sailor hat geschrieben:Auch ich interessiere mich für eine europäische KV.
Kurz der Hintergrund: Ich bin in der GKV freiwillig pflichtversichert, zahle den Höchstbeitrag, bin 36 Jahre alt und gesund. Es sind alle Beiträge pünktlich und bis heute lückenlos bezahlt. Es gab eine Allergie gegen Bäume, diese ist aber dank einer Hyposensibilisierung verschwunden. Ich verzichte gerne auf Risikoabsicherung in dieser Sache.
-- bitte beachten: es gibt gute Gründe, warum man NICHT die GKV verlassen sollte, egal ob nun für eine deutsche PKV oder eine europäische... die sollte man in Ruhe abwägen, bevor man sich entscheidet
Versuche in die Deutsche PKV zu kommen sind gescheitert (Vorerkrankung Ausschluss oder Risikozuschlag). Außerdem arbeite ich in einer Branche (Transporte), die wohl nicht gern gesehen wird.
--- ja, das ist leider inzwischen der Skandal, dass sich die deutschen PKV in einigen Bereichen vollständige aus der Rolle als substitutive Krankenversicherung verabschieden, in dem immer größere Personengruppen aufgrund von Herkunft, Alter oder Beruf her vollkommen abgelehnt werden. Zum Teil reicht es schon, wenn sie im falschen Viertel einer Stadt leben und damit ein schlechtes Credit-Scoring bekommen. Daher ist der Widerstand der deutschen PKV gegen die europäischen Krankenversicherungen an einigen Stellen schon wirklich lächerlich.....
Den Tarif der ALC finde ich sehr interessant. Die Versorgung im Dentalbereich ist wohl lückenhaft, was ich aber verschmerzen kann, denn schließlich zahlt die GKV hier auch kaum etwas. In der GKV zahle ich knapp 600,- € monatlich, das Angebot der ALC liegt bei 169,- bei 600 SB zzgl. Pflegepflicht. Da bleibt einiges übrig, auch um eine eventuelle Zahnbehandlung zu verschmerzen.
-- die Deckung in europäischen Krankenversicherung folgt internationalen Standards und hat daher manchmal in Bereichen, die uns in DEutschland lieb und TEUER sind, durchaus Lücken - das haben Sie richtig gesehen. Zum Zahnbereich darf ich aber hier anmerken, dass es schon bald einen zusätzlichen deutschen Zahntarif geben wird (und dann kann man bei ALC den Zahnbaustein, der ca 36 EUR im Monat ausmacht, einfach abwählen und damit ersetzen).
Leider finde ich nirgends - auch hier nicht - irgendwelche Erfahrungsberichte. Wer kann mir sagen, wie die Zahlungsmoral der ALC ist, wie bei Krankheiten vorgegangen werden muss (kann man einfach zum Arzt, bekommt Rechnung und reicht diese ein, oder muss man soetwas vorher anmelden,...?),
--- Alc hat weltweit viele Tausend Kunden und befindet sich in einem scharfen Wettbewerb mit anderen Anbietern. Da man von einem europäischen Anbieter ohne weiteres zu einem anderen von jetzt auf morgen (mehr oder minder) wechseln kann, weil man zum Beispiel keine Altersrückstellung verliert, ist der Wettbewerb unter den internationalen Krankenversicherungen schärfer als unter deutschen Versicherungsunternehmen, was Service am Kunden und Leistungen betriftt. bei dem, was einige deutsche PKV hier ihren Kunden so zumuten und antun, wären die international bereits lange pleite und aus dem Geschäft draussen.
wie reagieren Ärzte und Krankenhäuser, wenn man mit einer ALC-Verischerung kommt?
-- zuerst einmal sagen Sie dem Doktor/KH dass Sie echter Privatpatient sind und die gerne 3.5-fach abrechnen dürfen..danach gibt es viel Lächeln und extra Service. ansonsten ist das auch für viele Ärzte noch Neuland, aber da SIE eh die Rechnung bekommen, wie bei Privatversicherungen üblich, ist das kein Problem. Im Leistungsfall muss der Arzt noch ein zusätzliches Formular ausfüllen, ist aber auch kein Problem.
Wie erfolgt der Kontakt mit der KV, auf Deutsch, über den Vermittler, über eine englischsprachige Homepage??
-- der Vermittler ist Ihre erste "Verteidigungslinie" und hilft IHnen- dafür bekommt er schliesslich Provisionen. Sie können Sich auf Englisch aber auch immer an die VErsicherer direkt wenden und alle angebotenen Versicherer sind bereits dabei, deutschesprachiges Personal zusätzlich anzustellen.
Ferner interessiert mich, ob ein Risiko besteht, dass diese Form der KV nicht im Rahmen der Versicherungspflicht anerkannt wird und dann das Risiko von erheblichen Nachzahlungen oder ähnlichem besteht.
-- das ist über die BaFin ausreichend und in vollem Umfang geklärt. In mehreren Fällen hat die BaFin deutschen Versicherungsunternehmen deutlich gemacht, dass sie die EWR-Dienstleister als Folgeversicherung anzuerkennen haben.
Einerseits wird immer gesagt, von der Bafin sei diese Form der KV in Deutschland zugelassen aber dann lese ich im Bereich "Germany" auf der ALC Homepage folgenden Satz, den ich nicht ganz verstehe, der mir aber widersprüchlich dazu klingt: "ALC Health offers products in the Germany market under the Insurance Mediation Directive. For the avoidance of doubt ALC Health’s products are not a substitute for German compulsory Public Health insurance (Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG"
-- der "underwriter", also der eigentliche Versicherer ist AXA PPP. Die wurden ein wenig durch die deutsche AXA verunsichert mit Aussagen, die rechtlich falsch sind und gegen die bereits vorgegangen wird. Die Aussage ist daher auf die Website gekommen, ist aber auch im Grunde richtig--- denn was zählt für die Versicherungspflicht ist der § 193 Abs. 3 VVG, da ist das definiert, was Sie haben müssen, um die Versicherungspflicht zu erfüllen. Der § 12 VAG bezieht sich nur auf deutsche Versicherungsunternehmen (...im Inland...) und betrifft daher due EWR-Dienstleister nicht.
Aud der Seite der Bafin fand ich folgenden Link mit genehmigten Unternehmen, die ALC konnte ich nicht finden. Mache ich etwas falsch?
http://www.bafin.de/SharedDocs/Download ... ister.html
-- ALC ist nur Dienstleister. Wichtig ist AXA PPP als tatsächlicher Versicherer und die Finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Da ich ohnehin nicht weiss, ob ich mein Leben lang selbstständig sein werde, interessiert mich auch der Rückweg in die GKV.
-- wenn Sie einen versicherungspflichtigen Job annehmen, dann kommen Sie auch wieder in dei GKV (vorrausgesetzt Sie sind noch nicht über 55 Jahre alt...aber bis dahin haben wir eh die Bürgerversicherung)
Allerdings beachten: die VErträge mit EWR-Dienstleistern hören nicht automatisch an dem Tag auf, an dem die GKV beginnt wie deutsche PKV dies tun. Evtl. müssen Sie den Beitrag für den EWR-Dienstleister noch bis zum Ende des laufenden Jahresvertrags zu Ende zahlen.
Aufgrund dessen, dass ich die Möglichkeit einer Festanstellung in Zukunft für nicht unwahrscheinlich halte, verzichte ich auch gerne auf die Zahlung von Altersrückstellungen
. Allerdings scheint der Rückweg in die GKV nach meinem Rechtsverständniss nicht allzu kompliziert. Bei Anstellung müsste es ohnehin gehen, ansonsten bin ich auch freiwillig AL-versichert, es sollte also im Fall der Fälle auch so funktionieren.
Ich bedanke mich schon vorab für hilfreiche Antworten.
Beste Grüße