Czauderna ging ja davon aus, dass eine Beschäftigung endete während des KG. Deswegen kommst Du wohl mit seiner Antwort nicht zurecht.Czauderna hat geschrieben:Hallo Rossi,
wenn die Beschäftigung eines freiwillig Versicherten beendet wird, dann endet auch die Versicherung mit Krankengeldanspruch zu diesem Tag, die freiwillige Versicherung als solches aber nicht, d.h. ab dem Folgetag wird der Versicherte in eine Klasse ohne Krankegeldanspruch umgestuft.
Wenn er also am letzten Tag zum Arzt geht und der ihn arbeitsunfähig schreibt, dann würde dem Grunde nach der Krankengeldanspruch
ab dem Folgetag entstehen, tut er aber nicht weil - siehe oben.
Ein nachgehender Anspruch geht gier in keinem Fall, selbst wenn innerhalb eines Monat eine Krankenversicherungspflicht eintreten würde.
Gruss
Czauderna
Solange aber derjenige noch in einem Arbeitsverhältnis steht, besteht auch immer ein KG-Anspruch, spätestens am Tag nach der ärztlichen Feststellung. Und hierbei ist es wohl egal, ob freiwillig oder pflichtig versichert.
So entnehmen ich das zumindest aus einigen von Machts Sinn zitierten Urteilen. Aber fragt mich jetzt nicht welches. Bei der Menge blickt sowieso keiner mehr durch.
Das ganze Theater mit der Frage ob lückenlos oder nicht hat folgende Ursache... meines Erachtens:
- es gab Kassen: die zahlten das KG (rückwirkend, wie alle) solange AU als "weiterhin: Ja" bestätigt wurde (zumindest solange noch kein MDK hinzugezogen wurde)
Was eigentlich dem gesunden Menschenvestand entsprechen würde. Jedem leuchtete dieses Verfahren ein.
- und es gab Kassen, die nutzten diese "Lücken" im Gesetz, um KG beenden zu können, wenn nicht 100% lückenlos vom Arzt die AU bescheinigt wurde.
- und dadurch erst kam es zu Widersprüchen und Klagen durch die Versicherte.
- und die Gerichte gaben den Kassen sogar noch Recht, wegen der im Gesetz genannten Passage "nach ärztlicher Feststellung". Weil man scheinbar gar nicht zwischen Erst- und Folgebescheinigungen unterscheidet.
So, und jetzt haben wir den Salat und diskutieren hier munter in etlichen Threads fröhlich drauf los.
Gefragt ist meines Erachtens alleine der Gesetzgeber, hier in den KG-Gesetzen Klarheit zu schaffen.
Gruß
Sportsfreund