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Verfasst: 03.12.2016, 23:05
von Franki 01

Verfasst: 04.12.2016, 10:17
von Anton Butz
Hallo Franki01,

über 3 Jahre wegen 2 Wochen Krankengeld allein in erster Instanz - ein klares Beispiel
dafür, dass der Rechtsstaat nicht immer funktioniert.

Da war doch was ... § 198 GVG, Entschädigung, z. B. Urteil des LSG Hessen vom 26.10.2016,
L 6 SF 24/13 EK KR
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... sensitive=

Schönen Gruß
Anton Butz

Verfasst: 04.12.2016, 19:45
von Franki 01
Hallo Anton Butz,

danke für den Link, schon sehr interessant auch im Hinblick auf die Prozesse gegen die DRV und die BG.

Die Krankengeldsache ist für mich hier erstmal abgeschlossen, mit der Erkenntnis, dass die KK offensichtlich nichts wissen von dem was sie tun.
Mit der Erkenntnis, dass die SB der KK für ihre Aufgaben ausbildet sind, und wider besserem Wissens, vorsätzlich, falsche Bescheide erstellen.
Und bevor jetzt einer meckert, ihr, sehr geehrte SB, müsst es wissen, nicht wir, die Versicherten.
Auf Wunsch stelle ich auch noch das Protokoll der Güteverhandlung/Erörterungstermin sowie die darauf folgfende Erklärung der Krankenkasse ein, da wird dann deutlich das oben geschriebenes der Wahrheit entspricht.

MfG

Verfasst: 04.12.2016, 20:19
von Czauderna
Hallo,
mir liegt es fern zu meckern und eigentlich sehe ich die Sache auch als erledigt an, nur gegen die Verwendung des Begriffes "vorsätzlich", da erhebe ich schon Widerspruch weil es meiner absoluten Überzeugung nach keinen Kassenmitarbeiter bei der Kasse von Franki 01 gibt, der einen Bescheid vorsätzlich falsch erlässt. Das ein Bescheid falsch ist und zwar absolut falsch, dass der Verfasser eines solchen Bescheides keine oder keine ausreichende Fachkompetenz hat, dass er fahrlässig gehandelt hat, das mag alles sein, aber Vorsatz, das mit Sicherheit nicht - warum auch ?.
Ich lehne es strikt ab, hier irgendjemanden (Personen bzw. Personengruppen bei Krankenkassen und anderen Behörden) ohne einen absoluten Beweis in die kriminelle Ecke zu stellen.
Das war nun doch gemeckert, halte ich aber für meine Pflicht - nicht nur als ehemaliger Kassenmitarbeiter sondern auch als Moderator dieses Forums.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 04.12.2016, 20:51
von Anton Butz
Du meinst also:

sie wissen und wollen nicht, was sie da tun und nehmen auch die mögliche
Fehlerhaftigkeit nicht billigend in Kauf - auch nicht, wenn der MDK bei psychischer
Erkrankung eine Aktenlage-Beurteilung abgegeben hat und das Krankengeld
vor Ablauf der bescheinigten AU eingestellt wird?

http://www.krankenkassenforum.de/vom-md ... ght=#82613

.

Verfasst: 04.12.2016, 21:14
von Czauderna
Hallo Anton,
Ich meine das, was ich geschrieben habe und möchte eigentlich keine weitere Diskussion dazu führen .
Gruß
Czauderna

Verfasst: 04.12.2016, 21:26
von Franki 01
Hallo Czauderna,

ja ich weiß, das sind giftige Pfeile.
Es ist auch schade, dass ich zu meiner Erkenntnis kommen muß.

Ich stelle noch die anderen Doumente ein, damit man mich versteht. Ich hab mir das so nicht ausgesucht. Ich hab die Gesetze nicht gemacht an die wir uns alle zu halten haben.
Nur wenn man es trotz Ermahnung des Gerichts nicht begreift..... also, ohne Worte.

MfG

Verfasst: 04.12.2016, 21:33
von Franki 01
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
mir liegt es fern zu meckern und eigentlich sehe ich die Sache auch als erledigt an, nur gegen die Verwendung des Begriffes "vorsätzlich", da erhebe ich schon Widerspruch weil es meiner absoluten Überzeugung nach keinen Kassenmitarbeiter bei der Kasse von Franki 01 gibt, der einen Bescheid vorsätzlich falsch erlässt. Das ein Bescheid falsch ist und zwar absolut falsch, dass der Verfasser eines solchen Bescheides keine oder keine ausreichende Fachkompetenz hat, dass er fahrlässig gehandelt hat, das mag alles sein, aber Vorsatz, das mit Sicherheit nicht - warum auch ?.
Ich lehne es strikt ab, hier irgendjemanden (Personen bzw. Personengruppen bei Krankenkassen und anderen Behörden) ohne einen absoluten Beweis in die kriminelle Ecke zu stellen.
Das war nun doch gemeckert, halte ich aber für meine Pflicht - nicht nur als ehemaliger Kassenmitarbeiter sondern auch als Moderator dieses Forums.
Gruss
Czauderna
Czauderna auch das ist nicht gemeckert, nur deine Meinung.
Nun, entweder jemand tut etwas, was er nicht weiß oder versteht. Davon kann und darf ich bei einem SB der KK nicht ausgehen. Der ist ausgebildet! Und weiß genau was er tut. Also bleibt nur Vorsatz besseren Wissens . Oder Nicht?
Von einem LKW-Fahrer wir erwartet das er die STVO beherrscht. Und er wird dreimal so hart bestraft wenn er einen Fehler macht.

MfG

Verfasst: 19.12.2016, 17:53
von Franki 01
Und weiter gehts, mit meinem Lieblingssachbearbeiter Herrn P....



http://www.directupload.net/file/d/4574 ... 9f_jpg.htm


http://www.directupload.net/file/d/4574 ... 9f_jpg.htm


wir halten mal fest: Er(SB der KK) hat von seiner Arbeit keine Ahnung, dafür beschäftigt er sich mit anderen Dingen.
Bevor es jetzt losgeht, die Entscheidung ist bereits vom Gericht getroffen!
Nur hat er(SB der KK) es immer noch nicht verstanden. das interessiert ihn gar nicht!
Ich geb jetzt erstmal Zeit bis 31.12.2016, sollte die Sache dann immer noch nicht erledigt sein, gehe ich zur Staatsanwaltschaft. Es dürfte sehr interessant sein in wie vielen Fällen dieser Herr P... falsch entschieden hat, und weiter falsch entscheidet, was dann den Vorsatz begründet.

MfG

Verfasst: 19.12.2016, 18:01
von Czauderna
Hallo,
du schreibst, dass das Gericht bereits entschieden habe ? - Hat das Gericht tatsächlich entschieden, dass für den streitigen Zeitraum Leistungen durch das Arbeitsamt und gleichzeitig Krankengeld zustehen ?.
wenn dem so ist, dann gebe ich dir recht - er hat nix verstanden.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 19.12.2016, 18:10
von Franki 01
Seite 2 nochmal.

http://www.directupload.net/file/d/4574 ... 4f_jpg.htm

ist ja kompliziert :D

Verfasst: 19.12.2016, 18:18
von Franki 01
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
du schreibst, dass das Gericht bereits entschieden habe ? - Hat das Gericht tatsächlich entschieden, dass für den streitigen Zeitraum Leistungen durch das Arbeitsamt und gleichzeitig Krankengeld zustehen ?.
wenn dem so ist, dann gebe ich dir recht - er hat nix verstanden.

Gruss
Czauderna
Hallo Czauderna,

Ja das Gericht hat entschieden!

Das Gericht hat für den streitigen Zeitraum Krankengeld zugesprochen.

Nein für den streitigen Zeitraum steht mir kein Arbeitslosengeld zu, dieses wurde ja nach sechs Wochen Leistungsfortzahlung eingestellt, und nicht weitergezahlt.

Deine zühnische Bemerkung zeigt mir, das du den Fall auch noch nicht verstanden hast. Ich habe nirgends zwei Leistungen gleichzeitig begehrt.

MfG

Verfasst: 19.12.2016, 19:04
von Franki 01
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
du schreibst, dass das Gericht bereits entschieden habe ? - Hat das Gericht tatsächlich entschieden, dass für den streitigen Zeitraum Leistungen durch das Arbeitsamt und gleichzeitig Krankengeld zustehen ?.
wenn dem so ist, dann gebe ich dir recht - er hat nix verstanden.
Gruss
Czauderna
und für Czauderna gerne nochmal, wie bereits auf seite 5 berichtet:

http://www.directupload.net/file/d/4558 ... mm_pdf.htm

http://www.directupload.net/file/d/4558 ... x3_pdf.htm

es ist schlimm das man hier immer alles dreimal schreiben muß, aber auch Gewohnheitssache für euch....

Verfasst: 19.12.2016, 20:38
von Czauderna
Hallo,
Deine zühnische Bemerkung zeigt mir, das du den Fall auch noch nicht verstanden hast. Ich habe nirgends zwei Leistungen gleichzeitig begehrt. .
ich habe das nicht zynisch gemeint noch geschrieben sondern fragend und ich habe auch nicht geschrieben das du zwei Leistungen gleichzeitig haben wolltest - das Schreiben der Kasse lies mich nur vermuten, dass die einen Ersatzanspruch des Arbeitsamtes befriedigen wollten für den streitigen Zeitraum - wenn dem nicht so ist - dann ist doch alles klar nur die Ruhe.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 19.12.2016, 21:39
von Franki 01
Hallo Czauderna,
vielen dank für deine Antwort.
Ach ja ich hab da die Ruhe weg.
Das von dir angesprochene Schreiben ist nicht von meiner Kasse, sondern die Antwort von meinem Anwalt, bezüglich eines Anrufes meines SB der KK.
Es gibt keinen Ersatzanspruch von weiteren Sozialleistungsträgern.
Der Anspruch des Krankengeldes wurde mir oder einer von mir autorisierten Person gerichtlich zugesprochen. Nur unser kleiner SB versteht das nicht.

Auch ich habe nicht geschlafen und die Jahre über recherchiert über diese Person Herrn P...
Und siehe da, er war mal beim Arbeitsamt beschäftigt, aber nicht mehr tragbar auf Grund unzähliger Fehlentscheidungen was ALG II angeht. Sprich er hat Kürzungen im Akkord verhängt, was naturgemäß zu unzähligen Widersprüchen geführt hat. ,,Er hat sich richtig ausgetobt..." so die Aussagen von Sachbearbeiterinnen des hiesigen Jobcenter.
Genauso hat er sich auch gebährdet als ich meinen ersten Widerspruch im Jahre 2011 bei der KK einreichen wollte. (Er jetzt bei der KK und für Krankengeld zuständig)
Ein Entschuldigungsschreiben des Geschäftsführeres der KK habe ich über den damaligen Vorgang hier vorliegen. Offensichtlich hat er noch nichts verstanden, aber, er hat seinen Meister gefunden !
Mit jedem weiteren Brief, wird ein Buchstabe seines Namens veröffendlicht!

Czauderna, ich habs schonmal irgendwo geschrieben, es gibt solche und solche SB. Nur Gesetze sollten bindend sein.

Zu dem habe ich oft den Eindruck, dass Kranke von Krankenkassen-SB als Feind anvisiert werden. Feind? Jedem sei gesagt, Krankheiten machen vor keinem halt, das kann sich keiner aussuchen. Und vieleicht wird auch mal ein SB krank, bekommt eine unheilbare Krankheit, vieleicht machts dann im Oberstübchen klick....

Czauderna ich schätze deine Meinung und deine Antworten sehr, auch wenn ich manchmal widersprechen muß. Die von dir in Schutz genommenen SB verdienen deinen Schutz nicht. (Nur meine Meinung)

MfG