Rückwirkende nachzahlung trotz Fehler der Krankenkasse
Moderator: Czauderna
Rossi, mein Beitrag bestand aus mehr als einem Wort. Außerdem befand sich davor ein "bspw." - es sollte eine Aussage auf einfache Art untermauern. Dies ist mir bei Dir wohl nicht gelungen.
Ich kann diese aber auch im Gesundheitswesen ohne weiteres unterbringen. - gedenke dies aber nicht zu tun, da wir uns vom eigentlichen Thema immer weiter entfernen und schon in Grundsatzdiskussionen einsteigen.
Ich kann diese aber auch im Gesundheitswesen ohne weiteres unterbringen. - gedenke dies aber nicht zu tun, da wir uns vom eigentlichen Thema immer weiter entfernen und schon in Grundsatzdiskussionen einsteigen.
Jooh, Lady Buttefly!
Wenn ich mich nicht irre, nennt man dies Spontanberatung, oder?
Dies setzt zunächst voraus, dass sich der Kunde an den Sozialleistungsträger wendet und um Aufkärung bzw. Beratung der Versicherungsmöglichkeit bittet. Aber in dieser Konstellation buddele ich ein Rundschreiben von 1988 aus. Hier steht schon mal klipp und klar drinne, dass die Versicherten nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht über bestehende Möglichkeiten der freiw. Kv. hinzuweisen sind. Jenes ist eine gebundene Verpflichtung - zumindest lt. Rundschreiben. Wenn ich mir dann auch noch die Rechtsprechung in meinem Bereich (NRW) ansehe, dann sieht es das LSG auch so.
Von daher.
Zitat von Dir:
selbstverständlich gibt es eine Beratungspflicht im Sozialrecht - aber Beratung setzt voraus, dass jemand diese auch in Anspruch nimmt. Und was die Aufklärung im Zusammenhang mit der grundsätzlichen Versicherungspflicht betrifft - da gibt's (und gab's) wirklich genügend Infos von Kassen, vom BMG, vom SpiBu, von der Presse etc. - und wer das nicht mitbekommen hat, muss dafür schon gute Gründe nennen.
Also ein Versteckspiel hinter den Anderen?!
Na ja, ich habe nicht nur Sentral geholfen, sondern auch schon mal einer Versicherten (mit Jura Studium), die von dieser Versicherungspflicht (§ 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V) erwischt wurde. Die Kasse hatte nen Beitragsbescheid mit über 10.000,00 Glocken rausgeballert.
Die Klamotte landete dann vorm Sozialgericht; es wurde ein Vergleich geschlossen. Der Vergleich war nur ein geringer Bruchteil von der ursprünglichen Forderung.
Aha
Zitat von Dir
Prozesse vorm Sozialgericht kosten Geld - vielleicht mehr als 8000 €
Woher hast Du dies!?
Mein Kenntnisstand ist, dass ein Anwalt für so eine Klamotte nicht wirlich viel Geld (wenn er gewinnt) bekommt.
Im Widerspruchsverfahren bekommt er ca. 260,00 Glocken zzgl. Märchensteuer. Für das sozialgerichtliche Verfahren kommen noch ein paar Glocken hinzu.
Ich muss hier ehrlich eingestehen, dass sich solche Klamotten für Anwälte nicht lohnen. Der Aufwand sich hier mit dem materiellen Recht beschäftigen und insbesondere alles auszubuddeln (Begründungen zum Gesetzentwurf etc.), ist wirtschaftlich gesehen, nicht lukrativ.
Aus diesem Grunde ist es für mich völlig klar, dass es in diesem Bereich noch nicht viel Rechtsprechung gibt. Für Rechtsanwälte lohnt sich diese Klamotte leider nicht.
Wenn ich mich nicht irre, nennt man dies Spontanberatung, oder?
Dies setzt zunächst voraus, dass sich der Kunde an den Sozialleistungsträger wendet und um Aufkärung bzw. Beratung der Versicherungsmöglichkeit bittet. Aber in dieser Konstellation buddele ich ein Rundschreiben von 1988 aus. Hier steht schon mal klipp und klar drinne, dass die Versicherten nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht über bestehende Möglichkeiten der freiw. Kv. hinzuweisen sind. Jenes ist eine gebundene Verpflichtung - zumindest lt. Rundschreiben. Wenn ich mir dann auch noch die Rechtsprechung in meinem Bereich (NRW) ansehe, dann sieht es das LSG auch so.
Von daher.
Zitat von Dir:
selbstverständlich gibt es eine Beratungspflicht im Sozialrecht - aber Beratung setzt voraus, dass jemand diese auch in Anspruch nimmt. Und was die Aufklärung im Zusammenhang mit der grundsätzlichen Versicherungspflicht betrifft - da gibt's (und gab's) wirklich genügend Infos von Kassen, vom BMG, vom SpiBu, von der Presse etc. - und wer das nicht mitbekommen hat, muss dafür schon gute Gründe nennen.
Also ein Versteckspiel hinter den Anderen?!
Na ja, ich habe nicht nur Sentral geholfen, sondern auch schon mal einer Versicherten (mit Jura Studium), die von dieser Versicherungspflicht (§ 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V) erwischt wurde. Die Kasse hatte nen Beitragsbescheid mit über 10.000,00 Glocken rausgeballert.
Die Klamotte landete dann vorm Sozialgericht; es wurde ein Vergleich geschlossen. Der Vergleich war nur ein geringer Bruchteil von der ursprünglichen Forderung.
Aha
Zitat von Dir
Prozesse vorm Sozialgericht kosten Geld - vielleicht mehr als 8000 €
Woher hast Du dies!?
Mein Kenntnisstand ist, dass ein Anwalt für so eine Klamotte nicht wirlich viel Geld (wenn er gewinnt) bekommt.
Im Widerspruchsverfahren bekommt er ca. 260,00 Glocken zzgl. Märchensteuer. Für das sozialgerichtliche Verfahren kommen noch ein paar Glocken hinzu.
Ich muss hier ehrlich eingestehen, dass sich solche Klamotten für Anwälte nicht lohnen. Der Aufwand sich hier mit dem materiellen Recht beschäftigen und insbesondere alles auszubuddeln (Begründungen zum Gesetzentwurf etc.), ist wirtschaftlich gesehen, nicht lukrativ.
Aus diesem Grunde ist es für mich völlig klar, dass es in diesem Bereich noch nicht viel Rechtsprechung gibt. Für Rechtsanwälte lohnt sich diese Klamotte leider nicht.
-
- Beiträge: 1363
- Registriert: 21.03.2009, 22:52
wenn du' s so nennen möchtest - ja. Eine Beratung erfolgt halt immer dann, wenn ein entsprechender Anlass vorliegt - z. B. wenn der Versicherte eine Frage stellt oder wenn ein Sachverhalt geklärt werden muss.Wenn ich mich nicht irre, nennt man dies Spontanberatung, oder?
bei uns werden die Versicherten i. d. R. auf die Beendigung der Versicherung hingewiesen und um eine Antwort über den weiteren Verlauf gebeten (z. B. neuer Arbeitgeber, Beantragung von ALG I oder II, neuer AG, Bewilligung einer Rente.....), damit der weitere Versicherungsschutz geklärt werden kann - und die Versicherten werden regelmäßig gebeten, bei Fragen anzurufen.Hier steht schon mal klipp und klar drinne, dass die Versicherten nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht über bestehende Möglichkeiten der freiw. Kv. hinzuweisen sind.
nee - das ist im Zusammenhang mit dem Satz vorher zu sehen, den du leider übergangen hast. Vollständig lautet das Zitat so:Also ein Versteckspiel hinter den Anderen?!
um nochmals einen Vergleich mit dem Verkehrsrecht zu wählen: wenn ich über eine Autobahn fahre und eine Geschwindigkeitsbeschränkung wird in regelmäßigen Abständen durch entsprechende Schilder angezeigt, kann ich auch schlecht sagen: uuuuups, durfte ich hier wirklich nur 100 km/h fahren? das wusste ich aber nicht......dann hab ich wohl eher Pech gehabt. Wenn ich mich aber auch einer mir unbekannten Strecke neu auf die Autobahn auffahre und es gibt nach der Autobahn kein Schild, komme ich mit der Ausrede "nicht gewusst" schon eher durch......aber gibt es nicht auch im Recht sowas wie "hat gewusst oder hätte wissen müssen"???
selbstverständlich gibt es eine Beratungspflicht im Sozialrecht - aber Beratung setzt voraus, dass jemand diese auch in Anspruch nimmt. Und was die Aufklärung im Zusammenhang mit der grundsätzlichen Versicherungspflicht betrifft - da gibt's (und gab's) wirklich genügend Infos von Kassen, vom BMG, vom SpiBu, von der Presse etc. - und wer das nicht mitbekommen hat, muss dafür schon gute Gründe nennen.
Verstehe ich das richtig das es also keinen § gibt der den Kassen eine Aufklärungspflicht auferlegt?Rossi hat geschrieben:Na ja, ich persönlich brauche für diesen Grundsatz keine §§.
Ich versuche dort nur 1 und 1 zu addieren. Würde dieser Grundsatz (Unwissenheit schützt nicht vor Strafe) auch im Sozialrecht gelten, dann können wir sofort das Rechtsinstitut des sozialrechtlichen Herstellungsanspruches ersatzlos in die Tonne kloppen.
Ok ich breche mit dem ab was ich ursprünglich schreiben wollte, da
§13 SGB I folgendes sagt:
§ 13 Aufklärung
Die Leistungsträger, ihre Verbände und die sonstigen in diesem Gesetzbuch genannten öffentlich-rechtlichen Vereinigungen sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Bevölkerung über die Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch aufzuklären.
Sicherlich gibt es den Aufklärungs- und Beratungsgrundsatz, der in den §§ 13 ff. SGB I geregelt ist.
Und was passiert, wenn die Behörde diesem Grundsatz (Aufklärung und Beratung) nicht nachkommt? Daraus ist doch gerade das Rechtsinstitut des sozialrechtlichen Herstellungsanspruches entwickelt worden, wenn ich mich nicht irre.
Und was passiert, wenn die Behörde diesem Grundsatz (Aufklärung und Beratung) nicht nachkommt? Daraus ist doch gerade das Rechtsinstitut des sozialrechtlichen Herstellungsanspruches entwickelt worden, wenn ich mich nicht irre.
Hallo CTG,CTG hat geschrieben: da §13 SGB I folgendes sagt:
§ 13 Aufklärung
Die Leistungsträger, ihre Verbände und die sonstigen in diesem Gesetzbuch genannten öffentlich-rechtlichen Vereinigungen sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Bevölkerung über die Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch aufzuklären.
jo, aber zwischen Theorie und Praxis, da liegen aber Welten.
das keine Aufklärung / Beratung bei durchaus erkennbaren Bedarf erfolgte, muß doch letztendlich der VS nachweisen.
z.b. Kassenwechsler, wie oft wird denn die Meinung vertreten,
wir brauchten das nicht, das muß die neue KK erledigen,
nicht immer wird der VS an andere Leistungsträger verwiesen,
aber hier wird gerne miteinander tel., ohne das Auskunftsersuchen
schriftlich zu begründen.
In erster Linie stehen bei einigen KKen, Kasseninteressen im Vordergrund
und nicht der 13,14, 15 des SGB
Gruß Bully
Es stimmt was Rossi sagt.
Hallo, da bin ich wieder.
Vielen Dank an Rossi. Ich verneige mich vor dem Meister. Über 4.000 Euronen sind kein Pappenstil.
Es stimmt, die Krankenkasse hat mir die Rückständigen Beiträge komplett erlassen. Die bereits bezahlten Beiträge wurden komplett erstattet. Der Abteilungsleiter hat das Schreiben aufgesetzt und sich entschuldigt. Das nennt man Größe. So wie es Rossi bereits geschrieben hat.
Welche Krankenkasse es war, möchte ich nicht erwähnen. Akzeptiert bitte meinen Willen. Mein Dank gilt auch der Krankenkasse, dass sie letztendlich doch eingelenkt hat. Aber mal ganz ehrlich, insgeheim freue ich mich, dass ich denen mal gegen das Schienbein treten durfte. Ihr wisst nicht, was ich vorher alles durchgemacht habe. Knapp 4.000 Euronen ist für mich eine Menge Geld, furchtbar viel.
Ich habe so ziemlich überall angerufen und rumtelefoniert. Die Bundesversicherungsaufsicht in Bonn hat mir recht gegeben und wollte selbst gerne die Unterlagen genauer ansehen. Die waren sogar sehr daran interessiert. Habe gerade die Rufnummer nicht parat, einfach googeln.
Ich habe beim Bundesministerium für Gesundheit angerufen und auch dort meine Sizualtion ganz sachlich dargestellt. Warum soll ich lügen? Ich will schließlich eine Lösung.
Die Dame hat sich wirklich Zeit für mein Anliegen genommen, hat sich den ganzen Fall schriftlich notiert. Warum, weshalb? keine Ahnung. Der Dame habe ich die KK genannt. Sie sagte mir, dass die Krankenkasse der zeitnahen Beratungspflicht und Auskunftpflicht nicht nachgekommen sei. Es wäre nicht mein Verschulden. Im Nachhinein könne man nicht mal eben soviel Geld einfordern.
Mir hat das Bundesministerium sehr geholfen. Ich kann es nur jedem empfehlen. Die Tel.: 030-3406066-01.
Ich hätte es ohne Rossis Hilfe nicht geschafft.
Weshalb ich mich hier im Forum nicht mehr gemeldet habe? Ich war ein wenig bedrückt von der ganzen Sache. Nach Zusendung des Widerspruchs habe ich einfach gewartet. War eben selbst überrascht, wie oft hier darüber diskutiert wurde.
Ich hoffe, wir können Kapitel Sentral hiermit abschließen.
Vielen, vielen Dank Rossi.
Vielen Dank an Rossi. Ich verneige mich vor dem Meister. Über 4.000 Euronen sind kein Pappenstil.
Es stimmt, die Krankenkasse hat mir die Rückständigen Beiträge komplett erlassen. Die bereits bezahlten Beiträge wurden komplett erstattet. Der Abteilungsleiter hat das Schreiben aufgesetzt und sich entschuldigt. Das nennt man Größe. So wie es Rossi bereits geschrieben hat.
Welche Krankenkasse es war, möchte ich nicht erwähnen. Akzeptiert bitte meinen Willen. Mein Dank gilt auch der Krankenkasse, dass sie letztendlich doch eingelenkt hat. Aber mal ganz ehrlich, insgeheim freue ich mich, dass ich denen mal gegen das Schienbein treten durfte. Ihr wisst nicht, was ich vorher alles durchgemacht habe. Knapp 4.000 Euronen ist für mich eine Menge Geld, furchtbar viel.
Ich habe so ziemlich überall angerufen und rumtelefoniert. Die Bundesversicherungsaufsicht in Bonn hat mir recht gegeben und wollte selbst gerne die Unterlagen genauer ansehen. Die waren sogar sehr daran interessiert. Habe gerade die Rufnummer nicht parat, einfach googeln.
Ich habe beim Bundesministerium für Gesundheit angerufen und auch dort meine Sizualtion ganz sachlich dargestellt. Warum soll ich lügen? Ich will schließlich eine Lösung.
Die Dame hat sich wirklich Zeit für mein Anliegen genommen, hat sich den ganzen Fall schriftlich notiert. Warum, weshalb? keine Ahnung. Der Dame habe ich die KK genannt. Sie sagte mir, dass die Krankenkasse der zeitnahen Beratungspflicht und Auskunftpflicht nicht nachgekommen sei. Es wäre nicht mein Verschulden. Im Nachhinein könne man nicht mal eben soviel Geld einfordern.
Mir hat das Bundesministerium sehr geholfen. Ich kann es nur jedem empfehlen. Die Tel.: 030-3406066-01.
Ich hätte es ohne Rossis Hilfe nicht geschafft.
Weshalb ich mich hier im Forum nicht mehr gemeldet habe? Ich war ein wenig bedrückt von der ganzen Sache. Nach Zusendung des Widerspruchs habe ich einfach gewartet. War eben selbst überrascht, wie oft hier darüber diskutiert wurde.
Ich hoffe, wir können Kapitel Sentral hiermit abschließen.
Vielen, vielen Dank Rossi.
Sorry, Günter, was war jetzt spektakulär an diesem Fall?
Ich bleibe dabei, die Bestimmungen des § 186 Abs. 11 SGB V i.V.m. § 76 SGB IV führen einfach nur ein Schattendasein. Viele Kassen scheuen sich offensichtlich vor dieser Möglichkeit.
Von der Taktik her bin ich auch nicht davon ausgegangen, dass die Kasse so schnell einlenkt. Auf ein sozialgerichtliches Verfahren habe ich mich schon mal eingestellt. Aber es kam ganz anders. Na wunerbar!
Ich bleibe dabei, die Bestimmungen des § 186 Abs. 11 SGB V i.V.m. § 76 SGB IV führen einfach nur ein Schattendasein. Viele Kassen scheuen sich offensichtlich vor dieser Möglichkeit.
Von der Taktik her bin ich auch nicht davon ausgegangen, dass die Kasse so schnell einlenkt. Auf ein sozialgerichtliches Verfahren habe ich mich schon mal eingestellt. Aber es kam ganz anders. Na wunerbar!
Warum ?
Hallo Czauderna,
eine Frage habe ich noch.
Warum muss ich mir geballte Kraft aus dem Internet suchen. Ich alleine hätte den Widerspruch so nicht aufsetzen können. Die erste Zahlungsaufforderung war für mich gewaltig. Nach § sowieso müssen sie für x Jahre Betrag x zahlen. Mit Ratenzahlungen hätte ich meine Schulden selbst in 20 Jahren nicht begleichen können.
Warum müssen sich die Krankenkassen mit juristischen Winkelzügen aus der Verantwortung ziehen? Ist das fair? David gegen Goliath.
Ich erinnere mich gerne an einen Fall einer armen polnischen Bäuerin, eine überlebende aus dem KZ. Sie hatte Anspruch auf Entschädigungszahlungen (Zwangsarbeit etc.) Die deutschen Großunternehmen hatten sich auch lange mit juristischen Winkelzügen aus der Verantwortung gestohlen und die arme Bäuerin am langen Arm zappeln und aushungern lassen. Viele KZ-Überlebende sind verstorben, ohne je eine Entschädigung erhalten zu haben.
Der Vorsitzende des Verbandes der Kläger, Stefan Zdzislaw Koslowski, sagte, die ehemaligen Häftlinge forderten "würdige Entschädigungen" für damals erlittene "illegale Verhaftungen ohne Gerichtsentscheid, körperliche Mißhandlungen und Zwangsarbeit". Der Gouverneur von Kalifornien, Gray Davis, schloß sich indes persönlich einer Klage gegen fünf deutsche und zwei US-Unternehmen an, um Entschädigungszahlungen für Opfer der NS-Zeit zu erreichen. Wie Gray mitteilte, klagte er zusammen mit dem Simon-Wiesenthal-Zentrum von Los Angeles und NS-Opfern gegen die Unternehmen Lufthansa, Deutsche Bank, Dresdner Bank und Commerzbank sowie Viag, General Motors und Ford. Die Unternehmen waren in der NS-Zeit auch in Kalifornien aktiv und zogen Davis zufolge "unzulässigen Profit aus der Zwangsarbeit". ich meine die BASF war auch einer von den Firmen.
Die Großunternehmen fürchteten um ihre Reputation und gaben nach.
Und was ist dann daraus geworden? Die Bundesregierung (mit unseren Steuergeldern) hat mit den Unternehmen in einen Fond bezahlt und daraus dann die arme Bäuerin (und die anderen Kläger) mit lausigen ein paar Tasusend Mark abgespeist. Aber Immerhin. Die arme Bäuerin hätte sich alleine nicht gegen die Großunternehmen mit ihren hochbezahlten Anwälten wehren können.
Manche Unternehmen waren sogar so dreist, daß die sich gar nicht oder minimal Finanziell daran beteiligt haben. Blut klebt an deren Händen.
Das Leid der NS-Opfer ist nicht annähernd mit meinem Fall zu vergleichen.
Aber, die, die am längeren Hebel sitzen (wie in meinem Fall die KK), meinen die dürften alles. Erst mal nur fordern, egal ob es rechtens ist oder nicht. Verstecken sich hinter Paragraphen die nur Juristen und Experten verstehen. Das ist nicht fair.
Wie viele Betroffene gibt es da draußen, die sich keine Hilfe holen können. Geraten in einen Teufelskreis aus dem sie nicht mehr so leicht rauskommen. Rechtanwälte verdienen nichts an solchen Prozessen. Die werden sich bestimmt nicht so für die Sache einsetzen wie Rossi.
Gut, meine Krankenkasse war so vernünftig und hat es nicht darauf ankommen lassen und verdient Anerkennung. Ich wäre mit Rossis Hilfe bis zur letzten Instanz gegangen. Wenn ich demnächst wieder gut verdiene, werde ich meine Krankenkasse nicht wechseln.
Mein Dank und Annerkennung gilt Rossi und vielen anderen Kollegen und Mitstreitern die solchen armen Teufeln wie mir aus der Patsche helfen.
Ihr lieben Krankenkassenmitarbeiter, denkt immer daran, dass ihr unter Umständen das Schicksal mancher Menschen negativ beeinflusst. Jeder, auch ihr könnt eines Tages betroffen sein und müsst um Erbarmen bitten. Das kann ganz schnell gehen. Noch geht es uns in Deutschland sehr gut. Aber wehe wenn der soziale Frieden gestört ist. Dann knallt es gewaltig in Deutschland. Aber wenn es soweit ist, werde ich dieses Land verlassen.
Alles ist vergänglich, was bleibt sind gute Erinnerungen und Menschen, an die man sich gerne erinnert.
Das wars.
Ich darf allen ein schönes Restwochenende wünschen
eine Frage habe ich noch.
Warum muss ich mir geballte Kraft aus dem Internet suchen. Ich alleine hätte den Widerspruch so nicht aufsetzen können. Die erste Zahlungsaufforderung war für mich gewaltig. Nach § sowieso müssen sie für x Jahre Betrag x zahlen. Mit Ratenzahlungen hätte ich meine Schulden selbst in 20 Jahren nicht begleichen können.
Warum müssen sich die Krankenkassen mit juristischen Winkelzügen aus der Verantwortung ziehen? Ist das fair? David gegen Goliath.
Ich erinnere mich gerne an einen Fall einer armen polnischen Bäuerin, eine überlebende aus dem KZ. Sie hatte Anspruch auf Entschädigungszahlungen (Zwangsarbeit etc.) Die deutschen Großunternehmen hatten sich auch lange mit juristischen Winkelzügen aus der Verantwortung gestohlen und die arme Bäuerin am langen Arm zappeln und aushungern lassen. Viele KZ-Überlebende sind verstorben, ohne je eine Entschädigung erhalten zu haben.
Der Vorsitzende des Verbandes der Kläger, Stefan Zdzislaw Koslowski, sagte, die ehemaligen Häftlinge forderten "würdige Entschädigungen" für damals erlittene "illegale Verhaftungen ohne Gerichtsentscheid, körperliche Mißhandlungen und Zwangsarbeit". Der Gouverneur von Kalifornien, Gray Davis, schloß sich indes persönlich einer Klage gegen fünf deutsche und zwei US-Unternehmen an, um Entschädigungszahlungen für Opfer der NS-Zeit zu erreichen. Wie Gray mitteilte, klagte er zusammen mit dem Simon-Wiesenthal-Zentrum von Los Angeles und NS-Opfern gegen die Unternehmen Lufthansa, Deutsche Bank, Dresdner Bank und Commerzbank sowie Viag, General Motors und Ford. Die Unternehmen waren in der NS-Zeit auch in Kalifornien aktiv und zogen Davis zufolge "unzulässigen Profit aus der Zwangsarbeit". ich meine die BASF war auch einer von den Firmen.
Die Großunternehmen fürchteten um ihre Reputation und gaben nach.
Und was ist dann daraus geworden? Die Bundesregierung (mit unseren Steuergeldern) hat mit den Unternehmen in einen Fond bezahlt und daraus dann die arme Bäuerin (und die anderen Kläger) mit lausigen ein paar Tasusend Mark abgespeist. Aber Immerhin. Die arme Bäuerin hätte sich alleine nicht gegen die Großunternehmen mit ihren hochbezahlten Anwälten wehren können.
Manche Unternehmen waren sogar so dreist, daß die sich gar nicht oder minimal Finanziell daran beteiligt haben. Blut klebt an deren Händen.
Das Leid der NS-Opfer ist nicht annähernd mit meinem Fall zu vergleichen.
Aber, die, die am längeren Hebel sitzen (wie in meinem Fall die KK), meinen die dürften alles. Erst mal nur fordern, egal ob es rechtens ist oder nicht. Verstecken sich hinter Paragraphen die nur Juristen und Experten verstehen. Das ist nicht fair.
Wie viele Betroffene gibt es da draußen, die sich keine Hilfe holen können. Geraten in einen Teufelskreis aus dem sie nicht mehr so leicht rauskommen. Rechtanwälte verdienen nichts an solchen Prozessen. Die werden sich bestimmt nicht so für die Sache einsetzen wie Rossi.
Gut, meine Krankenkasse war so vernünftig und hat es nicht darauf ankommen lassen und verdient Anerkennung. Ich wäre mit Rossis Hilfe bis zur letzten Instanz gegangen. Wenn ich demnächst wieder gut verdiene, werde ich meine Krankenkasse nicht wechseln.
Mein Dank und Annerkennung gilt Rossi und vielen anderen Kollegen und Mitstreitern die solchen armen Teufeln wie mir aus der Patsche helfen.
Ihr lieben Krankenkassenmitarbeiter, denkt immer daran, dass ihr unter Umständen das Schicksal mancher Menschen negativ beeinflusst. Jeder, auch ihr könnt eines Tages betroffen sein und müsst um Erbarmen bitten. Das kann ganz schnell gehen. Noch geht es uns in Deutschland sehr gut. Aber wehe wenn der soziale Frieden gestört ist. Dann knallt es gewaltig in Deutschland. Aber wenn es soweit ist, werde ich dieses Land verlassen.
Alles ist vergänglich, was bleibt sind gute Erinnerungen und Menschen, an die man sich gerne erinnert.
Das wars.
Ich darf allen ein schönes Restwochenende wünschen
Hallo sentral,
ich habe eine Bitte, die ich gebetsmühlenartig immer und immer wieder wiederholen muss:
Bitte keine Vergleiche oder Beispiele aus Deutschlands dunkelstem Kapitel in Zusammenhang mit solchen Erlebnissen! Sicherlich war das Ganze für Dich sehr belastend (wenn auch mit Happy End), aber Du bringst hier ein Geschmäckle rein, das nicht annähernd Not tut!
Ich greife aber gerne Deine Grundaussage auf.
Deutschland ist ein Rechtsstaat - und das ist gut so.
Ein Rechtsstaat beinhaltet aber auch gewisse Instanzen, um Entscheidungen überprüfen zu lassen. Und er bedarf ausführlicher Bestimmungen, z.B. in Form von Paragraphen, um auch möglichst allen Einzelfällen gerecht zu werden.
Dies führt natürlich nicht zu einer leichten Verständlichkeit des Ganzen (mein Lieblingsbeispiel ist hier die Steuergesetzgebung) - aber es ist notwendig, da es juristisch eindeutig sein muss - oder aber durch Gerichte entsprechend interpretiert werden kann.
Das zum Verständnis.
Jetzt aber zu sagen, diejenigen mit Verständnis würden dies immer zu ihrem Vorteil nutzen und dabei auch Rechtsbruch oder -beugung in Kauf nehmen, halte ich für übertrieben. Im Einzelfall mag dies mal zutreffen, grds. sehe ich hier aber eher ein individuelles Versagen ohne böse Absichten (auch wenn manch ein Forumsteilnehmer hier ganz anders denkt).
Und Hilfestellung gibt es meines Erachtens auch in zahlreicher Form. Seien es spezielle Gruppierungen oder Foren - wer den Kopf nicht in den Sand steckt und für seine Sache eintritt, dem wird auch Recht widerfahren. (Ob Recht und Gerechtigkeit dabei eins sind, steht auf einem anderen Blatt.) Dies hat nichts mit Schikane zu tun, sondern mit (und da lande ich wieder am Anfang meiner Zeilen) einem Rechtsstaat. Das Gegenteil hiervon wäre nämlich Willkür.
Es geht hier nicht um "Erbarmen" oder um soziale Einzelfallentscheidungen - auf die besteht nämlich (leider) kein Rechtsanspruch. Es geht einfach um Sicherheit - in beide Richtungen der Betroffenen. Und wenn dies in einem menschenwürdigen Ton geschieht, ist schon viel erreicht.
Einen schönen Sonntag wünsche ich Dir.
roemer70
ich habe eine Bitte, die ich gebetsmühlenartig immer und immer wieder wiederholen muss:
Bitte keine Vergleiche oder Beispiele aus Deutschlands dunkelstem Kapitel in Zusammenhang mit solchen Erlebnissen! Sicherlich war das Ganze für Dich sehr belastend (wenn auch mit Happy End), aber Du bringst hier ein Geschmäckle rein, das nicht annähernd Not tut!
Ich greife aber gerne Deine Grundaussage auf.
Deutschland ist ein Rechtsstaat - und das ist gut so.
Ein Rechtsstaat beinhaltet aber auch gewisse Instanzen, um Entscheidungen überprüfen zu lassen. Und er bedarf ausführlicher Bestimmungen, z.B. in Form von Paragraphen, um auch möglichst allen Einzelfällen gerecht zu werden.
Dies führt natürlich nicht zu einer leichten Verständlichkeit des Ganzen (mein Lieblingsbeispiel ist hier die Steuergesetzgebung) - aber es ist notwendig, da es juristisch eindeutig sein muss - oder aber durch Gerichte entsprechend interpretiert werden kann.
Das zum Verständnis.
Jetzt aber zu sagen, diejenigen mit Verständnis würden dies immer zu ihrem Vorteil nutzen und dabei auch Rechtsbruch oder -beugung in Kauf nehmen, halte ich für übertrieben. Im Einzelfall mag dies mal zutreffen, grds. sehe ich hier aber eher ein individuelles Versagen ohne böse Absichten (auch wenn manch ein Forumsteilnehmer hier ganz anders denkt).
Und Hilfestellung gibt es meines Erachtens auch in zahlreicher Form. Seien es spezielle Gruppierungen oder Foren - wer den Kopf nicht in den Sand steckt und für seine Sache eintritt, dem wird auch Recht widerfahren. (Ob Recht und Gerechtigkeit dabei eins sind, steht auf einem anderen Blatt.) Dies hat nichts mit Schikane zu tun, sondern mit (und da lande ich wieder am Anfang meiner Zeilen) einem Rechtsstaat. Das Gegenteil hiervon wäre nämlich Willkür.
Es geht hier nicht um "Erbarmen" oder um soziale Einzelfallentscheidungen - auf die besteht nämlich (leider) kein Rechtsanspruch. Es geht einfach um Sicherheit - in beide Richtungen der Betroffenen. Und wenn dies in einem menschenwürdigen Ton geschieht, ist schon viel erreicht.
Einen schönen Sonntag wünsche ich Dir.
roemer70