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Verfasst: 02.04.2012, 11:48
von Machts Sinn
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Verfasst: 03.04.2012, 08:33
von Violetta76
So jetzt haben sie mich ganz verwirrt. Habe heute meinen Widerspruchbescheid bekommen (ging ja echt schnell). Da steht folgendes: "Der MDK bestätigt nunmehr in seinem Gutachten duchgehende Arbeitsunfähigkeit, so dass wir das Krankengeld weitergewähren".
Da steht nix mehr davon, dass ich bis zum 13.4. bei der Ambulanz gewesen sein muss und dass das KG bis dahin befristet ist.
Heißt das nun, dass ich da nicht mehr hinbrauche und mich mein Arzt auch so krank schreiben kann?
Verfasst: 03.04.2012, 09:36
von Machts Sinn
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Verfasst: 03.04.2012, 22:00
von Violetta76
Hallo Machts.Sinn,
darf ich auch "entgangene Lebensfreuden" geltend machen. Ich hab ich mindestens dreimal mit der Fallmanagerin am Telefon fast geprügelt.
Dann habe ich zweimal 1,5 Stunden bei meinem Arzt warten müssen, einmal dadurch meinen Physiotermin versäumt.
Als ich beim MDK war, war so ein shit-Wetter, dass ich mir glatt eine Mandel- und Blasenentzündung geholt habe.
Das sind doch mal Schadensersatzgründe oder *ironieoff*
Verfasst: 05.04.2012, 10:52
von Violetta76
Also das Gutachten ist komischerweie immer noch nicht bei meinem Arzt angekommen.
Mein Arzt meint, dass die Formulierung für die Vergangenheit gilt und nicht für die Zukunft.
Und nu?