denn bei den Internationalen Policen aus? Wird da auch eine Pflegeversicherung mit den in Deutschland bekannten Leistungen angeboten? Wenn ja, wie ist es mit der Vorversicherungszeit und Leistungsansprüchen geregelt, wenn der Fragesteller kurz nach dem Wechsel zurück in die GKV zum Pflegefall wird und dort die Vorversicherungszeiten noch nicht erfüllt hat?
Verfasst: 10.06.2013, 14:27
von Poet
@sailor: Nein, ich meine doch dass die PV in Deutschland an die entspr. KV-Unternehmen angegliedert ist.
Verfasst: 10.06.2013, 14:32
von GerneKrankenVersichert
Poet hat geschrieben:
@sailor: Doch, genau für diese Absicherung brauchst Du jmd. der sich exakt damit auskennt und auch haftet. Erfahrungsberichte von Versicherten nützen Dir nicht wirklich etwas. Das wäre wie wenn Du als VW-Fahrer einen Porsche-Fahrer fragst, wie er mit seinem Auto zufrieden ist und darauf Rückschlüsse auf Dein Auto machen möchtest.
Erfahrungsberichte helfen doch dann etwas, wenn herauskommt, dass die Versicherung nur zäh leistet (soll es alles geben, und wie willst du dann einen Berater haftbar machen) und der Gerichtsstand in Übersee ist?
Dieses "nur die Profis können Auskunft geben und wissen, wo es lang geht" erscheint mir etwas überheblich und arrogant.
Poet hat geschrieben:
Die PV ist immer an das Trägerunternehmen der KV angegliedert, damit sie wenig Kosten verursacht. Skurril wäre, wenn die PV auch noch eigene hunderte Verwaltungen unterhielte...
Und es gibt bei bestimmten Konstellationen die Möglichkeit, nur die Pflegeversicherung freiwillig weiterlaufen zu lassen. Ich denke, um diese Möglichkeit geht es Sailor.
Verfasst: 10.06.2013, 14:40
von sailor
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
Erfahrungsberichte helfen doch dann etwas, wenn herauskommt, dass die Versicherung nur zäh leistet (soll es alles geben, und wie willst du dann einen Berater haftbar machen) und der Gerichtsstand in Übersee ist?
Dieses "nur die Profis können Auskunft geben und wissen, wo es lang geht" erscheint mir etwas überheblich und arrogant.
Danke für den Beitrag, seh ich genauso. Ich will hier keine Stellung beziehen aber der Geschäftspartner wäre ja wohl eine GmbH. "mit beschränkter Haftung". Ups. Falsch Beraten? Hier kann es um Leben, Tod und Existenzen gehen... Da frag ich nicht nur beim Makler nach auch wenn der in dieser etwas komplexeren Sache sicher schon alle Antworten parat hat.
Poet hat geschrieben:
Die PV ist immer an das Trägerunternehmen der KV angegliedert, damit sie wenig Kosten verursacht. Skurril wäre, wenn die PV auch noch eigene hunderte Verwaltungen unterhielte...
Und es gibt bei bestimmten Konstellationen die Möglichkeit, nur die Pflegeversicherung freiwillig weiterlaufen zu lassen. Ich denke, um diese Möglichkeit geht es Sailor.[/quote]
Exakt!
Verfasst: 10.06.2013, 17:14
von derKVProfi
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
Das ist die Theorie. Dass es in der Praxis quer durch alle Versicherungstypen auch anders läuft, beweisen dieses und ähnliche Foren. Und dann ist es wichtig zu wissen, wie und wo man die vertraglich geschuldeten Leistungen einfordern kann.
Wunderbar! Die vertraglich geschuldete Leistung eines Vertrages im bürgerlichen Recht fordert man vor dem Amts- oder Landgericht ein!
GKV ist nicht bürgerliches Recht und die GKV schuldet war auch Leistung, allerdings ist die Leistungsdefinition etwas variabler!
derKVProfi hat geschrieben:
Die Pflegepflicht der GKV endet, wenn Sie die Mitgliedschaft in der Krankenkasse beenden! Sie müssen dann eine Pflegepflicht bei einer PKV abschließen!
So absolut stimmt das nicht. Wie sieht es denn bei den Internationalen Policen aus? Wird da auch eine Pflegeversicherung mit den in Deutschland bekannten Leistungen angeboten? Wenn ja, wie ist es mit der Vorversicherungszeit und Leistungsansprüchen geregelt, wenn der Fragesteller kurz nach dem Wechsel zurück in die GKV zum Pflegefall wird und dort die Vorversicherungszeiten noch nicht erfüllt hat?
Die PPV wird auf der Basis geltendem Rechts bei einer deutschen PKV abgeschlossen!
Verfasst: 10.06.2013, 17:18
von derKVProfi
sailor hat geschrieben:GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
Erfahrungsberichte helfen doch dann etwas, wenn herauskommt, dass die Versicherung nur zäh leistet (soll es alles geben, und wie willst du dann einen Berater haftbar machen) und der Gerichtsstand in Übersee ist?
Der Gerichtsstand ist in Deutschland wenn der Wohnsitz bzw. der gewöhnliche Aufenthalt Deutschland ist! Das ist EU/EWR Recht!
Dieses "nur die Profis können Auskunft geben und wissen, wo es lang geht" erscheint mir etwas überheblich und arrogant.
Danke für den Beitrag, seh ich genauso. Ich will hier keine Stellung beziehen aber der Geschäftspartner wäre ja wohl eine GmbH. "mit beschränkter Haftung". Ups. Falsch Beraten? Hier kann es um Leben, Tod und Existenzen gehen... Da frag ich nicht nur beim Makler nach auch wenn der in dieser etwas komplexeren Sache sicher schon alle Antworten parat hat.
Das ist Unsinn, weil der Vermittler haftet und diese Haftung nicht beschränkt werden kann. Es besteht eine entsprechende Vermögensschaden-Haftpflicht Versicherung! Der Versicherer ist bei BaFin zugelassen und registriert.
Poet hat geschrieben:
Die PV ist immer an das Trägerunternehmen der KV angegliedert, damit sie wenig Kosten verursacht. Skurril wäre, wenn die PV auch noch eigene hunderte Verwaltungen unterhielte...
Und es gibt bei bestimmten Konstellationen die Möglichkeit, nur die Pflegeversicherung freiwillig weiterlaufen zu lassen. Ich denke, um diese Möglichkeit geht es Sailor.
Exakt!
Die PPV wird bei einer deutschen PKV eingedeckt![/quote]
Verfasst: 10.06.2013, 17:53
von derKVProfi
1. Gerichtsstand in Deutschland, wenn man in Deutschland lebt! Im jeweiligen EU-Land, wenn man in einem EU-Land lebt. Gerichtsstand Sitz der Gesellschaft, wenn man außerhalb der EU lebt
2. Eine internationale KV ist eine PKV, wenn man in Deutschland lebt, versicherungsfrei ist und die Mitgliedschaft in der GKV mit einem Nachweis dieser Versicherung beendet! Das ist so und wird niemals anders sein. Die PPV ist dann bei einer deutschen PKV abzuschließen, wenn man seinen Wohnsitz / gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat!
3. internationale Krankenversicherungen sind anders als deutsche PKV-Tarife. Nicht jede erfüllt die Pflicht zur Versicherung gemäß § 193.3. VVG.
4. ALC ist eine von mehreren Möglichkeiten die derzeit von Spezialsten angeboten werden. Welche KV geeignet ist, ist das Ergebnis einer persönlichen Beratung durch einen Versicherungsmakler. ALC ist auch kein Versicherer, sondern ein Dienstleister. Der risikoträger ist ein internationaler Versicherungskonzern!
5. die Neue KV GmbH ist zwar eine GmbH, ist aber NICHT im Endkundenbereich aktiv, sondern Spezialist für Versicherungsvermittler. Die Haftung ist bei Beratungen von Endkunden nicht beschränkt, wenn der Vermittler eine GmbH ist, weil 1. der Berater unbeschränkt haftet und 2. der Versicherer und die Versicherungsscheinnummer im Rahmen der Erstinformation bekannt gegeben werden müssen. Diese Daten sind der IHK bekannt und werden regelmäßig überprüft!
6. Haftung??!! Ein Vermittler haftet für Vermögensschäden aus der Beratung und Vermittlung. Natürlich sind solche Fälle möglich und nicht alle sind durch die Versicherung gedeckt (nicht gedeckt sind Unfähigkeit und falsche Aussagen, wenn diese vorsätzlich oder grob fahrlässig erfolgen). Wenn es aber einen eindeutigen Vertrag gibt, stellt sich die Frage, welches fehlende Leistungsmerkmal nachher eine Haftung auslöst!
Und ansonsten: Für mich stellt sich die Frage, ob sailor für ein solches Produkt überhaupt geeignet ist! Warum? Nun, er stellt den Beitrag in den Vordergrund! Das spricht eindeutig gegen ihn als potentiellen Kunden. Der Beitrag ist immer abhängig vom Leistungsumfang und vom Alter, da die Beiträge ja mit zunehmenden Alter steigen!
Außerdem reagiert er auf ein einzelnes Produkt (ALC) ohne die Unterschiede zu kennen!
Die internationale KV ist als PKV nur bedingt empfehlenswert für Menschen, die selbstzahlerfähig sind und mit Geld umgehen können, weil sie Geld haben!
Außerdem ist es eine Alternative für Menschen, die international tätig sind. Das gilt für Deutsche nur dann, wenn Sie die GKV als Anwartschaft fortführen um auch zurück kehren zu können!
Verfasst: 10.06.2013, 20:07
von Poet
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
Erfahrungsberichte helfen doch dann etwas, wenn herauskommt, dass die Versicherung nur zäh leistet
Dieses "nur die Profis können Auskunft geben und wissen, wo es lang geht" erscheint mir etwas überheblich und arrogant.
@GKV: Och nee, ich will gar nicht arrogant wirken, ich halte das nur für ein schwieriges Thema zu dem nur ganz wenige exakt Auskunft geben können aber es trotzdem viele tun. Das mit der Leistungsfähigkeit der Versicherung ist so eine Sache, dann müsste man alle Erfahrungsberichte zu gesetzlichen Kassen auch in die Tonne kloppen, auch bei der besten Kasse werden sich Mitglieder finden, die nicht zufrieden sind. Von daher nützt einem das Befragen ja nicht wirklich was, zumal die EWR-Versicherung als Thema relativ neu ist. Wichtig ist auf jeden Fall, dass derjenige eine ganz genaue Beratung bekommt, denn u.U. hängt hier viel dran. Ich glaube nicht, dass der überwiegende Teil der Kunden z.B. die Relevanz einer GOÄ/GOZ-Begrenzung bei einer PKV versteht.
Und es gibt bei bestimmten Konstellationen die Möglichkeit, nur die Pflegeversicherung freiwillig weiterlaufen zu lassen. Ich denke, um diese Möglichkeit geht es Sailor.
Ich kenne nur das hier http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/23.html und nachdem kann die PV in der besagten Konstellation nicht bei der gesetzlichen Kasse fortgeführt werden.
Nebenbei wollte ich noch erwähnen, dass es mir auch lieber ist, unser sailor bleibt im weltbesten aller gesetzlichen Krankenversicherungssysteme...
Falls ich morgen nicht mehr schreibe -> bitte schaut bei KVProfi im Keller!
Verfasst: 10.06.2013, 20:13
von NEUE KV
sailor hat geschrieben:Auch ich interessiere mich für eine europäische KV.
Kurz der Hintergrund: Ich bin in der GKV freiwillig pflichtversichert, zahle den Höchstbeitrag, bin 36 Jahre alt und gesund. Es sind alle Beiträge pünktlich und bis heute lückenlos bezahlt. Es gab eine Allergie gegen Bäume, diese ist aber dank einer Hyposensibilisierung verschwunden. Ich verzichte gerne auf Risikoabsicherung in dieser Sache.
-- bitte beachten: es gibt gute Gründe, warum man NICHT die GKV verlassen sollte, egal ob nun für eine deutsche PKV oder eine europäische... die sollte man in Ruhe abwägen, bevor man sich entscheidet
Versuche in die Deutsche PKV zu kommen sind gescheitert (Vorerkrankung Ausschluss oder Risikozuschlag). Außerdem arbeite ich in einer Branche (Transporte), die wohl nicht gern gesehen wird.
--- ja, das ist leider inzwischen der Skandal, dass sich die deutschen PKV in einigen Bereichen vollständige aus der Rolle als substitutive Krankenversicherung verabschieden, in dem immer größere Personengruppen aufgrund von Herkunft, Alter oder Beruf her vollkommen abgelehnt werden. Zum Teil reicht es schon, wenn sie im falschen Viertel einer Stadt leben und damit ein schlechtes Credit-Scoring bekommen. Daher ist der Widerstand der deutschen PKV gegen die europäischen Krankenversicherungen an einigen Stellen schon wirklich lächerlich.....
Den Tarif der ALC finde ich sehr interessant. Die Versorgung im Dentalbereich ist wohl lückenhaft, was ich aber verschmerzen kann, denn schließlich zahlt die GKV hier auch kaum etwas. In der GKV zahle ich knapp 600,- € monatlich, das Angebot der ALC liegt bei 169,- bei 600 SB zzgl. Pflegepflicht. Da bleibt einiges übrig, auch um eine eventuelle Zahnbehandlung zu verschmerzen.
-- die Deckung in europäischen Krankenversicherung folgt internationalen Standards und hat daher manchmal in Bereichen, die uns in DEutschland lieb und TEUER sind, durchaus Lücken - das haben Sie richtig gesehen. Zum Zahnbereich darf ich aber hier anmerken, dass es schon bald einen zusätzlichen deutschen Zahntarif geben wird (und dann kann man bei ALC den Zahnbaustein, der ca 36 EUR im Monat ausmacht, einfach abwählen und damit ersetzen).
Leider finde ich nirgends - auch hier nicht - irgendwelche Erfahrungsberichte. Wer kann mir sagen, wie die Zahlungsmoral der ALC ist, wie bei Krankheiten vorgegangen werden muss (kann man einfach zum Arzt, bekommt Rechnung und reicht diese ein, oder muss man soetwas vorher anmelden,...?),
--- Alc hat weltweit viele Tausend Kunden und befindet sich in einem scharfen Wettbewerb mit anderen Anbietern. Da man von einem europäischen Anbieter ohne weiteres zu einem anderen von jetzt auf morgen (mehr oder minder) wechseln kann, weil man zum Beispiel keine Altersrückstellung verliert, ist der Wettbewerb unter den internationalen Krankenversicherungen schärfer als unter deutschen Versicherungsunternehmen, was Service am Kunden und Leistungen betriftt. bei dem, was einige deutsche PKV hier ihren Kunden so zumuten und antun, wären die international bereits lange pleite und aus dem Geschäft draussen.
wie reagieren Ärzte und Krankenhäuser, wenn man mit einer ALC-Verischerung kommt?
-- zuerst einmal sagen Sie dem Doktor/KH dass Sie echter Privatpatient sind und die gerne 3.5-fach abrechnen dürfen..danach gibt es viel Lächeln und extra Service. ansonsten ist das auch für viele Ärzte noch Neuland, aber da SIE eh die Rechnung bekommen, wie bei Privatversicherungen üblich, ist das kein Problem. Im Leistungsfall muss der Arzt noch ein zusätzliches Formular ausfüllen, ist aber auch kein Problem.
Wie erfolgt der Kontakt mit der KV, auf Deutsch, über den Vermittler, über eine englischsprachige Homepage??
-- der Vermittler ist Ihre erste "Verteidigungslinie" und hilft IHnen- dafür bekommt er schliesslich Provisionen. Sie können Sich auf Englisch aber auch immer an die VErsicherer direkt wenden und alle angebotenen Versicherer sind bereits dabei, deutschesprachiges Personal zusätzlich anzustellen.
Ferner interessiert mich, ob ein Risiko besteht, dass diese Form der KV nicht im Rahmen der Versicherungspflicht anerkannt wird und dann das Risiko von erheblichen Nachzahlungen oder ähnlichem besteht.
-- das ist über die BaFin ausreichend und in vollem Umfang geklärt. In mehreren Fällen hat die BaFin deutschen Versicherungsunternehmen deutlich gemacht, dass sie die EWR-Dienstleister als Folgeversicherung anzuerkennen haben.
Einerseits wird immer gesagt, von der Bafin sei diese Form der KV in Deutschland zugelassen aber dann lese ich im Bereich "Germany" auf der ALC Homepage folgenden Satz, den ich nicht ganz verstehe, der mir aber widersprüchlich dazu klingt: "ALC Health offers products in the Germany market under the Insurance Mediation Directive. For the avoidance of doubt ALC Health’s products are not a substitute for German compulsory Public Health insurance (Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG"
-- der "underwriter", also der eigentliche Versicherer ist AXA PPP. Die wurden ein wenig durch die deutsche AXA verunsichert mit Aussagen, die rechtlich falsch sind und gegen die bereits vorgegangen wird. Die Aussage ist daher auf die Website gekommen, ist aber auch im Grunde richtig--- denn was zählt für die Versicherungspflicht ist der § 193 Abs. 3 VVG, da ist das definiert, was Sie haben müssen, um die Versicherungspflicht zu erfüllen. Der § 12 VAG bezieht sich nur auf deutsche Versicherungsunternehmen (...im Inland...) und betrifft daher due EWR-Dienstleister nicht.
Aud der Seite der Bafin fand ich folgenden Link mit genehmigten Unternehmen, die ALC konnte ich nicht finden. Mache ich etwas falsch?
http://www.bafin.de/SharedDocs/Download ... ister.html
-- ALC ist nur Dienstleister. Wichtig ist AXA PPP als tatsächlicher Versicherer und die Finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Da ich ohnehin nicht weiss, ob ich mein Leben lang selbstständig sein werde, interessiert mich auch der Rückweg in die GKV.
-- wenn Sie einen versicherungspflichtigen Job annehmen, dann kommen Sie auch wieder in dei GKV (vorrausgesetzt Sie sind noch nicht über 55 Jahre alt...aber bis dahin haben wir eh die Bürgerversicherung)
Allerdings beachten: die VErträge mit EWR-Dienstleistern hören nicht automatisch an dem Tag auf, an dem die GKV beginnt wie deutsche PKV dies tun. Evtl. müssen Sie den Beitrag für den EWR-Dienstleister noch bis zum Ende des laufenden Jahresvertrags zu Ende zahlen.
Aufgrund dessen, dass ich die Möglichkeit einer Festanstellung in Zukunft für nicht unwahrscheinlich halte, verzichte ich auch gerne auf die Zahlung von Altersrückstellungen
. Allerdings scheint der Rückweg in die GKV nach meinem Rechtsverständniss nicht allzu kompliziert. Bei Anstellung müsste es ohnehin gehen, ansonsten bin ich auch freiwillig AL-versichert, es sollte also im Fall der Fälle auch so funktionieren.
Ich bedanke mich schon vorab für hilfreiche Antworten.
Beste Grüße
Pflegepflicht, oben angesprochen: geht nur über deutsche PKV - ist aber kein Problem. Besteht ein Kontrahierungszwang (muss sie annehmen) und der wurde auch schon mit Hilfe der Bafin durchgesetzt.
Letzter Hinweis: die VErsicherung mit EWR-Dienstleistern ist nicht für Jeden etwas! Aber das haben Sie ja schon erkannt. Sie sollten Sich über eine unabhängige Beratung absichern - es gibt bereits über 200 Makler in Deutschland, die EWR-Dienstleister vermitteln können und geschult worden. Fragen Sie doch mal nach.... kostet Sie nicht mehr und gibt Ihnen jemand, der für seine Beratung haften muss.
Cheerio
Verfasst: 10.06.2013, 20:22
von Poet
NEUE KV hat geschrieben:
wenn Sie einen versicherungspflichtigen Job annehmen, dann kommen Sie auch wieder in dei GKV (vorrausgesetzt Sie sind noch nicht über 55 Jahre alt...aber bis dahin haben wir eh die Bürgerversicherung)
Hm, die BV braucht aber in ihrer reinen Fassung auch keine PKV oder EWR-Versicherung...
Verfasst: 10.06.2013, 21:17
von NEUE KV
@Poet: vollkommen richtig - die Bürgerversicherung braucht keine privaten Krankenversicherungen...aber die versicherten Bürger brauchen bald zusätzliche private Versicherungen, wenn sie einen gewissen Standard halten wollen. Und das ist ja das eigentliche Kerngeschäft der EWR-Dienstleister: die bieten private Vollversicherungen an in Ländern, die eigentlich eine staatliche Grundversorgung haben, also z. B. UK mit der NHS.
Insofern werden an dem Tag, an dem sich die Bürgerversicherung für privat Versicherte öffnet, viele aus den EWR-Dienstleistern dorthin abwandern werden. Und umgekehrt viele, die dann "nur" BV versichert sind oder in deutschen PKV waren, zu den EWR-Dienstleister gehen, die genau das Geschäft weltweit seit langem erfolgreich betreiben....
Cheerio
Verfasst: 10.06.2013, 21:38
von Poet
@Neue KV: Mit der Lösung kann ich sehr gut leben, zumal die monopolistischen deutschen privaten Versicherungsunternehmen dann etwas mehr Wettbewerb haben.
Verfasst: 10.06.2013, 22:16
von NEUE KV
Poet hat geschrieben:GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
Erfahrungsberichte helfen doch dann etwas, wenn herauskommt, dass die Versicherung nur zäh leistet
Dieses "nur die Profis können Auskunft geben und wissen, wo es lang geht" erscheint mir etwas überheblich und arrogant.
@GKV: Och nee, ich will gar nicht arrogant wirken, ich halte das nur für ein schwieriges Thema zu dem nur ganz wenige exakt Auskunft geben können aber es trotzdem viele tun. Das mit der Leistungsfähigkeit der Versicherung ist so eine Sache, dann müsste man alle Erfahrungsberichte zu gesetzlichen Kassen auch in die Tonne kloppen, auch bei der besten Kasse werden sich Mitglieder finden, die nicht zufrieden sind. Von daher nützt einem das Befragen ja nicht wirklich was, zumal die EWR-Versicherung als Thema relativ neu ist. Wichtig ist auf jeden Fall, dass derjenige eine ganz genaue Beratung bekommt, denn u.U. hängt hier viel dran. Ich glaube nicht, dass der überwiegende Teil der Kunden z.B. die Relevanz einer GOÄ/GOZ-Begrenzung bei einer PKV versteht.
--- da geb ich POET ganz recht - jede Entscheidung weg von der GKV sollte nur nach reiflicher Überlegung stattfinden und bedarf einer wirklich unabhängigen Beratung. Ich kann von jedem Versicherer auf der Welt einige Duzend oder gar hundert Kunden finden, die unzufrieden sind - das liegt in der Natur der Sache und muss auch nicht immer in der Schuld des Versicherungsunternehmen liegen. Kann aber durchaus sein - und da muss man sich dann halt mit Statistiken beschäftigen und sehen, wieviele Beschwerden und Prozesse in öffentlichen Registern im Verhältnis zur Zahl der Versicherten zu finden ist, dann kann man das bewerten.
Um es nochmal zu sagen: EWr-Dienstleister unterliegen einem viel schärferen Wettbewerb im internationalen Kampf um Kunden. Daher MÜSSEN die mehr bieten an Leistung und Zuverlässigkeit, anders geht es nicht. Als EWR-Dienstleister überlebt man sonst nicht - das ist kein geschütztes Bitotop wie der deutsche Markt für die deutschen PKVs.
Und die unterliegen der britischen Aufsicht - und die hat mehr Zähne als die deutsche und beisst richtig gemein zu, wenn es berechtigte Beschwerden gibt. AWD hat in England vor Jahren furchtbar Federn gelassen, als sie dort den selben SCH... versucht haben, wie in Deutschland, kann man hier nachlesen: http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=& ... 4661,d.bGE
oder hier: http://www.telegraph.co.uk/finance/pers ... 1.12m.html
Wenn die deutschen Aufsichtsbehörden so in Deutschland vorgehen würden, wären alle großen Strukturvertriebe bereits vom Markt gefegt worden, was in UK auch die REalität heute ist. Also, ich persönlich habe lieber eine echte Beschwerde gegen einen EWR-Dienstleister als gegen eine deutsche Versicherung, denn da hab ich eine größere Chance, dass das zu meinen Gunsten gelöst wird.
Und es gibt bei bestimmten Konstellationen die Möglichkeit, nur die Pflegeversicherung freiwillig weiterlaufen zu lassen. Ich denke, um diese Möglichkeit geht es Sailor.
-- ich glaube aber nicht, dass man die GKV-Pflegepflichtversicherung weiterlaufen kann, wenn man in eine PKV wechselt? Wenn doch, gib mir die genaue Info und Du kriegst einen Kuss, mit oder ohne Zunge ist dann Deine Wahl... oder doch lieber ne Flasche guten Single Malt?
Ich kenne nur das hier http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/23.html und nachdem kann die PV in der besagten Konstellation nicht bei der gesetzlichen Kasse fortgeführt werden.
Nebenbei wollte ich noch erwähnen, dass es mir auch lieber ist, unser sailor bleibt im weltbesten aller gesetzlichen Krankenversicherungssysteme...
-- da sind wir gar nicht weit auseinander. ich kann aber SAILOR auch verstehen, der bei seinem derzeitigen Einkommen und ohne eine große Familie umsonst absichern zu können/müssen die 600 EUR p.m. für die GKV einfach zu heftig findet. Da kann dann ein EWR-Dienstleister eine echte Alternative sein, zumal wenn die deutschen PKV alle abwinken.
Falls ich morgen nicht mehr schreibe -> bitte schaut bei KVProfi im Keller!
-- ooooch, es gibt da Gerüchte, dass im Keller von KVProfi weniger Skelette als viele gute Weinflaschen warten... können wir uns ja alle treffen und das testen?