Jenes verstehe ich jetzt im Ansatz überhaupt nicht.Aber immer feste auf die anderen druff, wenn sie an andere Sozialleistungsträger verweisen. Und selbst sogar dann abwimmeln, wenn die eigene Zuständigkeit gegeben ist.
Ich wimmele definitiv niemanden ab um jenes einmal klipp und klar festzuhalten.
Ich berate meine Kunden, denn ich habe einen Beratungs- und Aufklärungsauftrag.
Ferner haben wir in der Sozialhilfe und ALG II auch den Grundsatz der Nachrangigkeit. D.h., ich muss die Kunden auf vorrangige Ansprüche (andere Sozilleistungen) aufklären.
Im Rahmen der Beratung, Aufklärung und des Nachrangigkeitsgrundsatze zeige ich meinen Kunden auf, welche Möglichkeiten bestehen. Ich erläutere unter welchen Voraussetzungen ggf. vorrangige Ansprüche bestehen.
Ich verpflichte den Kunden defintiv nicht, sich nunmehr gesund schreiben zu lassen, wenn der Arzt und der Kunde anderer Ansicht sind. Dann nehme ich es hin und zahle selbstverständlich.
Ich zeige natürlich die unterschiedlichen finanziellen Unterschiede auf.
Und was glaubt Du wohl - gerneKrankenVersichert - wird das Krankengeld im nachgehenden Zeitraum (§ 19 Abs. 2 SGB V) wohl höher sein, als die Sozialhilfe?
Der Kunde muss dann allein - natürlich in Absprache mit dem Arzt - entscheiden, was er macht.
Ich zeige also verschiedene Wege auf, die Entscheidung trifft der Kunde.
Und genau so habe ich hier Krabbe´s Posting verstanden.
Krabbe hat geschrieben
Zitat:
Krabbe muss es natürlich nicht, wie ich es hier aufgezeigt habe bzw. anschließend wieder editiert habe.Und wie muss ich mich weiter verhalten???