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Verfasst: 18.08.2012, 22:24
von Carola
Ich würde denen Mitarbeitern der Krankenkassen die hier helfen, und schreiben sowas nicht vorwerfen, im gegenteil.
Ihre Arbeitgeber sollten stolz sein das sie Leute haben, die in ihrer
Freizeit hier helfen und sich nicht verstecken, so wie einige große
(riesengroße) Krankenkassen es machen.
Aber, ich finde es besser wenn ein Kind weint wenn es nicht mit zum schwimmen darf, als wenn der Wurm vor hunger weint.
Wobei ich beides nicht mit meiner Seele vereinbaren kann, und helfe
sobald ich helfen kann.
lg
Verfasst: 18.08.2012, 22:35
von Czauderna
Hallo Carola,
ich will grundsätzlich nicht bestreiten dass so etwas wie einen "Schockschaden" geben kann, schon allein deshalb weil ich kein Mediziner und Psychotherapeut bin.
Ich will auch nicht abstreiten, dass in dem zu Beginn geschilderten Fall mit der TK in Hamburg nicht ein solche psychische Beeinträchtigung aufgrund des Handeln der Krankenkasse bzw. der Mitarbeiter dieser Kasse tatsächlich eingetreten ist. Aber darum geht es nicht, es geht einfach darum, dass hier ein "Einzelfall" zum Anlass genommen wird,in einer Art und Weise hier gegen die Krankenkassen insgesamt zu agitieren.
Da wird einer Ratsuchenden, wenn es sie denn wirklich gibt, ein "Schockschaden" eingeredet, eingeschrieben und diese, obwohl sie eigentlich das erreicht hat, was sie wollte zu weiteren Klagen gedrängt, dies nur um eigene Erfolge vermelden zu können. Wenn es allerdings ein gefakter Fall ist, der uns da so beschäftigt, dann allerdings wird es bedenklich.
Durch diese Art und Weise kommt es dann zu Ausuferungen, wie bei dem Fall, bei dem sich die Ratsuchende vor einigen Tagen genötigt sah ihre gesamte Krankheitsgeschichte, bei der es um wirklich gravierende psychische Probleme ging, hier zu veröffentlichen.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 19.08.2012, 11:19
von Kernschmelze
Hallo,
das schreibt die Presse über den Generalverdacht, den Krankenkassen gegenüber Krankengeldempfängern hegen:
http://www.abendblatt.de/politik/deutsc ... ranke.html
http://www.welt.de/wirtschaft/article10 ... paren.html
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/g ... 84421.html
Ähnlich berichtet DRadio am März 2010 im Verbrauchertipp: Gesund geschrieben aber krank – was tun? Autor: Olaf Baale. Im Moderationstext heißt es u.a.
„Doch in den Regionalstellen der Unabhängigen Patientenberatung melden sich vermehrt Betroffene, die durch den Medizinischen Dienst gesundgeschrieben wurden, obwohl sie krank waren. Diese Patienten sind stark verunsichert, denn sie müssen einerseits wieder zur Arbeit gehen oder sich bei der Arbeitsagentur melden, anderseits müssen sie ihrer Krankenkasse klarmachen, dass sie eigentlich noch krank sind.“
In dem Artikel in der Welt „Wie Krankenkassen an ihren Patienten sparen“ gibt die UPD-Stelle München an, ca. zehn Krankengeldempfänger pro Woche zu beraten, denen das Krankengeld gestrichen wurde. Eine stichprobenartige Nachfrage bei den übrigen 20 UPD-Stellen im Bundesgebiet ergab, dass dort ähnliche Fallzahlen zu vermelden sind. Mithin treten allein bei der UPD wöchentlich rund 200 Krankengeldverweigerungsfälle auf. Bei einer Betreuungsquote von höchstens 5% handelt es sich somit um geschätzte 4000 Fälle wöchentlich im Bundesgebiet. Auf das Jahr gerechnet ist von einer Zahl in der Größenordnung von 100.000 bis 200.000 Fällen der Krankengeldverweigerung auszugehen. Das entspricht etwa 10% der Krankengeldfälle.
http://books.google.de/books?id=FhtXfXd ... le&f=false
Allein die TK berichtet von 120.000 KG-Fällen. Davon fallen statistisch 12.000 Fälle in die Rubrik „Krankengeldverweigerung“. Da angenommen werden kann, dass diese Fälle gleichverteilt über die Fallmanager verteilt sind, ist statistisch gesehen jeder Fallmanager betroffen. Da die Situation der übrigen GKV in etwa der der TK gleicht, ist davon auszugehen, dass die überwiegende Mehrheit der Fallmanager in die Krankengeldverweigerung involviert ist.
Von wegen "Einzelfall": Die rechtswidrige Krankengeldverweigerungspraxis ist eher die Regel als die Ausnahme.
Das flächendeckend rechtswidrige Verwaltungshandeln der GKV wurde u. a. auch festgestellt bei
- Verweigerungspraxis bei Mutter-Kind-Kuren (BRH-Bericht Juni 2011)
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/46063
http://www.spdfraktion.de/presse/presse ... llk%C3%BCr
- Verweigerung der gesetzlich vorgeschriebenen Aufnahme der Versicherten der bankrotten City BKK
Fazit: Rechtsverstöße sind bei den GKV offensichtlich an der Tagesordnung. Das darf nicht sein!
Gruß, Kernschmelze
Verfasst: 19.08.2012, 11:43
von CiceroOWL
Alles ollen Kamellen, die bekant sind genauso wie das die Alten die Jungen benachteiligen und das somit die Alten schuld sind an der
Eurokrise.
spiegel.de/wirtschaft/soziales/warum-die-euro-krise-ein-generationenkonflikt-ist-a-848758.html
heise.de/tp/artikel/37/37449/1.html
Somit ergibt sich nur eins, es gibt zuviel Rentner und das muss aufhören.
Verfasst: 19.08.2012, 11:59
von Czauderna
Hallo,
da werden doch wieder Äpfel mit Birnen verglichen.
Dass die Kassen im Rahmen des "Fallmanagements" sogar die Pflicht haben, Leistungen, also auch Krankengeld, nur dem zu erbringen, der aufgrund der medizinisch nachgewiesenen Fakten dazu berechtigt ist, ich denke, das ist unbestritten. Jeder Beitrags- und Steuerzahler kritisiert zu Recht wenn Sozialleistungen und Leistungen der Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ohne ausreichende rechtliche Prüfungen gewährt werden.
Die Presse veranstaltet genau das gleiche Procedere - es wird verallgemeinert -
"Generalverdacht" gegen Krankengeldbezieher - was für ein Unsinn - auch hier kommt es auf den "Einzelfall" an. Ein Krankengeldbezieher mit einer "C"-Diagnose,
da gibt es nicht mal ansatzweise eine Begründung für das Fallmanagement sich
direkt Gedanken zu machen, was da jetzt gemanagt werden könnte, wogegen eine
AU- am letzten Tag der Beschäftigung mit einer "M" oder "J" oder auch einer "F"-Diagnose schon eher dazu führen, dass man dort gleich tätig wird, oder wenn AU. immer Montags eintritt, oder direkt vor den Ferien oder danach, oder gar im Urlaub selbst, um mal nur so die Highlights zu nennen.
Dem interessierten Laien sei, wenn er die Möglichkeit hat, der Pschrembl empfohlen, und zwar das Teil, in dem auch die durchschnittliche Dauer der
Arbeitsunfähigkeit bei den einzelnen Diagnosen drinne steht - nur mal so, damit man sieht, worüber hier geredet wird.
Auch wenn es Kernschmelze gerne so schildert und auch wahrscheinlich hätte,
diese Veröffentlichung besagt mitnichten, dass die Kassen insgesamt nun gegen geltende Gesetze verstoßen, wenn Sie aufgrund von MDK-Gutachten Krankengeldzahlungen beenden. Das ist natürlich purer Unsinn.
Was allerdings kein Unsinn ist, das ist tatsächlich die Erfahrung aus der Praxis, dass die Versicherten viel zu wenig über ihre Rechte und Möglichkeiten
wissen, was zweierlei Gründe haben kann.
Auf der einen Seite der Versicherte selbst, der sich nicht wehrt, weil er nicht weiß wie oder weil er nicht weiß, dass es überhaupt gehen würde, der Arzt bzw. die Ärzte, die keine Zeit, aber auch keine Lust haben sich für ihren Patienten einzusetzen und auf der anderen Seit natürlich auch die Kassen, die
es mit der konsequenten Aufklärung- und Beratungspflicht, gerade im direkten Kundendialog nicht immer so genau nehmen.
Das hat allerdings nichts mit vorsätzlichen oder grob fahrlässigem Handeln zu tun, jedenfalls in der Masse der Fälle.
Fest steht für mich, und das ist eine Behauptung, die ich natürlich nicht beweisen kann, wie auch - dass es im Verhältnis genau so viele Verstösse gegen geltendes Recht seitens von Krankenkassen, bzw. von Krankenkassen-Mitarbeitern gibt, wie es Krankengeldzahlungen an Versicherte gibt, die nicht
arbeitsunfähig sind - beides ist schlecht, sehr schlecht sogar, aber es bleiben trotzdem "Einzelfälle".
Und Kernschmelze - Presseberichte zur Bestätigung deiner These heranzuziehen, das klappt nicht - da eignet sich eher die "Masse" in solchen Foren, wie diesem hier, wenn Sie denn echt sind. Und im Internet auf eine repräsentative Zahl zu kommen, geht nicht, eben mangels Masse.
Deine Unterstellungen an die Adresse aller Kassen bleibt das was sie ist,
populistisch.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 19.08.2012, 14:44
von roemer70
Kernschmelze hat geschrieben:In dem Artikel in der Welt „Wie Krankenkassen an ihren Patienten sparen“ gibt die UPD-Stelle München an, ca. zehn Krankengeldempfänger pro Woche zu beraten, denen das Krankengeld gestrichen wurde. Eine stichprobenartige Nachfrage bei den übrigen 20 UPD-Stellen im Bundesgebiet ergab, dass dort ähnliche Fallzahlen zu vermelden sind. Mithin treten allein bei der UPD wöchentlich rund 200 Krankengeldverweigerungsfälle auf. Bei einer Betreuungsquote von höchstens 5% handelt es sich somit um geschätzte 4000 Fälle wöchentlich im Bundesgebiet. Auf das Jahr gerechnet ist von einer Zahl in der Größenordnung von 100.000 bis 200.000 Fällen der Krankengeldverweigerung auszugehen. Das entspricht etwa 10% der Krankengeldfälle.
Und genau hier ist die Milchmädchenrechnung:
Aus dem Text geht nicht hervor, dass es 10 "neue" Personen pro Woche sind - sondern 10 Kontakte wegen Krankengeld. Es können also auch jede Woche die gleichen 10 Leute sein - denn mit einer Beratung ist es eh nicht getan.
Was heißt ähnliche Fallzahlen? Sind es vielleicht auch mal nur 3?
Und wievielen von den Betroffenen wurde das Krankengeld zu Recht gestrichen? Denn die Zahl der "rechtswidrigen Verweigerungen" dürfte verschwindend gering sein.
Kernschmelze, Du biegst Dir da etwas zurecht.
Kernschmelze hat geschrieben:Fazit: Rechtsverstöße sind bei den GKV offensichtlich an der Tagesordnung.
Hier muss ich meinen gestrigen Beitrag wiederholen:
roemer70 hat geschrieben:Das ist nicht nur falsch, sondern großer Schwachsinn, eine mutwillige Unterstellung und ehrverletzend für die unzähligen Kassenmitarbeiter.
Kernschmelze, wenn Du etwas Positives tun willst, konzentriere Dich auf die (seltenen) Fälle, in denen Fehler gemacht wurden.
Aber hör' bitte auf, hier mit Allgemeinplätzen unzählige ehrlich und gesetzestreu arbeitende Menschen zu verunglimpfen und Betroffene vor den Karren Deines Feldzugs zu spannen!
Verfasst: 19.08.2012, 17:14
von Lady Butterfly
diese Argumentation kannst du auf alle Institutionen anwenden - egal ob privater oder öffentlicher Natur, egal ob gemeinnützig oder gewinnorientiert. Dann aber wären nahezu alle Bürger der Bundesrepublik Deutschland betroffen - abch was sag ich, die ganze Menschheit.
bei dem Bericht der UPD geht es zunächst mal neutral um "Beratungen" - das ist das, was die Fallmanager tagtäglich durchführen. Es geht auch nicht um 20 neue Fälle, sondern nur um 20 Fälle.
Auch das Ergebnis wird nicht erwähnt - du ziehst daraus den Schluss, dass in allen Fällen "rechtswidrig Krankengeld verweigert wird". Woher du diese Information nimmnst, ist mir schleierhaft. Vielleicht sind bei diesen Fällen Fehler gemacht worden. Vielleicht wollen einige Leute auch einfach nur mal ne Meinung von einer unabhängigen Stelle hören. Und vielleicht denkt der ein oder andere, dass Fehler gemacht worden sind, die aber nicht gemacht wurden.
Dann rechnest du das ganze hoch - so dass es zu deiner Meinung passt. Und begründest deine Haltung damit.
das führt dazu, dass deine Beiträge mit Realität nicht mehr viel zu tun haben....
Verfasst: 19.08.2012, 17:57
von Carola
Nun, sogar die Jobcenter prahlen mit ihren Zahlen, wenn es um Sanktionen
geht.
Sollte doch möglich sein das die Zahlen offengelegt werden..
Krankengeldbeendigung auf betreiben der Krankenkasse, daraus Wiedersprüche, (ob erfolgreich ist egal, sind ja laut SB nur unter 2%)
Klagen, und Klageergebnisse.
Jede Behörde rühmt sich doch, Leistungsmissbrauch zu bekämpfen, und
stellt die neuesten Zahlen der Pesse zur verfügung.
Warum halten die Krankenkassen sich den so bedeckt ? ist doch ein
großer Erfolg wenn man z.b xxxxxx Personen kein Krankengeld mehr zahlen muss auf veranlassung der Krankenkasse ?
Kann man den überhaubt diese Zahlen nachfragen ?, ist doch eigendlich
eine Versicherung die öffendlich ist, alle Zahlen darlegen sollte.
Muss mich da mal schlau machen.
lg
Verfasst: 19.08.2012, 18:08
von Czauderna
Hallo Carola,
da wirst du nichts finden was dir in dieser Beziehung weiterhilft, ganz einfach deshalb weil man nicht in Daten,Zahlen und Fakten ausdrücken kann, wenn man einen Fall "vorzeitig" beendet hat - das geht einfach nicht.
Mehr wirst du finden wenn es darum geht zu veröffentlichen wie viel man wieder zurückgeholt hat durch Abrechnungsmanipulationen von Leistungserbringern, da gibt es stichhaltige Zahlen, und da rühmt sich auch jede Krankenkasse mit genaueren Angaben, aber Statistiken über "war hätte das gekostet, wenn man den Fall hätten laufen lassen oder nicht geprüft hätte bzw. prüfen lassen", da, denke ich jedenfalls, kann man nicht. sagen - Allenfalls sieht man so etwas an den Fallzahlen insgesamt und den Vergleichszahlen zum Vorjahr - nur, da musst du dich schon sehr tief rein-knien in die Materie, und um das auch richtig bewerten zu können, bei mehreren Kassen parallel, um da Aufschluss zu bekommen.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 19.08.2012, 18:54
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Verfasst: 19.08.2012, 19:02
von CiceroOWL
Carola hat geschrieben:Nun, sogar die Jobcenter prahlen mit ihren Zahlen, wenn es um Sanktionen
geht.
Sollte doch möglich sein das die Zahlen offengelegt werden..
Krankengeldbeendigung auf betreiben der Krankenkasse, daraus Wiedersprüche, (ob erfolgreich ist egal, sind ja laut SB nur unter 2%)
Klagen, und Klageergebnisse.
Jede Behörde rühmt sich doch, Leistungsmissbrauch zu bekämpfen, und
stellt die neuesten Zahlen der Pesse zur verfügung.
Warum halten die Krankenkassen sich den so bedeckt ? ist doch ein
großer Erfolg wenn man z.b xxxxxx Personen kein Krankengeld mehr zahlen muss auf veranlassung der Krankenkasse ?
Kann man den überhaubt diese Zahlen nachfragen ?, ist doch eigendlich
eine Versicherung die öffendlich ist, alle Zahlen darlegen sollte.
Muss mich da mal schlau machen.
lg
http://www.gesetze-im-internet.de/bunde ... gesamt.pdf
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__15.html
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__35.html
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__67c.html
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__75.html
kbv.de/vl/36205.html
gbe-bund.de/gbe10/abrechnung.prc_abr_test_logon?p_uid=gastg&p_aid=&p_knoten=FID&p_sprache=D&p_suchstring=1101
bmg.bund.de/krankenversicherung/zahlen-und-fakten-zur-krankenversicherung.html
dimdi.de/static/de/klassi/icd-10-gm/anwendung/zweck/au-bescheinigung/index.htm
verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_30071997_228449101449211.htm
Hier die § 4 KSVwV KG2
Viel Vergnügen
Verfasst: 19.08.2012, 19:24
von Carola
Dumme frage,
Wieso sollte das die EDV heute nicht aufbröseln können ?
Krankengeld Einstellunge aus folgenden Grund.
#1Krankenkasse hat auf Anraten des MDK eingestellt.
#2Mitwirkungspflicht verletzt
#3verstorben
#4Arbeit auf Eigenen Wunsch aufgenommen
#5Ausgesteuert
#6durch behandelden Arzt Gesundschreibung
#7Wiederspruch duch Patient
Ich komme aus den Bereich und weiss genau das SAM, ISKV, das können.
Selbst ich würde das hinbekommen sowas Auszuwerten/Abzufragen mit meiner Ausbildung, Innerbetrieblich wird es mit Sicherheit gemacht, hoffe ich doch, nur verschaukeln sollten sie uns nicht, das sie zwar nachweisen können wie oft Max Mustermann angerufen hat, ansonnsten aber nirgends was im System zu finden ist.
Sollten SBler an 1-7 was auszusetzten haben muss ich wohl nochmal nachschauen was wirklich auszuwerten ist, war eigendlich ja auch nur
verallgemeinert um den Sinn darzustellen.
Die aktuelle Software der meisten Krankenkassen im Bereich /Zahlung/Abrechnung/Fallsteuerung kenn ich, aber wie gesagt nicht von allen Kassen.
Verfasst: 19.08.2012, 19:27
von CiceroOWL
aha IKK
Nur mal so ein GPM Ablauf grob aufgezeichnet
Na dennmal zu AU Eingang >> Prüfung Anspruch >>KG Zahlung Erfassung im System >>> Auszahlung usw Statitistische Erfassung A über EDV über die Blanced Scorcard Methodik z.B mit Auswertung etc, denn wenn WS Sitzungen sind entsprechende Sitzungsprotokolle mit Ergebnisauswertung im Bereich Innenenrevision / Controlling / KG / Fachbateilung Recht , da gibt es noch so ein paar nette Programme, wo man denn mit Exel und Acces ganz wunderbar arbeiten kann um den Prozess auswerten zukönnen, im Rahmen des GPM, TPM APM.
Wenn einem so eine Statistik intressiert mal bei allen 145 Kassen anfragen und hoffen das eine Rückantwort kommt. BMG SpiBu BVA, die zuständigen LVA und Sozialminiesterien der Länder. Oder 145 mal klagen.
Verfasst: 19.08.2012, 19:48
von vlac
Hallo,
@Macht's Sinn: " jeder Prozessbevollmächtigte"
Das ist nachweisbar Kokolores. Ich hatte heute fünf Anwälte in meinem Wohnzimmer sitzen, von denen jeder Einzelne gesagt hat, das Zeug sei juristisch kompletter Unfug. Dementsprechend kann es also nicht sein, dass sich jeder Prozessbevollmächtigte darüber freuen wird.
Zu dem Engament kann ich nur sagen: Die Straße zur Hölle ist mit guten Absichten gepflastert.
Und wann Kernschmelze zum Verfolgten einer kriminellen Vereinigung erklärt werden würde, war nur eine Frage der Zeit.
Verfasst: 19.08.2012, 19:51
von vlac
Hallo,
Re: Cicero: "Oder 145 mal klagen".
@Kernschmelze: Damit wärst Du gemeint.