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Verfasst: 29.12.2012, 17:53
von Machts Sinn
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Verfasst: 29.12.2012, 18:12
von GerneKrankenVersichert
Machts Sinn hat geschrieben:Trotzdem GKV,

Norbert Finkenbusch könnte das als Krankenkassenbetriebswirt, freiberuflicher Fachautor aufgrund langjähriger Erfahrungen auf verantwortlichen Positionen bei Krankenkassen und ihren Verbänden sowie als Dozent und Fachbereichsleiter in der beruflichen Bildung evtl. beurteilen, wenn er schreibt:
Die Antragstellung gehört nicht zu den Mitwirkungspflichten des Versicherten gegenüber der Krankenkasse (vgl. §§ 60 ff. SGB I) - s. 2 Abs. 3: http://www.finkenbusch.de/wp-content/up ... ilhabe.pdf
Zu den §§ 60 ff SGB I gibt es von ihm aber wohl nur das: http://www.finkenbusch.de/?p=1000

P.S.: welche Vorstellungen haben Kassenmitarbeiter denn von Rechtsanwälten und Richtern - jedenfalls ganz andere als ich von Krankenkassenmitarbeitern, die müssten manches nämlich auch wissen und haben stattdessen keine Ahnung von ihrer eigenen Materie ...
Weißt du Machts Sinn, eigentlich wollte ich mich auf der sachlichen Ebene mit dir austauschen. Durch deine nachträgliche Einfügung des letzten Absatzes ist mir dazu mal wieder die Lust vergangen.

Verfasst: 29.12.2012, 18:31
von Machts Sinn
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Verfasst: 29.12.2012, 19:55
von Czauderna
Hallo, das, was hier betrieben wird sind "Show-Einlagen" aus, was weiß ich welchen Gründen. Jedenfalls führt es wieder in die alte Richtung , dass der User Machts Sinn den Krankenkassen-Mitarbeitern insgesamt Unfähigkeit unterstellt und dabei verkennt, dass er dem Ratsuchenden Jamihorst damit nun wirklich nicht weiterhilft.Nach dem Motto "Ich habe aber recht und Ihr nicht" - wird wieder einmal die Forumswelt auf den Kopf gestellt - und wenn das alles nicht hilft, dann wir es eben wieder persönlich - ich kenne eigentlich nur einen Weg, zukünftig solchen persönlichen und diffamierenden Angriffen zu entgehen und sachlich, fachlich und vor allem auch praxisbezogen in diesem Forum zu agieren. Ich denke, wer mit gedacht hat, weiß wie das möglich sein kann.
Gruss Czauderna

Verfasst: 29.12.2012, 20:11
von GerneKrankenVersichert
Das hier artet leider mal wieder zu einem Fall C aus. http://www.krankenkassenforum.de/kranke ... ght=#50462

Verfasst: 29.12.2012, 20:30
von Jamihost
Gelöscht

Verfasst: 29.12.2012, 21:04
von Czauderna
Jamihost hat geschrieben:Also jetzt mal ganz logisch betrachtet.
Wenn eine Aufforderung zur Reha im Rahmen der Mitwirkungspflicht sozusagen jederzeit
möglich ist, dann wäre die Person die nicht erwerbsgefährdet ist ja im Nachteil der
Person gegenüber die erwerbsgefährdet ist.
Ist ja rein von der Logik her gesehen absolut nicht nachvollziehbar.
Was hätte der Paragraph 51 überhaupt für einen Sinn wenn man jederzeit zum Reha-Antrag
über Paragraph 66 aufgefordert werden kann und dass mit einer Frist von 2 Wochen.
Da wäre die Kasse ja schön blöd wenn sie überhaupt den § 51ins Spiel bringt.
Da kann sie sich ja schon mal 8 Wochen Krankengeld sparen.
Ich habe über mein Problem im Internet rein gar nichts gefunden, immer nur der Paragraph 51
und deshalb habe ich mich darauf auch total versteift.
Bin wahrscheinlich ein absoluter Einzelfall und ich denke dass mit meinem Problem sogar
ein Sozialanwalt überfordert ist.
Dennoch werde ich Klage erheben und meinen Weg weitergehen.
Jedenfalls möchte ich mich für die zahlreichen Beiträge hier im Forum bedanken und bin für
weitere Tipps offen.
Jedenfalls ist es im Prinzip schon sehr positiv dass es ein solches Forum gibt.
Wünsche euch allen einen guten Rutsch ins neue Jahr !!!
Hallo,
dein Denkansatz ist nicht verkehrt, meine ich - es wurde von keinem der beiden Ärzte, als auch abschliessend vom MDK die Notwendigkeit der Reha bestätigt, sondern nur eine Reha für sinnvoll gehalten - einhergehend mit der Tatsache, dass der MDK. nicht die Erwerbsfähigkeit bedroht sah und du ja nicht grundlegend die Reha als solches abgelehnt hat, kann man nicht daraus schließen, dass du nicht mitgewirkt hast. Das, was die Kasse gemacht hat, kenne ich z.B. aus meiner Praxis (vielleicht zwei oder dreimal in der Vergangenheit), dass z.B. durch behandelnden Arzt oder MDK. dringend eine Facharztbehandlung/Krankenhausbehandlung
für erforderlich gehalten wurde und daraufhin der Versicherte aufgefordert wurde und auf seine Mitwirkungspflicht hingewiesen wurde. Dieser "dringende" Grund sehe ich bei dir nicht, von daher positiv für dich, wenn da nicht die Sache mit dem "Vergleich" wäre, der zum Boomerang werden könnte. Ich bin kein Jurist,
den Rest kennst du. bereits.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 29.12.2012, 21:13
von roemer70
Jamihost, vermeintlich logische Schlußfolgerungen sind nicht immer mit Gerichtsurteilen identisch - zumal manche Paragraphen als ebenso unlogisch angesehen werden mögen.
Der Rechtsweg steht Dir offen. Nutze ihn, wenn Du es für richtig hältst! Aber wenn Du schon einem Fachanwalt die Eignung absprichst, willst Du Dich dann wirklich selbst vertreten???

Machts Sinn werde ich aufgrund unterschiedlicher Auffassungen zum Kommunikationsverhalten diesmal nicht antworten.

Verfasst: 30.12.2012, 00:40
von Machts Sinn
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Verfasst: 30.12.2012, 07:18
von reallyangry
Zitat:
Nein, ich meine damit, dass es vermessen ist und gegen dsa Rechtsberatungsgesetz verstößt, hier z.B. ganze Klagebegründungen einzustellen: http://www.krankenkassenforum.de/-vp51595.html#51595
Wenn nicht hier, wo denn dann? Seit wann ist verboten, Denkanstöße zu geben???

Und Jamihost: Wer hier Recht und wer hier Unrecht hat(te), wirst du nur rausbekommen, wenn du beim SG Klage erhebst. Lass dich vorher von der Unabhängigen Patientenberatung (kostenlos, außer in Bremen) beraten (evtl. Gewerkschaft, Arbeitnehmerkammer [Saarland & Bremen]).
Und dass das "Vergleichsangebot" der KK nun plötzlich dazu führen soll (kann) (muss), dass du beim SG keine Chance hast, kann ja wohl nur ein Witz sein. Und der Rest auch. (ausdrücklich meine persönliche, laienhafte Meinung!)
LG
ReallyAngry

Verfasst: 30.12.2012, 13:19
von broemmel
Au Mann,

wie üblich geht jedes Ding in das sich MS einmischt vors Sozialgericht.

Die Chance ist schlecht, aus meiner Sicht kann wohl nicht nachgewiesen werden das eine Antragstellung innterhalb der
gesetzten Frist aus medizinischen Gründen nicht möglich war. Die behandelnden Ärzte haben die Reha ja befürwortet.

Die einzige Frage wäre vielleicht ob die Frist gemessen war.
Aber auch da wäre für mich die Frage, welche Sachen einen so beschäftigt hätten das man den Antrag nicht hätte stellen können.

Verfasst: 30.12.2012, 14:08
von roemer70
-off-topic-
reallyangry hat geschrieben:Wenn nicht hier, wo denn dann? Seit wann ist verboten, Denkanstöße zu geben???
Empfehlenswert inklusive eingeschlossener Links:
http://www.jurawiki.de/RechtsberatungsGesetz
-off-topic-

Verfasst: 30.12.2012, 15:21
von broemmel
Ist doch sinnlos. Erst wenn Abmahnvereine hier loslegen werden die Rechtsberater die Wirklichkeit begreifen.

Verfasst: 30.12.2012, 19:28
von Machts Sinn
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Verfasst: 30.12.2012, 20:14
von GerneKrankenVersichert
Machts Sinn hat geschrieben:Das Schweigen der Kassenmitglieder deute ich mal so: außer Broemmel ist aus meinem letzten Beitrag allen klar geworden, dass die Krankenkasse gar keinen Grund für ihre Aufforderung zur Antragstellung hatte, weder innerhalb einer Frist von 10 Wochen noch innerhalb einer Frist von 2 Wochen, auch nicht nach den §§ 60 ff SGB I.
Zumindest was mich betrifft, falsch gedeutet. Zu meinen Gründen der Nichtäußerung s. o.