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Verfasst: 30.09.2012, 09:13
von sblue56
Leider habe ich keinen Auszahlungsschein. Die KK muss mir erst einen zuschicken. Da rufe ich am Entlasstag an und werde mal hören was die so alles wollen von mir :wink:

Verfasst: 30.09.2012, 09:16
von Machts Sinn
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Verfasst: 30.09.2012, 09:22
von sblue56
Da die Reha von der RV bezahlt wird reicht es doch eigentlich das ich erst in 2 Wochen zum Arzt mit einem Auszahlungsschein gehe, oder ?
Ich rufe am Entlasstag an und gebe Bescheid, dass ich weiterhin AU bin, oder?

Verfasst: 30.09.2012, 09:27
von Machts Sinn
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Verfasst: 30.09.2012, 09:33
von sblue56
Alles Klar. Leider muss ich am Entlasstag erst zur Agentur, weil die schon um Uhr 12.30 schließt und dann zum Arzt. Mein Arzt hat bis Uhr 17.00 offen.

Verfasst: 30.09.2012, 10:04
von sblue56
Jetzt muss ich nochmal nach haken. Mein behandelter Arzt ( Orthopäde ) ist bis zum 03.10. in Urlaub, da könnte ich erst am Donnerstag den 04.10. hin. Reicht es wenn ich am Entlasstag also am Dienstag 02.10. zum Hausarzt gehe ?

Verfasst: 30.09.2012, 10:18
von Machts Sinn
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Verfasst: 30.09.2012, 11:19
von sblue56
Was soll ich jetzt mit einem Auszahlungsschein ? Der letzte Auszahlungsschein wurde von meinem Arzt bis zur Reha 12.09. ausgefüllt und auch der KK geschickt. ( Kopie habe ich ) Die KK hat zwar nur bis zum 26.08.2012 gezahlt aber die AUB ging bis zur Reha! Die Reha zahlt die RV. Erst nach der Reha beginnt die AUB, oder begehe ich jetzt einen Denkfehler?

Verfasst: 30.09.2012, 14:19
von Machts Sinn
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Verfasst: 30.09.2012, 16:55
von BEK-Frust
hallo,

ich schreibe dir mal wie ich vorgegangen bin.
Bin auch im ALG1 bezug gewesen dann wurde ich krankgeschrieben und bin so in die Reha.
Aus der Reha bin ich für den allgemeinen Arbeitsmarkt arbeitsfähig entlassen worden aber nicht mehr für meinen Beruf. Die Agentur sollte prüfen ob es nicht besser wäre das ich eine Weiterbildung oder ähnliches nicht bekommen kann.
So wie ich das mitbekommen habe hast du einen GdB von 30 das würde bedeuten das du bei der Agentur einen Rehaberater bekommst. Somit hat man dort so zu sagen eine Sonderstellung.
Mein Rehaberater lass sich die Soziale Epikrise des Entlassungsberichtes durch und meinte das ich einen Antrag auf berufliche Reha stellen soll damit erstmal eine Zuständigkeit festgestellt wird. Das habe ich jetzt auch erstmal gemacht. Bis zu dem Entscheid werde ich von der Agentur in Ruhe gelassen. So kann ich mich noch in Ruhe um meine weitere Genesung kümmern und werde auch nicht unter Druck gesetzt.

Ich war auch erstmal total Fassungslos als es hieß das die mich arbeitsfähig entlassen aber inzwischen sehe ich das eher wie einen Neuanfang an. Wenn ich weiter AU gewesen wäre, hätte sich das alles nur noch mehr nach hinten geschoben und würde meiner Psyche auch nicht gut tun.

Du kannst gerne den Weg von MS gehen aber vorher würde ich mir überlegen ob es nicht doch ein Neuanfang sein kann.

Alles Gute

BEK-Frust

Verfasst: 30.09.2012, 18:22
von Czauderna
Hallo,
ohne ordentliche AU-Meldung wird es immer Schwierigkeiten geben, und unter ordentlich verstehe ich keinesfalls den Bierdeckel und auch bei einem Anruf bei der Kasse wäre ich sehr, sehr skeptisch.
Übrigens - der Beginn dieses Threads war den 2.9. 2012 - Sblue56 meldete sich zum ersten Mal am 21.9. - wenn ich das richtig verfolgt habe.
Wieso bezieht sich auf einmal der Thread-Titel auf Sblue56 Machts Sinn ?
Hieß der nicht einmal "Name der Kasse " ??
Wenn du das Forum moderieren willst, dann lass dich auch offiziell dazu autorisieren, bitte.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 30.09.2012, 18:39
von reallyangry
sblue56 hat geschrieben:Hallo,

meine KK ( KKH - Allianz ) = Der Name der Kasse hat mir nach Aktenlage durch den MKD das Krankengeld eingestellt. Begründung: Ich solle mich für leichtere wechselnde Tätigkeit dem Arbeitsmarkt bis zur Reha zur Verfügung stellen. Widerspruch wurde durch den VDK eingelegt. Gleichzeitig habe ich ALG I beantragt. Von der Agentur für Arbeit habe ich einen Ablehnungsbescheid erhalten, weil ich ja Krank bin. Gegen diesen Bescheid habe ich ohne Begründung auch Widerspruch eingelegt. Jetzt hat mir die Agentur für Arbeit bis 08.10.2012 Zeit gegeben den Widerspruch zu begründen. Wie soll ich das jetzt begründen, kann mir da Jemand weiterhelfen ? Bin noch bis 02.10.2012 in Reha. Bei den Krankengeldzahlungen geht es um die letzten 2,5 Wochen vor der Reha!!!

Gestern ( nach einer Woche ) hatte ich in der Reha eine Oberarzt - Untersuchung. Dabei hat der Oberarzt mir mitgeteilt, dass ich in meinem Beruf ( Kraftfahrer ) nur noch bis zu 3 Std. Tgl. arbeiten kann. Aber für andere Tätigkeiten mit einigen Einschränkungen werde ich in 2-4 Wochen als voll Arbeitsfähig entlassen. Ich glaube ich bin gestern einem Hellseher begegnet!!! :shock: :shock: :shock: Ist das die Möglichkeit, dass nach einer Woche Reha schon über einen Patienten entschieden wird???

Ich bin als Arbeitsloser Kraftfahrer in die Reha gegangen, von der KK geschickt, und werde als Arbeitssuchender mit Gesundheitlichen Einschränkungen entlassen. Meinen Beruf als Kraftfahrer soll ich nicht mehr ausüben aber dem Arbeitsmarkt soll ich mich mit Einschränkungen zur Verfügung stellen, warum werde ich nicht als Arbeitsunfähiger Kraftfahrer entlassen? Dann müsste auf jedenfalls die KK weiter zahlen.
Bei der KK handelt es sich um die KKH - Allianz in Hannover. Sollte ich mich mit meinen Fragen im falscher Forum befinden, dann bitte ich das zu Entschuldigen.
Nur zur Erinnerung...
und weil dann Sblue's Problem weiterbehandelt wird, ist der thread um das Schnittstellenproblem erweitert worden.
Es wäre Aufgabe des "Admins" gewesen, aus der Erweiterung einen eigenständigen thread zu machen. Aber so braucht Sblue halt nicht lange suchen.
Gruß
ReallyAngry

Verfasst: 30.09.2012, 18:47
von Machts Sinn
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Verfasst: 30.09.2012, 20:24
von Czauderna
Hallo,
na gut, wenn das jetzt auch möglich ist, leben wir eben mit solchen "Manipulationen" , kommt es ja auch nicht mehr darauf an.
Entwicklung ist eher fehl an diesem Platz.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 30.09.2012, 21:58
von broemmel
Die Entwicklung steht doch fest.

Es ist schon festgestellt worden das die Kasse die gesamte Ärzteschaft dazu verdonnert hat Arbeitsfähigkeit festzustellen.

Alle erreichbaren Sozialgerichte werden angeschrieben. Texte gibts von MS. Dies stellt natürlich keine Rechtsberatung dar. Nein, wie komme ich denn auf sowas.

Das Kostenrisiko tragen die Betroffenen. Auch das Risiko das sie unter Umständen ohne Geldleistungen da stehen.

Die alte Leier wiederholt sich halt immer wieder und wieder.