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Verfasst: 07.03.2012, 19:17
von hedi
Hallo,
der Krimi geht weiter. Heute kommt der nächste Hammer. Rückwirkend bin ich lt. Barmer nicht mehr krankenversichert seit 20.11.11 hat man mir jetzt nach 3 1/2 Monaten schriftlich mitgeteilt.
Jedoch kein Wort, wie der Petitionsausschuss entschieden hat.
Was will man damit erreichen??
Morgen ist Anwaltstermin und Agentur für Arbeit angesagt!
Gruß Hedi
Verfasst: 07.03.2012, 19:56
von Machts Sinn
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Verfasst: 07.03.2012, 20:03
von hedi
hallo Machts Sinn,
meinst Du, die wissen, wie das ausgegangen ist? Unglaublich!!!
Gruß Hedi
Verfasst: 07.03.2012, 20:09
von hedi
und mein Klinikaufenthalt steht in 2 Wochen bevor, hat sich um 1 Woche verschoben und kein Kostenträger.
Wunderbar..... muss ich morgen alles abklären!
Wenn die den Widerspruch abgelehnt haben, dann fall ich vom Glauben ab. Dann stimmt das ganze Schreiben des Bundesversicherungsamtes nicht. Die sind doch dran an dem Fall!
Versteh die Welt nicht mehr!
Verfasst: 07.03.2012, 21:56
von hedi
wenigstens ist schon mal die Rückversicherung auf den 20.11. durch die Familienversicherung sicher.
Plumps.... schon mal ein Stein vom Herzen!
Das andere verschieben wir auf morgen!
Verfasst: 15.03.2012, 11:42
von hedi
hallo,
der nervenaufreibende Krimi geht weiter. Die Barmer hat an die Anwälte die
Ablehnung des Krankengeldes geschickt, ohne jedoch einen klagefähigen Bescheid zu schicken. Sie haben mich nach Aktenlage für gesund und arbeitsfähig erklärt, ohne mich gesehen zu haben und ohne zu berücksichtigen,
daß ich vom Facharzt bis zur Einweisung in die Akutklinik, die nächsten Mittwoch erfolgt, als arbeitsunfähig geschrieben wurde.
Der Bescheid der einstweiligen Verfügung des Sozialgerichtes ist noch nicht
entschieden. Ist seit vorige Woche bei Gericht.
Krankenversichert werde ich über die Agentur für Arbeit.
Es wird wohl auf einen langen Prozess vorm Sozialgericht hinauslaufen.
Gruß Hedi
Verfasst: 15.03.2012, 11:59
von hedi
hallo,
da weiß man auch, wofür die hohen Überschüsse der Krankenkassen verwendet
werden.....! Und mein Krankengeld, was mir zugestanden hätte, ist dagegen
Peanuts!
Und an die Vorgabe des Schreibens vom Bundesversicherungsamt hält sich auch keiner!
Wozu das alles???
Gruß
die verzweifelte Hedi
Verfasst: 15.03.2012, 12:30
von Machts Sinn
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Verfasst: 15.03.2012, 12:58
von hedi
hallo Machts Sinn,
die Anwältin hat das Schreiben schon an die Barmer zurückgesandt. Die haben darin geschrieben, daß ich wieder Einspruch einlegen könne, was ja schon im Dez.11. erfolgte. Sie sagte, es muss eine Ablehnung des Widerspruchs erfolgen, damit wir in die Klage gehen können. Ich versteh das auch nicht so ganz.
Formfehler nannte sie es.
Ich denke schon, daß es Willkür ist.
Gruß Hedi
Verfasst: 16.03.2012, 09:07
von GerneKrankenVersichert
hedi hat geschrieben:
Dann bin ich eben "arbeitsfähig". Ich bin rückwirkend dann auch wieder in meiner ach so geliebten KK. Da will ich nämlich bleiben, da ich noch Anspruch im Krankheitsfalle auf mindestens 72 Wochen habe.
Das hätte ich nicht, wenn ich in die KK meines Mannes wechsele.
??? Der Krankengeldanspruch hat nichts mit der Kasse zu tun, sondern mit deinem Versicherungsverhältnis. Wer hat dir denn das erzählt?
Hat die Kasse tatsächlich geschrieben, dass du Einspruch einlegen könntest oder hat sie geschrieben, dass du mitteilen sollst, ob du deinen Widerspruch aufrecht erhältst?
Aus der Praxis kenne ich den Ablauf so:
MDK schreibt gesund.
Krankenkasse teilt dies dem Versicherten mit, MDK dem Arzt.
Mitglied legt Widerspruch ein, Arzt verlangt ein Zweitgutachten lt. AU-RL. Bei diesem Zweitgutachten geht es noch nicht um den Widerspruch des Versicherten vor dem Widerspruchsausschuss, sondern nur um die Überprüfung des Erstgutachtens. Liegt lt. Zweitgutachten immer noch Arbeitsfähigkeit vor, wird dem Versicherten das mitgeteilt und gefragt, ob er den Widerspruch aufrecht erhält. Wenn ja, geht das Ganze an den Widerspruchsausschuss.
Nach dem geschilderten Ablauf könnte ich mir vorstellen, dass zunächst kein Zweitgutachten eingeholt wurde, der Widerspruchsausschuss deshalb nicht entschieden hat und die Unterlagen mit dem Hinweis, dass zunächst ein Zweitgutachten zu erstellen ist, zurückgegeben hat. Dies ist nun geschehen (mich wundert allerdings, dass das wieder nach Aktenlage geschehen ist, ich kenne es nur so, dass bei einem Zweitgutachten eine persönliche Begutachtung erforderlich ist), und aufgrund der neuen Sachlage wird angefragt, ob du den Widerspruch weiterhin aufrecht erhältst. Der Bescheid auf den Widerspruch durch den Widerspruchsausschuss kommt normalerweise vom Widerspruchsausschuss selbst. Wer hat denn das letzte Schreiben geschickt?
Insgesamt wundert mich an diesem Fall einiges. Dass solch grobe Schnitzer passieren, wenn das BVA beteiligt ist, hätte ich bei keiner Kasse erwartet. Normalerweise wird dann keine Entscheidung ohne die Oberbosse der Hauptverwaltung getroffen.
Verfasst: 16.03.2012, 12:34
von hedi
hallo Gernekrankenversichert,
es ist kein klagefähiger Bescheid von der KK ergangen lt. Anwältin, nur daß ich nochmals in den Widerspruch gehen soll, was wir schon durch 2 Gutachten in der vorgeschriebenen Abgabezeit gemacht haben. Zudem war ich bis zur Einweisung in die Akutklinik lt. Arzt als arbeitsunfähig anzusehen. Nächste Woche geht es in die Klinik und ich hoffe, daß es dann aufwärts geht.
Sobald die klagefähige Ablehnung meines Widerspruch da ist, geht es ins
Klageverfahren vorm Sozialgericht.
Die besondere Eilbedürftigkeit ist abgelehnt, da ich ALG 1 beantragen könnte, was ich auch getan habe.
Habe noch nie irgendwelche Leistungen von der Agentur für Arbeit erhalten und bin auch im Krankengeld nicht ausgesteuert. Wie gesagt, 36 Jahre gearbeitet.
Bis jetzt habe ich aber seit 20.11.11 keinen Cent.
Gruß Hedi
Verfasst: 16.03.2012, 12:40
von GerneKrankenVersichert
Hallo Hedi,
eine Zweitbegutachtung beim MDK ist nicht gleichbedeutend mit der Bearbeitung deines Widerspruchs durch die Krankenkasse. Teile der Kasse einfach mit, dass du deinen Widerspruch aufrecht erhältst, dann geht alles zum Widerspruchsausschuss. Erst vom Widerspruchsausschuss kommt der klagefähige Bescheid oder aber dem Widerspruch wird abgeholfen.
Alles Gute.
Verfasst: 16.03.2012, 12:43
von Machts Sinn
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Verfasst: 16.03.2012, 12:57
von hedi
hallo Gernekrankenversichert,
die Rechtanwältin hat schon geschrieben wegen des klagefähigen Bescheids.
Lt. Telefonat mit der Barmer sollte der Widerspruchsausschuss bereits am 6.3.
gewesen sein.
Zeitgleich am 6.3. habe ich erst die Bestätigung bekommen, daß ich seit 20.11.11 nicht mehr krankenversichert bin. Also wussten die das da schon.
und Machts Sinn,
die einstweilige Anordnung ist abgelehnt, da ich Arbeitslosengeld bekommen kann und ich deshalb ins normale Klageverfahren muss. Hab ich heute Bescheid bekommen. Die Klärung hat eine Woche gedauert.
Es ist, wie schon erwähnt, ein Verschiebebahnhof von KK zur Arbeitsagentur.
Jetzt weiß ich Bescheid und kann mich auf meine Gesundung konzentrieren und auf den Prozess, den es dann irgendwann geben wird. Sehr nervenaufreibend die ganze Sache.
Frage mich, ob solche unnötigen Prozesse bei klarer Sachlage nötig sind und
unnötige Gelder verschlingen!!
Gruß Hedi
Verfasst: 16.03.2012, 13:17
von Czauderna
Halllo,
also auch für mich ist dieser Fall (so, wie geschildert) total verworren.
Ich kann auch nur zum Ablauf sagen, dass für die Kasse der Fall dann vorerst abgeschlossen ist, wenn der Widerspruchsausschuss entweder dem Widerspruch abgeholfen hat oder abgelehnt hat und ein klage fähiger Bescheid erlassen wurde.
Und wenn ich das richtig gelesen habe, dann ist genau ein solcher klage fähiger Bescheid eben (noch) nicht erlassen worden, ob das jetzt ein "Formfehler" war oder nicht, kann von hier aus nicht beurteilt werden.
Was mich auch etwas wundert, dass es die Kasse offenbar gezielt auf eine Klage ankommen lassen will, da muss es schon aus Sicht der Kasse gewichtige Gründe geben um einer solchen Klage gelassen entgegen zu blicken.
Die Aussage von gernekrankenversichert, dass ohne die "Oberbosse" keine Entscheidungen getroffen werden trifft in solchen Sachen nicht zu. Der Vorstand einer Kasse hat, meines Wissens nach, keinerlei persönlichen Einfluss auf die Entscheidung in einem Leistungsfall oder wenn es um die Frage von Versicherung und Beitrag geht.
Man glaubt zwar in der Öffentlichkeit, dass Schreiben an Vorstände irgendwelche Wirkung hätten, die einzige Wirkung ist ggf. eine schnellere
Antwort - mehr nicht.
Gruss
Czauderna