Mir ist immer noch nicht klar, was Du damit erreichen willst. Es klingt inzwischen einfach nur noch nach "längerer Krankengeldanspruch als 78 Wochen"... Das ist doch vom Grundsatz her kein Thema. Ein Leistungsanspruch könnte jederzeit verlängert oder vergrößert werden (mal eine entsprechende Gesetzesinitiative auch beim Krankengeld vorausgesetzt). Das "System gesetzliche Krankenversicherung" ist als Non-Profit-Unternehmen ganz einfach, glaub's mir. Als Krankenkasse musst Du entweder die Beiträge erhöhen (rate ich Dir von ab, da dann etliche Versicherte die Kasse verlassen werden) oder Du musst an anderer Stelle sparen. Was schlägst Du Deinem Verwaltungsrat oder Deiner Versichertenvertretung vor (und vielleicht gibt es noch was anderes als Verwaltungskosten )?Machts Sinn hat geschrieben:Deswegen nochmals: hier geht es um die Chance, den Krankengeld-Anspruch wesentlich zu verlängern, obwohl dieser eigentlich bereits ausgeschöpft scheint und die Krankenkasse einen Aussteuerungsbescheid erteilt hat.
Du rufst nach der Einheitskasse, aber ich bin mir sicher, dass Dir nicht entgangen ist, dass ausgerechnet für staatliche Leistungen Dein "Lieblingskind" die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs von vornherein ausgeschlossen ist. Leider driften die Diskussionen im Forum häufig in Polemik ab, also möchte ich mich Deinem Wunsch nach einer Rückkehr zur sachlichen Diskussion gern anschließen.
Lieben Gruß
Leser