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Verfasst: 10.03.2013, 10:42
von Paule0815
Die Reaktionen waren zu erwarten. Richtig ist, dass der G-BA aus 13 stimmberechtigten Mitgliedern besteht: dem Vorsitzenden und 2 unparteiischen Mitgliedern, 5 Vertretern der Gesetzlichen Krankenkassen und weiteren 5 Personen die wie folgt zuzuordnen sind: DKG = Bundesverband der Krankenhausträger; KBV = Kassenärzliche Bundesvereinigung; KZBV = Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung. Wenn Du Dir den Artikel von 2010 aus dem Ärzteblatt richtig durchgelesen hast, wirst Du die von mir artikulierte Kritik bestätigt finden: „Ärzte sitzen am Katzentisch“ – „Patientenvertreter haben kein Stimmrecht“ – usw. Ebenso beraten Unterausschüsse des G-BA ausschließlich in nichtöffentlichen Sitzungen: http://www.g-ba.de/institution/struktur ... sschuesse/ - gleiches gilt bei Beratungen zur Verordnungsfähigkeit von Medizinprodukten. Und da GKVs auch z.T. Betreiber von Krankenhäusern sind, haben sie natürlich auch Einfluss auf die DKG Vertreter. Was die rechtliche Legitimation anbelangt empfehle ich folgende (schon etwas ältere)Lektüre von Prof. Dr. Kingreen; http://www.stmug.bayern.de/gesundheit/k ... ngreen.pdf
Beim G-BA kann von, wie Du ausführst „paritätisch“ und „alles öffentlich“ keine Rede sein, und rechtlich ist das Kunstrukt zumindestens umstritten.
Viele Grüße
Paule

Verfasst: 10.03.2013, 10:46
von Poet
Paule0815 hat geschrieben:Hallo Poet,

Das Sagen hat der Gesetzgeber, nur hat der G-BA das Heft in die Hand genommen. Das ist juristisch höchst umstritten und nicht nur in Juristenkreisen vertritt man die Meinung, dass dem G-BA die demokratische Legitimation fehlt . Viele Vorgaben der Politik werden nicht umgesetzt, und die Tagungen des Ausschusses, die hinter verschlossenen Türen unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden, tragen nicht zu Akzeptanz bei.
@Paule0815: Der Gesetzgeber kann nicht über den Leistungskatalog der GKV entscheiden. Welche Vorgaben der Politik hat der GBA denn nicht umgesetzt? Jetzt mal ganz konkret.

Verfasst: 10.03.2013, 10:50
von Paule0815
[quote="Poet"][quote="Paule0815"]
@Paule0815: Der Gesetzgeber kann nicht über den Leistungskatalog der GKV entscheiden. Welche Vorgaben der Politik hat der GBA denn nicht umgesetzt? Jetzt mal ganz konkret.[/quote]

Z.B. die Überarbeitung der Chroniker – Regelung, seit Jahren überfällig.

Viele Grüße
Paule

Verfasst: 10.03.2013, 10:52
von Poet
Paule0815 hat geschrieben:
Poet hat geschrieben:
Paule0815 hat geschrieben: @Paule0815: Der Gesetzgeber kann nicht über den Leistungskatalog der GKV entscheiden. Welche Vorgaben der Politik hat der GBA denn nicht umgesetzt? Jetzt mal ganz konkret.
Z.B. die Überarbeitung der Chroniker – Regelung, seit Jahren überfällig.

Viele Grüße
Paule
Konkret. Welcher Vorschlag vom Gesetzgeber zur chronischen Erkrankungen? Und was davon im GBA nicht umgesetzt?

Verfasst: 10.03.2013, 11:22
von Paule0815
[quote="Poet"][quote="Paule0815"][quote="Poet"]

Konkret. Welcher Vorschlag vom Gesetzgeber zur chronischen Erkrankungen? Und was davon im GBA nicht umgesetzt?[/quote]

http://www.up-aktuell.de/meinung/editor ... 20237.html
http://www.up-aktuell.de/news/2012/09/h ... 19571.html
http://www.up-aktuell.de/meinung/editor ... 19576.html
http://www.sauerstoffliga.de/medien/div ... gelung.pdf
usw.
Viele Grüße
Paule

Verfasst: 10.03.2013, 11:48
von Poet
@Paule0815: Und das ist alles?

Das sind zum einen polemische Statements von Leuten, die sich genug beteiligt fühlen oder gerne mehr Enfluss hätten.

Zum anderen kritisierst Du die Arbeit des GBA, weil er einen Gesetzesvorschlag uminterpretiert hat, auch noch zum Wohle der Versicherten??? (Nämlich, die Chronikerregelung nicht mit verpflichtenden Vorsorgeuntersuchungen zu verknüpfen wie vom Gesetzgeber gedacht.)

Ist das Dein Ernst?

Im übrigen darf man mal darüber nachdenken, wenn z.B. eine beteiligte Fraktion - wie z.B. die BÄK in Deinem Artikel - äußert, sie erziele für ihre Begriffe zu wenig messbare Ergebnisse...;-)

Ja, so ist das in einem gemeinsamen Ausschuss.

Übrigens haben die Kassen überhaupt keinen Einfluss auf den DKG. Manchmal zum Leidwesen der Kassen...;-)
Und auch das Juristen sich nicht freuen über den GBA dürfte klar sein. Wenn ein Konsens besteht, gibt es danach nichts mehr zu streiten (und kein Geld zu verdienen).

Aber bitte, schlage eine demokratischere Form vor als den G-BA.

Ich bin gespannt.

Verfasst: 10.03.2013, 12:17
von Czauderna
Hallo,
angefangen haben wir mit einem Fall von Langfrist-Verordnungen und nun sind wir "wieder) bei der Grundsatzfrage des Systems, frei nach dem Motto - "Wer hat Schuld und warum". Egal, ob es um die "BSG-Falle" (diese Wortschöpfung gefällt mir) geht, ob es um die Arbeit des MDK geht oder um die Frage der Umsetzung der Gesetzgebung und die diversen Urteile verschiedener Gerichte bis hin zum BSG., die bis zum Jahre 1966 zurückgehen. Es endet regelmäßig in Grundsatzdiskussionen.
Wenn dann dazu noch menschliche Verfehlungen kommen, dann entwickeln sich eben die Diskussionen in diesem Forum so wie wir es erleben.
Dass dies für den Laien, also den Leser, aber noch vielmehr den Ratsuchenden
doch oftmals die Sache nicht leichter macht dürfte wohl jedem klar sein.
Deshalb sind wir "Experten" aufgerufen diese Entwicklung so zu verändern, dass wir Grundsatzdiskussionen soweit als möglich von den einzelnen Fällen, die hier vorgetragen werden zu trennen. Man kann das eine tun, ohne das andere zu lassen.
Das war das Wort zum Sonntag.
Gruss
Czauderna

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Verfasst: 10.03.2013, 12:29
von Paule0815
Hallo Poet,

ich werde mich mit meiner Meinung über eine bessere Lösung besser zurückhalten – würde ich sie artikulieren wäre die verbale Prügel, die ich hier kassieren würde, erheblich.

Die von mir geposteten Verweise empfinde ich nicht als polemisch. Sie zeigen z.T. deutlich die Problematik auf, die, um jetzt wieder die Kurve zu dem eigentlichen Grund dieses threads zu kriegen, Violetta und ihrer Ärztin das Leben schwer macht.
Auftrag war es u.a.eine Liste mit Indikationen ICD-10 codiert, die als Praxisbesonderheiten gelten und Relevanz für Langfristgenehmigungen haben, zu erstellen. Dazu wäre es notwendig gewesen, Ärzte, Patientenvertreter (z.B. Selbsthilfegruppen) an der Erstellung dieser Liste zu beteiligen. Das ist nicht erfolgt. Man hat noch nicht einmal die Indikationen aus der Orphanet-site vollständig einbezogen. Als Ergebnis haben Ärzte und Patienten nun nach wie vor Probleme mit dringend notwendigen langfristigen Therapien. Aber genau das sollte durch diese neue Richtlinie geändert werden.
Viele Grüße
Paule

Re: Zurück zum eigentlichen thread

Verfasst: 10.03.2013, 13:53
von GerneKrankenVersichert
Paule0815 hat geschrieben: Die von mir geposteten Verweise empfinde ich nicht als polemisch. Sie zeigen z.T. deutlich die Problematik auf, die, um jetzt wieder die Kurve zu dem eigentlichen Grund dieses threads zu kriegen, Violetta und ihrer Ärztin das Leben schwer macht.

Auftrag war es u.a.eine Liste mit Indikationen ICD-10 codiert, die als Praxisbesonderheiten gelten und Relevanz für Langfristgenehmigungen haben, zu erstellen. Dazu wäre es notwendig gewesen, Ärzte, Patientenvertreter (z.B. Selbsthilfegruppen) an der Erstellung dieser Liste zu beteiligen. Das ist nicht erfolgt. Man hat noch nicht einmal die Indikationen aus der Orphanet-site vollständig einbezogen. Als Ergebnis haben Ärzte und Patienten nun nach wie vor Probleme mit dringend notwendigen langfristigen Therapien. Aber genau das sollte durch diese neue Richtlinie geändert werden.
Weißt du Paule, es ist sehr schwierig mit dir zu diskutieren, da du deine Informationen anscheinend nur von einer Quelle beziehst und nach meiner Einschätzung nicht bereit bist, dich außerhalb von "Betroffenheitsseiten" zu informieren.

Nach meiner Meinung gab es mit der Einführung der Neuerung der Heilmittelrichtlinie (übrigens auch durch den g-ba) von Anfang an das große Missverständnis, dass nun alle langfristigen Verordnungen unabhängig von der Diagnose langfristig genehmigt werden müssen, mit der Folge, dass keine Wirtschaftlichkeitsprüfungen mehr durchgeführt werden. Das war und ist nicht die Intention der Heilmittelrichtlinie. Es ging von Anfang an und auch heute noch um Menschen mit dauerhaften schwerwiegenden Behinderungen. Das ging anfangs bei Leistungserbringern, Ärzten und Patienten(verbänden) total unter, so dass mehrere Klarstellungen erforderlich waren. Auch seltene Erkrankungen (dein Hinweis auf die orphanet-Seite) sind nicht automatisch dauerhafte schwerwiegende Behinderungen.

Übrigens, Patientenverbände waren an der Erstellung der Liste beteiligt. Geht aus der Mitteilung des g-ba hervor: g-ba.de/institution/presse/pressemitteilungen/462/
Auf Hinweis der Patientenvertretung im G-BA wird zu einem späteren Zeitpunkt überprüft, ob sich das Merkblatt im Versorgungsalltag bewährt.
Auf den "Betroffenheitsseiten" wird ein Problem konstruiert, das eigentlich keines sein dürfte. Für alle Erkrankungen, die nicht auf der Liste vorhanden sind, hat sich nichts geändert. Das heißt, Verordnungen können nach wie vor ausgestellt werden, Regresse gibt es keine, solange die Heilmittelrichtlinien eingehalten werden und wenn es zu einem Regress kommt, dann erst nach Beratung und Hinweis für die Zukunft. Wenn Ärzte sich nun plötzlich weigern, bei anderen Erkrankungen die notwendigen Verordnungen auszustellen, hat das nichts mit den Neuerungen, dem g-ba, der Liste oder den Krankenkassen zu tun.

Und um mal wieder den Bogen zu Violetta zu schlagen - auch sie selbst sagt, dass sie keine Erkrankung habe, die in der Schwere den Indikationen, die auf der Liste vorhanden sind, entspricht. Das Problem ist nicht die Liste und auch nicht die Krankenkasse, die in der Vergangenheit keine einzige Verordnung anzweifelte, sondern die Ärztin, die sich - ohne sich darüber zu informieren, wie Regresse funktionieren - weigert, Verordnungen auszustellen. In der Praxis würde ich einem Patienten mit einer solchen Ärztin eine Beschwerde über die Kassenärztliche Vereinigung empfehlen, die die Ärztin dann auf ihre Pflichten und auch Rechte hinweist, damit die Ärztin ihre irrationale Angst vor Regressen ablegt.

Re: Zurück zum eigentlichen thread

Verfasst: 10.03.2013, 15:57
von Poet
Paule0815 hat geschrieben:Hallo Poet,

ich werde mich mit meiner Meinung über eine bessere Lösung besser zurückhalten – würde ich sie artikulieren wäre die verbale Prügel, die ich hier kassieren würde, erheblich.

Die von mir geposteten Verweise empfinde ich nicht als polemisch. Sie zeigen z.T. deutlich die Problematik auf, die, um jetzt wieder die Kurve zu dem eigentlichen Grund dieses threads zu kriegen, Violetta und ihrer Ärztin das Leben schwer macht.
@Paule0815: Jetzt ziehe Dich mal nicht aus der Verantwortung. Hier prügelt keiner, also her mit dem besseren System als dem G-BA.

Deine 3 restlichen Links stammen von up, dem Buchner-Newsletter für Praxen im Gesundheitswesen. Das ist *nach dem Mundreden* für die Zielgruppe Kunden. Ich würde es auch nicht anders schreiben, wenn ich dort arbeiten würde. ...und sie enthalten neben dem Bedauern, keinen stärkeren Einfluss über den G-BA zu haben, gar nichts.

Verfasst: 12.03.2013, 17:00
von Violetta76
So es geht in die nächste Runde. Heute rief die Dame von der KK an (sie hat vorher sogar ne E-Mail geschickt, wann sie anrufen darf) und meinte, sie hätte die große Lücke zwischen Februar und Mai 2012 schließen können. Sie hätte die Abrechnungen gefunden. Sie waren woanders abgelegt. Wer jetzt meint, ok, der einzige Hinderungsgrund ist ja beseitigt, nun könne ja die Dauerverordnung erfolgen, weit gefehlt. Ich musste jetzt nochmal meinen SBA und den damaligen Bescheid einreichen und sie will es nochmal dem MDK vorlegen (allerdings erst nächste Woche).

Naja, abwarten und Tee trinken.

Verfasst: 25.03.2013, 18:17
von Violetta76
So, Dauerverordnung ist genehmigt für die nächsten 2 Jahre. War ein Kampf mit dem MDK, aber nachdem ich meine Krankenunterlagen aus der Kindheit noch hingeschickt hatte, hat sie heute nachgegeben.

Mal was positives von der KK.