Krankenkasse will KRG einstellen, Arbeitsunfall Ursache

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

reallyangry
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Beitrag von reallyangry » 11.04.2012, 17:24

Ich hab' dann mal jetzt eine mail an den Patientenbeauftragten der Bundesregierung verschickt. Mal sehn, was die so sagen.
Vermutlich wird deren Antwort Dünnpfiff verursachen.

reallyangry
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Beitrag von reallyangry » 12.04.2012, 13:10

So, jetzt mal "step by step" - denn es liegen in meiner anfänglichen Auskunft zu diesem thread zu viele fehlende Informationen vor, um die Sache verständlich zu machen. Wichtig: Erst ab dem 04.09.2009 erstelle ich Kopien von meinen AU Bescheinigungen und entziffere die Diagnosenschlüssel.
Von 2001 bis zum 03.09.2009 (Arbeitsunfall) fehle ich insgesamt 80 Tage AU bedingt. Ab 2007 berichte ich meinem Hausarzt über "Gesundheitsstörungen verursacht durch befremdliche Gerüche" am Arbeitsplatz. Hauptsymptome sind Halsschmerzen, Nackenschmerzen und Augenreizungen. Am 30.06.2009 bekomme ich die Diagnose T78.4 (Allergie, nnb) zum ersten Mal, da ich meinen Hausarzt davon überzeugt habe, dass mich das Gebäude krank macht. Zusätzlich schreibt er auf die AU Bescheinigung für die KK: Umweltgifte am Arbeitsplatz zu vermuten. [Das konnte ich lesen und musste nicht im Internet den Diagnoseschlüssel entziffern]
Ich bin AU bis zum 10.07.2009 (11Tage)
Am 21.08.2009 werde ich bis zum 28.08.2009 mit der Diagnose Allergie, nnb (Vergiftung)und Neurasthenie (psychische Erkrankung) krankgeschrieben. Meine KK schickt mir daraufhin am 27.09.2009 einen Unfallmeldebogen: Zitat daraus:

Kürzlich haben wir für Sie die Kosten für die Erkrankung vom 21.08.2009 gezahlt. Aus den uns vorliegenden Unterlagen könnte geschlossen werden, dass bei Ihnen eventuell eine Verletzung vorliegt. (Gute Besserung)... Sollte Ihre Verletzung auf einen Unfall zurückzuführen sein, sind wir verpflichtet, die Kosten der entsprechend zuständigen Institution (beispielsweise Haftpflichtversicherung oder Versorgungsamt) zu belasten.

Pflichtbewusst und ehrlich schreibe ich: ...ich bin mit Ihrem Fragebogen (Unfallmeldebogen) etwas überfordert. Zu den Diagnosen, die mein Hausarzt Ihnen mitteilt, kann ich als Laie selbstverständlich nichts sagen. Das Beschwerdebild tritt erstaunlicherweise nur an meiner Dienststelle in xx auf, und zwar umso stärker, je länger ich in diesen Räumen bin. Inzwischen hat sich der arbeitsmedizinische Dienst der xx eingeschaltet, da auch andere Personen in dem Bereich ähnliche Beschwerden mitgeteilt haben. Ob gegen Arbeitsschutzbestimmungen verstoßen wird, kann ich nicht klären. Wenn Sie weitere Informationen wünschen, stehe ich Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

CUT: ... Wo liegt hier der Hinweis auf eine psychische Erkrankung? Wo steckt der Hinweis auf Vergiftung? Wieso bekomme ich einen Unfallmeldebogen?

@GKV oder wer immer antworten möchte: muss ich wirklich meine KK fragen, warum sie den AU Zeitraum im Juli nicht mitrechnet???

Ich denke sogar noch weiter: Wow, ich wusste gar nicht, dass Ärzte so schnell an ihr Geld kommen --- mitten im Quartal??? und mitten in meiner Behandlung? Ich war doch nur wieder beim Arzt und hab' geschildert das mich das Gebäude krankmacht. Und jetzt geht die KK schon vor Beendigung der AU von einem Arbeitsunfall aus...Wie kommen die darauf?

Spielt Ihr mit? Wie nennt sich das? Fallmanager? Oder soll ich ins Forum für Unfallopfer wechseln?
Ich will hier keinen nerven....


Gruß
Reallyangry

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 12.04.2012, 22:24

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leser
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Beitrag von leser » 13.04.2012, 00:42

reallyangry hat geschrieben:Ich gehe davon aus, dass die KK dann ebenfalls den ablehnenden Bescheid der UK erhalten hat, und dann nichts weiter unternommen hat. Wie in einem obigen Beitrag beschrieben wurde mir dann gesagt, es sei an mir, meine Ansprüche gegenüber der UK durchzusetzten
Hallo reallyangry,
ich hab jetzt nicht alle Fragen oder Schilderungen gelesen, aber die o.a. Bemerkung trifft im Prinzip den rechtlichen Kern. Anders als bei der Krankenkasse, die auch im Zweifelsfall Krankenhilfe leistet, sobald Du krank bist, gewährt die BG nur Leistungen, wenn der Zusammenhang mit einem Arbeitsunfall erwiesen ist. D.h. im Zweifelsfall leistet die BG nicht.

Es gilt folgendes (ich zitiere mal die BGn):
In der gesetzlichen Unfallversicherung müssen die Voraussetzungen für die Ansprüche der Versicherten nachgewiesen, d. h. festgestellt werden. Sollte sich nicht feststellen lassen, dass ein Arbeitsunfall vorgelegen hat, so geht, nach dem im Sozialrecht geltenden Grundsatz der objektiven Beweislast, dieser Umstand zu Lasten der Versicherten bzw. der Hinterbliebenen oder hinterbliebenen Lebenspartner(innen). Festzustellen sind Tatsachen u. a. auch medizinischer Art. Man unterscheidet dabei zwischen Kausalzusammenhängen und anderen Tatsachen.

Während für die Beantwortung der Frage, ob ein Stoß an den Kopf die Hirnblutung verursacht hat (Kausalfrage), lediglich die hinreichende Wahrscheinlichkeit als Beweismaßstab ausreicht, muss im Hinblick auf die Frage, ob überhaupt ein Stoß und eine Hirnblutung vorgelegen haben, der sog. Vollbeweis geführt werden.
bghw.de/versicherung/beweislast
Die Krankenkasse hat ein großes Interesse daran, dass ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit anerkannt wird - daher auch sofortige Fragen oder Unfallmeldebögen, um evtl Ansprüche möglichst schnell zu klären (der Hinweis kam vermutlich schon aus der Diagnose T78.4 [gehört zur Gruppe Sonstige und nicht näher bezeichnete Schäden durch äußere Ursachen (T66-T78)]) - , aber das allein ist noch nicht sehr aussagekräftig und sie kann nicht für die BG entscheiden und muss sich formal aus dem Verfahren sogar raushalten, es sei denn, es gibt offensichtliche Fehlbewertungen, die bereits anderweitig durch einen Vollbeweis entkräftet sind. Bei der beschriebenen Diagnose ist die Beweisführung vermutlich sehr schwierig. Eine akute Körperreaktion auf eine äußerliche Einwirkung - z.B. giftige Dämpfe - kann zu einer begrenzten Anerkennung führen. Ob eine langwierige Erkrankung dann ebenfalls noch auf diese Einwirkung zurückzuführen ist, wird durch einen Gutachter geprüft. Der stützt sich aber auf vorliegende Befunde und die tatsächlichen äußerlichen Einwirkung (welche Gifte haben tatsächlich welche Erkrankung verursacht?). Erhält der Versicherte einen abschlägigen Bescheid, ist sogar grundsätzlich die Kasse daran gebunden (die BGn weisen die Kassen i.d.R. nur noch auf den abschlägigen - ggf. rechtskräftigen - Bescheid hin und "streiten sich nicht großartig rum").
reallyangry hat geschrieben:Nachdem ich gestern bei einer Fachanwältin für Sozialrecht war, hat die mir (auf Beratungsebene) gesagt, ich soll Widerspruch einlegen - nicht gegen die Aussteuerung an sich, sondern gegen die Einbeziehung der Woche vom 21.08.2009 -28.08.2009 und gegen die Diagnosen. Begründung: Die Au beruht einzig und alleine auf den Folgen des Arbeitsunfalls vom 03.09.2009 Daher sei diese Woche nicht einzubeziehen.
Der eigentliche Punkt ist ja vermutlich im Moment die Aussteuerung. Da stochern wir jetzt vermutlich alle im Nebel. Welche Erkrankung hat zu welchem Zeitpunkt vorgelegen? Eine AU vom 21.08.-28.08. kann nicht auf einen Unfall vom 03.09. zurückzuführen sein. War es vielleicht 21.09.-28.09.? Wurde zumindest dieser Zeitraum von der BG anerkannt und es wurde Verletztengeld gezahlt? Wenn ja, wird diese Zeit definitiv nicht auf die Krankengeldhöchstbezugsdauer angerechnet, denn wer Anspruch auf Verletztengeld hat, hat keinen Anspruch auf Krankengeld - § 46 Abs 3 Satz 2 SGB V i.V.m. § 11 Abs. 4 SGB V - Hilft Dir das irgendwie weiter?

reallyangry
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Beitrag von reallyangry » 13.04.2012, 13:28

@Machts Sinn: Die 80 Tage AU sind von 2001 bis zum 29.05.2009, hier mal drei Tage wegen "grippalen Infekt", da mal 5 Tage wegen Nackenschmerzen, hier und da 3 Tage wegen akuter Halsschmerzen, Nackenschmerzen, Bindehautentzündung.
Die 19 Tage die Du als relevant für "dieselbe Krankheit" nimmst, ist richtig. Die KK nimmt aber nur die Woche vom 21.08.2009 - 28.08.2009 hinzu. Ergo: Die Kasse darauf hinzuweisen wäre "der Schuss ins Knie" - aber nur diese Woche erfüllt das Muster Allergie plus "hinzutretende Krankheit." (meine angebliche Neurasthenie).

@leser: Die Auseinandersetzung mit der BG ist klar. Auf die habe ich mich seit dem "Arbeitsunfall" am 03.09.2009 konzentriert. Das Widerspruchsverfahren liegt beim Sozialgericht. Das Ereignis war nach deren Meinung kein "Unfall", da ich den Vollbeweis eines "Unfallschadens" nicht erbringen konnte. Aber ich will die BG aussen vor lassen, denn die kommt erst wesentlich später ins Spiel.
Also, "schach matt" ist hier keiner. Das Spiel[chen] hat erst begonnen. Ich fasse zusammen:
AU 30.06.2009 -10.07.2009 T78.4 (äussere Ursache) 11 Tage
AU 21.08.2009 -28.08.2009 T78.4 (äußere Ursache und F48.0 (Neurasthenie) 8 Tage

Teil 2:

Am 31.08.2009 trete ich meinen Dienst an. Ich bin bis zur zweiten Unterrichtsstunde (Sprachlehrerin bei der Bundesmarine, Erwachsenenbildung) im vollen Besitz meiner geistigen und physischen Kräfte, bis zum Eintreten des Unfallereignisses.
Ich bin dabei, meine Unterrichtsunterlagen zur Pause zusammenzulegen. Ich bemerke einen stechend-beißenden Geruch. Ich gehe zum Fenster, öffne es, atme tief ein um zu prüfen, ob dieser Gestank vielleicht von außen kommt. Ich atme im Raum tief ein und stelle fest: der Gestank kommt von innen.
Es sind nur noch zwei Soldaten im Raum. Ich atme noch mal tief ein. Ich frage Hauptmann xx:
"Riechst du das? Was ist das denn?" Er sagt: riecht wie "Batteriesäure". Ich merke, wie mir schlagartig "übel"wird, sage noch "What de fuck"und gelange irgendwie ins Lehrerzimmer.
Dort sind zwei Kollegen und die Sekretärin. Ich sage: Es geht mir schlecht. Es kommt ein stechend-beißender Geruch aus,vor, oder hinter der Heizung hervor. Ich brauche medizinische Hilfe. Ruft bitte einen Arzt, die Sanitäter, oder die Feuerwehr.
Die Sekretärin dreht sich zu mir hin und sagt: "Nein, xx, tun wir nicht. Danach stürzen alle drei aus dem Raum und ich bin auf mich allein gestellt.
Ich rufe dann irgendwie selber über Amt die Sanitäter. Die erscheinen dann ca. 15 Minuten später. Sie messen Blutdruck, den O2 Wert, machen ein EKG und entscheiden, mich per Krankenwagen ins Krankenhaus zu fahren.
Dort komme ich in die Notfallambulanz, schildere obiges dezidiert, werde, nachdem ich flüchtig untersucht worden bin, 2Std. später entlassen, mit der Auflage mich beim Hausarzt vorzustellen.
[Das in solchen Fällen ein D-Arzt Verfahren einzuleiten ist, wusste ich zu diesem Zeitpunkt nicht.] Und: Zahlen sie bitte die €10 für die Notaufnahme, bevor sie gehen. [Fand ich auch ok, da ich schon mal am Wochenende im KH gewesen bin und das dann löhnen musste].

03.09.2009 Arbeitsunfall, ambulante Versorgung im Krankenhaus, kein D-Arzt, Auflage zum Hausarzt zu gehen. Bin stabilisiert, fühle mich "wie besoffen" und in Kurzform: Erreiche (eigenständig) meinen Wohnort gegen 1630.

Bericht an meinen Hausarzt:
Zitat: Pat. ist Lehrerin in der ...; heute während des Unterrichts waren Palpationen, Schwindel, und Cephalgien aufgetreten. Die Pat. meint dass d. Gebäude mit Schadstoffen belastet wäre, es sei ein stechender Geruch aufgetreten. Zur Zeit gripp. Infekt. In der Ambulanz ist die Pat. beschwerdefrei. ...

Ich bewerte das jetzt nicht... Der stechende Geruch ist vom Zeugen schriftlich bestätigt.

Am nächsten Tag zum Hausarzt: schildere obiges Unfallereignis, überreiche den Schein vom Krankenhaus, werde AU geschrieben.
Diagnose: Kontaktekzem (L23.9) und F48.0 (Neurasthenie)
Ich werde von meinem Hausarzt aufgefordert, die "Unterlagen der Erste-Hilfe-Maßnahmen durch die Sanitäter zu organisieren. Davon später.

MMh, denke ich. Hier stimmt doch irgendetwas nicht. Meine KK kann mich vielleicht beraten. Ich schreib den mal:
..., mit diesem Schreiben protestiere ich aufs Schärfste gegen die ICD-Klassifikation F48.0 und L23.9 auf meiner AU Bescheinigung.
Meine Erstversorgung durch den Sanitätsdienst an der xx wurde ausgelöst, nachdem ich einen "Gestank unbekannter Herkunft, Zusammensetzung und Ursache" um kurz nach 09.00Uhr ausgesetzt war [Raum xx, Geb. xx, ...] und mit einer "massiven Beeinträchtigung meines körperlichen Wohlergehens " reagierte.
Als Vorsichtsmaßnahme veranlasste die Sanitäterin eine Notfallaufnahme in die "Klinik...in... .
Seit dem Jahr 2002 beschweren sich verschiedene Angestellte, ..., Lehrgangsteilnehmer und ich über gesundheitliche Beschwerden am Arbeitsplatz bzw. in den Unterrichtsräumen in diesem Gebäude. Einzelheiten hierzu würden den Rahmen dieses Schreibens sprengen.
Last but not least: Wie bekomme ich meine €10 für die ambulante Notfallbehandlung im KH zurück? Meines Erachtens hätte ich diese Zahlung nicht leisten müssen.
Für weitere Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Anruf eines SB: Gegen den ICD Code kann nur der Hausarzt eine Änderung vornehmen, die KK hat keine Handhabe gegen die Götter in Weiß. Die €10 kann ich "mir von der Backe schminken". Der Aufwand, die erstattet zu bekommen, wäre größer als der Gegenwert von €10. Der AG hat den Vorfall sicherlich schon an die BG gemeldet, dann läuft das nach einem bestimmten Procedere und sie hören von uns. (Gesprächsprotokoll)

@ Leser: erst am 18.01.2011 schickt mir die Kasse einen "Unfallmeldebogen."

Es folgen 204 Tage AU ab dem 04.09.2009. Damit habe ich in der Blockfrist 212 Tage "Krankengeld", bezogen, richtig? Ich erhalte Lohnfortzahlung. [Der Tag des Arbeitsunfalls taucht in der Gesamtauskunft Leistungen nicht auf. Der Krankenwagentransport wird von der BG bezahlt, aber es war kein Arbeitsunfall...]

Wie's weitergeht? ---Große Rochade--- Das Spielchen wird haarsträubend!

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 13.04.2012, 15:19

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reallyangry
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Beitrag von reallyangry » 14.04.2012, 19:47

Teil 3: 03.09.2009 Arbeitsunfall
Mir wird also ein grippaler Infekt mit Schwindel und Herzrasen durch eine nicht zum D-Arzt Verfahren zugelassene Ärztin in einem Krankenhaus nach einatmen einer stechend-beißenden Geruchswolke am Arbeitsplatz diagnostiziert.
Über Nacht muss eine spontane Heilung des grippalen Infekts eingetreten sein, dafür muss ich aber den Preis einer sich entwickelnden Hautreaktion zahlen. Das muss derart brennen, dass ich von meiner Neurasthenie, die ja bewundernswerterweise in einer Woche ebenfalls spontan geheilt war, sofort wieder heimgesucht werde. Ich bewundere die Heilungskräfte meines Körpers, nicht aber den medizinischen Sachverstand dieser Ärzte.

Auftrag an mich durch Hausarzt: Besorge die Unterlagen des Notfalleinsatzes der Sanitäter.
Ich rufe da an und mir wird gesagt: Schweigepflichtentbindung , dann schicken sie die Unterlagen
Gesagt - getan (Freitag, 04.09.2009)
Am Montag ruft jemand vom Sanitätszentrum bei meinem Hausarzt an und sagt: Über den Vorfall wurde keine Dokumentation erstellt. Das sei in solchen Fällen nicht üblich.
[Soll heißen: Die Bundeswehr hat ihre eigenen Gesetze, und eines besagt: Medizinische Erstversorgungen, die durch den militärischen Sanitätsdienst an Zivilisten durchgeführt werden unterliegen keiner Dokumentationspflicht]
Jetzt ist meine Dame in Gefahr: Mit einer völlig blödsinnigen Diagnose und ohne die Unterlagen über den Notfalleinsatz soll ich beweisen das ich "körperlich durch einen Arbeitsunfall so geschädigt worden bin", dass eine Einweisung in ein Krankenhaus notwendig war. [Vielleicht hätte man mich gleich in eine geschlossene psychiatrische Einrichtung zwangseinweisen sollen, denn diese Vorstellung entspricht ja einer Wahnvorstellung meinerseits.]
Nun denn, meine Hausarztpraxis ruft bei meinem Dienstellenleiter an und bittet um die Unfallanzeige. Mein "Chef" sagt, ihr, es läge nix schriftliches vor. Man solle sich an die Fachkraft für Arbeitssicherheit wenden. Der hätte etwas ja was schriftliches.
Gesagt - getan. Drei Wochen gehen ins Land, weil keiner die FAS erreichen kann (Urlaub). Am Ende sagt dieser zu mir: Er hätte wohl von dem Vorfall gehört, aber ihm läge nix schriftliches vor.
Ich bin keine gute Schachspielerin. Aber ich bin jetzt bereit, einen Springer zu opfern:
Ich kontaktiere eine "übergeordnete Stelle", da der Dienstweg bekanntlich die längste Verbindung zwischen zwei Punkten ist.

Medizinisch, nach MDK Aktenlageentscheidung: gesund, Widerspruch und weiter AU komme ich zu früherer in diesem Thread erwähnten "Psychotante" statt Neurologen. Diagnose:
F32.2 -schwere depressive Episode ohne psychotische Symptome
F45.0 - Somatisierungsstörung

Am 14.10.2009 geht folgendes an meinen Hausarzt: (in Klammern, was ich wirklich gesagt habe)
Pat. stellte sich notfallmäßig vor (hatte normalen Termin)
seit 5 Jahren Umweltgiften ausgesetzt (vom Arbeitsunfall sagt sie nix)
Kopfschmerzen, Muskelschmerzen,Sehstörungen, Visusveränderungen
(das sind die Folgen des Unfalls, chronisch hatte ich vorher Hals-Ohrenschmerzen, Lymphknotenschwellungen, Heiserkeit und Stimmverlust, brennende Augen, selten Kopfschmerzen, wird also verzerrt dargestellt)
im neurologischen Befund keine Pathologika (wir haben nur geredet)
Die Pat. ist weiter AU. Kontaktaufbau ist geplant. Weitere Ausschlussdiagnostik folgt.

Am 14.10.2009 schickt mir die Kasse die Meldung zum Krankengeld. Dort steht drin:
Die BKK firmus (ich nenn jetzt mal die Kasse) ersetzt Ihnen bei längerer AU mit dem Krankengeld Ihren Verdienstausfall. Die Entgeldfortzahlung durch Ihren AG endet nach unseren Informationen am 07.10.2009. Vorerkrankungen wegen derselben Krankheit wurden dabei auf den Entgeldanspruch angerechnet. (hier 21.08.2009 bis 28.08.2009) Daher erhalten Sie die Krankengeldzahlung von der BKK firmus ab dem 08.10.2009.
(Da ich damals weder davon ausging, 8 Monate krank zu sein, noch, dass meine Vorerkrankung irgendwann mal sehr wichtig werden würde, hab ich nicht weiter nachgehakt. Hauptsache finanziell abgesichert)

So, und die Tatsache, dass ich hier mal einiges aufarbeite, bringt mich jetzt zum Schriftstück
"Ihre Arbeitsunfähigkeit ab dem 09.08.2011":
Die BKK firmus ersetzt Ihnen bei einer längeren Arbeitsunfähigkeit mit dem Krankengeld Ihren Verdienstausfall. Die Entgeldfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber endet nach unseren Informationen am 19.09.20011. Daher erhalten sie die Krankengeldzahlung von der BKK firmus ab dem 20.09.2011.

Wieso ist hier gar nicht die Rede von Vorerkrankungen??? Wieso werden keine Zeiträume "derselben Krankheit" genannt? Vielleicht weil ich zwischenzeitlich 12 Monate (Aug 2010 bis Aug 2011) brav gearbeitet habe???

Garantiert wäre ich bei einer Formulierung wie im ersten Schreiben oben sofort, nämlich im August 2011, ins Gespräch mit meiner Kasse getreten. So erkannte ich "keine Gefahr", denn mittlerweile kannte ich, als wohlinformierter Internetbenutzer die 78 Wochen Frist (oder auch 72 Wochen)

ERGO: Die Nachricht über die Einstellung des Krankengeldes vom 14.03.2012 kam dann wirklich überraschend. Von Vorerkrankungen war bis dahin nicht die Rede.

@Machts Sinn: Hab' ich vielleicht gerade meinen Springer gerettet???

Im vierten Teil berichte ich dann gerne von der Erfahrung mit dem MDK und dem dort erstellten Gutachten und meinem Widerspruch. (Stoppt mich, wenn ihr nix mehr hören wollt - aber ich denke, man kann hier schön verfolgen, wie in diesem angeblichen Rechtsstaat mit den Leuten umgegangen wird)
Gruss
ReallyAngry

Ich hab das heute editiert. Mein "hirnorganischer Schaden" ist manchmal leider hinderlich und verursacht komische Fehler.

reallyangry
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Beitrag von reallyangry » 17.04.2012, 17:56

Die entscheidene Frage für mich:
Der Krankengeldbescheid vom 14.10.2009 erwähnt eine Vorerkrankung.
Der Krankengeldbescheid vom 09.08.2011 erwähnt keine Vorerkrankung. Die schreiben: wir zahlen ab 20.09.2011 KRG. (siehe oben)
Dann kommt der Bescheid "Aussteuerung":
Vorerkrankung 21.08.2009-28.08.2009
Erkrankung vom 04.09.2009 - 28.03.2010 (gleiche Krankheit)
Erkrankung vom 09.08.2012 - 07.07.2012 (gleiche Krankheit)
Dürfen die das? Das ist doch willkürlich? Bei mir hätte es sofort "PENG" gemacht, wenn die am 09.08.2011 von derselben Krankheit geredet hätten.
Ist die Frage jetzt klarer?

broemmel
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Beitrag von broemmel » 17.04.2012, 18:15

Lautet die Frage:

Dürfen die das?

Ja. Wenn die Arbeitsunfähigkeitszeiten im ursächlichen Zusammenhang stehen dürfen die das.

reallyangry
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Beitrag von reallyangry » 18.04.2012, 08:39

@ Broemmel
dann erklär mir mal, warum die KK mehrer Wochen AU nicht mit einbezieht, die ich im JUNI /JULI 2010 mit Lymphknotenentzündung und operativer Entfernung derselben hatte.
Passt nicht in die Psychokiste, oder?

Daher Teil 4: sorry, dass wird jetzt viel zum Lesen
Teil 4: Aufgabe des MDK

Ich muss also Mitte November zum MDK. Mein Hausarzt hatte ja "dringend" drum gebeten. Von der Krankenkasse kam ein Schrieb "Einladung"; Absicht: Sicherung des Heilerfolges
Es folgt ein 50 minütiges Gespräch, an dessen Ende mein Blutdruck gemessen wird und gefragt wird, wie ich denn nach Hause kommen würde.
(Ich: mit Bus und Bahn-bei meinem derzeitigen schlechten Gesundheitszustand fahre ich mit Sicherheit kein Auto.)

Medizinisch lief in der neurologischen Praxis zeitgleich eine Ausschlussdiagnostik zu schweren neurologischen Störungen (Lumbalpunktion - das Ergebnis lag noch nicht vor) und ich hatte die "Psychotante" gefragt, warum sie mir als Diagnose eine "schwere Depression" bescheinigt. Sie: Ich brauche doch eine Arbeitsdiagnose.

Zeitgleich hatte ein MRT einen "auffälligen Befund" ergeben. (Bereiche im Gehirn mit abgestorbenen Zellen, sog. Liäsionen, Anzeichen für entzündlichen Prozess)

In dem Gespräch erzähle ich von den "Gesundheitsstörungen", die durch das Gebäude bei mir, KollegInnen, und Lehrgangsteilnehmer verursacht werden. Ich hatte kurz vorher die gesamte "Ermittlungsakte" nach einem persönlichen Gespräch bei mir zu Hause mit der Person der "übergeordneten Dienstelle" erhalten und wusste, dass ich notfalls alles, was ich sage "beweisen" konnte. Der MDK Tussi habe ich am Ende einige Dokumente aus dieser "AKTE X" gegeben. Diagnosen nach diesem Gespräch: 1. Wahnhafte Störung

Zur Erklärung: Anhaltende wahnhafte Störungen
Diese Gruppe enthält eine Reihe von Störungen, bei denen ein langandauernder Wahn das einzige oder das am meisten ins Auge fallende klinische Charakteristikum darstellt, und die nicht als organisch , schizophren oder affektiv klassifiziert werden können. Wahnhafte Störungen, die nur wenige Monate angedauert haben, sollten wenigstens vorläufig unter F23.- kodiert werden.

F22.0 Wahnhafte Störung

Eine Störung charakterisiert durch die Entstehung eines einzelnen Wahns oder mehrerer Wahninhalte die im allgemeinen lange, manchmal lebenslang andauern.
Der Inhalt des Wahns oder des Wahnsystems ist sehr unterschiedlich
Paranoia
Paranoid: Psychose
Zustand

Bedeutet: Wer sich beschwert und wehrt, lebt verkehrt, denn er/sie ist psychisch krank.

Übrigens, über Falschgutachten (Psychiatrisierung) über sogenannte Querulanten und "Whistleblower" gibt es auch ein Urteil

VG Gießen, Berufsgericht für Heilberufe, AZ.: 21 K 1220/09. Gi.B

2. Diagnose: Somatisierungsstörung
Somatoforme Störungen
Das Charakteristikum ist die wiederholte Darbietung körperlicher Symptome in Verbindung mit hartnäckigen Forderungen nach medizinischen Untersuchungen trotz wiederholter negativer Ergebnisse und Versicherung der Ärzte, daß die Symptome nicht körperlich begründbar sind.
Wenn somatische Störungen vorhanden sind, erklären sie nicht die Art und das Ausmaß der Symptome, das Leiden und die innerliche Beteiligung des Patienten.

F45.0 Somatisierungsstörung
Charakteristisch sind multiple, wiederholt auftretende und häufig wechselnde körperliche Symptome die wenigstens zwei Jahre bestehen.
Die meisten Patienten haben eine lange und komplizierte Patienten-Karriere hinter sich, sowohl in der Primärversorgung als auch in spezialisierten medizinischen Einrichtungen, wo viele negative Untersuchungen und ergebnislose explorative Operationen durchgeführt sein können.

Ja, "wat is dat denn? Mein Hausarzt überweist mich zum "Nervenfacharzt", die auf Grund der "schweren körperlichen und neurologischen Ausfälle" ein MRT und eine Lumbalpunktion anordnet, und schwuppdiwupp wird mir eine lange und kompliziert Patienten-Karriere mit Besuchen in spezialisierten medizinischen Einrichtungen und ergebnislosen explorativen Operationen angedichtet. Also schreibe ich an meine KK

Betr.: Ihr Telefonat am 16.12.09 , ca. 1700, Anfrage wegen meiner AU und weiteren Behandlung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Anbei meine Kopie bezüglich meines Widerspruchs zum Sozialmedizinischen Gutachten des MDK vom 20.11.2009

Da meine Kopie Ihrer Aussage nach nicht der Ihnen vorliegenden Version entspricht, schicke ich als Anlage meine Version. Um bestimmte Sachlagen aufzuklären, ist Transparenz eine absolute Notwendigkeit.

Zusammendfassend noch einmal meine Aussage Ihnen gegenüber bezüglich meiner „Behandlung“:

Das eine zeitgleich von mehreren Personen wahrgenommene stechend-beißende „Geruchswolke“ eine persönliche Wahnvorstellung ist, ist für mich nicht nachvollziehbar. Wenn „Behandlung“ bedeutet, daß ich praktisch von Anfang an in die Kategorie „ FXX“ eingetütet werde, obwohl ich immer gesagt habe, dass ich nicht die einzig Betroffene bin, dann halte ich eine mir vorgeschlagene Reha –Maßnahme mit „ein bisschen Sport“ auf Kosten einer Solidaritätsgemeinschaft nicht wirklich für sinnvoll.

Als weitere Anlage übersende ich als Kopie meine Unfallanzeige. Diese ist zur Zeit in Bearbeitung bei der Unfallkasse des Bundes in Wilhelmshaven. Und wenn diese bei meiner behandelnen Ärztin anruft um Auskunft bezüglich meiner Diagnostik / Behandlung zu erhalten, ohne dass von mir - obwohl ich auch denen gesagt habe, dass ich für weitere Rückfragen jederzeit zur Verfügung stehe - eine Entbindung der Schweigepflicht vorliegt, dann hat auch mein Ruf nach Transparenz gewisse Grenzen.

Mein Wunsch ist es, wieder an meinen Arbeitsplatz zurückzukehren. Allerdings erwarte ich gesundheitlich unbedenkliche Arbeitsbedingungen. Auch möchte ich nicht jeden Tag von Kopfschmerzen, Schwindel und ähnlichem bei der Arbeit in diesem Gebäude geplagt werden. Mein Vorschlag wäre eine Schadstoffmessung durch einen unabhängigen Gutachter durchführen zu lassen, um diese, in meinen Augen mögliche Kontaminationsquelle auszuschließen
MfG
Anlagen


Widerspruch zum Sozialmedizinischen Gutachten: nur die besten Einwäne gegen dieses "Schlecht"achten:

Das Gutachterergebnis wurde der Versicherten mitgeteilt
Ich habe dieses Gutachten erst Mitte Dezember erhalten, von meinem Hausarzt. Es ist mit mir nicht über den Inhalt geredet worden.


Aktuelle Behandlung:
nach meinem Kenntnisstand ist meine bisherige Behandlung eine reine AUSSCHLUßDIAGNOSTIK

Jetzige Beschwerden:
Der Schwindel (besser Druck im Kopf) ist seit dem "Geruchsereignis" (3.9.2009) unvergleichbar schlimmer [gewesen], "Gleichgewichtsstörungen" und Sehstörungen hatte ich vorher auch nicht, und Kopfschmerzen waren als "gebäudebezogene" Symptomatik eher selten.
Ich habe zu Hause kein Augenbrennen, keine Halsschmerzen, keine Ohrenschmerzen. Ich habe ausdrücklich angegeben, dass meine Lymphknoten im Hals nach Gebäudeaufenthalt häufig angeschwollen waren. Auch diese Symptomatik ist seit dem 03.09.2009 nicht wieder aufgetreten.

"Die Patientin ist bezüglich der Berufssituation verzweifelt bis aggressiv und hochangespannt."
ausdrücklich: KEIN Burn Out !!!
Nicht bezüglich meiner Berufssituation, sondern bezüglich dem Umgang mit dieser ganzen Angelegenheit---juristisch, medizinisch, und "zwischenmenschlich." Das mich das verzweifelt (eher frustriert), aggressiv (eher wütend) und hoch angespannt macht will ich nicht bestreiten. Wut ist eine psychologisch sinnvolle Reaktion-nicht primär pathologisch.
[um die "juristschen" und "zwischenmenschlichen" Sachverhalte einzubringen, müßte ein "Klärungsgespräch" mehrere Stunden dauern….]…ein MRT sei gelaufen, in dem eine MS ausgeschlossen werden konnte

MRT: ergab als pathologischen Befund -Narben als Rest von abgelaufenen Entzündungen. Die weiterführende Diagnostik (Lumbalpunktion) konnte diese Befunde nicht klären, sondern einige Möglichkeiten ausschließen. Ich habe gesagt, das die Lumbalpunktion MS und oligoklonale Banden ausgeschlossen hat. Außerdem: Borrelliose ist auch auszuschließen

Neu ist mir auch, daß ich einen Dienstpullover habe. Zugegebener Maßen trägt die Marine meistens blau… und ich hatte einen blauen Pullover an….

nicht die unangenehmen Geruchssituationen, sondern klipp und klar "DIE UNANGENHEME GERUCHSSITUATION vom 03.09.2009 sehe ich als singuläres Ereignis für meine Beschwerden an. Geruchssituationen: Die "Kette" hat jetzt eine neue "Perle": Die Gesundheitsbeeinträchtigungen im Gebäude über einen langen Zeitraum führten zu den oben beschriebenen kurzfristigen Beeinträchtigungen. Das Ereignis,das von mir als kurzfristiges Trauma beschrieben wird, hat ganz andere und wesentlich bedrohlichere, seit 3 Monaten andauernde Beschwerden ausgelöst. Zusammenfassend oder übereinstimmend ist nur der GEBÄUDEZUSAMMENHANG; NICHT DIE GERUCHSSITUATION
Diagnose: V.a. --- Verdacht auf F22.0, F45.0 ist meiner Ansicht nach nicht zutreffend

Eine fachärztlich neurologische sowie psychiatrische Behandlung erfolgt.
Ich liebe Englisch: erfolgt, bedeutet das "wird erfolgen" oder "ist das schon im Gange"??? [Englisch kann das grammatikalisch eindeutiger ausdrücken] Wenn ich allerdings "Aktuelle Behandlung, Seite 2 lese "psychiatrische Mitbehandlung" lese, dann ergibt sich aus "AUSSCHLUSSDIAGNOSTIK" für mich ein anderes Bild.
BLA, Bla, usw.
Ich fordere ein Zweitgutachten.

Zeitgleich übergebe ich meinen zwei Ärzten eine ausführliche Dokumentation über die "Gesundheitsgefährdung am Arbeitsplatz" mit der Bitte, die obigen Diagnosen mit mir zu besprechen und ggf. zu revidieren.

Antwort der KK: Unfallmeldebogen am 18.01.2010

Zusammenfassend: Wenn es bei einem Gutachten um DIE SICHERUNG DES HEILERFOLGES geht, dann kann es nicht sein, das nach einem 50minütigen Gespräch mein Geisteszustand evaluiert wird, und dann auch noch von einer Ärztin, die "Allgemeinmedizinerin" ist. Und das all die Vorschläge über die Beteiligung des "Truppenarztes" (der für mich nicht zuständig ist, da ich keine Uniform (Dienstpullover) trage, zuständig ist.
Hätte in dem Anschreiben zum MDK gestanden, wir wollen sehen, ob sie eventuell geisteskrank sind, dann hätte ich den Termin nicht wahrgenommen.

Auch dazu ein Urteil:
Verwaltungsgericht Bremen, AZ.: 6 V 357 / 11

reallyangry
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Beitrag von reallyangry » 19.04.2012, 19:42

Teil 5 : Das Blockfrist Spielchen (wenn ich das mit der Blockfrist richtig verstanden habe)
Das Gebäude in dem ich arbeite, ist ein Betonklotz, erbaut 1973. Damals wusste bzw. wollte man nicht wissen, dass viele Baustoffe giftige Ausdünstungen in die Innenraumluft abgeben. Seit ich 2001 meinen Job dort angetreten habe, gab es immer wieder kleiner und größere Baumaßnahmen, z.B. im Jahr 2002. Eine Kollegin findet einen Schuttsack in der Damentoilette mit der Aufschrift: Asbest!!! Erklärend wurde uns gesagt: Die Firma hätte gerade keinen anderen Sack für den Müll gehabt, und mit Sicherheit ist da nicht drin, was draufsteht. (Wir wollten ja nicht kollektiv als wahnsinnig gelten und haben das geglaubt - 2010 hat ein unabhängiges Messinstitut Asbest (gebunden) festgestellt. Die haben damals wohl was vergessen oder der Sack war zu klein...)
Es gab "große und kleine Wasserschäden" , Defekte hier, Defekte da. Kurz: Das Räume fingen an zu stinken. Je höher man stieg, desto widerlicher wurde der Geruch. Ab 2007 stellten sich insbesondere bei mir "Gesundheitsstörungen" ein. Ich schrieb drei Beschwerden an meinen Dienstellenleiter. Nix passierte. Im letzten Brief schrieb ich:

Seit meiner Rückkehr aus dem Urlaub [...], in dem ich keinerlei Beschwerden hatte, habe ich [ ...] jeden Tag Halsschmerzen, brennende Augen, extreme Konzentrationsschwierigkeiten und allgemeines Unwohlsein, wenn ich mich längere Zeit im 2ten Stock des Gebäudes aufhalte. Diese Symptome verschwinden normalerweise binnen kurzer Zeit nach Verlassen des Gebäudes. Und an den Wochenenden bin ich ebenfalls ohne Beschwerden.
Da meine Augen auch noch am heutigen Morgen brennen, ziehe ich jetzt die Konsequenz aus den für mich unzumutbaren Arbeitsbedingungen und lasse mich krankschreiben.
Gesagt - getan: Eine Kopie dieses Schreibens geht an meinen Hausarzt)

Blockfrist 1 : 21.11.2007 - 20.11.2010 (gleiche Krankheit, gleiche Ursache - das Gebäude )
AU 21.11.2007 - 23.11.2007 Bindehautentzündung (Ursache Gebäude, Sick Building Syndrom- SBS)
AU 01.12.2008 - 03.12.2008 Halsschmerzen (Ursache Gebäude, SBS)
AU 30.06.2009 - 10.07.2009 Allergie, nnb (Ursache: Gebäude, SBS)
AU 21.08.2009 - 28.08.2009 Allergie, nnb, [angebliche Neurasthenie] (Ursache: Gebäude, Sick Building Syndrom)

[03.09.2009 nicht anerkannter Arbeitsunfall, ääh: Gesundheitsschaden Grippe???)

AU 04.09.2009 - 26.03.2010 Allergie, Neurasthenie, Somatisierungsstörung (Ursache: SBS )
AU 08.06.2010 - 25.06.2010 Lymphknotenschwellung (Ursache SBS)
AU 30.06.2010 - 16.07.2010 Schwindel und Taumel (Ursache SBS)
Im Urlaub: 19.07.2010 Operation Lymphknoten (freiwillig: Genesung im Urlaub)
August 2010 : Ende der Blockfrist (264 Tage Krankengeld bezogen)

Arbeitsfähig vom 19.07.2010 bis 09.08.2011 - neue Blockfrist 09.08.2011 bis 08.08. 2013

So könnte man das auch rechnen, insbesondere unter dem Aspekt, dass man gegen die BGen keine Chance hat. Auf Englisch: I'm between a rock and a hard place -

Wenn ich richtig gerechnet habe, was soll ich machen???

Auf ein für mich günstiges Urteil (= Anerkennung eines Arbeitsunfalls mit Unfallfolgeschaden) hoffen oder das Blockfristenspielchen mit der KK spielen? Ich hab mich noch nicht entschieden.....

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 19.04.2012, 21:15

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reallyangry
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Beitrag von reallyangry » 19.04.2012, 23:00

Teil 6: Die Staatsanwaltschaft
Im November 2008 findet mal wieder eine der "größeren Baumaßnahmen" im Gebäude statt. Es wird bei laufendem Betrieb saniert. Der Abfall wird in Säcken mit der Aufschrift: Kann krebserregende Stoffe enthalten gepackt. Ich sammle eine Plastiktüte voll "Dreck" ein und versuche, diese Materialprobe an das Gewerbeaufsichtsamt zu übergeben. Dort erreiche ich keinen. Ich nehme das Zeug mit zu meinem örtlichen Polizeirevier und stelle Strafanzeige gegen unbekannt wegen möglicher Körperverletzung durch krebserregende Stoffe. Die besagte Materialprobe wird registriert.

Die Polizei schickt die Strafanzeige an das Gewerbeaufsichtsamt, aus den Unterlagen ist ersichtlich, dass die Probe mitgeschickt wurde.
Ich bekomme einen Brief vom Gewerbeaufsichtsamt (GWAA): Wir sind nicht zuständig . Die Anzeige wird an die zuständige Wehrbereichsverwaltung (WBV) weitergeleitet.
Gleichzeitig schreibt das GWAA an die WBV: Wir sind nicht zuständig. Die Anzeige leiten ich hiermit weiter. Eine Materialprobe ist bei uns nicht eingegangen.
"Sehr interessant, dass dem Strafanzeigenden nicht mitgeteilt wird, dass die dazugehörige Materialprobe 'anscheinend vielleicht, evtl. könnte ja sein... einen anderen Dienstweg genommen hat ???", denke ich.

Die Tüte ist weg... Die Tüte ist weg... Die Materialprobe ist nicht auffindbar.
Im Juni 2009: Hurra, die Tüte ist da. Jetzt kann die Staatsanwaltschaft endlich ermitteln...Die Tüte sei in der Asservatenkammer nicht auffindbar gewesen...

Ein Institut der Bundeswehr darf die Materialprobe auswerten.

"Das ist ja so ungefähr als ob ich, die eine Straftat begangen hat, nun in eigener Sache ermitteln darf - einzig mit dem Ziel meine Unschuld zu beweisen, denn ich'schieß mir doch nicht selbst ins Knie!!??", denke ich.

Und schwuppdiwupp, noch bevor das endgültige *** Ergebnis vorliegt, schreibt mir die Staatsanwaltschaft:

Ermittlungsverfahren gegen unbekannt
Tatzeitraum 1973 bis heute
Tatort: Marineoperationsschule Bremerhaven
... , ich habe das Verfahren eingestellt. Trotz intensiver Ermittlungen der Polizei konnten keinerlei Hinweise auf strafbares Verhalten im Zusammenhang mit der....eingereichten Probe Mineralwolle erlangt werden. So gibt es weder Hinweise darauf, dass durch die Verwendung des Stoffes beim Bau der Schule im Jahr 1973 gegen umweltschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen wurde. Insbesondere wird das Material im Zusammenhang mit umfangreichen Sanierungsarbeiten nun ordnungsgemäß entsorgt.
Abgesehen davon sind Gesundheitsbeeinträchtigungen mit großer Wahrscheinlichkeit auch nicht durch das Material hervorgerufen worden.
Aus diesen Gründen war das Verfahren einzustellen. ...

"Will die gute Frau mir weis machen, dass die die Säcke bis zur Einstellung des Verfahrens aufbewahrt haben?, denke ich hier. "Mir liegt doch schon lange ein Schriftstück vor, dass besagt, dass der "SANIERUNGSMÜLL" am 09.12.2009 ORDNUNGSGEMÄSS GEGEN BESCHEINIGUNG ENTSORGT worden ist."

Die Probe ist nur auf ASBEST untersucht worden. Insoweit stimmt der Satz : weder Hinweise...dass im Jahr 1973 gegen umweltschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen worden ist. Geniale Ausdrucksweise: Asbest ist erst 1993 verboten worden.

Das von mir abgegeben Material war ein Stoffgemisch - Reste aus Fussbodenmaterial, Dämmreste, und was weiß ich noch. Die untersuchte Fasermatte (mir liegt ein Foto vor) ist mit Sicherheit nicht in der Tüte gewesen.
Dummerweise habe ich die Materialprobe nicht geteilt (Anfängerfehler) und konnte mir daher den Widerspruch ersparen. Mich interessiert heute noch, was vielleicht gefunden worden wäre, wenn die anderen Materialien des von mir abgegeben Stoffgemischs untersucht worden wären.

2011 kam heraus, dass in der abgehängten Decke ohne Rieselschutz sogenannte KMF Fasern (künstliche Mineralfasern: Glaswolle, Steinwolle) verwendet worden sind. Diese Fasern sind nicht so "fies" wie Asbestfasern, aber als Staub verursachen sie Augen-, Hals-, und Atemwegsbeschwerden.
Diese gelten als "möglicherweise krebserregend" und das ist der Grund, warum das Material in besagten beschrifteten Säcken "gegen Bescheinigung" ordnungsgemäß entsorgt werden müssen - auf Sondermülldeponien.

Aber nochmal, zu glauben, dass die "Hand die dich füttert" nicht alles tut, um dich zu schützen sind ganz persönliche Wahnvorstellungen. Und die müssen in diesem Rechtstaat geahndet werden. Vorzugsweise, indem man die MOTZER UND QUERULANTEN auf einen Verschiebebahnhof bringt, damit sie ihre letzte lange Reise ins Ungewisse antreten können.

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Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 19.04.2012, 23:29

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Beitrag von reallyangry » 20.04.2012, 08:07

@MachtsSinn: Wenn ich über die letzten fünf Jahre nicht meinen "Humor", meine Lebensfreude und Kampfeswillen behalten hätte, dann wäre ich jetzt vielleicht tatsächlich schwer depressiv und vermutlich irgendwann "als erwerbsunfähig" in die Rente abgeschoben worden. Und:
@ Alle die noch mitlesen: Erst mal "Danke für euer Interesse" und: Ja, dieses "Schachspiel" geht noch weiter. Es kommen noch ein paar perfide Spielzüge der Gegenseite dazu.
@Die Mitarbeiter der Krankenkassen:

Die Umweltkranken von heute sind nur ein Schneeball
im Vergleich zu der Lawine von morgen.


Wenn ich im Deutschen Ärzteblatt lese, dass Altersdiabetes (Diabetes Typ 2) möglicherweise dadurch verursacht wird, dass eine schleichende Vergiftung mit Weichmachern (Phthlate) den Zuckerstoffwechsel "durcheinander" bringt, und damit eine mögliche Ursache für den rapiden Anstieg dieser Erkrankung nachgewiesen sein könnte, dann sind wir alle im Boot...

Aber das muss erst noch bewiesen werden, indem wir Ratten, Mäusen, Hamstern hochdosiert "weichmacherhaltige" Nahrung zuführen, um zu sehen, ob die krank werden.

Ich erzähle jetzt mal eine andere Geschichte, bei der es um selbsternannte Experten für psychische Erkrankungen und deren Ursachen geht:

Es ist das Jahr 1988. Wir befinden uns in der Stadt Camelford, eine Stadt in Cornwell. Cornwell wird gerne in britischen Krimis als Hintergrund für spektakuläre Mordfälle benutzt. Die wilde Natur im Südwesten Englands erzeugt die notwendige Stimmungslage für mysteriöses und spannendes. An diesem Tag wird etwas merkwürdiges in Camelford geschehen.
Die Menschen in Camelford machen die Dinge, die zum alltäglichen Leben gehören. Sie essen, sie trinken, sie lieben, sie hassen, sie waschen, sie baden...sie werden krank. Hunderte Menschen klagen plötzlich über Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Hautausschläge und vieles mehr. Hatte hier jemand den "Brunnen" vergiftet?
Ein Schelm, der hier was Böses denkt. Die Medien berichten. Experten kommen zu Wort. Es wird nach einer Ursache gefahndet. Einer dieser Experten ist der führende Psychiater in England, Herr Prof. Dr. Simon Wessely. Er ist der Meinung, die ausführliche Berichterstattung in den Medien hätte zu einer Massenhysterie geführt.
Die Menschen hatten gehört, dass ihr Trinkwasser möglicherweise verunreinigt sei, und dieses Wissen habe sie so beunruhigt, dass sie mit nicht spezifischen, funktionellen und somatoformen Körperbeschwerden reagierten. Wissen ist Macht - und hier soll Wissen krank gemacht haben!?
Solange die Ursache nicht gefunden war, galten diese Menschen nach Meinung einiger Experten als psychisch krank. Hatten sie eine Angststörung? Litten sie an einer Hypochondrie? Waren sie Ökochonder, die glaubten, irgendeine Chemikalie hätte sie krank gemacht? Waren sie Simulanten, die glaubten, ein wenig Geld erschleichen zu können, wenn sie ihr Leid auf verunreinigtes Trinkwasser zurückführen konnten?
Nun bieten gute Krimis, nachdem sie die Experten (und den Leser) auf viele Irrwege geführt haben immer des Rätsels Lösung: ein LKW-Fahrer, der aushilfsweise eingesprungen war, hatte 20 Tonnen hochgiftiges Aluminiumphosphat in einen falschen Tank eingeleitet und somit war das Trinkwasser vergiftet.
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