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Verfasst: 05.07.2011, 18:19
von Rossi
Öhm,
Aber immer feste auf die anderen druff, wenn sie an andere Sozialleistungsträger verweisen. Und selbst sogar dann abwimmeln, wenn die eigene Zuständigkeit gegeben ist.
Jenes verstehe ich jetzt im Ansatz überhaupt nicht.
Ich wimmele definitiv niemanden ab um jenes einmal klipp und klar festzuhalten.
Ich berate meine Kunden, denn ich habe einen Beratungs- und Aufklärungsauftrag.
Ferner haben wir in der Sozialhilfe und ALG II auch den Grundsatz der Nachrangigkeit. D.h., ich muss die Kunden auf vorrangige Ansprüche (andere Sozilleistungen) aufklären.
Im Rahmen der Beratung, Aufklärung und des Nachrangigkeitsgrundsatze zeige ich meinen Kunden auf, welche Möglichkeiten bestehen. Ich erläutere unter welchen Voraussetzungen ggf. vorrangige Ansprüche bestehen.
Ich verpflichte den Kunden defintiv nicht, sich nunmehr gesund schreiben zu lassen, wenn der Arzt und der Kunde anderer Ansicht sind. Dann nehme ich es hin und zahle selbstverständlich.
Ich zeige natürlich die unterschiedlichen finanziellen Unterschiede auf.
Und was glaubt Du wohl - gerneKrankenVersichert - wird das Krankengeld im nachgehenden Zeitraum (§ 19 Abs. 2 SGB V) wohl höher sein, als die Sozialhilfe?
Der Kunde muss dann allein - natürlich in Absprache mit dem Arzt - entscheiden, was er macht.
Ich zeige also verschiedene Wege auf, die Entscheidung trifft der Kunde.
Und genau so habe ich hier Krabbe´s Posting verstanden.
Krabbe hat geschrieben
Zitat:
Und wie muss ich mich weiter verhalten???
Krabbe muss es natürlich nicht, wie ich es hier aufgezeigt habe bzw. anschließend wieder editiert habe.
Verfasst: 05.07.2011, 19:52
von Gast
Gruss an Krabbe !
60 Beiträge auf so eine " einfache " Frage!
Und Gruss an GerneKrankenVersichert:
Danke für die " Mutter der Stammtischpaolen" : " Viele Menschen überall auf der Welt wären froh, wenn sie im Falle eines Falles über unsere Sicherungssysteme verfügen würden."!!!!!
Vor '89 gabs dann z.B. das beliebte " dann mach doch rüber " bei Kritik an diesem ach so menschenfreundlichen ( Sozial-) system.
Du hättest besser vorher gek...t, bevor du mit dem armen Einwiohner von Kabul oder Kalkutta " argumentierst.
Und an H. Czauderna:
" Wie hätte hier im Nachgang eine Beratung aussehen müssen wenn die Fakten schon geschaffen waren ?? "
Aber genau darum geht es doch!
Natürlich ist nach dem " Fehler " von Krabbe, nicht am gleichen, sondern am nächsten Tag beim Arzt gewesen zu sein , " der Drops gelutscht".
Noch einmal-Krabbe sollte und wird sich hoffentlich ne ordentliche Beratung sichern, um nicht noch mehr Fehler zu machen und die zumindest doch recht glatten Stufen der Sozialleiter nicht allzu schnell hinunterzurutschen.
Was aber wäre - von mir aus auch nur theoretisch - gewesen, hätte die KK den Fakt des " amgleichenTagzum Arztgehenum Krankengeldanspruchzuhaben" Krabbe vorher mitgeteilt!
Das ist natürlich insofern ein bisschen konstruiert, als man auch als KK natürlich nicht zu sämtlichen möglichen Situationen alle Kunden beraten kann.
Aber ein Fall wie dieser ist glaube ich nicht so selten - eine Nichtberatung, wie immer die auch aussehen mag - spart der KK immens viel Geld!
Das könnte doch zumindest ein Grund sein, warum dazu eben nicht vorher beraten oder informiert wird.
Was aber spricht dagegen, wenn zumindest ab jetzt die hier am Forum Beteiligten Mitarbeiter von KK o.ä. dies ab sofort anregen würden?
Vielleicht, dass es von den Vorgesetzten nicht ganz so positiv aufgenommen werden könnte ?!
Fände dieser Personenkreis es GUT, wenn möglichst viele Kunden über diese Dinge aufgeklärt wären?
Gibt es Statistiken darüber, wieviele Mitglieder über diesen o.ä. Fallstricke gestolpert sind?
Und damit der KK viel Geld gespart haben!
Wie weit kann und darf denn ein KK oder sonstiger Behördenmitarbeiter über den Tellerrand hinausschauen?!
Verfasst: 05.07.2011, 20:39
von Rossi
Hoi johnie, Du sprichst mir aus der Seele.
Aber wie es aussieht, stehen wir hier ziemlich allein.
Aber mir macht es überhaupt nichts.
Ich für meinen Teil habe gerade aus diesem Thread wieder eine ganze Menge gelernt. Es sind eben die unterschiedlichen Sichtweisen. Jenes darf und muss auch so sein.
Verfasst: 05.07.2011, 20:59
von Czauderna
Hallo,
das ist tatsächlich sehr weit hergeholt !!!
Wenn sich Krabbe noch während des Beschäftigungsverhältnisses an die Kasse gewandt hätte und hätte sinngemäß folgende Frage gestellt - "Hallo, wir haben heute Dienstag, ich werde morgen meinen Arbeitsplatz fristlos kündigen und mich gleichzeitig krankschreiben lassen - bekomme ich dann Krankengeld ??"
Wie würde die Antwort der Kasse lauten - "nein, bekommst du nicht weil der Anspruch auch Krankengeld erst mit dem Tag nach ärztlicher Feststellung beginnt,
da musst du schon jetzt sofort zum Arzt gehen und dich krankschreiben lassen und morgen kündigen,
dann bekommst du für maximal 78 Wochen Krankengeld !
Das wäre die exakte und richtige Beratung, oder ??
Hallo !! - warum sollte eine Beratung so aussehen ??
Ich hätte folgendes geraten -"Geh zum Arzt, und wenn der meint, dann schreibt er dich arbeitsunfähig - dein Arbeitgeber muss für sechs Wochen Entgelt fort zahlen, endet das Beschäftigungsverhältnis während dieser sechs Wochen oder am Ende, weil du oder dein Arbeitgeber gekündigt hat, dann bekommst du bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit Krankengeld.
Damit wäre beiden gedient, dem Versicherten, aber auch der Kasse und es hätte nach Ende der AU. keine Sperrzeit bei AA. gegeben.
Nur der Arbeitgeber wäre der Angeschmierte gewesen, aber um den geht es ja nicht in diesem Fall.
So hätte meine Beratung als Kasse ausgesehen - ich berate doch nicht vorsätzlich zum Nachteil der Kasse, also aller Versicherten.
Und noch einmal - wenn das "Kind in den Brunnen" gefallen ist, dann ist meist auch nix mehr zu machen. Hinterher sich über mangelnde Beratung zu beschweren, obwohl eine solche gar nicht mehr möglich gewesen war, das geht an der Realität vorbei. Die Beratungsphase steht meines Erachtens immer am Anfang einer Entwicklung - hinterher nützt sie nix mehr
Ich denke, beim Rossi im "Amt" ist es genau so - den "edlen Ritter" zu geben, wird auch nur hier möglich sein.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 05.07.2011, 21:24
von Rossi
Sorry Günter, ich glaube wir reden hier aneinander vorbei.
Krabbe hat es schon selber eingesehen:
Kann mir nun einer sagen, wie ich mich weiter verhalten soll???? Das ich ein wenig voreiilig war weiß ich, aber ändert nun auch nix mehr..... ich muss versuchen das beste drauß zu machen.......
Krabbe wird defintiv max keine 78 Wochen Krankengeld erhalten, dies ohne wenn und aber. Ich denke mal Krabbe weiß es mittlerweile auch.
Es geht nur darum, wie man jetzt aus der desolaten Situation das Beste macht; mehr nicht.
Unter das Beste versteht der Rossi definitiv die Kohle, denn nur Bares ist Wahres!
Und wenn Krabbe hier nicht auf die kleinen Feinheiten achtet, dann landet er im ALG II, also in das Existenzminimum. Will Krabbe jenes?
Die Zwischenstationen der sog. Abfederung im sozialen System (Krankengeld oder ALG I / in der Regel wesentlich mehr als ALG II) ziehen sich schön und fein aus der Geschichte heraus und Krabbe hat darunter zu leiden. Erneut die Gretchenfrage, will Krabbe jenes?
Verfasst: 05.07.2011, 21:43
von Czauderna
Rossi hat geschrieben:Sorry Günter, ich glaube wir reden hier aneinander vorbei.
Krabbe hat es schon selber eingesehen:
Kann mir nun einer sagen, wie ich mich weiter verhalten soll???? Das ich ein wenig voreiilig war weiß ich, aber ändert nun auch nix mehr..... ich muss versuchen das beste drauß zu machen.......
Krabbe wird defintiv max keine 78 Wochen Krankengeld erhalten, dies ohne wenn und aber. Ich denke mal Krabbe weiß es mittlerweile auch.
Es geht nur darum, wie man jetzt aus der desolaten Situation das Beste macht; mehr nicht.
Unter das Beste versteht der Rossi definitiv die Kohle, denn nur Bares ist Wahres!
Und wenn Krabbe hier nicht auf die kleinen Feinheiten achtet, dann landet er im ALG II, also in das Existenzminimum. Will Krabbe jenes?
Die Zwischenstationen der sog. Abfederung im sozialen System (Krankengeld oder ALG I / in der Regel wesentlich mehr als ALG II) ziehen sich schön und fein aus der Geschichte heraus und Krabbe hat darunter zu leiden. Erneut die Gretchenfrage, will Krabbe jenes?
Hallo Rossi,
"will Krabbe jenes ?" - gute Frage - was er gerne hätte bzw. will - ich denke
das steht doch gar nicht zur Debatte - sondern was ist möglich.
Krankengeld nicht - wie auch (Gretchenfrage)
ALG 1 (offenbar auch nicht ohne Sperrzeit (weiß ich aber nicht, kenne ich mich nicht aus).
Krabbe will trotz seines "blackouts" finanziell sicher aus der Nummer raus kommen und dafür hier Tipps solcher Art zu bekommen, die ihm ein
"Hintertürchen" öffnen - wenn du eines kennst - dann mach et.
Ich sehe Krankengeld oder ALG 1 nicht als Zwischenstation und schon gar nicht als Abfederung oder gar als Alternative zu ALG2 erst recht nicht.
Das Krabbe darunter leidet, das ist zwar schlecht und er/sie tut mir auch leid, aber nur damit Krabbe nicht leidet kann es keine Lex Krabbe in der Gesetzgebung geben - es sei denn der Rechtsweg hilft ihm/ihr dabei, und da wünsche ich natürlich Erfolg.
PS: Ich frage mich, warum Krabbe die Kündigung nicht einfach zurückgenommen hat, oder es zumindest versucht hat, oder habe ich da etwas überlesen ?
Gruss
Guenter
Verfasst: 05.07.2011, 21:54
von Rossi
Na ja Günter
"Hintertürchen" öffnen - wenn du eines kennst - dann mach et.
Es kommt immer darauf an, wie die Geschichte weiterläuft!
Verfasst: 06.07.2011, 00:50
von Gast
Ich bin nicht sicher ( aber fast ), dass Czauderna u. ... das " falsch " verstehen wollen.
Ist ein bisschen , wie wenn man mit Politikern , oder Fussballern nach dem Spiel spricht:
einfach auf wesentliche Dinge nicht eingehen!
Den " Nachteil" der Kasse mit dem aller Versicherten gleichzusetzen, naja, vielleicht sollte man den Thread jetzt auch beenden..................................................................Zitat::
" Aber ein Fall wie dieser ist glaube ich nicht so selten - eine Nichtberatung, wie immer die auch aussehen mag - spart der KK immens viel Geld!
Das könnte doch zumindest ein Grund sein, warum dazu eben nicht vorher beraten oder informiert wird.
Was aber spricht dagegen, wenn zumindest ab jetzt die hier am Forum Beteiligten Mitarbeiter von KK o.ä. dies ab sofort anregen würden?
Vielleicht, dass es von den Vorgesetzten nicht ganz so positiv aufgenommen werden könnte ?!
Fände dieser Personenkreis es GUT, wenn möglichst viele Kunden über diese Dinge aufgeklärt wären?
Gibt es Statistiken darüber, wieviele Mitglieder über diesen o.ä. Fallstricke gestolpert sind?
Und damit der KK viel Geld gespart haben!
Wie weit kann und darf denn ein KK - oder sonstiger Behördenmitarbeiter über den Tellerrand hinausschauen?! "............................Zitat Ende
Noch einmal die Gedanken und Fragen, die man realistischerweise als Mitarbeiter wahrscheinlich nicht mehr wahrnehmen kann oder darf.
Natürlich kommt in der Regel kein Kunde einer KK in einem Fall wie Krabbe's vor so einer Entscheidung zu Czauderna und fragt, was das für ihn Beste wäre - aber warum wissen über eine so wichtige Sache so wenige, bis niemand , Bescheid?
" Shit happens " ?
Man kann sich ja informieren?
Noch ein letztes Mal die Frage:
Was spricht , z.B., dagegen, die Gesetzeslage in so einem wichtigen Detail, das nicht wenige nicht kennen können, sondern von der "logischen" Annahme ausgehen, dass Krankmeldung gleich Krankmeldung ist( gültig und KG-Anspruch vom GLEICHEN Tag an) über diesen besonderen Umstand zu informieren?
Verhinderung von Sozialmissbrauch?
Wenn die betroffenen Menschen die Regelung kennen würden, würden sie eben in einem solchen Fall am gleichen ( z.B. dem letzten Arbeitstag ) zum Arzt gehen!
Wie viele, vor allem ältere Menschen, nehmen,, Sozialleistungen nicht in Anspruch, weil sie nichts davon wissen (abgesehen von ihrer Scham).
Auch hier ist Nichtinformation Teil des Sparsystems!
Verfasst: 06.07.2011, 06:29
von Czauderna
Hallo,
"Fallstricke" , der richtige Ausdruck.
Wenn man aber denkt, dass solche
Faelle die Ausnahme waeren, dann
denkt man falsch und eigentlich jeder
Kassenarzt, jeder Personalsachbearbeiter
weiss das mit dem Krankengeldanspruch.
Um sich zu informieren, hat der Mensch
In der heutigen Zeit eine Vielzahl von
Moeglichkeiten, angefangen von der
Frage "interessiert es mich ueberhaupt,
auch wenn es mich (noch) nicht selbst
betrifft, bis hin zu, beispielsweise solchen
Foren wie diesem hier. Die Bandbreite
Ist da sehr gross.
Bleibt erneut die Frage, wie soll die
praeventive Information erfolgen damit
der Versicherte sich nicht in solchen
Fallstricken verfaengt ?
Am einfachsten waere es, solche Fallstricke
per Gesetz zu entfernen, aber das waere
ein anderes Thema
Gruss
Czauderna
Verfasst: 06.07.2011, 13:34
von GerneKrankenVersichert
Rossi hat geschrieben:Öhm,
Aber immer feste auf die anderen druff, wenn sie an andere Sozialleistungsträger verweisen. Und selbst sogar dann abwimmeln, wenn die eigene Zuständigkeit gegeben ist.
Jenes verstehe ich jetzt im Ansatz überhaupt nicht.
Ich wimmele definitiv niemanden ab um jenes einmal klipp und klar festzuhalten.
Ich berate meine Kunden, denn ich habe einen Beratungs- und Aufklärungsauftrag.
Ferner haben wir in der Sozialhilfe und ALG II auch den Grundsatz der Nachrangigkeit. D.h., ich muss die Kunden auf vorrangige Ansprüche (andere Sozilleistungen) aufklären.
Im Rahmen der Beratung, Aufklärung und des Nachrangigkeitsgrundsatze zeige ich meinen Kunden auf, welche Möglichkeiten bestehen. Ich erläutere unter welchen Voraussetzungen ggf. vorrangige Ansprüche bestehen.
Ich verpflichte den Kunden defintiv nicht, sich nunmehr gesund schreiben zu lassen, wenn der Arzt und der Kunde anderer Ansicht sind. Dann nehme ich es hin und zahle selbstverständlich.
Ich zeige natürlich die unterschiedlichen finanziellen Unterschiede auf.
Und was glaubt Du wohl - gerneKrankenVersichert - wird das Krankengeld im nachgehenden Zeitraum (§ 19 Abs. 2 SGB V) wohl höher sein, als die Sozialhilfe?
Der Kunde muss dann allein - natürlich in Absprache mit dem Arzt - entscheiden, was er macht.
Ich zeige also verschiedene Wege auf, die Entscheidung trifft der Kunde.
Und genau so habe ich hier Krabbe´s Posting verstanden.
Krabbe hat geschrieben
Zitat:
Und wie muss ich mich weiter verhalten???
Krabbe muss es natürlich nicht, wie ich es hier aufgezeigt habe bzw. anschließend wieder editiert habe.
Was mich immer noch wundert, Sir Lancelot, warum zeigst du Krabbe nicht den Weg auf, wie er dem Ping-Pong-Spiel von Sozialamt und Agentur für Arbeit entgeht?
Bei deiner Beratung in diesem Fall sind die Übergänge zwischen Beratung und Anstiftung zum Betrug fließend. Krabbe hat mehrfach geschrieben, dass er definitiv arbeitsunfähig ist und zur Bestätigung auch zum Amtsarzt gehen würde. Ein Krankengeldfallmanager, der bei einer rezidivierenden Depression, beginnender fachärztlicher Behandlung und angedachter Reha auf die Idee käme, die Arbeitsunfähigkeit überprüfen zu lassen, würde hier zu Recht in der Luft zerrissen. Aber wenn es dem Versicherten nutzt, soll eine Beratung in diese Richtung plötzlich in Ordnung sein? Dir scheint nicht bewusst zu sein, dass eine Depression etwas anderes ist als eine kurzzeitige Verstimmung.
Ich finde es unverantwortlich, dass du Krabbe in seinem gesundheitlichen Zustand einen vermeintlichen Strohhalm vor die Nase hältst, der bei dieser Konstellation nur mit einem offensichtlichen Betrug (ich bin zwar arbeitsunfähig, mache aber so, als wäre ich gesund) zu erreichen ist.
@Czauderna: Ich bin der Meinung, dass die Beratung tatsächlich den Hinweis auf den Beginn des Anspruchs auf Krankengeldes beinhalten müsste. Zusammen mit dem Hinweis, dass auch bei einem Anspruchsbeginn während des Beschäftigungsverhältnisses das Krankengeld in den ersten 6 Wochen nicht ausgezahlt würde, da mit der Kündigung auf die EFZ verzichtet würde.
In diesem Fall hatte die Krankenkasse jedoch überhaupt keine Möglichkeit ihrer Beratungspflicht nachzukommen. Wie stellst du, Johnie, dir das denn vor? Die Krankenkasse schickt allen Versicherten regelmäßig einen Brief in dem mal auf den einen und mal auf den anderen Paragraphen hingewiesen wird?
Verfasst: 06.07.2011, 17:20
von Herby2011
Hallo,
ich habe auch noch ein paar Anmerkungen:
1. Der Anspruch auf KG entsteht erst ab dem Folgetag, da man ja nicht zwingend morgens krank ist bzw. morgens bereits weiß, dass man im Laufe des Tages krank wird. Der Sinn dahinter ist: Ich bin Heute krank geworden (morgens, mittags, nachmittags), habe wahrscheinlich ein paar Stunden gearbeitet, gehe dann zum Arzt, der eine Arbeitsunfähigkeit feststellt. Dann habe ich ab Morgen einen Grundanspruch auf Krankengeld.
Ein Fall wie der hier geschilderte ist eher selten. In der Regel gibt es ja eine Entgeldfortzahlung vom Arbeitgeber, und die bekommt man sofort. Die Krankenkasse startet dann nach Ende der Entgeldfortzahlung mit dem Krankengeld.
2. Wenn ich Heute schriftlich fristlos kündige, kann ich doch nicht allen ernstes Morgen zum Arzt gehen, mich krankschreiben lassen und einen Anspruch auf Krankengeld einfordern! Morgen habe ich keine Beschäftigung mehr. Das bedeutet: Mein Arbeitgeber zahlt ab Morgen keinen Lohn mehr, zahlt keine Sozialversicherungsbeiträge mehr, meldet mich mit dem heutigen Datum bei der Sozialversicherung ab!
3. Wenn ich schriftlich fristlos kündige, muss ich alle damit verbundenen Konsequenzen tragen! Ich habe das ja selbst, aus eigenen Stücken und schriftlich gemacht. Da kann ich dann nicht sagen: Mir hat ja keiner gesagt, was dass für Konsequenzen hat. Echt jetzt!
4. Wenn nix anderes geht, wie hier, dann ist halt das Sozialamt/ Hartz IV mein Ansprechpartner. Oder ich habe finanzielle Rücklagen, an die ich jetzt ran muss.
5. Zitat Krabbe:
richtig Rossi hier geht es um Kohle, bzw wie ich drum rum komme keine Sperre etc zu bekommen!!
Ich werde wohl erstmal abwarten müsse, was die KK am Montag sagt und dann werde ich nochmal zum AA gehen müssen und mit dehnen sprechen!!
Es war bekannt, dass eine fristlose Kündigung eine Sperre und damit finanzielle Einbußen nach sich zieht. Jetzt wird nach einem Weg gesucht, die Sperre zu umgehen. Also: Krank schreiben lassen, auf Krankengeld hoffen.
Ich meine, hier ist die Krankenversicherung (aus mehreren Gründen)definitiv der falsche Ansprechpartner.
Gruß
Herby
Verfasst: 06.07.2011, 17:40
von Paule
Die Frage ist doch ohnehin, ob Krabbe das wirklich so tricky durchstehen kann wie hier von manchen vorgeschlagen - selbst wenn es rechtlich ginge.
Im Ernst: Jeder, der schon 30 Jahre praktisch am Stück gearbeitet hat, hatte schon hin und wieder Lust, SOFORT den Bettel hinzuschmeißen. Aber im Normalfall denkt man dann erst mal nach und macht weiter, auch wenn man vielleicht nebenbei die Stellenanzeigen genauer liest.
Verfasst: 06.07.2011, 22:26
von Gast
Ich wünsche Krabbe alles Gute - und hoffe, dass seine/ihre Frage zumindest dazu beigetragen hat, dass ein paar mehr Leute über diesen - nicht so seltenen - Fall, seine Konsequenzen und Möglichkeiten, jetzt entscheidend mehr Infos haben-und diese auch weitergeben.
Noch eine weitere - ebenfalls "seltene" Variante dieses netten Gesetzes:
Ein Versicherter bekommt KG und müsste bei Beendigung desselben Arbeitslosengeld 1 oder 2 beantragen.
Die KK versucht natürlich, dies mit allen wichtigen, notwendigen Informationen zu verhindern....|:) und den Kunden zu unterstützen, damit er, solange sein Arzt dies aus medizinischer Sicht befürwortet, weiter KG bekommt.
Dann beginnt der Versicherte - mit oder ohne Aufforderung der KK - eine medizinische Reha.
Er betritt die Reha-Klinik arbeitsunfähig und wird ganz selten und überraschend arbeitsfähig entlassen.
Der Versicherte ist da ganz anderer Meinung und will sich von seinem behandelnden Arzt weiter AU schreiben lassen nach seiner Entlassung.
Auch die KK ist davon so überrascht, dass sie es auch in solch einem - seltenen und nicht absehbaren Fall - leider versäumt, ihren Kunden von einem möglichen Procedere bei einer Entlassung als arbeitsfähig zu beraten.
Dies, obwohl die KK - 1. weiss, dass die Rehabilitanden statistisch deutlich häufiger arbeitsfähig entlassen werden-
und 2. die KK weiss, dass auch der Rehabilitand die Entscheidung, ob AU oder nicht entlassen, nicht erst am letzten Tag kennt - sich also durchaus noch Gedanken machen kann, wie er weiter verfahren will, wenn er nicht damit einverstanden ist.
Nun weiss also der arbeitsfähig Entlassene nichts davon , dass er sein Recht auf eine weitere KG-Zahlung ( wie immer danach das Weitere Procedere von KK, MDK.. sein wird, die natürlich alles tun werden ,um ihn da weiter zu "unterstützen") NUR noch in Anspruch nehmen kann, wenn er am gleichen Tag zu seinem Arzt geht.
Oder, auch solche Fälle kenne ich, er schafft es einfach nicht zu seinem Arzt am selben Tag, weil der Rehaort zu weit weg ist.
Und, man glaubt es kaum, ich kenne selbst Fälle, in denen der Versicherte bei einer AU-Entlassung die A..-karte gezogen hat, weil die KK auch da das KG eingestellt hat - ebenfalls, weil er nicht - neben dem AU-Entlassungsbescheid, die nahtlose ( am gleichen Tag ) AU-Bescheinigung (s)eines niedergelassenen Arztes vorlegen konnte.
Manche lassen das mit sich geschehen, und die KK muss kein KG mehr zahlen, obwohl der Versicherte weiter AU geschrieben ist, was dann aber die KK relativ gelassen registriert, weil er dann wegen diesem einen Tag z. B. schon im Alg 1 oder Alg 2 -Bezug ist.
Es gibt Gottseidank auch Fälle, in denen die KK damit nicht durchkommt, weil der Betroffenen sic h entsprechend wehrt, aber das ist bekanntermassen immer ein recht steiniger und " gesundheitfördender " Weg.
Doch noch ein letztes Wort zu Herby und Paule:
Dieser Thread ist sicherlich einer der Längeren und man übersieht da u.U. mal das Wesentliche:
Die ALLER-wenigsten - und eben auch Krabbe - kündigen " einfach so" ihren Arbeitsplatz- fristlos, ohne neuen Arbeitsplatz usw.
Die ALLER-meisten, und eben auch Krabbe, tun dies - genau - aus gesundheitlichen Gründen.
Setzt man das voraus und glaubt das, dann hätte Krabbe in Kenntnis dieser Regelung - und weil eben schon und auch am letzten Arbeitstag die Krankheit vorlag " ganz einfach " an diesem Tag zum Arzt gemusst - und wäre jetzt in einer völlig anderen Situation, die Ihm/ihr neben dem Finanziellen ganz sicher auch gesundheitlich zuträglicher gewesen wäre.
Glaubt man das nicht, sieht man die Sache eben völlig "anders" - und hätte wahrscheinlich bessere Chancen auf den Posten eines Fallmanagers-bei beliebigen Behörden!
Genug der Polemik---alles Gute Krabbe!!
Verfasst: 07.07.2011, 02:26
von krabbe
@all
die KK konnte mir heute leider noch nicht weiterhelfen, ich muss bis ende des Monats abwarten und das nur aus einem Grund: mein alter Arbeitgeber hat mich noch nicht abgemeldet und solange mich mein alter AG noch nicht abgemeltet hat, kann mir die KK auch nicht weiter sagen....
Nachher werd ich nochmal zum AA gehen, da ich ja irgendwie versicht sein muss, wenn mich mein AG abgemelet hat............
KG bekomme ich dann wenn ich zum 1.8 ne neue stelle habe...........
und 2. wenn mich mein AG bis zum 25.07 nicht abgemelt habe, bekomme ich auch Kg
für mich heißt das: bewerbungen schreiben und zusehen zum 1.8 ne neues stelle zu bekommen, egal was mein Doc sagt und weiter "HabMichLieb"Tabletten zu schlucken............
Wenn ich gewusst hätte was ich hier auslöse, dann hätte ich sicher die frage nicht gestellt..........
denn mache von sind der Meinung: ich sein allein selber schuld, sicher bin ich das zum teil, aber man muss es einem dann nicht immer wieder vorhalten, denn das ändert das problem nicht und macht es auch nicht besser......
denn wenn ich hellsehen könnte, dann würde ich Lotto spielen und wäre dann sich nicht in der situation in der ich jetzt bin.............
Verfasst: 07.07.2011, 20:58
von Czauderna
johnie hat geschrieben:Ich wünsche Krabbe alles Gute - und hoffe, dass seine/ihre Frage zumindest dazu beigetragen hat, dass ein paar mehr Leute über diesen - nicht so seltenen - Fall, seine Konsequenzen und Möglichkeiten, jetzt entscheidend mehr Infos haben-und diese auch weitergeben.
Noch eine weitere - ebenfalls "seltene" Variante dieses netten Gesetzes:
Ein Versicherter bekommt KG und müsste bei Beendigung desselben Arbeitslosengeld 1 oder 2 beantragen.
Die KK versucht natürlich, dies mit allen wichtigen, notwendigen Informationen zu verhindern....|:) und den Kunden zu unterstützen, damit er, solange sein Arzt dies aus medizinischer Sicht befürwortet, weiter KG bekommt.
Dann beginnt der Versicherte - mit oder ohne Aufforderung der KK - eine medizinische Reha.
Er betritt die Reha-Klinik arbeitsunfähig und wird ganz selten und überraschend arbeitsfähig entlassen.
Der Versicherte ist da ganz anderer Meinung und will sich von seinem behandelnden Arzt weiter AU schreiben lassen nach seiner Entlassung.
Da fängt es schon an, die Meinung des Versicherten zählt nichts, gar nichts
Auch die KK ist davon so überrascht, dass sie es auch in solch einem - seltenen und nicht absehbaren Fall - leider versäumt, ihren Kunden von einem möglichen Procedere bei einer Entlassung als arbeitsfähig zu beraten.
Wie soll die Kasse beraten, wenn die Entlassung schon geschehen ist - denkbar wäre hier nur eine schriftliche Info. während der Reha - da der Versicherte aber während der Reha meist zu Lasten des RV-Trägers behandelt wird, obliegt diesem die Beratungs- und Auskunftspflicht.
Dies, obwohl die KK - 1. weiss, dass die Rehabilitanden statistisch deutlich häufiger arbeitsfähig entlassen werden-
Das ist eine Vermutung von dir, die du wahrscheinlich auch begründen bzw. beweisen kannst ??
und 2. die KK weiss, dass auch der Rehabilitand die Entscheidung, ob AU oder nicht entlassen, nicht erst am letzten Tag kennt - sich also durchaus noch Gedanken machen kann, wie er weiter verfahren will, wenn er nicht damit einverstanden ist.
Da stimme ich dir zu
Nun weiss also der arbeitsfähig Entlassene nichts davon , dass er sein Recht auf eine weitere KG-Zahlung ( wie immer danach das Weitere Procedere von KK, MDK.. sein wird, die natürlich alles tun werden ,um ihn da weiter zu "unterstützen") NUR noch in Anspruch nehmen kann, wenn er am gleichen Tag zu seinem Arzt geht.
Wenn die Beratung durch die Reha-Klinik entsprechend war, dann weiss er es,
ansonsten gilt die Phrase "Unwissenheit schützt vor....."
Oder, auch solche Fälle kenne ich, er schafft es einfach nicht zu seinem Arzt am selben Tag, weil der Rehaort zu weit weg ist.
Das ist durchaus möglich, betrifft aber "nur" den Personenkreis der Arbeitslosen
und es kommt hier tatsächlich darauf an wie die Kasse des Betroffenen "tickt"
Und, man glaubt es kaum, ich kenne selbst Fälle, in denen der Versicherte bei einer AU-Entlassung die A..-karte gezogen hat, weil die KK auch da das KG eingestellt hat - ebenfalls, weil er nicht - neben dem AU-Entlassungsbescheid, die nahtlose ( am gleichen Tag ) AU-Bescheinigung (s)eines niedergelassenen Arztes vorlegen konnte.
Da gebe ich dir recht, dass ist eine "Sauerei seitens der Kasse
Manche lassen das mit sich geschehen, und die KK muss kein KG mehr zahlen, obwohl der Versicherte weiter AU geschrieben ist, was dann aber die KK relativ gelassen registriert, weil er dann wegen diesem einen Tag z. B. schon im Alg 1 oder Alg 2 -Bezug ist.
was soll uns das sagen ?? - wer sich nicht bewegt, spürt die Fesseln nicht
Es gibt Gottseidank auch Fälle, in denen die KK damit nicht durchkommt, weil der Betroffenen sic h entsprechend wehrt, aber das ist bekanntermassen immer ein recht steiniger und " gesundheitfördender " Weg.
auch richtig !!!
Doch noch ein letztes Wort zu Herby und Paule:
Dieser Thread ist sicherlich einer der Längeren und man übersieht da u.U. mal das Wesentliche:
Die ALLER-wenigsten - und eben auch Krabbe - kündigen " einfach so" ihren Arbeitsplatz- fristlos, ohne neuen Arbeitsplatz usw.
Die ALLER-meisten, und eben auch Krabbe, tun dies - genau - aus gesundheitlichen Gründen.
Setzt man das voraus und glaubt das, dann hätte Krabbe in Kenntnis dieser Regelung - und weil eben schon und auch am letzten Arbeitstag die Krankheit vorlag " ganz einfach " an diesem Tag zum Arzt gemusst - und wäre jetzt in einer völlig anderen Situation, die Ihm/ihr neben dem Finanziellen ganz sicher auch gesundheitlich zuträglicher gewesen wäre.
falsch, falsch - der letzte Arbeitstag wärte auch der falche gewesen - es hätte der vorletzte sein müssen
Glaubt man das nicht, sieht man die Sache eben völlig "anders" - und hätte wahrscheinlich bessere Chancen auf den Posten eines Fallmanagers-bei beliebigen Behörden!
??????
Genug der Polemik---alles Gute Krabbe!!
das war keine Polemik - das war die Meinung eines Menschen, der eben nach seiner Rechtsempfinden geurteilt hat, welches aber leider nicht mit dem geltendem Recht im Einklang steht.
Gruss
Czauderna