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Verfasst: 15.03.2013, 12:59
von CiceroOWL
Machts Sinn hat geschrieben:Hallo Hajo,
ja, jetzt kannst du nur warten, das aber möglichst entspannt, denn du hast das Wichtigste bereits getan, was heut zu tun ist:
Ab heute hast du entweder Anspruch auf Krankengeld oder auf Arbeitslosengeld - sicher ! - und damit bist du dann auch wieder versichert.
Machts Sinn
ALG I im Sinne von 136 SGB III nicht da fortlaufend krank und dem Arbeitsmarkt nicht zur verfügugn stehend, 145 kommt nicht zum tragen da hier das KG wegen nicht wegen wegen erreichens der Höchstbezugsdauer endet.
KG ja wenn denn der Antrag vom SG positiv entschieden wird. Wurde eigentlich eine EM Rente beantragt?
Verfasst: 15.03.2013, 13:44
von hajo
EM habe ich noch nicht beantragt, soll ich das tun?
Hat das Auswirkungen auf das lfd. Verfahren?
KG-Anspruch habe ich doch, wenn das SG für mich entscheidet, ab 25. 2. 13, oder?
ALG 1 kommt vermutlich nicht in Frage weil ich nur vom 19. 3. bis 31.12. in der Maßnahme der DRV war, und Überbrückungsgeld bezogen hab. Davor war ich selbständig und ich Idiot hab nie was einbezahlt an das AA, wie leider so viele andere auch
CiceroOWL hat geschrieben:Machts Sinn hat geschrieben:Hallo Hajo,
ja, jetzt kannst du nur warten, das aber möglichst entspannt, denn du hast das Wichtigste bereits getan, was heut zu tun ist:
Ab heute hast du entweder Anspruch auf Krankengeld oder auf Arbeitslosengeld - sicher ! - und damit bist du dann auch wieder versichert.
Machts Sinn
ALG I im Sinne von 136 SGB III nicht da fortlaufend krank und dem Arbeitsmarkt nicht zur verfügugn stehend, 145 kommt nicht zum tragen da hier das KG wegen nicht wegen wegen erreichens der Höchstbezugsdauer endet.
KG ja wenn denn der Antrag vom SG positiv entschieden wird. Wurde eigentlich eine EM Rente beantragt?
Verfasst: 15.03.2013, 14:00
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Verfasst: 15.03.2013, 14:04
von Poet
Habssatt hat geschrieben:Ich hatte genau wie Machts Sinn es in diesem Fall Hajo vorgeschlagen hat durch gezogen.
Einige Textpassagen hatte ich auf meinen Fall um geschrieben und beim SG so beantragt.
Und genau das würde ich Hajo auch dringend empfehlen. Den Text- Vorschlag von MS sollte keiner so übernehmen.
Verfasst: 15.03.2013, 14:13
von CiceroOWL
Machts Sinn hat geschrieben:Hallo Hajo,
die anderen Baustellen spielen momentan nur nachgeordnete Rollen - natürlich hätte die Krankenkasse dich lieber in der Rente als im Krankengeld-Bezug, welche Leistung wäre denn höher, vorteilhafter ... ?
Ja, KG steht ab 26.02. an - und da du nicht alo-ver"sicher"t warst, kehre ich mein "sicher" im Zusammenhang mit Alg I ins Gegenteil um. Cicero liegt mit seinen Gründen trotzdem falsch, zwei mal.
Gruß!
Machts Sinn
eher nicht kein Jahr voll kein Anspruch, ergo steht erstmal der KG Anspruch ggf im Vordergrund.
Verfasst: 15.03.2013, 14:18
von Poet
Machts Sinn hat geschrieben:Nicht nur wegen der anfangs erforderlichen Eingliederungsvereinbarung und den entsprechenden Eigenbemühungen, falsche Angaben sind auch Grund für spätere Rückforderungen, ganz unabhängig davon, dass sich Hajo damit auch den Weg zur Anwendung der nicht ausgeschlossenen Nahtlosigkeitsregelung verbauen würde ...
By the way: Dann war das hier aber auch Nonsense.
Wie ich schon sagte: Melden, auf Krankheitsgeschichte hinweisen aber überaus willig zeigen. Fertig.
Und das ist ja jetzt erfolgt.
Verfasst: 15.03.2013, 14:32
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Verfasst: 15.03.2013, 14:36
von hajo
Also die Rente wäre etwas niedriger, aber das ist ja nicht das Problem.
Also ich habe mit auf dem AA gut beraten gefühlt, und mir wurde ja auch
geholfen indem ich meinen Stempel bekam.
Wo bin ich eigentlich zur Zeit versichert, wer zahlt meinen Krankenhausaufenthalt am 2. 4.13????
Mann, das macht mich langsam fertig.
Machts Sinn hat geschrieben:Hallo Hajo,
die anderen Baustellen spielen momentan nur nachgeordnete Rollen - natürlich hätte die Krankenkasse dich lieber in der Rente als im Krankengeld-Bezug, welche Leistung wäre denn höher, vorteilhafter ... ?
Ja, KG steht ab 26.02. an - und da du nicht alo-ver"sicher"t warst, kehre ich mein "sicher" im Zusammenhang mit Alg I ins Gegenteil um. Cicero liegt mit seinen Gründen trotzdem falsch, zwei mal.
Gruß!
Machts Sinn
Verfasst: 15.03.2013, 14:39
von CiceroOWL
hajo hat geschrieben:EM habe ich noch nicht beantragt, soll ich das tun?
Hat das Auswirkungen auf das lfd. Verfahren?
KG-Anspruch habe ich doch, wenn das SG für mich entscheidet, ab 25. 2. 13, oder?
ALG 1 kommt vermutlich nicht in Frage weil ich nur vom 19. 3. bis 31.12. in der Maßnahme der DRV war, und Überbrückungsgeld bezogen hab. Davor war ich selbständig und ich Idiot hab nie was einbezahlt an das AA, wie leider so viele andere auch
CiceroOWL hat geschrieben:Machts Sinn hat geschrieben:Hallo Hajo,
ja, jetzt kannst du nur warten, das aber möglichst entspannt, denn du hast das Wichtigste bereits getan, was heut zu tun ist:
Ab heute hast du entweder Anspruch auf Krankengeld oder auf Arbeitslosengeld - sicher ! - und damit bist du dann auch wieder versichert.
Machts Sinn
ALG I im Sinne von 136 SGB III nicht da fortlaufend krank und dem Arbeitsmarkt nicht zur verfügugn stehend, 145 kommt nicht zum tragen da hier das KG wegen nicht wegen wegen erreichens der Höchstbezugsdauer endet.
KG ja wenn denn der Antrag vom SG positiv entschieden wird. Wurde eigentlich eine EM Rente beantragt?
Wie soll ich sagen, momentan bist dur erkrankt stehts den Arbeitsmakrt nicht zur Verfügung.
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... g-p132.pdf
Grundsätzlich bist du auch nicht der Agentur für Arbeit zuzuordne da du in deiner letzten Tätigkeit selbsttändig warst.
Ein Em renten Antrag ist nur rein formal zu dem dich niemand zwingen kann, stellt sich nur die Frage in wie weit ein EM Rentenantrag sinnvoll ist, würde denn auch weiter zur Versichungspflicht führen, und es müßten keine Beiträge gezahlt werden, da du über deine Frau familienversichert werden könntest. Ich denke mal eher das deine Gesundung aufgrund der Apnoe im Vordergrudn steht. Da sollte sich doch denn mal die Kasse mit der AfA und dem RV Träger in Verbindung setzen, zwecks Koordierung der Maßnahmen. Ist nur meine Meinung, im Vordergrund steht das du wieder fit wirst, soweit möglich. Das Ganze ist unabhängig zusehen von dem laufenden KG Verfahren.
Verfasst: 15.03.2013, 14:52
von Machts Sinn
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Verfasst: 15.03.2013, 14:57
von CiceroOWL
Machts Sinn hat geschrieben:Das stimmt nun nicht:
momentan bist du erkrankt stehts den Arbeitsmakrt nicht zur Verfügung.
Die einzige amtliche Feststellung der Deutschland BKK besagt genau das Gegenteil - nur deswegen gibt es doch den ganzen Zirkus! Und um das zu vermeiden gibt es die §§ 86 und 96 SGB X.
Und eine laufende AU durch den behandlenden Arzt, an die sich die AfA hält , plus Krankenhausuafenthalt ab dem 04.04.2013 , ergo?
Verfasst: 15.03.2013, 15:17
von Machts Sinn
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Verfasst: 15.03.2013, 15:22
von CiceroOWL
Was macht die AfA also schaltet ihren eigen ärztlich dienst ein und was sagt der ? hm?
Verfasst: 15.03.2013, 15:52
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Verfasst: 15.03.2013, 15:55
von CiceroOWL
richtig..... ergo aufgrund der dargestellten Vorgeschihte ????