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Verfasst: 23.04.2013, 17:49
von gebeutelt
hallo,
ich habe da mal eine frage bei der ich mir nun recht unsicher bin.wenn ich das richtig verstanden habe ist mein Status bis zur Klärung des widerspruchs unklar.muss ich nun morgen zu meinem Arzt und den auszahlschein ausfüllen lassen um eine Unterbrechung der Krankschreibung zu vermeiden?
den schein der festlegt das ich nur bis zum 12.4. krank bin habe ich nicht unterzeichnen lassen da ich das ja anfechte.2 tage zuvor bekam ich allerdings den schein geschickt den ich regulär morgen hätte ausfüllen lassen.

Verfasst: 23.04.2013, 22:11
von Poet
gebeutelt hat geschrieben:den schein der festlegt das ich nur bis zum 12.4. krank bin habe ich nicht unterzeichnen lassen da ich das ja anfechte.2 tage zuvor bekam ich allerdings den schein geschickt den ich regulär morgen hätte ausfüllen lassen.
@gebeutelt: Verstehe ich das richtig? Du hast den letzten Auszahlschein nicht eingereicht? Wie kommst Du darauf, dass der nur bis 12.04. gilt? Weil die Kasse das mit dem MdK mitgeteilt hat???

Verfasst: 23.04.2013, 23:42
von gebeutelt
exakt.der mdk hat da reingeschrieben das ich nur noch bis zum 12.4 . krank bin.mein arzt hatte mich aber bis zum 24.4. krank geschrieben.morgen hole ich mir dort das neue krankschreiben und reiche es ein

Verfasst: 24.04.2013, 09:27
von Poet
@gebeutelt: Was der MdK da reingeschrieben hat, spielt erstmal keine Rolle, Du hast ja auch einen Widerspruch laufen. Wichtig ist die laufende Arbeitsunfähigkeit.

Wichtig!!!Wenn die Arbeitsunfähigkeit zum 24.04. endet (das ist heute!!!), dann unbedingt heute zum Arzt!!! Du riskierst sonst, dass die Kasse eine Feststellung der Arbeitsunfähigkeit erst am 25.04. als Lücke interpretieren kann. Das wird zwar nicht von allen Kassen so gehandhabt aber Du solltest es nicht riskieren.

Verfasst: 24.04.2013, 12:12
von mai77
du dürftest von der guten Frau bald ein Angebot bekommen, das du nicht ablehnen kannst... :twisted:

Verfasst: 24.04.2013, 17:33
von gebeutelt
@mai77 was willst du mir sagen?

Krankmeldung abgegeben und mal nachgefragt was der widerruf macht.angeblich hat mein Arzt keinen geschickt.er hat den am 12.4. in die post getan

Verfasst: 24.04.2013, 20:23
von CiceroOWL
forentroll

Verfasst: 03.05.2013, 13:27
von gebeutelt
es scheint ein endloses spiel zu werden.Wie zuvor schon geschrieben war angeblich kein Widerspruch meines Arztes angekommen.ich also in der Praxis angerufen und erfahre dort das sie den Widerspruch an den mdk geschickt haben.Dort lag er einige Tage herum und ist dann ohne Begleitschreiben an die Praxis zurück gegangen.Was allein schon seltsam ist da der mdk ja über den medizinisch begründeten Widerspruch entscheiden muss.die Dame aus der Praxis hat dann also am 22. den Widerspruch an die Krankenkasse geschickt.da ich bis zum heutigen tag noch nichts gehört habe,rief ich gerade meine Sachbearbeiterin an.und was muss ich hören?der Widerspruch ist noch nicht eingegangen.Dummerweise hat mein Arzt diese Woche seine Praxis geschlossen.auf die frage wo denn die Überweisung meines Krankengelds bleibt,bekam ich die Anwort das sie bis zum Eingang des Widerspruchs nicht zahlen werden,da sie das alles ja dann erst neu bewerten können.Auf den Hinweis meinerseits das sie rechtlich gesehn bis zur Klärung des Widerspruchs zahlen müssen wurde ich praktischer weise an eine Vorgesetzte verwiesen die erst Montag wieder im Haus ist.Fakt ist das ich vom Jobcenter kein Geld bekomme weil ja der Widerspruch läuft.Von der Krankenkasse bekomme ich nichts weil denen Gesetze egal sind.Zuletz haben die mir Geld bis zum 28.3. überwiesen.Krankgeschrieben bin ich noch bis zum 22.5.Hätte nicht die Versicherung meines Unfallgegners die Reparaturkosten überwiesen,hätte ich diesen Monat keine Miete überweisen können.So langsam aber sicher bin ich am verzweifeln.Ich weiss nicht wie es weite gehen soll......

Verfasst: 03.05.2013, 20:12
von Poet
@gebeutelt: Hm, der Widerspruch hätte natürlich zur Kasse gemusst, der MdK ist ja nur der Dienstleister der Kasse. Warum die das Ding liegenlassen, na das steht in den Sternen...*kopfschüttel*
Ich vermute mal, dass die ihn auch nicht am 22. zurückgesandt haben.

Frage: Ist die Vorgesetzte Deiner Kasse bei Dir in der Nähe? Kannst Du am Montag gleich persönlich hingehen? Vorteil: Du könntest nachprüfen wann der MdK das Ding wirklich an die Kasse geschickt hat und Deine besch... Situation der Dame gleich vor Ort schildern. Ideal wäre noch, Du könntest jemand mitnehmen.

Verfasst: 04.05.2013, 14:06
von gebeutelt
der mdk hat das nicht an die kasse sondern an meinen behandelnden Arzt zurück geschickt.und von da ist es zur kasse geschickt worden.

Verfasst: 13.06.2013, 10:22
von gebeutelt
ich möchte mich mal zum stand der dinge äussern.mein widerspruch hat früchte getragen.der untersuchungsausschuß des mdk hat entschieden das ich krank bin.einziges manko an der Sache ist ,das bei der letzten auszahlung kein neuer auszahlungsschein mitgeschickt wurde.mein Arzt hat mir also ein normales krankschreiben gegeben.auf dieses bekomme ich allerdings kein Geld von der kasse,wie mir mitgeteilt wurde als ich nach 2 Wochen in denen nichts passiert ist dort angerufen habe.zahlungen erfolgen nur auf einen ausgefüllten auszahlungsschein hin.nun ist mein Arzt im Urlaub und kommt erst am 27. wieder.nuja 2,5 Monate kein Geld....zum glück habe ich freunde.

Verfasst: 13.07.2013, 08:55
von gebeutelt
hab da mal ne frage.nachdem der mdk entschieden hat das ich krank bin,wollte ich gern eine Zweitschrift des vorgangs für meine aok-akte haben.ich bekam die audkunft es gäbe keinerlei schriftliche unterlagen darüber.gibt es sowas das alles angeblich nur telefonisch erledigt wurde?ausgerechnet hier in unserem deutschen lande wo alles schriftlich und somit rechtlich verbindlich erledigt wird?

Verfasst: 13.07.2013, 09:36
von Poet
@gebeutelt: Das stinkt doch zum Himmel. Natürlich gibt es Unterlagen zur MdK-Begutachtung. Diese kannst Du schriftlich anfordern. Was ist jetzt mit der Zahlung passiert? Hast Du Geld bekommen?

Verfasst: 13.07.2013, 14:17
von gebeutelt
ich hatte dann 2 auszahlscheine eingereicht(da einer ja nicht geschickt worden ist und als normales krankschreiben eingereicht worden ist)und erhielt die Auskunft das das jobcenter ansprüche angemeldet habe und ich deshalb kein Geld bekommen könne.das jobcenter war so clever mir harz4 zu schicken obwohl ich denen gesagt hatte das ich Anspruch auf Krankengeld habe.nun müssen die das miteinander verrechnen.eine Kopie des schreibens in dem das jobcenter klarstellt was sie an mich überwiesen haben ,habe ich seid 2 Wochen vorliegen.von der krankenkasse habe ich nichts gehört.ausserdem haben die mal wieder "vergessen"mir einen neuen auszahlschein zuzuschicken.

Verfasst: 16.07.2013, 08:03
von gebeutelt
mir langt es mit dem Laden.Vollmacht an den Anwalt gegeben.Mal schaun ob sie nun immer noch so schön blocken.