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Spart Euch Zeit und Nerven

Verfasst: 21.09.2012, 12:28
von Herby2011
Hallo,

nach längerer Kommentarlosigkeit meinerseits angesichts der erschreckenden Entwicklung hier habe ich einen Vorschlag:
Lasst doch Machts Sinn bitte in seinem Glauben, dass es völlig richtig und rechtlich einwandfrei ist, sich einfach passend zu seiner Meinung aus dem Zusammenhang gerissene Auszüge aus Kommentaren, Gesetzen, Urteilen etc. zusammenzusammeln und damit durchzukommen. Und je mehr gesammelt wird, je grösser der Umfang ist, desto richtiger ist es, völlig klar.

Es ist doch vielen von Euch, die hier regelmäßig Hilfestellung geben wollen völlig klar, das jede Reaktion auf Machts Sinn leider keinen Sinn macht.
Ihr spornt ihn immer weiter an. Als Hilfeangebot ist zumindest der Krankengeldbereich dieses Forums doch klinisch tot.

Also: Lasst doch bitte Machts Sinn machen. Allein. Er wird´s schon "richten".

Und tschüss
Herby

Verfasst: 21.09.2012, 12:59
von Krankenkassenfee
Hallo,

ok. Machen wir so.

LG, Fee

Verfasst: 21.09.2012, 15:44
von broemmel
Oder das Zitat aus "frag einen Anwalt" hinter jeden Post von ihm setzen :lol:

Stellungnahme vom Anwalt:
Die Schwierigkeit der Beantwortung Ihrer Frage lag nicht im rechtlichen Bereich. Ich gebe zu bedenken, daß die schönste Aneinanderreihung von Gerichtsentscheidungen und Kommentarstellen nichts nutzt, wenn man sich auf dieser Grundlage ohne Bezug zum konkreten Sachverhalt eine eigene Rechtsauffassung "zusammenschustert".
ich finde die immer so schön passend

Verfasst: 21.09.2012, 16:28
von Krankenkassenfee
Lasst doch gut sein :shock:

Verfasst: 22.09.2012, 02:25
von leser
Hee, Machts Sinn, ich bin nicht "das Aufgebot",
Machts Sinn hat geschrieben:Also wozu haben wir eine - noch - kostenlose Sozialgerichtsbarkeit mit Anwaltszwang erst in der dritten Instanz? Sicher nicht, dass über derart grundsätzliche Fragen weitere 30 Jahre stillschweigend hinweggegeangen wird - oder, Leser?
wir kommen aber so ohne Urteil nicht recht weiter, das siehst Du ja anscheinend auch so. Nicht Sozialleistung an sich ist strittig, sondern ob Krankengeld unbefristet bewilligt wird. Es geht also um den Passus "Eingriff in Rechte". Dieser Begriff wird gern weit gefasst, aber die Rechtsprechung setzt genau bei den "Dauerleistungen" an. Ansonsten müsste jeder Leistungsablehnung, zunächst eine Anhörung vorausgehen.

Vielleicht sollten wir nur noch einen Thread füttern, "Fachsimpelei" oder so :wink: Dann überlagern wir nicht die Ratsuchenden.
( @all ) Mit gegenseitigen Anfeidungen kommen wir jedenfalls nicht so recht weiter.
Ich bin durchaus neutral, was meine Lernfähigkeit betrifft. Ich war schon häufiger vor dem SG und hab auch schon "Schläge eingestecken" dürfen 8) Und glaub mir, die kennen dort das SGB X :D

Verfasst: 22.09.2012, 15:55
von Machts Sinn
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Verfasst: 27.10.2012, 15:05
von Machts Sinn
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Verfasst: 27.10.2012, 18:15
von Machts Sinn
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Verfasst: 23.12.2012, 15:46
von Machts Sinn
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Verfasst: 23.12.2012, 16:22
von reallyangry
MachtsSinn,
*Ironie On*: Wie kommst du denn darauf???
Solche Nebenbestimmungen haben doch keine weitere Bedeutung, denn es wird doch eh munter gemacht, was so gerade richtig erscheint!
Wer will denn in diesem System klare Regeln und Formulierungen???
*Ironie OFF*
Hoffentlich tut sich auf dem Gebiet tatsächlich bald mal was! (ernsthaft)
LG
ReallyAngry